Der Streit um die richtige Sprache in der Cottbuser Stadtverwaltung geht in die nächste Runde.
Oberbürgermeister Tobias Schick hat den im Juni von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschluss zu neuen Sprachregelungen formell beanstandet. Damit wird die Entscheidung vorerst nicht umgesetzt. Die Stadtverordneten müssen sich nach der Sommerpause erneut mit dem Antrag beschäftigen.
Der Beschluss war am 24. Juni 2026 mit knapper Mehrheit angenommen worden. Eingebracht hatten ihn die Fraktionen AfD und Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus, kurz MIB/ZSC. Nach Angaben der Stadt verlangte der Antrag, in der haupt- und ehrenamtlichen Verwaltung grundsätzlich das generische Maskulinum oder geschlechtsneutrale Sammelbezeichnungen zu verwenden.
In der Abstimmung votierten 20 Stadtverordnete dafür, 18 dagegen. Eine breite politische Einigung sieht anders aus.
Warum der Oberbürgermeister den Beschluss beanstandet
Schick begründet sein Vorgehen nicht mit einer persönlichen Vorliebe für eine bestimmte Sprachform.
Nach der rechtlichen Prüfung des Rathauses verstößt der Beschluss gegen die geltende Hauptsatzung der Stadt Cottbus. Diese sieht bereits vor, dass bei Personenbezeichnungen sowohl die weibliche als auch die männliche Form verwendet werden muss, sofern keine neutrale Form möglich ist.
Der beschlossene Antrag verlangt dagegen vorrangig das generische Maskulinum. Formulierungen wie „Bürgerinnen und Bürger“ würden damit grundsätzlich durch „Bürger“ ersetzt, sofern nicht auf neutrale Begriffe wie „Bevölkerung“ oder „Beschäftigte“ ausgewichen wird.
Eine einfache Mehrheit reicht für die Änderung nicht aus
Die Hauptsatzung kann nicht durch einen gewöhnlichen politischen Beschluss verändert werden.
Dafür wäre eine förmliche Änderungssatzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Diese Mehrheit kam im Juni nicht zustande. Das Ergebnis von 20 zu 18 Stimmen reichte deshalb nach Auffassung der Verwaltung nicht aus, um die bestehende Sprachregelung wirksam zu ersetzen.
Der Konflikt ist damit zunächst weniger eine Grundsatzentscheidung über das Gendern als eine Frage des korrekten kommunalrechtlichen Verfahrens.
Kein klassisches „Genderverbot“
In vielen Überschriften wird der Vorgang als Cottbuser Genderverbot bezeichnet.
Diese Beschreibung ist eingängig, aber ungenau.
Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sollten nach dem Antrag tatsächlich nicht verwendet werden. Zugleich waren solche Zeichen nach Darstellung der Stadt in amtlichen Dokumenten bereits vor dem Beschluss nicht vorgesehen.
Der eigentliche Streit betrifft die Doppelnennung
Der entscheidende zusätzliche Punkt des Antrags liegt nicht im Verbot von „Mitarbeiter“ oder „Bürger*innen“.
Stattdessen sollte auch die bisher nach der Hauptsatzung vorgesehene Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form grundsätzlich entfallen.
Aus „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sollte demnach „Mitarbeiter“ werden. Aus „Bürgerinnen und Bürger“ sollte „Bürger“ werden, sofern kein neutraler Begriff verwendet wird.
Deshalb spricht die Stadt selbst von einem Beschluss zu Sprachregelungen und hält die verbreitete Bezeichnung „Genderverbot“ für verkürzt beziehungsweise unzutreffend.
Was der ursprüngliche Antrag verlangte
Nach den veröffentlichten Angaben sollten die Regeln für sämtliche Schreiben, Formulare, Bescheide, Beschlussvorlagen, Veröffentlichungen und Pressemitteilungen gelten.
Verwendet werden sollte nach dem Willen der Antragsteller die deutsche Standardsprache. Unzulässig wären geschlechterbezogene Sonderformen wie:
Genderstern
Genderdoppelpunkt
Genderunterstrich
Binnen-I
vergleichbare Sonderzeichen im Wortinneren.
Stattdessen sollte die Verwaltung neutrale Sammelbezeichnungen oder das generische Maskulinum verwenden.
Der Antrag ging über die hauptamtliche Verwaltung hinaus
Besonders umstritten war, dass die Vorgaben nicht nur für die hauptamtlichen Mitarbeiter des Rathauses gelten sollten.
Sie bezogen ausdrücklich auch die ehrenamtliche Verwaltung ein. Dazu gehören Stadtverordnete, Fraktionen, Ortsbeiräte und weitere kommunale Gremien.
Oberbürgermeister Schick erklärte, er sehe sich nicht befugt, den dort ehrenamtlich Tätigen vorzuschreiben, wie sie zu sprechen und zu schreiben hätten.
Damit berührt der Beschluss neben der Hauptsatzung auch die Frage, wie weit eine kommunale Mehrheit in die politische Kommunikation gewählter Mandatsträger und ehrenamtlicher Gremien eingreifen darf.
Schick hatte rechtlich kaum eine Wahl
Die Beanstandung wird politisch als Stoppsignal des SPD-Oberbürgermeisters gegen einen AfD-Antrag wahrgenommen.
Kommunalrechtlich handelt es sich jedoch nicht um ein frei verfügbares politisches Veto.
Nach Paragraf 55 der Brandenburgischen Kommunalverfassung muss der Hauptverwaltungsbeamte einen Beschluss der Gemeindevertretung beanstanden, wenn er ihn für rechtswidrig hält. Die Beanstandung muss begründet und innerhalb einer festgelegten Frist übermittelt werden.
Der Oberbürgermeister ersetzt nicht das Stadtparlament
Schick entscheidet damit nicht endgültig, welche Sprachregelung Cottbus künftig anwendet.
Er erklärt vielmehr, dass der gefasste Beschluss nach rechtlicher Prüfung in dieser Form nicht umgesetzt werden darf.
Die politische Entscheidung bleibt zunächst bei der Stadtverordnetenversammlung. Sie muss den Antrag erneut beraten und darüber abstimmen.
Wie es nun weitergeht
Der beanstandete Beschluss soll in der nächsten Sitzung nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung kommen.
Nach Angaben des rbb ist die erneute Beratung für September vorgesehen.
Drei Wege sind jetzt denkbar
Die Stadtverordneten könnten den bisherigen Beschluss aufgeben.
Sie könnten einen veränderten Antrag beschließen, der sich auf die bereits geltenden Rechtschreibregeln beschränkt und nicht mit der Hauptsatzung kollidiert.
Oder sie könnten den ursprünglichen Beschluss erneut mit einfacher Mehrheit bestätigen.
Im letzten Fall hat der Oberbürgermeister angekündigt, nochmals zu beanstanden. Anschließend würde die zuständige Kommunalaufsicht über die Rechtmäßigkeit entscheiden.
Bei einer kreisfreien Stadt wie Cottbus liegt die kommunalaufsichtliche Zuständigkeit auf Landesebene.
Die Zwei-Drittel-Mehrheit wird zum Kernproblem
Politisch besaß der Antrag im Juni eine Mehrheit.
Rechtlich reicht diese Mehrheit nach Einschätzung der Verwaltung jedoch nicht aus, weil die bestehende Hauptsatzung eine andere Regel vorgibt.
Eine Hauptsatzung besitzt besonderes Gewicht
Die Hauptsatzung regelt wesentliche organisatorische Fragen einer Kommune.
Sie kann nicht bei jeder knappen politischen Verschiebung durch einen gewöhnlichen Antrag beiseitegeschoben werden. Das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit soll sicherstellen, dass grundlegende kommunale Regeln nur mit breiter Zustimmung verändert werden.
Die Antragsteller müssten deshalb entweder genügend weitere Stadtverordnete für eine formelle Satzungsänderung gewinnen oder ihre Forderung so verändern, dass sie mit der geltenden Hauptsatzung vereinbar bleibt.
Mit 20 Ja-Stimmen gegen 18 Nein-Stimmen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit derzeit nicht erkennbar.
Was in amtlichen Texten bereits gilt
Der Beschluss wurde öffentlich vielfach so dargestellt, als würde die Cottbuser Verwaltung bislang durchgehend mit Genderstern oder Doppelpunkt schreiben.
Nach Angaben der Stadt trifft das nicht zu.
Sonderzeichen im Wortinneren waren in amtlichen Dokumenten bereits vorher nicht statthaft. Die Stadt verweist dabei auf die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung.
Rechtschreibrat empfiehlt Sonderzeichen nicht für das amtliche Regelwerk
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Aufnahme von Genderstern, Unterstrich und Doppelpunkt im Wortinneren in das amtliche Regelwerk nicht empfohlen.
Der Rat bewertet diese Zeichen als Mittel, mit denen unterschiedliche Geschlechtsidentitäten sichtbar gemacht werden sollen. Zugleich gehören sie nicht zum regulären Bestand der amtlich festgelegten deutschen Rechtschreibung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Form geschlechtergerechter Sprache ausgeschlossen wäre.
Möglich bleiben Doppelnennungen wie „Bürgerinnen und Bürger“ sowie neutrale Formulierungen wie „Studierende“, „Beschäftigte“, „Fachkräfte“ oder „Teilnehmende“.
Genau diese Unterscheidung ist für den Cottbuser Streit entscheidend.
Standardsprache ist nicht automatisch generisches Maskulinum
Die Antragsteller verbinden die Forderung nach Standardsprache mit dem Verzicht auf Genderzeichen und einer stärkeren Nutzung des generischen Maskulinums.
Sprachlich sind das jedoch unterschiedliche Fragen.
Neutrale Begriffe gehören ebenfalls zur Standardsprache
Eine Verwaltung kann auf Genderstern und Doppelpunkt verzichten und trotzdem Frauen und Männer ausdrücklich nennen.
Sie kann ebenso neutrale Formulierungen verwenden:
„Lehrkräfte“ statt „Lehrer“
„Beschäftigte“ statt „Mitarbeiter“
„Antragstellende“ statt „Antragsteller“
„Bevölkerung“ statt „Bürger“.
Der eigentliche politische Konflikt besteht deshalb nicht allein zwischen korrekter und unkorrekter Rechtschreibung.
Er besteht zwischen verschiedenen Vorstellungen davon, wie Personen in amtlichen Texten angesprochen und sichtbar gemacht werden sollen.
Die Befürworter wollen einfache und verständliche Texte
Die Unterstützer des Beschlusses argumentieren, amtliche Sprache müsse verständlich, einheitlich und frei von schwer lesbaren Sonderformen sein.
Diese Forderung besitzt eine nachvollziehbare Grundlage.
Bescheide, Formulare und öffentliche Informationen müssen auch für ältere Menschen, Personen mit geringen Deutschkenntnissen, Menschen mit Sehbehinderungen und Nutzer von Vorlesesoftware verständlich bleiben.
Verwaltungssprache ist oft ohnehin zu kompliziert
Allerdings entsteht die Unverständlichkeit amtlicher Schreiben nur selten durch die Frage, ob „Bürger“, „Bürgerinnen und Bürger“ oder „Bürger“ verwendet wird.
Viel größere Probleme verursachen:
lange Schachtelsätze
unklare Rechtsbegriffe
überladene Formulare
fehlende Erklärungen
unnötige Fremdwörter
komplizierte Verweise auf Paragrafen.
Eine ernsthafte Initiative für verständliche Verwaltungssprache müsste deshalb deutlich weiter gehen als ein Verbot einzelner Zeichen.
Gegner sehen einen unnötigen Kulturkampf
Kritiker betrachten den Antrag als Versuch, bundesweite Auseinandersetzungen über Identität und Sprache in die Cottbuser Kommunalpolitik zu tragen.
Statt über Schulen, Verkehr, Sicherheit, Wirtschaft oder den Strukturwandel zu sprechen, müsse sich die Stadtverordnetenversammlung nun erneut mit der Frage befassen, ob in einem Schreiben „Bürger“ oder „Bürgerinnen und Bürger“ stehen soll.
Sprache besitzt dennoch politische Wirkung
Ganz bedeutungslos ist die Debatte nicht.
Amtliche Sprache zeigt, wie eine Verwaltung ihre Einwohner anspricht und welche gesellschaftlichen Gruppen sie ausdrücklich nennt.
Befürworter geschlechtergerechter Formen sehen darin Respekt und Sichtbarkeit. Gegner empfinden viele Varianten als künstlich, ideologisch oder schwer lesbar.
Die Auseinandersetzung lässt sich deshalb nicht allein mit einem Hinweis auf wichtigere Themen beenden. Sie sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Problemen der Stadt stehen.
Cottbus hat eine besondere sprachliche Identität
Die offizielle Bezeichnung der Stadt lautet Cottbus/Chóśebuz.
Damit ist bereits im Stadtnamen sichtbar, dass die Region von deutscher und sorbisch-wendischer Sprache geprägt ist.
Mehrsprachigkeit gehört zum öffentlichen Raum
Straßenschilder, Ortsbezeichnungen und öffentliche Einrichtungen tragen in der Lausitz teilweise deutsche und niedersorbische Namen.
Das zeigt, dass amtliche Sprache in Cottbus nicht nur ein technisches Werkzeug ist. Sie berührt Geschichte, regionale Identität und Minderheitenrechte.
Der aktuelle Streit betrifft zwar nicht die sorbische Sprache. Er fällt jedoch in einer Stadt aus, die seit Langem Erfahrung mit sprachlicher Vielfalt besitzt.
Ein Beschluss darf nicht mehr versprechen, als er verändert
Selbst eine rechtswirksame Regelung zum generischen Maskulinum würde den Alltag vieler Einwohner kaum unmittelbar verändern.
Steuern, Gebühren, Bauprojekte, Schulen und soziale Leistungen blieben davon unberührt.
Symbolpolitik kann politische Energie binden
Für die Antragsteller ist die Sprache ein sichtbares Zeichen gegen gesellschaftliche Entwicklungen, die sie ablehnen.
Für die Gegner ist die Beanstandung ein Zeichen gegen eine verpflichtende Rückkehr zur ausschließlich männlichen Form.
Beide Seiten bedienen damit auch ihre politischen Milieus.
Die eigentliche kommunale Wirkung bleibt begrenzt, während die öffentliche Aufmerksamkeit groß ist.
Die Rolle der AfD
Der Antrag wurde von der AfD gemeinsam mit MIB/ZSC eingebracht.
Für die AfD gehört die Ablehnung gendergerechter Sonderzeichen und verpflichtender Sprachregelungen seit Jahren zum politischen Profil.
Der Antrag verbindet zwei unterschiedliche Ziele
Einerseits soll die Verwendung von Zeichen verhindert werden, die nicht zum amtlichen Rechtschreibregelwerk gehören.
Andererseits soll die Doppelnennung von weiblicher und männlicher Form durch das generische Maskulinum ersetzt werden.
Der erste Punkt entspricht in wesentlichen Teilen bereits der bestehenden Verwaltungspraxis.
Der zweite Punkt verändert die bisherige Regel der Cottbuser Hauptsatzung und löst deshalb den rechtlichen Konflikt aus.
MIB/ZSC trägt den Antrag mit
Neben der AfD steht die Fraktion Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus hinter dem Beschluss.
Dadurch erhielt die Vorlage eine knappe Mehrheit.
Die Zusammenarbeit zeigt, dass sich kommunale Mehrheiten in Cottbus nicht immer entlang der klassischen Parteiengrenzen bilden.
Knappe Mehrheiten erhöhen die Verantwortung
Ein Ergebnis von 20 zu 18 Stimmen ist demokratisch ausreichend, sofern eine einfache Mehrheit genügt.
Bei grundlegenden Regeln einer Stadt sollte jedoch geprüft werden, ob eine solch knappe Mehrheit gesellschaftlich und politisch tragfähig ist.
Die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit für Änderungen der Hauptsatzung trägt genau diesem Gedanken Rechnung.
Schick grenzt Verwaltung und Ehrenamt voneinander ab
Oberbürgermeister Schick akzeptiert nach eigener Darstellung, dass für amtliche Dokumente klare sprachliche Standards gelten müssen.
Er widerspricht jedoch der Vorstellung, auch Fraktionen, Ortsbeiräten und ehrenamtlichen Mitgliedern detailliert vorzuschreiben, wie sie reden oder schreiben.
Politische Mandatsträger sind keine Verwaltungsangestellten
Eine Stadtverwaltung kann interne Regeln für ihre Beschäftigten festlegen.
Fraktionen und gewählte Stadtverordnete besitzen dagegen ein eigenständiges politisches Mandat. Sie müssen ihre Positionen frei formulieren können, solange sie dabei geltendes Recht beachten.
Eine verbindliche Sprachvorgabe für sämtliche politischen Schreiben und Wortbeiträge könnte deshalb weitergehende Fragen nach der Freiheit der Mandatsausübung aufwerfen.
Keine Entscheidung gegen verständliche Sprache
Die Beanstandung bedeutet nicht, dass Cottbus nun Gendersterne in Bescheiden einführen muss.
Das Rathaus stellt ausdrücklich klar, dass Sonderzeichen in amtlichen Dokumenten bereits zuvor nicht vorgesehen waren.
Bestehende Regel bleibt zunächst in Kraft
Bis zu einer neuen rechtswirksamen Entscheidung gilt die Hauptsatzung.
Wo neutrale Begriffe möglich sind, können diese verwendet werden. Andernfalls sollen weibliche und männliche Formen genannt werden.
Formulierungen wie „Bürgerinnen und Bürger“ bleiben damit vorerst der vorgesehene Standard.
Könnte die Kommunalaufsicht anders entscheiden?
Sollte die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss erneut bestätigen, wird die Kommunalaufsicht den Fall prüfen.
Sie könnte die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters bestätigen.
Sie könnte theoretisch aber auch zu einer anderen Bewertung gelangen, falls sie den Beschluss nicht als unzulässige Änderung der Hauptsatzung einordnet.
Der Wortlaut wird entscheidend sein
Bei der rechtlichen Bewertung kommt es nicht nur auf die politische Absicht an.
Entscheidend sind der genaue Wortlaut des Antrags, der Anwendungsbereich und das Verhältnis zur geltenden Satzung.
Besonders wichtig ist die Frage, ob der Beschluss lediglich eine Verwaltungspraxis konkretisiert oder tatsächlich eine bestehende Regel der Hauptsatzung ersetzt.
Die Cottbuser Verwaltung hat diese Frage bereits eindeutig beantwortet: Aus ihrer Sicht liegt ein Widerspruch vor.
Ein Kompromiss wäre möglich
Der politische Streit muss nicht zwangsläufig bei einer erneuten Konfrontation enden.
Eine rechtssichere Neufassung könnte sich auf verständliche, barrierearme und dem amtlichen Regelwerk entsprechende Sprache konzentrieren.
Neutrale Sprache statt Zwang zur männlichen Form
Ein möglicher Kompromiss könnte lauten:
keine Sonderzeichen im Wortinneren in amtlichen Dokumenten
bevorzugte Verwendung neutraler Begriffe
Doppelnennung, wenn keine verständliche neutrale Form besteht
keine Sprachvorschriften für Fraktionen und ehrenamtliche Mandatsträger.
Damit würde die Stadt das Ziel verständlicher Verwaltungssprache verfolgen, ohne das generische Maskulinum verbindlich vorzuschreiben oder mit der Hauptsatzung zu kollidieren.
Ob die Antragsteller zu einer solchen Lösung bereit sind, ist offen.
Der Streit wird im September zurückkehren
Mit der Beanstandung ist die Debatte nicht beendet.
Sie ist lediglich vertagt.
Nach der Sommerpause müssen sich die Cottbuser Stadtverordneten erneut positionieren. Dann wird sich zeigen, ob die knappe Mehrheit bestehen bleibt oder ob einzelne Abgeordnete ihre Haltung nach der rechtlichen Prüfung verändern.
Eine einfache Wiederholung führt wahrscheinlich zur Kommunalaufsicht
Bestätigen 20 oder mehr Stadtverordnete den bisherigen Antrag unverändert, wird Schick nach der angekündigten Linie erneut beanstanden.
Dann läge die Entscheidung nicht mehr allein in Cottbus.
Die Kommunalaufsicht müsste prüfen, ob der Beschluss mit Hauptsatzung und Kommunalverfassung vereinbar ist.
Verständliche Sprache braucht keinen Kulturkampf
Amtliche Texte sollten korrekt, klar und für möglichst viele Menschen verständlich sein.
Gendersterne und andere Sonderzeichen gehören nach der geltenden Empfehlung nicht zum amtlichen Rechtschreibregelwerk. Eine Verwaltung kann deshalb darauf verzichten, ohne Frauen aus ihren Texten verschwinden zu lassen.
Doppelnennungen und neutrale Begriffe sind kein sprachlicher Kontrollverlust. Sie gehören seit Jahren zum normalen Verwaltungsdeutsch.
Ebenso wenig sollte eine Kommune ihre ehrenamtlichen Stadtverordneten bis in jedes Wort hinein reglementieren.
Der ursprüngliche Cottbuser Antrag ging deshalb zu weit. Er wollte nicht nur Sonderzeichen aus amtlichen Dokumenten heraushalten, sondern eine bestehende Satzungsregel durch eine knappe einfache Mehrheit verändern und auch politische Ehrenamtliche binden.
Oberbürgermeister Tobias Schick hat den Beschluss nicht deshalb gestoppt, weil ihm das Abstimmungsergebnis politisch missfällt. Er war nach der Kommunalverfassung verpflichtet, einen aus seiner Sicht rechtswidrigen Beschluss zu beanstanden.
Nun liegt es an der Stadtverordnetenversammlung, aus dem Kulturkampf eine sachliche Regelung zu machen.
Cottbus benötigt verständliche Sprache.
Was die Stadt nicht benötigt, ist ein monatelanger Rechtsstreit darüber, ob in einem Formular „Bürger“, „Bürgerinnen und Bürger“ oder „Bevölkerung“ stehen darf.