Zwischen der Wiesenstraße und der Löbstedter Straße liegt ein Stück Jena, das in keiner Hochglanzbroschüre auftaucht. Schmale Wege führen zu kleinen Parzellen, Bäumen, Beeten und Lauben. Für ihre Nutzer sind diese Gärten kein unbebautes Reststück, sondern ein Rückzugsort mitten in der Stadt.
Genau diese Fläche soll nach dem Willen der Stadt langfristig anders genutzt werden. Im neuen Flächennutzungsplan ist das Areal südlich des Steinbachs als mögliche Gewerbefläche vorgesehen. Unter dem Namen „Saalepark 3“ soll dort eines Tages Raum für Unternehmen und neue Arbeitsplätze entstehen.
Die Stadt spricht von einer strategischen Reserve. Gartenbesitzer und Pächter sehen dagegen eine klare Vorentscheidung gegen ihre Flächen.
Jena plant „Saalepark 3“ als neues Gewerbegebiet
Das betroffene Gartenareal liegt zwischen der Bahnlinie, der Wiesenstraße und der Löbstedter Straße. Es schließt an bereits bestehende Gewerbestandorte wie „Saalepark 2“, „Löbstedt-Ost“ und das Gebiet an der Camburger Straße an.
Die Stadt betrachtet das Gelände deshalb als logische Ergänzung einer bereits vorhandenen wirtschaftlichen Entwicklungsachse. Im städtischen Konzept zur Arbeitsplatz- und Gewerbeflächenentwicklung bis 2035 ist es schon seit einem Stadtratsbeschluss vom Februar 2022 als Potenzialfläche ausgewiesen.
Gute Verkehrsanbindung spricht für den Standort
Aus Sicht der Verwaltung besitzt die Fläche mehrere Vorteile. Straßen, Bahn und öffentlicher Nahverkehr sind vergleichsweise gut erreichbar. Neue Betriebe würden damit nicht weit außerhalb der Stadt entstehen, sondern an bereits erschlossenen Standorten.
Die Stadt verbindet dies mit dem Leitbild einer kompakten „Stadt der kurzen Wege“. Arbeitnehmer sollen neue Arbeitsplätze möglichst auch ohne lange Pendelstrecken erreichen können.
Flächennutzungsplan schafft noch kein Baurecht
Die wichtigste Einordnung lautet: Die Gärten müssen nicht kurzfristig geräumt werden.
Ein Flächennutzungsplan beschreibt lediglich, wie sich eine Stadt langfristig entwickeln soll. Er erlaubt weder den sofortigen Bau einer Gewerbehalle noch bildet er allein eine rechtliche Grundlage für Enteignungen.
Konkretes Baurecht würde erst durch einen späteren Bebauungsplan entstehen. In diesem Verfahren müssten Eigentümer, Pächter, Behörden und Öffentlichkeit erneut beteiligt werden.
Trotzdem verändert der Plan die Zukunft der Fläche
Für die Betroffenen ist diese rechtliche Erklärung nur begrenzt beruhigend.
Sobald ein Areal im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche erscheint, ist die politische Richtung vorgegeben. Investitionen in Lauben, Bäume oder Gärten werden unsicherer, selbst wenn eine tatsächliche Bebauung erst Jahre später beginnt.
Der Plan räumt der Stadt die Möglichkeit ein, das Gelände bei künftigem Bedarf zu entwickeln. Genau diese langfristige Option ist für die Verwaltung der Sinn des Verfahrens – für die Nutzer der Gärten aber der Beginn einer dauerhaften Unsicherheit.
Gartenbesitzer fürchten den Verlust ihres Rückzugsortes
Bereits seit Veröffentlichung der Planungen wehren sich Betroffene gegen die mögliche Umwandlung. Sie verweisen darauf, dass die Gärten über Jahre gewachsen seien und für viele Nutzer weit mehr bedeuteten als eine Freizeitfläche.
In der öffentlichen Debatte ist auch von der Sorge vor einer späteren Enteignung die Rede. Die Stadt weist dies zurück und betont, dass der Flächennutzungsplan selbst keine Eigentumsrechte verändert.
Ein Garten ist nicht einfach austauschbar
Auf dem Papier lässt sich eine Grünfläche möglicherweise ersetzen. Für die Nutzer funktioniert das nicht so einfach.
Obstbäume brauchen Jahre, bis sie tragen. Gewachsene Hecken bieten Sichtschutz und Lebensraum. Boden wurde verbessert, Lauben wurden gebaut und Wege angelegt. Hinzu kommen Erinnerungen und Nachbarschaften, die sich nicht an einen anderen Stadtrand versetzen lassen.
Wer diese Bedeutung nur in Quadratmetern bewertet, unterschätzt den sozialen Wert solcher Flächen.
Stadt verweist auf 580 Hektar Gartenflächen
Die Verwaltung hält dagegen, Jena verfüge insgesamt über eine sehr gute Gartenausstattung.
Nach städtischen Angaben gibt es im Stadtgebiet rund 580 Hektar Gartenflächen. Davon entfallen 148 Hektar auf Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Nur ein kleiner Teil der gesamten Gartenflächen sei langfristig für eine bauliche Entwicklung vorgesehen.
Bei den betroffenen Parzellen in Löbstedt handelt es sich nach Darstellung der Stadt nicht um rechtlich geschützte Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz, sondern um Freizeit- und Erholungsgärten.
Rechtlicher Unterschied ist für Betroffene entscheidend
Der Begriff „Kleingarten“ wird im Alltag häufig für fast jede kleinere Gartenparzelle verwendet. Rechtlich gelten jedoch besondere Voraussetzungen.
Eine Fläche, die nicht unter das Bundeskleingartengesetz fällt, besitzt meist einen schwächeren Bestandsschutz. Eigentümer und Pächter können sich daher nicht automatisch auf dieselben Schutzregeln berufen wie Mitglieder einer anerkannten Kleingartenanlage.
Gerade deshalb ist die genaue rechtliche Stellung jeder einzelnen Parzelle wichtig.
Gewerbeflächen sind in Jena knapp
Jena gehört wirtschaftlich zu den stärksten Städten Thüringens. Forschung, Optik, Medizintechnik, Wissenschaft und technologieorientierte Unternehmen sorgen für Wachstum. Gleichzeitig begrenzen Berge, Saaleaue, bestehende Bebauung und Verkehrsflächen die räumliche Entwicklung.
Die Stadt argumentiert daher, dass Gewerbe- und Wohnbauflächen noch knapper seien als Gärten. Wer Unternehmen halten oder neue Betriebe ansiedeln wolle, müsse langfristig geeignete Flächen sichern.
Unternehmen brauchen mehr als Briefkastenadressen
Wachsende Betriebe benötigen Produktionsräume, Werkstätten, Labore, Lagerflächen und Zufahrten. Nicht jedes Unternehmen lässt sich in einem Innenstadtbüro oder auf einem bereits vollständig bebauten Firmengelände erweitern.
Fehlen solche Flächen, können Firmen ihre Investitionen in andere Städte verlagern. Dann verliert Jena möglicherweise Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.
Die Stadt steht deshalb tatsächlich vor einem Zielkonflikt – nicht nur vor einer künstlich geschaffenen Planungsfrage.
Doch welche Unternehmen sollen dort angesiedelt werden?
Bislang ist „Saalepark 3“ vor allem eine strategische Möglichkeit. Ein konkreter Investor oder ein feststehendes Großprojekt wurde öffentlich nicht benannt.
Das ist für einen Flächennutzungsplan zunächst normal. Er soll Flächen lange vor einer konkreten Bebauung sichern.
Politisch stellt sich dennoch die Frage, wie viel bestehende Lebensqualität für einen Bedarf geopfert werden darf, der möglicherweise erst in vielen Jahren entsteht.
Entwicklung nur bei tatsächlichem Bedarf
Die Stadt betont selbst, dass der Flächennutzungsplan lediglich eine Option sichert. Ob und wann das Gelände entwickelt werde, hänge vom wirklichen Gewerbeflächenbedarf ab.
Daraus sollte eine klare politische Bedingung folgen: Solange keine konkrete, hochwertige und für Jena wichtige Nutzung feststeht, dürfen die Gärten nicht vorsorglich geräumt werden.
Eine jahrelange Brachfläche wäre die schlechteste Lösung – keine Gärten mehr, aber auch keine neuen Arbeitsplätze.
Grünzug am Steinbach soll erhalten bleiben
Die Stadt plant nicht, das gesamte Gebiet lückenlos zu versiegeln. Entlang des Steinbachs soll ein öffentlicher Grünzug entstehen, der Löbstedt mit der Saaleaue verbindet.
Dieser Korridor soll Erholung, Wegebeziehungen und ökologische Funktionen miteinander verbinden.
Öffentlicher Grünzug ersetzt keine privaten Gärten
Ein frei zugänglicher Grünstreifen kann für den Stadtteil wertvoll sein. Er ist aber etwas anderes als eine bewirtschaftete Gartenfläche.
Ein Grünzug bietet Wege, Bäume und Aufenthaltsmöglichkeiten. Er ersetzt weder Gemüsebeete noch persönliche Rückzugsorte, Lauben oder gewachsene Gartengemeinschaften.
Die Stadt sollte deshalb nicht so tun, als ließe sich der Verlust der Parzellen allein durch einen Grünstreifen vollständig ausgleichen.
In Jena prallen zwei berechtigte Interessen aufeinander
Der Konflikt ist komplizierter als die einfache Erzählung „Beton gegen Natur“.
Jena braucht Arbeitsplätze und Unternehmensflächen. Eine erfolgreiche Stadt kann nicht jede freie oder locker genutzte Fläche für immer unverändert lassen.
Gleichzeitig gehören Gärten zur Lebensqualität. Sie kühlen die Umgebung, nehmen Regenwasser auf und bieten Menschen ohne eigenes Haus einen privaten Freiraum.
Stadtentwicklung braucht Prioritäten
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Jena überhaupt neue Gewerbeflächen benötigt.
Sie lautet: Muss dafür gerade dieses Gartenareal genutzt werden – und sind sämtliche Alternativen tatsächlich schlechter?
Bevor vorhandene Gärten aufgegeben werden, sollte die Stadt offenlegen, welche brachliegenden, untergenutzten oder bereits versiegelten Flächen geprüft wurden.
Alte Gewerbeflächen zuerst besser nutzen
Eine wachsende Stadt darf nicht automatisch neue Böden beanspruchen, während an anderer Stelle leerstehende Hallen, übergroße Parkplätze oder schlecht genutzte Gewerbegrundstücke bestehen.
Innenentwicklung ist komplizierter und häufig teurer als das Bauen auf einer weitgehend freien Fläche. Sie schützt jedoch Boden und bestehende Grünstrukturen.
Höher und kompakter bauen
Auch Gewerbegebiete müssen nicht ausschließlich aus einstöckigen Hallen mit riesigen Parkplätzen bestehen.
Mehrgeschossige Gewerbebauten, gemeinsame Parkhäuser und kompaktere Grundstücke können Flächen sparen. Forschung, Labore und bestimmte Dienstleistungen lassen sich häufig dichter organisieren als klassische Logistikbetriebe.
Für einen knappen Standort wie Jena sollte flächensparendes Bauen zur verbindlichen Voraussetzung werden.
Bürgerbeteiligung darf nicht erst nach der Vorentscheidung beginnen
Die Stadt verweist darauf, dass es bei einem späteren Bebauungsplan erneut eine gesetzliche Beteiligung geben werde.
Formell ist das korrekt. Beteiligung ist aber wenig wert, wenn Bürger den Eindruck gewinnen, die zentrale Entscheidung sei längst gefallen.
Alternativen müssen wirklich offen geprüft werden
Bei einem späteren Verfahren müssen nicht nur Details wie Zufahrten oder Gebäudehöhen diskutiert werden. Auch die grundsätzliche Frage nach der Nutzung sollte nachvollziehbar behandelt werden.
Die Stadt sollte erklären:
- Wie groß ist der erwartete Bedarf an Gewerbeflächen?
- Welche Alternativstandorte wurden untersucht?
- Welche Unternehmen könnten sich dort ansiedeln?
- Wie viele Arbeitsplätze wären realistisch?
- Wie viele Gärten wären tatsächlich betroffen?
- Welche Entschädigungen oder Ersatzflächen wären möglich?
Ohne solche Antworten bleibt die Beteiligung abstrakt.
Eigentümer und Pächter befinden sich nicht in derselben Lage
Unter den Gartennutzern gibt es sowohl Eigentümer als auch Pächter. Für beide Gruppen unterscheiden sich Rechte, Risiken und mögliche Entschädigungen.
Eigentümer besitzen den Boden und könnten bei einer späteren Entwicklung mit Kaufangeboten, Umlegungsverfahren oder im äußersten Fall enteignungsrechtlichen Fragen konfrontiert werden.
Pächter besitzen dagegen meist nur Nutzungsrechte. Ihre Investitionen in Lauben, Pflanzen oder Anlagen müssen gesondert bewertet werden.
Stadt braucht frühzeitig ein faires Konzept
Auch wenn eine Bebauung noch nicht unmittelbar bevorsteht, sollte Jena frühzeitig Grundsätze für den Umgang mit Betroffenen entwickeln.
Dazu gehören nachvollziehbare Bewertungen, lange Übergangsfristen, Hilfe bei Ersatzflächen und eine klare Entschädigung für vorhandene Aufbauten und Bepflanzungen.
Wer Menschen über Jahre im Unklaren lässt, verschärft den Konflikt unnötig.
Gärten erfüllen eine wichtige Klimafunktion
Jena liegt in einem engen Talraum und erlebt im Sommer regelmäßig hohe Temperaturen. Unversiegelte Flächen helfen, Wasser aufzunehmen und die Umgebung durch Verdunstung zu kühlen.
Gärten sind dabei nicht automatisch ökologisch perfekt. Versiegelte Wege, große Lauben oder intensiv gepflegte Rasenflächen können ihren Wert einschränken.
Trotzdem sind sie in der Regel klimatisch günstiger als Hallen, Straßen und Parkplätze.
Gewerbegebiet braucht strenge Umweltvorgaben
Sollte „Saalepark 3“ tatsächlich entstehen, muss das Gebiet deutlich anspruchsvoller geplant werden als ältere Gewerbeareale.
Notwendig wären begrünte Dächer, Solaranlagen, Regenwasserspeicher, möglichst geringe Versiegelung, schattenspendende Bäume und ein breiter Grünzug entlang des Steinbachs.
Auch Parkflächen sollten begrenzt und wasserdurchlässig gestaltet werden.
Die Stadt muss Vertrauen zurückgewinnen
Die Verwaltung hat auf die Sorgen in Löbstedt reagiert und ausdrücklich klargestellt, dass der Flächennutzungsplan keine sofortige Enteignung und kein unmittelbares Baurecht auslöst.
Diese Information ist wichtig. Sie löst den eigentlichen Konflikt aber nicht.
Die Betroffenen wissen nun, dass sie ihre Gärten nicht morgen verlieren. Sie wissen weiterhin nicht, ob ihre Kinder oder Enkel sie noch nutzen können.
Planungssicherheit gilt nicht nur für Unternehmen
Die Stadt begründet die Fläche mit langfristiger wirtschaftlicher Planungssicherheit.
Dasselbe Bedürfnis haben auch Gartenbesitzer und Pächter. Sie möchten wissen, ob sich Investitionen, Pflege und langfristige Bepflanzungen noch lohnen.
Eine faire Stadtentwicklung darf Planungssicherheit nicht nur für mögliche künftige Investoren schaffen.
Jena braucht einen klaren Kompromiss
Ein möglicher Ausweg könnte darin bestehen, die Fläche nur schrittweise und bei nachgewiesenem Bedarf zu entwickeln.
Gärten, die zunächst nicht benötigt werden, könnten weiter genutzt werden. Ein erster Bauabschnitt müsste dort beginnen, wo die geringsten sozialen und ökologischen Schäden entstehen.
Zugleich könnte die Stadt frühzeitig Ersatzflächen anbieten und den geplanten Grünzug vor jeder Gewerbebebauung sichern.
Kein Abriss auf Vorrat
Das wichtigste Versprechen muss lauten: Keine Parzelle wird aufgegeben, solange kein konkreter Bauabschnitt unmittelbar bevorsteht.
Jena darf nicht denselben Fehler machen wie andere Städte, in denen bestehende Nutzungen verschwanden und Flächen anschließend über Jahre brachlagen.
Der Konflikt entscheidet sich nicht heute – aber die Richtung schon
Noch existiert kein Bebauungsplan. Noch gibt es kein unmittelbares Baurecht. Noch können Eigentümer und Pächter ihre Flächen weiter nutzen.
Trotzdem ist der neue Flächennutzungsplan politisch bedeutsam. Er legt fest, welche Nutzung die Stadt langfristig für wichtiger hält.
Für Jena ist „Saalepark 3“ eine Reserve für wirtschaftliches Wachstum. Für die Menschen in Löbstedt ist dieselbe Fläche ein Stück Heimat.
Eine verantwortungsvolle Entscheidung muss beides ernst nehmen. Neue Arbeitsplätze sind wichtig. Gewachsene Gärten ebenfalls.
Die Stadt sollte daher nicht fragen, wie schnell sie die Parzellen beseitigen kann. Sie sollte beweisen, dass eine Bebauung wirklich notwendig ist, dass keine bessere Alternative besteht und dass die Betroffenen fair behandelt werden.
Erst dann wird aus einem Plan für Gewerbeflächen eine tragfähige Stadtentwicklung.