Neubrandenburg benötigt für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern noch rund 50 ehrenamtliche Wahlhelfer.

Besonders gesucht werden Bürger, die Verantwortung als Wahlvorsteher oder Schriftführer übernehmen. Auch für die jeweiligen Stellvertretungen und als Beisitzer sind noch Plätze zu besetzen. Die Wahl findet am Sonntag, dem 20. September 2026, statt.

Die Stadt hatte ursprünglich mit rund 450 benötigten Helfern geplant. Der größte Teil der Wahlvorstände ist damit inzwischen besetzt. Kurz vor Beginn der offiziellen Berufungen bleibt jedoch eine Lücke, die bis zum Wahltag geschlossen werden muss.

Vor allem verantwortliche Funktionen sind noch unbesetzt

Nicht jede Aufgabe im Wahllokal verlangt dieselbe Erfahrung und Vorbereitung.

Ein Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Schriftführer, deren Stellvertretern und mehreren Beisitzern. Aktuell fehlen der Stadt besonders Menschen, die eine leitende oder protokollierende Funktion übernehmen können. Zusätzlich können noch bis zu drei Beisitzer je nach verbleibendem Bedarf berufen werden.

Der Wahlvorsteher leitet das Wahllokal

Der Wahlvorsteher trägt während des Wahltages die organisatorische Verantwortung.

Er eröffnet das Wahllokal, verteilt die Aufgaben innerhalb des Teams, überwacht die ordnungsgemäße Stimmabgabe und leitet nach Schließung des Wahllokals die Auszählung.

Dabei arbeitet er nicht allein. Alle Entscheidungen werden innerhalb des Wahlvorstandes getroffen und dokumentiert.

Schriftführer dokumentieren den Ablauf

Die Schriftführer führen unter anderem das Wählerverzeichnis und halten das ermittelte Ergebnis in der Wahlniederschrift fest.

Gerade diese Dokumentation muss vollständig und fehlerfrei sein. Deshalb erhalten Wahlvorsteher, Schriftführer und ihre Stellvertreter vor dem Wahltag eine Einweisung durch die Gemeindewahlbehörde.

Besondere berufliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Bis zu 120 Euro für den Wahltag

Die Mitarbeit wird mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt.

Normale Mitglieder eines Wahlvorstandes erhalten in Neubrandenburg grundsätzlich 100 Euro. Stellvertretende Wahlvorsteher und stellvertretende Schriftführer bekommen 110 Euro. Für Wahlvorsteher und Schriftführer sind jeweils 120 Euro vorgesehen.

Verantwortung wird höher vergütet

Die gestaffelte Zahlung berücksichtigt, dass leitende Funktionen mit zusätzlicher Vorbereitung und größerer Verantwortung verbunden sind.

Das Erfrischungsgeld ist allerdings kein gewöhnlicher Stundenlohn. Wahlhelfer üben ein öffentliches Ehrenamt aus und tragen unmittelbar dazu bei, dass die Wahl rechtskonform durchgeführt werden kann.

Einsatz beginnt schon vor Öffnung der Wahllokale

Die Wahllokale sind am Wahltag üblicherweise von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Wahlvorstände treffen sich bereits vorher, um den Raum vorzubereiten, Unterlagen zu prüfen und die Wahlurne zu kontrollieren. Während der Öffnungszeit werden die Mitglieder häufig in Schichten eingesetzt.

Nach 18 Uhr kommt der gesamte Wahlvorstand wieder zusammen. Dann werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und das Ergebnis festgestellt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und die Ermittlung des Ergebnisses.

Der Arbeitstag endet mit der fertigen Niederschrift

Der Einsatz endet nicht automatisch um 18 Uhr.

Erst wenn alle Stimmen ausgezählt, Unklarheiten geklärt, Zahlen geprüft und die Unterlagen ordnungsgemäß verpackt wurden, ist die Aufgabe abgeschlossen.

Wie lange das dauert, hängt unter anderem von der Zahl der abgegebenen Stimmen und davon ab, ob es bei der Auszählung Differenzen gibt.

Auch Briefwahlvorstände brauchen Personal

Neben den klassischen Wahllokalen müssen Briefwahlvorstände besetzt werden.

Diese prüfen die eingegangenen Wahlbriefe und zählen nach Ende der Wahlzeit die gültigen Stimmen aus. Bei der ursprünglichen Planung ging Neubrandenburg von 38 Urnenwahlvorständen und 18 Briefwahlvorständen aus.

Briefwahl bedeutet nicht weniger Verantwortung

Die Briefwahl wird häufig als rein technische Aufgabe wahrgenommen.

Tatsächlich müssen die Helfer genau prüfen, ob Wahlscheine gültig sind, ob formale Voraussetzungen eingehalten wurden und welche Wahlbriefe zurückgewiesen werden müssen.

Anschließend werden die Stimmzettel genauso sorgfältig ausgezählt wie im gewöhnlichen Wahllokal.

Die ersten Berufungen beginnen ab dem 20. Juli

Die Stadt hatte angekündigt, die Berufungsschreiben für Wahlhelfer ab dem 20. Juli zu versenden.

Darin werden Funktion, Einsatzort und weitere organisatorische Einzelheiten mitgeteilt. Bürger, die sich bereits angemeldet haben, müssen deshalb nicht erneut nachfragen, wenn sie bislang noch kein Schreiben erhalten haben.

Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt

Bei der Anmeldung können Interessenten angeben, welche Funktion sie übernehmen möchten.

Auch Wünsche zum Einsatzort können berücksichtigt werden, soweit die organisatorische Planung dies zulässt. Eine Garantie auf ein bestimmtes Wahllokal oder eine bestimmte Aufgabe gibt es jedoch nicht.

Die Stadt muss jeden Wahlvorstand vollständig und sinnvoll zusammensetzen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Mitmachen können wahlberechtigte Bürger.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Für verantwortliche Funktionen findet im Vorfeld eine Schulung statt. Die Anmeldung ist über ein Onlineformular der Stadt möglich.

Die Tätigkeit verlangt vor allem Zuverlässigkeit, Genauigkeit und die Bereitschaft, am gesamten Wahltag beziehungsweise in der zugewiesenen Schicht zur Verfügung zu stehen.

Parteimitgliedschaft schließt den Einsatz nicht grundsätzlich aus

Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch ausüben.

Persönliche politische Überzeugungen dürfen bei der Prüfung von Wahlberechtigungen oder der Auszählung keine Rolle spielen. Wer als Wahlbewerber antritt oder andere gesetzlich ausgeschlossene Funktionen innehat, kann dagegen nicht ohne Weiteres Mitglied eines Wahlvorstandes sein.

Die Gemeindewahlbehörde prüft bei der Berufung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wahlen funktionieren nicht allein durch Verwaltungspersonal

Eine Landtagswahl lässt sich nicht ausschließlich mit Beschäftigten des Rathauses organisieren.

Allein in Neubrandenburg werden mehrere hundert Personen benötigt, um Wahllokale und Briefwahlvorstände vollständig zu besetzen.

Die ehrenamtlichen Helfer sind deshalb kein zusätzliches Angebot, sondern ein unverzichtbarer Teil der Wahlorganisation.

50 fehlende Helfer sind noch keine Krise

Gemessen am ursprünglichen Gesamtbedarf hat Neubrandenburg bereits den größten Teil der benötigten Kräfte gefunden.

Dennoch kann eine offene Stelle in einem Wahlvorstand nicht beliebig unbesetzt bleiben. Jede Gruppe braucht ausreichend Mitglieder, damit Pausen, Schichtwechsel und die gegenseitige Kontrolle bei der Auszählung möglich sind.

Auch eine Reserve für kurzfristige Erkrankungen oder Ausfälle ist sinnvoll.

Die Auszählung ist öffentlich

Wahlhelfer arbeiten nicht hinter verschlossenen Türen.

Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Bürger dürfen den Vorgang beobachten, solange sie die Arbeit des Wahlvorstandes nicht behindern.

Diese Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kontrolle.

Ergebnisse werden mehrfach geprüft

Bei der Auszählung werden Stimmzettel sortiert, gezählt und die Ergebnisse in einer Niederschrift festgehalten.

Passen einzelne Summen nicht zusammen, muss erneut gezählt werden. Entscheidungen über zweifelhafte Stimmzettel trifft der Wahlvorstand gemeinsam.

Dadurch hängt das Ergebnis nicht vom Urteil einer einzelnen Person ab.

Fehler müssen durch Schulung und klare Abläufe vermieden werden

Viele Wahlhelfer übernehmen die Aufgabe zum ersten Mal.

Das ist grundsätzlich kein Problem, solange Einweisung, Unterlagen und Zuständigkeiten verständlich vorbereitet sind.

Komplizierte Bürokratie schreckt Freiwillige ab

Die Stadt sollte Schulungen deshalb möglichst praxisnah gestalten.

Lange Vorträge über Rechtsvorschriften helfen weniger als konkrete Beispiele: Wann ist ein Stimmzettel ungültig? Was geschieht bei fehlenden Unterlagen? Wie wird eine Differenz bei der Auszählung behandelt?

Wer sich sicher vorbereitet fühlt, übernimmt eher erneut ein Wahlehrenamt.

Ehrenamtliche tragen große Verantwortung

Ein Wahlhelfer entscheidet nicht über das politische Ergebnis.

Er sorgt aber dafür, dass jede gültige Stimme korrekt berücksichtigt und der gesamte Ablauf nachvollziehbar dokumentiert wird.

Vertrauen entsteht durch saubere Arbeit

Gerade in politisch angespannten Zeiten werden Wahlergebnisse zunehmend infrage gestellt.

Umso wichtiger sind transparente Abläufe, gegenseitige Kontrolle und sorgfältige Niederschriften. Die vielen Bürger in den Wahlvorständen tragen damit unmittelbar zum Vertrauen in das Ergebnis bei.

Wer an der Auszählung mitwirkt, erlebt selbst, wie streng und überprüfbar das Verfahren organisiert ist.

Der Wahltag ist auch ein Blick hinter die Kulissen

Viele Menschen kennen Wahlen nur aus der Perspektive des Wählers.

Sie betreten das Wahllokal, zeigen ihre Benachrichtigung, setzen Kreuze und verlassen den Raum nach wenigen Minuten.

Wahlhelfer erleben dagegen den gesamten Ablauf – von der Vorbereitung am Morgen bis zur Ergebnismeldung am Abend.

Praktische politische Bildung

Der Einsatz vermittelt mehr über demokratische Verfahren als viele theoretische Erklärungen.

Helfer sehen, wie das Wählerverzeichnis geführt wird, wie Wahlgeheimnis und Öffentlichkeit miteinander vereinbart werden und wie über ungültige Stimmen entschieden wird.

Für junge Erwachsene kann das eine besonders wertvolle Erfahrung sein.

Neubrandenburg muss die letzten Plätze gezielt besetzen

Ein allgemeiner Aufruf reicht kurz vor der Wahl möglicherweise nicht mehr aus.

Besonders für Wahlvorsteher und Schriftführer sollte die Stadt Menschen ansprechen, die bereits Erfahrung aus früheren Wahlen besitzen oder organisatorische Verantwortung übernehmen möchten.

Erfahrene und neue Helfer zusammenbringen

Am besten funktionieren Wahlvorstände, wenn erfahrene Mitglieder und neue Freiwillige gemeinsam eingesetzt werden.

Erfahrene Helfer kennen typische Fragen und Abläufe. Neue Mitglieder bringen zusätzliche Kapazität und können künftig selbst verantwortliche Aufgaben übernehmen.

So entsteht ein verlässlicher Pool für kommende Wahlen.

Landtagswahl entscheidet über den neunten Landtag

Am 20. September wählen die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns den neunten Landtag.

Die Landeswahlleitung führt Neubrandenburg in den Wahlkreisen Neubrandenburg I und Neubrandenburg II. Der gesetzlich festgelegte Wahltermin ist der 20. September 2026.

Die Wahlhelfer in Neubrandenburg sorgen dafür, dass die Stimmen aus der Vier-Tore-Stadt ordnungsgemäß erfasst und an die Wahlleitung weitergegeben werden.

Anmeldung ist weiterhin möglich

Interessenten können sich über das Wahlhelferformular auf der Internetseite der Stadt melden.

Dort lässt sich unter anderem angeben, ob eine Tätigkeit als Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer oder Beisitzer gewünscht wird.

Wer am 20. September Zeit hat und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, kann damit eine der noch offenen Positionen besetzen.

Demokratie braucht nicht nur Wähler, sondern Helfer

Neubrandenburg hat bereits rund 400 der ursprünglich benötigten Kräfte gewonnen.

Die letzten rund 50 fehlen noch. Besonders dringend sind Menschen gefragt, die Verantwortung in der Leitung und Dokumentation eines Wahlvorstandes übernehmen.

100 bis 120 Euro Aufwandsentschädigung sind eine Anerkennung für den langen Wahltag. Der eigentliche Wert des Einsatzes liegt jedoch an anderer Stelle.

Ohne Wahlhelfer öffnen keine Wahllokale, werden keine Briefwahlstimmen ausgezählt und kann kein verlässliches Ergebnis festgestellt werden.

Die Landtagswahl wird von Parteien und Kandidaten bestritten. Durchgeführt wird sie jedoch zu einem großen Teil von gewöhnlichen Bürgern. Genau dafür sucht Neubrandenburg nun noch Unterstützung.