Die Berliner Verkehrsbetriebe wollen die teilweise automatisierte Videoüberwachung in ihren U-Bahnhöfen deutlich ausweiten. Bis zum Ende des Jahres 2026 sollen entsprechende Kamerasysteme an insgesamt 23 Stationen eingesetzt werden. Derzeit läuft das System nach Angaben der BVG bereits an 16 Bahnhöfen.

Die sogenannten Detektionskameras kommen bisher in nicht öffentlichen Bereichen zum Einsatz. Dazu gehören vor allem Gleise, Tunnelzugänge und Betriebsanlagen. Sie sollen automatisch erkennen, wenn sich dort Personen unbefugt aufhalten.

System alarmiert die Sicherheitsleitstelle

Erkennt die Software einen Menschen im überwachten Bereich, sendet sie einen Alarm an die Sicherheitsleitstelle der BVG. Dort können Beschäftigte das entsprechende Kamerabild prüfen und die Lage bewerten.

Personen werden auf den ausgewählten Bildern mit einem farbigen Rahmen hervorgehoben. Besteht eine Gefahr, kann die Leitstelle unter anderem die Polizei verständigen oder Fahrsignale auf Rot stellen, damit ein Zug rechtzeitig gestoppt wird.

Damit soll die Technik vor allem zwei Aufgaben erfüllen: Menschen vor Unfällen im Gleisbereich schützen und Betriebsanlagen besser gegen unbefugtes Betreten und Vandalismus sichern.

80 Kameras an 16 Stationen

Nach Angaben der BVG sind derzeit insgesamt 80 dieser Kameras an 16 Berliner U-Bahnhöfen installiert. Im April war noch von 13 Stationen die Rede gewesen.

Zu den bekannten Einsatzorten gehören der Bahnhof Zoologischer Garten, das Kottbusser Tor und der U-Bahnhof Schloßstraße. Eine vollständige Liste aller Stationen veröffentlicht die BVG nach eigenen Angaben nicht. Allein im Bahnhof Schloßstraße sollen 24 Kameras verbaut sein.

Dort hatte es im November einen Brand im Tunnelbereich gegeben. Der Einsatz der Technik soll unter anderem helfen, gefährliche oder ungewöhnliche Situationen schneller zu erkennen.

Bereits 50 Alarme in etwas mehr als zwei Monaten

In etwas mehr als zwei Monaten registrierte das System nach BVG-Angaben 44 Alarme wegen Personen im Gleisbereich. Hinzu kamen sechs Meldungen über unbefugte Zutritte zu Betriebsanlagen.

Die Zahlen zeigen, dass das System nicht nur theoretisch eingesetzt wird. Entscheidend bleibt allerdings, wie viele der Alarme tatsächlich gefährliche Situationen betrafen und wie häufig Fehlalarme ausgelöst wurden. Dazu wurden bislang keine detaillierten Zahlen veröffentlicht.

Ausweitung auf öffentliche Bereiche wird geprüft

Bislang konzentriert sich die automatisierte Überwachung auf Bereiche, die Fahrgäste ohnehin nicht betreten dürfen. Künftig könnte die Technik jedoch auch in öffentlich zugänglichen Teilen von Bahnhöfen eingesetzt werden.

Die BVG erklärte bereits im Frühjahr, dass sie dazu Gespräche mit der Berliner Datenschutzbeauftragten führe. Eine konkrete Entscheidung über einen flächendeckenden Einsatz auf Bahnsteigen, in Eingangshallen oder an Treppenaufgängen gibt es bislang nicht.

Parallel plant das Land Berlin ein eigenes Pilotprojekt zur KI-gestützten Videoüberwachung an öffentlichen Orten. Noch im Jahr 2026 soll die Technik zunächst am Kottbusser Tor und an der Warschauer Brücke getestet werden. Für 2027 sind nach bisherigen Planungen auch der Alexanderplatz und der Görlitzer Park vorgesehen.

Kritik an Datenschutz und möglicher Diskriminierung

Der geplante Einsatz automatisierter Videoanalyse in öffentlich zugänglichen Bereichen stößt auf Kritik. Fachleute warnen unter anderem davor, dass vermeintlich anonymisierte Bewegungsdaten später doch einzelnen Personen zugeordnet werden könnten.

Im Berliner Innenausschuss wurden zudem Fragen zu den verwendeten Trainingsdaten aufgeworfen. Diese sind wichtig, weil fehlerhafte oder unausgewogene Datensätze dazu führen können, dass bestimmte Personengruppen häufiger falsch erkannt oder auffällig markiert werden.

Auch die Frage, wer Zugriff auf die Daten erhält, wie lange Aufnahmen gespeichert werden und wie Fehlalarme dokumentiert werden, bleibt für die gesellschaftliche Akzeptanz entscheidend.

Sicherheit und Freiheitsrechte müssen zusammenpassen

Der Einsatz automatischer Kameras kann insbesondere im Gleisbereich einen konkreten Sicherheitsgewinn bringen. Wenn Menschen auf die Schienen geraten, zählt oft jede Sekunde. Ein schneller Alarm und das rechtzeitige Stoppen eines Zuges können Leben retten.

Eine Übertragung derselben Technik auf frei zugängliche Bereiche ist jedoch ein deutlich größerer Eingriff. Dort werden täglich hunderttausende unbescholtene Fahrgäste erfasst. Deshalb müssen Rechtsgrundlage, technische Grenzen und Kontrolle besonders transparent sein.

Die BVG-Ausweitung auf 23 Bahnhöfe betrifft zunächst weiterhin vor allem Gleise, Tunnel und Betriebsflächen. Die weitergehende Debatte über KI-Kameras auf Bahnsteigen und öffentlichen Plätzen hat damit jedoch erst begonnen.