Nord- und Ostdeutschland erhalten bessere Chancen beim geplanten Bau neuer Gaskraftwerke. Der Bundesrat hat das neue Stromversorgungs- und Kapazitätsgesetz bestätigt. Nach einer Änderung darf die ursprünglich vorgesehene Bevorzugung süddeutscher Standorte erst greifen, nachdem ein Drittel der Zuschläge für neue Kraftwerkskapazitäten in den Norden und Osten gegangen ist.

Damit reagiert der Bund auf massive Kritik aus Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Energieunternehmen, Gewerkschaften und Landesregierungen hatten davor gewarnt, dass die bisherigen Pläne ausgerechnet die traditionellen Energieregionen im Osten benachteiligen könnten.

Zu den Ländern, die von der neuen Drittelregelung profitieren, gehören Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ebenfalls einbezogen werden Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Für die Lausitz ist die Änderung von großer Bedeutung. Der Energiestandort Schwarze Pumpe will sich um einen Zuschlag für ein neues Kraftwerk bewerben. Auch für Standorte in Sachsen und Sachsen-Anhalt entstehen bessere Aussichten.

Ursprünglicher Südbonus benachteiligte den Osten

Der erste Gesetzentwurf sah vor, bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kraftwerkskapazitäten bevorzugt im sogenannten netztechnischen Süden zu errichten.

Zu diesem Gebiet zählen unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Begründet wurde die Bevorzugung damit, dass dort besonders viel Strom verbraucht wird, während große Mengen erneuerbarer Energie vor allem im Norden und Osten erzeugt werden.

Energiestandorte drohten leer auszugehen

Für die ostdeutschen Kohleregionen hätte diese Regelung erhebliche Folgen haben können.

Während Kraftwerke in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier schrittweise abgeschaltet werden, wären neue Ersatzkapazitäten möglicherweise überwiegend im Westen und Süden entstanden. Arbeitsplätze, technische Infrastruktur und jahrzehntelange Erfahrung wären damit nicht dort genutzt worden, wo sie bereits vorhanden sind.

Die ostdeutschen Länder kritisierten diese Planung als strukturelle Benachteiligung.

Drittelregelung entschärft den Südbonus

Nach der nun bestätigten Änderung darf die bevorzugte Vergabe an süddeutsche Standorte erst beginnen, wenn mindestens ein Drittel der ausgeschriebenen Leistung im Norden und Osten vergeben wurde.

Der Südbonus wurde damit nicht vollständig gestrichen. Seine Wirkung wird jedoch deutlich begrenzt.

Osten erhält keine Garantie für jedes einzelne Projekt

Die neue Regelung bedeutet nicht automatisch, dass ein bestimmter Standort den Zuschlag erhält.

Unternehmen müssen sich weiterhin an Ausschreibungen beteiligen und technische, wirtschaftliche sowie zeitliche Anforderungen erfüllen. Die Anlagen müssen sich gegen konkurrierende Projekte durchsetzen.

Trotzdem verbessert die Drittelquote die Ausgangslage erheblich. Ohne sie hätten ostdeutsche Standorte möglicherweise kaum Chancen gehabt, bevor ein großer Teil der verfügbaren Kapazitäten bereits im Süden vergeben worden wäre.

Schwarze Pumpe hofft auf neues Kraftwerk

Besonders große Hoffnungen bestehen am Industrie- und Kraftwerksstandort Schwarze Pumpe in der Lausitz.

Der Standort liegt an der Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen und ist seit Jahrzehnten eng mit der Energie- und Braunkohlewirtschaft verbunden. Die LEAG will sich dort um einen Zuschlag für ein neues Gaskraftwerk bewerben.

Vorhandene Infrastruktur ist ein Vorteil

Schwarze Pumpe verfügt bereits über wichtige Voraussetzungen:

  • bestehende Netzanschlüsse,
  • industrielle Flächen,
  • erfahrene Fachkräfte,
  • Kraftwerks- und Energieinfrastruktur,
  • Nähe zu weiteren Industrieunternehmen,
  • jahrzehntelanges technisches Wissen.

Der Neubau an einem vorhandenen Energiestandort kann einfacher sein als die Entwicklung eines vollkommen neuen Standorts.

Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung dürfte dort höher sein, wo Energieproduktion seit Generationen zur regionalen Identität und Wirtschaft gehört.

Neue Anlagen sollen Kohlekraft ersetzen

Deutschland will spätestens 2038 vollständig aus der Kohleverstromung aussteigen. Bis dahin werden zahlreiche Kraftwerksblöcke in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt vom Netz genommen.

Wind- und Solaranlagen liefern zwar zunehmend große Strommengen. Ihre Produktion hängt jedoch vom Wetter ab.

Kraftwerke springen bei Dunkelflauten ein

Wenn gleichzeitig wenig Wind weht und kaum Sonne scheint, können sogenannte Dunkelflauten entstehen.

Steuerbare Kraftwerke sollen in solchen Zeiten kurzfristig Strom liefern und das Netz stabilisieren. Sie werden möglicherweise nur während eines begrenzten Teils des Jahres betrieben, müssen aber jederzeit einsatzbereit sein.

Die neuen Anlagen sind deshalb weniger als klassische Kraftwerke für einen dauerhaften Grundlastbetrieb gedacht. Sie sollen als flexible Reserve dienen.

Wasserstofffähigkeit ist vorgesehen

Ein Teil der neuen Kraftwerke soll so gebaut werden, dass er später mit Wasserstoff oder klimafreundlicheren Gasen betrieben werden kann.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes unter anderem fünf Gigawatt neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke sowie weitere steuerbare Kapazitäten vorgesehen.

Umrüstung muss technisch und wirtschaftlich möglich sein

Der Begriff wasserstofffähig allein garantiert noch keine klimaneutrale Zukunft.

Entscheidend wird sein:

  • wann ausreichend Wasserstoff verfügbar ist,
  • wie er hergestellt wird,
  • wie er zu den Kraftwerken gelangt,
  • welche Umbauten erforderlich sind,
  • wie hoch die späteren Betriebskosten ausfallen.

Bleibt Wasserstoff knapp oder teuer, könnten die Anlagen länger mit Erdgas betrieben werden als ursprünglich geplant.

Ostdeutsche Länder hatten gemeinsam Druck gemacht

Die Änderung des Gesetzes kam nicht von allein.

Sachsen brachte gemeinsam mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eine Initiative in den Bundesrat ein. Ziel war es, einen verbindlichen Anteil der neuen Kapazitäten für Nord- und Ostdeutschland zu sichern.

Seltene gemeinsame Interessenvertretung

Die Länder traten in dieser Frage geschlossen auf, obwohl sie politisch unterschiedlich regiert werden.

Diese Zusammenarbeit zeigt, dass ostdeutsche Interessen stärker durchgesetzt werden können, wenn die Länder gemeinsam handeln.

Die Energieregionen stehen vor ähnlichen Problemen:

  • Kohlekraftwerke werden geschlossen,
  • Arbeitsplätze fallen weg,
  • neue Industrieprojekte werden benötigt,
  • Stromnetze müssen stabil bleiben,
  • vorhandene Kraftwerksstandorte brauchen eine Perspektive.

Eine gemeinsame Position erhöht gegenüber dem Bund das politische Gewicht.

Energieunternehmen und Gewerkschaften protestierten

Auch die Energieunternehmen LEAG und MIBRAG sowie die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie hatten den ursprünglichen Südbonus kritisiert.

Sie forderten, dass neue Kraftwerke nicht fast ausschließlich in Süddeutschland entstehen. Der DGB Berlin-Brandenburg begrüßte die spätere Anpassung ausdrücklich.

Beschäftigte brauchen Anschlussarbeitsplätze

Für die Belegschaften in den Kohleregionen geht es nicht nur um abstrakte Energiepolitik.

Mit dem Kohleausstieg verschwinden gut bezahlte Industriearbeitsplätze. Neue Gaskraftwerke können zumindest einen Teil der technischen Arbeitsplätze erhalten und vorhandene Qualifikationen nutzen.

Sie ersetzen allerdings nicht sämtliche Stellen im Tagebau und in großen Braunkohlekraftwerken. Moderne Gaskraftwerke benötigen im laufenden Betrieb meist weniger Personal.

Trotzdem können sie ein wichtiger Bestandteil einer breiteren industriellen Neuaufstellung sein.

Auch Mitteldeutschland erhält neue Chancen

Von der Drittelregelung profitieren nicht nur Brandenburg und die Lausitz.

Die MIBRAG betreibt Standorte in Sachsen und Sachsen-Anhalt und hatte ebenfalls bessere Bedingungen für Nord- und Ostdeutschland verlangt. Auch das Kraftwerksumfeld in Lippendorf in Sachsen wurde als möglicher Standort genannt.

Industrielle Kerne dürfen nicht verloren gehen

In Mitteldeutschland hängen zahlreiche Unternehmen, Zulieferer und Arbeitsplätze an der Energie- und Grundstoffindustrie.

Gehen Kraftwerke ersatzlos verloren, betrifft das nicht nur deren Beschäftigte. Auch Wartungsfirmen, Bauunternehmen, Sicherheitsdienste, Logistikbetriebe und kommunale Haushalte verlieren Aufträge oder Einnahmen.

Neue Energieprojekte können helfen, industrielle Kerne zu bewahren.

Stromproduktion im Osten muss sich wirtschaftlich auszahlen

Nord- und Ostdeutschland erzeugen bereits heute große Mengen Wind- und Solarstrom.

Gleichzeitig tragen viele Regionen die sichtbaren Belastungen der Energiewende: Windparks, Freileitungen, Tagebaue, Kraftwerke und neue Stromtrassen prägen Landschaften und Gemeinden.

Wertschöpfung darf nicht nur abwandern

Wenn neue steuerbare Kraftwerke fast ausschließlich im Süden gebaut worden wären, hätte sich ein bekanntes Muster fortgesetzt:

Der Osten stellt Flächen, Stromerzeugung und Infrastruktur bereit, während neue Investitionen und Arbeitsplätze andernorts entstehen.

Die Drittelregelung setzt diesem Ungleichgewicht zumindest teilweise eine Grenze.

Wer die Energiewende erfolgreich umsetzen will, muss dafür sorgen, dass Regionen mit hoher Energieproduktion auch wirtschaftlich profitieren.

Netzstabilität spricht für Kraftwerke im Osten

Die Bundesregierung hatte den Südbonus mit Engpässen im deutschen Stromnetz begründet.

Tatsächlich muss viel Strom aus windreichen Regionen im Norden und Osten in die Verbrauchszentren im Süden transportiert werden. Der Netzausbau kommt jedoch seit Jahren langsamer voran als geplant.

Regionale Reserve bleibt trotzdem notwendig

Daraus folgt jedoch nicht, dass steuerbare Kraftwerke im Osten überflüssig wären.

Auch ostdeutsche Industriestandorte, Städte und Verkehrsnetze benötigen eine stabile Versorgung. Außerdem können flexibel betriebene Kraftwerke regionale Netzengpässe ausgleichen und vorhandene erneuerbare Energien ergänzen.

Eine ausgewogene Verteilung erhöht die Widerstandsfähigkeit des gesamten Systems.

Verbraucher sollen die Förderung mitbezahlen

Der Bau neuer Kraftwerke wird erhebliche staatlich organisierte Förderungen erfordern.

Die Anlagen können sich nicht allein über den Verkauf von Strom finanzieren, weil sie häufig nur in Zeiten knapper Erzeugung laufen sollen. Betreiber müssen jedoch dauerhaft Personal, Wartung, Brennstoffversorgung und technische Bereitschaft bezahlen.

Nach den Gesetzesplänen sollen Verbraucher ab 2031 über eine neue Umlage an den Kosten beteiligt werden.

Kosten müssen transparent bleiben

Die Bundesregierung muss deshalb nachvollziehbar offenlegen:

  • wie viele Kraftwerke tatsächlich benötigt werden,
  • welche Förderbeträge Betreiber erhalten,
  • wie die Ausschreibungen gestaltet sind,
  • welche Belastungen für Haushalte entstehen,
  • wie lange die Förderung läuft,
  • wann die Umstellung auf Wasserstoff erfolgt.

Versorgungssicherheit hat ihren Preis. Dieser darf jedoch nicht durch unübersichtliche Umlagen und langfristige Garantien verschleiert werden.

Kritik kommt von mehreren Seiten

Die Opposition im Bundestag lehnte das Gesetz ab, allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

AfD-Vertreter warnten vor hohen Milliardenkosten und erneuerten ihre Forderung nach einer Rückkehr zur Kernenergie. Grüne und Linke kritisierten hingegen eine mögliche langfristige Abhängigkeit von Erdgasimporten und mangelnde Kostentransparenz.

Gasimporte bleiben geopolitisches Risiko

Deutschland verfügt nur über begrenzte eigene Erdgasförderung und ist auf Importe angewiesen.

Neue Gaskraftwerke erhöhen deshalb zunächst den Bedarf an importiertem Brennstoff, sofern sie nicht rasch auf Wasserstoff oder andere klimafreundliche Gase umgestellt werden.

Internationale Krisen können Preise und Versorgung beeinflussen. Dieses Risiko muss bei der langfristigen Energieplanung berücksichtigt werden.

Gaskraftwerke allein ersetzen keine Energiepolitik

Neue steuerbare Kraftwerke sind ein Baustein, aber keine vollständige Lösung.

Parallel braucht Deutschland:

  • leistungsfähige Stromnetze,
  • Speicher,
  • flexible industrielle Verbraucher,
  • stabile europäische Verbindungen,
  • einen verlässlichen Wasserstoffmarkt,
  • schnellere Genehmigungsverfahren,
  • bezahlbare Strompreise.

Ohne dieses Gesamtpaket könnten neue Kraftwerke teuer gebaut werden, ohne die strukturellen Probleme des Energiesystems vollständig zu lösen.

Ausschreibungen entscheiden über die Standorte

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist die politische Grundlage geschaffen. Die konkrete Verteilung wird jedoch erst in den Ausschreibungsverfahren festgelegt.

Unternehmen müssen Projekte einreichen und nachweisen, dass sie die geforderten Kapazitäten fristgerecht bereitstellen können.

Schwarze Pumpe muss sich durchsetzen

Für den Lausitzer Standort bedeutet die Drittelregelung eine Chance, aber noch keinen sicheren Zuschlag.

Das Projekt muss wirtschaftlich wettbewerbsfähig sein. Zudem sind Genehmigungen, Gas- und später Wasserstoffanschlüsse sowie der Netzanschluss zu klären.

Bund, Länder und Unternehmen sollten jetzt schnell verlässliche Bedingungen schaffen. Neue jahrelange Verzögerungen würden die Versorgungssicherheit und den Strukturwandel gefährden.

Ostdeutscher Erfolg mit offenem Ausgang

Die Änderung am Südbonus ist ein politischer Erfolg für die ostdeutschen Länder, Energieunternehmen und Arbeitnehmervertreter.

Sie verhindert, dass die neuen Kraftwerkskapazitäten von Beginn an fast vollständig in Richtung Süddeutschland gelenkt werden.

Ein Drittel der Zuschläge für Norden und Osten ist jedoch nur ein Mindestanteil. Entscheidend wird sein, welche konkreten Projekte daraus entstehen.

Aus Quote müssen Investitionen werden

Für die Lausitz, Mitteldeutschland und weitere ostdeutsche Energieregionen zählen am Ende keine politischen Ankündigungen, sondern gebaute Anlagen, sichere Arbeitsplätze und langfristige industrielle Perspektiven.

Schwarze Pumpe besitzt gute Voraussetzungen. Gleiches gilt für weitere bestehende Energiestandorte.

Der Osten hat über Jahrzehnte einen großen Teil der deutschen Energieversorgung getragen. Beim Aufbau des nächsten Kraftwerkszeitalters darf er nicht erneut auf die Rolle des reinen Stromlieferanten reduziert werden.

Die Drittelregelung ist deshalb ein wichtiger Schritt. Ob daraus ein tatsächlicher Erfolg für den Strukturwandel wird, entscheiden die kommenden Ausschreibungen.