Polnisches Gericht beendet jahrelangen Rechtsstreit
Turów darf bis 2044 weiterbaggern: Das Urteil trifft die Oberlausitz unmittelbar
Der Braunkohletagebau Turów darf bis April 2044 weiterbetrieben werden. Polens Oberstes Verwaltungsgericht hat Beschwerden von Umweltorganisationen aus Deutschland, Polen und Tschechien endgültig abgewiesen. Für Zittau und die Oberlausitz bleiben Sorgen um Grundwasser und mögliche Gebäudeschäden – während Polen auf Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit verweist.