Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern kommen nicht zur Ruhe. Wenige Wochen vor der Landtagswahl wird ein lange schwelender Konflikt innerhalb der bisherigen Landtagsfraktion erneut öffentlich – und diesmal liegt der Streit beim Landesverfassungsgericht.

Im Mittelpunkt stehen der aus der Fraktion ausgeschlossene Landtagsabgeordnete Hannes Damm und die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Damm wehrt sich juristisch gegen seinen Rauswurf. Zu den beim Gericht eingereichten Unterlagen gehört eine eidesstattliche Versicherung eines ehemaligen Fraktionsmitarbeiters, in der Oehlrich schweres Fehlverhalten vorgeworfen wird.

Oehlrich weist insbesondere den darin erhobenen Vorwurf einer verbalen sexuellen Belästigung zurück. Sie räumt ein, einzelne Formulierungen könnten missverständlich gewesen sein, bestreitet aber eine sexuelle Motivation oder Annäherung.

Für die Grünen geht es damit längst nicht mehr nur um einen persönlichen Konflikt zweier Abgeordneter. Die Auseinandersetzung berührt die innere Glaubwürdigkeit der Partei, ihren Umgang mit Beschäftigten, die Rechte eines ausgeschlossenen Abgeordneten und ihre Fähigkeit, im Wahlkampf geschlossen aufzutreten.

Vier von fünf Abgeordneten schlossen Hannes Damm aus

Hannes Damm war stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Schweriner Landtag. Im Dezember 2025 wurde er von vier der damals fünf Fraktionsmitglieder ausgeschlossen.

Als Begründung nannte die Fraktion ein dauerhaft zerstörtes Vertrauensverhältnis. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei nicht mehr möglich gewesen. Dem Ausschluss war ein monatelanger interner Streit vorausgegangen.

Fraktionen dürfen Mitglieder nicht beliebig ausschließen

Eine Landtagsfraktion ist keine gewöhnliche private Vereinigung. Sie besitzt besondere parlamentarische Rechte, erhält öffentliche Mittel und beeinflusst die Arbeit eines Abgeordneten erheblich.

Ein Ausschluss kann deshalb nicht allein mit politischen Meinungsverschiedenheiten begründet werden. Er muss auf einem nachvollziehbaren Verfahren und schwerwiegenden Gründen beruhen.

Für Damm hat der Rauswurf konkrete Folgen. Er verliert den Zugang zu Fraktionsstrukturen, Mitarbeitern, internen Beratungen und einem Teil jener parlamentarischen Möglichkeiten, über die fraktionsgebundene Abgeordnete verfügen.

Gleichzeitig bleibt er Mitglied des Landtages. Sein Mandat gehört ihm persönlich und kann ihm von der Fraktion nicht genommen werden.

Eilantrag wurde im Februar abgelehnt

Damm versuchte zunächst, seinen Ausschluss durch ein Eilverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald vorläufig rückgängig zu machen.

Das Gericht lehnte diesen Eilantrag Ende Februar 2026 ab. Damit war jedoch noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob der Fraktionsausschluss rechtmäßig war.

Ende Juni reichte Damm Unterlagen für das Hauptsacheverfahren ein. Dieses Verfahren soll die grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage klären, ob die Fraktion bei seinem Ausschluss korrekt vorgegangen ist.

Hauptverfahren kann Monate dauern

Ein Hauptsacheverfahren ist umfassender als eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren.

Das Gericht kann Stellungnahmen anfordern, Unterlagen prüfen und die parlamentarischen sowie verfassungsrechtlichen Folgen bewerten. Nach Einschätzung des NDR dürfte sich der Rechtsstreit über mehrere Monate hinziehen.

Damit könnte die Entscheidung erst nach der Landtagswahl fallen – möglicherweise zu einem Zeitpunkt, an dem weder Damm noch Oehlrich dem neuen Landtag angehören.

Politisch wäre das Verfahren dennoch bedeutsam. Ein Urteil könnte Maßstäbe dafür setzen, unter welchen Voraussetzungen Landtagsfraktionen Abgeordnete ausschließen dürfen.

Eidesstattliche Versicherung enthält schwere Vorwürfe

Besondere Aufmerksamkeit erhält eine eidesstattliche Versicherung, die Damm in das Verfahren eingebracht hat.

Verfasst wurde sie nicht von ihm selbst, sondern von einem früheren Mitarbeiter der Grünen-Fraktion, dessen Name vom NDR geändert wurde. Der Mann arbeitete bis Ende 2025 für die Fraktion und erhielt nach Weihnachten seine Kündigung.

Der ehemalige Mitarbeiter wirft Oehlrich nach der NDR-Berichterstattung unter anderem verbale sexuelle Belästigung vor. In dem Dokument sollen konkrete Äußerungen aufgeführt sein, die er als unangemessen und grenzüberschreitend empfunden habe.

Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt

Die eidesstattliche Versicherung ist ein Beweismittel innerhalb eines laufenden Verfahrens. Sie ist kein gerichtliches Urteil und kein Beweis dafür, dass sich die erhobenen Vorwürfe in der dargestellten Weise zugetragen haben.

Eine verantwortungsvolle Berichterstattung muss deshalb klar zwischen Vorwurf, Einlassung und festgestellter Tatsache unterscheiden.

Oehlrich widerspricht der Darstellung. Der Fall muss sowohl arbeitsrechtlich als auch politisch sorgfältig eingeordnet werden.

Damm sieht Zusammenhang mit seinem Fraktionsausschluss

Damm erklärt, er habe sich innerhalb der Fraktion für den betroffenen Mitarbeiter eingesetzt. Nach seiner Darstellung ist die eidesstattliche Versicherung deshalb für die Bewertung seines eigenen Ausschlusses von Bedeutung.

Offenbar will er damit belegen, dass der Konflikt nicht allein durch sein persönliches Verhalten oder ein grundsätzlich zerstörtes Vertrauensverhältnis entstanden sei. Vielmehr stellt er einen Zusammenhang zwischen seiner Unterstützung für den Mitarbeiter und den späteren Maßnahmen gegen ihn her.

Fraktion bestreitet rechtliche Relevanz

Die verbliebene Grünen-Fraktion weist diese Argumentation zurück.

Der Ausschluss sei erfolgt, weil das Vertrauensverhältnis zu Damm nachhaltig zerrüttet gewesen sei. Die von ihm angeführten vermeintlichen Gründe seien für die verfassungsrechtliche Bewertung seines Ausschlusses nicht entscheidend.

Damit stehen sich zwei grundlegend unterschiedliche Darstellungen gegenüber.

Damm sieht seinen Einsatz für einen Mitarbeiter als Teil des Konflikts. Die Fraktion betrachtet den Ausschluss dagegen als Folge eines länger andauernden Vertrauensbruchs.

Das Landesverfassungsgericht wird prüfen müssen, welche Gründe tatsächlich maßgeblich waren und ob das Verfahren den parlamentarischen Anforderungen entsprach.

Oehlrich weist sexuelle Belästigung zurück

Constanze Oehlrich erklärte, die in der Versicherung genannten Beispiele hätten weder sexuelle Annäherungen dargestellt noch seien sie sexuell motiviert gewesen.

Sie bezeichnete ihre damalige Wortwahl teilweise als unglücklich. Nach ihrer Darstellung könne sie nicht ausschließen, dass einzelne Äußerungen anders verstanden worden seien, als sie gemeint waren. Sollte dies geschehen sein, bedauere sie das. Den Vorwurf sexueller Belästigung weist sie jedoch klar zurück.

Wirkung und Absicht können auseinanderfallen

Die Auseinandersetzung berührt eine grundsätzliche Frage im Umgang mit unangemessenen Äußerungen.

Eine Person kann eine Bemerkung ohne sexuelle Absicht machen und dennoch eine Grenze überschreiten oder beim Gegenüber ein Gefühl von Belästigung auslösen. Umgekehrt ist nicht jede missverständliche oder unpassende Formulierung automatisch als sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinne einzuordnen.

Entscheidend sind Wortlaut, Situation, Verhältnis zwischen den Beteiligten, mögliche Abhängigkeiten und die Frage, wie mit einer Beschwerde umgegangen wurde.

Gerade weil eine Fraktionsvorsitzende gegenüber Mitarbeitern eine Machtposition besitzt, muss ein solcher Vorwurf unabhängig und nachvollziehbar geprüft werden.

Frühere Untersuchung entlastete die Fraktionsvorsitzende

Die Vorwürfe des ehemaligen Mitarbeiters waren nicht vollständig neu.

Bereits 2025 hatte es ein Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gegeben. Die Grünen-Fraktion beauftragte eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung.

Der Mitarbeiter kritisierte dieses Verfahren nach der NDR-Berichterstattung als nicht ausreichend betroffenengerecht und beantwortete Fragen der Kanzlei nicht. Der Abschlussbericht sah Oehlrich anschließend als entlastet an. Neu ist nun insbesondere die ausdrückliche Einordnung bestimmter Äußerungen als verbale sexuelle Belästigung.

Externe Kanzlei ersetzt nicht automatisch vollständige Aufklärung

Die Beauftragung einer externen Kanzlei kann sinnvoll sein, weil sie eine gewisse Distanz zur Organisation schafft.

Entscheidend ist jedoch, ob alle Beteiligten Vertrauen in das Verfahren besitzen, ob sie ausreichend gehört werden und ob Untersuchungsauftrag sowie Ergebnisse transparent sind.

Wenn eine zentrale Person nicht umfassend mitwirkt, erschwert dies die Aufklärung. Gleichzeitig muss gefragt werden, warum der Betroffene das Verfahren nicht als sicher oder angemessen empfand.

Eine formale Entlastung beendet einen inneren Konflikt deshalb nicht zwangsläufig.

Die neue Debatte trifft die Partei mitten im Wahlkampf

Politisch kommt der Streit zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt.

Mecklenburg-Vorpommern wählt im September 2026 einen neuen Landtag. In der vom NDR zitierten aktuellen Umfrage lagen die Grünen bei fünf Prozent und damit genau an der Schwelle für den Wiedereinzug.

Jede öffentliche Auseinandersetzung über Machtmissbrauch, Personalführung oder innerparteiliche Konflikte kann in einer solchen Lage Stimmen kosten.

Partei kämpft um ihre parlamentarische Existenz

Für größere Parteien ist ein interner Streit im Wahlkampf unangenehm. Für eine Partei an der Fünfprozentgrenze kann er existenziell werden.

Scheitern die Grünen an der Sperrklausel, verlieren sie ihre Landtagsfraktion, Mitarbeiterstellen, Ausschusssitze und einen erheblichen Teil ihrer öffentlichen Sichtbarkeit.

Die Partei müsste dann außerhalb des Parlaments neu beginnen.

Deshalb wäre ein geschlossen geführter Wahlkampf besonders wichtig. Stattdessen muss sie erneut erklären, warum ihre bisherige Fraktion über Monate in einen persönlichen und juristischen Machtkampf verstrickt war.

Weder Damm noch Oehlrich treten erneut an

Bemerkenswert ist, dass die beiden zentralen Kontrahenten bei der Landtagswahl nicht mehr kandidieren.

Constanze Oehlrich und Hannes Damm werden dem nächsten Landtag nach derzeitigem Stand nicht angehören.

Die Grünen stellten ihre Landesliste neu auf. Claudia Müller führt die Partei als Spitzenkandidatin in die Wahl. Damit sollte eigentlich ein personeller Neustart sichtbar werden.

Der alte Streit belastet die neue Mannschaft

Dass beide Konfliktparteien nicht mehr antreten, löst das politische Problem nur teilweise.

Die neue Spitzenkandidatin muss Fragen beantworten, die aus der Arbeit der alten Fraktion entstanden sind. Zudem kann der Eindruck entstehen, die Partei habe ihre internen Konflikte nicht selbst lösen können und werde nun von Gerichten und öffentlichen Enthüllungen eingeholt.

Ein glaubwürdiger Neustart verlangt deshalb mehr als neue Namen auf der Landesliste.

Die Partei muss erklären, welche Konsequenzen sie aus dem Streit gezogen hat und wie künftig mit Beschwerden, Machtkonflikten und Personalverantwortung umgegangen werden soll.

Landesvorstand äußert sich nicht zum laufenden Verfahren

Der Landesvorstand der Grünen hält sich mit einer Bewertung zurück.

Zur Begründung verweist die Parteiführung auf das laufende Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht.

Diese Zurückhaltung ist juristisch nachvollziehbar. Politisch reicht sie möglicherweise nicht aus.

Schweigen verhindert keine politische Debatte

Die Partei muss nicht über vertrauliche Details eines Gerichtsverfahrens sprechen. Sie kann aber grundsätzliche Fragen beantworten.

Dazu gehören:

Wie sollen Beschäftigte Beschwerden vorbringen können? Wer prüft Vorwürfe gegen führende Abgeordnete? Wie wird verhindert, dass innerparteiliche Machtverhältnisse eine Untersuchung beeinflussen? Welche Verfahrensregeln gelten für einen Fraktionsausschluss?

Wer zu allen diesen Fragen schweigt, überlässt die öffentliche Deutung den Konfliktparteien.

Kleine Fraktionen sind besonders anfällig für persönliche Konflikte

Die Grünen-Fraktion bestand vor Damms Ausschluss aus lediglich fünf Abgeordneten.

In einer so kleinen Gruppe besitzt jeder persönliche Konflikt erhebliche Auswirkungen. Es gibt kaum Ausweichmöglichkeiten, getrennte Arbeitsbereiche oder ausreichend neutrale Vermittler.

Vier Stimmen können einen Abgeordneten isolieren

Wenn vier von fünf Mitgliedern einem Kollegen das Vertrauen entziehen, ist die Zusammenarbeit praktisch kaum noch möglich.

Gleichzeitig entsteht eine starke Machtkonzentration. Eine kleine Mehrheit kann den einzigen abweichenden Abgeordneten weitgehend aus den gemeinsamen Strukturen ausschließen.

Deshalb sind klare Verfahrensregeln besonders wichtig. Persönliche Ablehnung darf nicht genügen. Umgekehrt kann eine Fraktion nicht gezwungen werden, dauerhaft mit einem Mitglied zusammenzuarbeiten, wenn jede interne Kooperation gescheitert ist.

Das Gericht muss beide Seiten gegeneinander abwägen: die Funktionsfähigkeit der Fraktion und das freie Mandat des Abgeordneten.

Der Fall betrifft die politische Kultur über die Grünen hinaus

Die Auseinandersetzung lässt sich leicht als internes Problem einer kleinen Oppositionspartei abtun.

Tatsächlich berührt sie Fragen, die alle Parteien betreffen.

Parteien sind Arbeitgeber

Fraktionen beschäftigen Referenten, Pressesprecher, wissenschaftliche Mitarbeiter und Verwaltungskräfte. Sie müssen deshalb dieselben arbeitsrechtlichen und menschlichen Standards erfüllen, die sie von Unternehmen und Behörden verlangen.

Beschäftigte müssen Beschwerden vorbringen können, ohne berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Führungskräfte haben eine besondere Verantwortung für Sprache, Verhalten und Machtverhältnisse.

Parteien müssen ihre eigenen Maßstäbe einhalten

Die Grünen treten öffentlich für Gleichstellung, Schutz vor Diskriminierung und eine sensible Arbeitskultur ein.

Das bedeutet nicht, dass innerhalb der Partei keine Konflikte oder Fehltritte vorkommen dürfen. Es erhöht aber die Erwartung, dass Vorwürfe transparent, fair und nach nachvollziehbaren Regeln bearbeitet werden.

Glaubwürdigkeit entsteht nicht dadurch, dass eine Partei niemals Fehler macht. Sie entsteht dadurch, wie sie auf mögliche Fehler reagiert.

Eine eidesstattliche Versicherung ist kein Urteil

Im Wahlkampf besteht die Gefahr, dass schwere Vorwürfe sofort politisch verwertet werden.

Gegner der Grünen können den Fall als Beleg für Heuchelei oder systematischen Machtmissbrauch darstellen. Unterstützer könnten wiederum versuchen, die Vorwürfe allein als Teil eines persönlichen Rachefeldzuges abzutun.

Beides wäre voreilig.

Unschuldsvermutung und Betroffenenschutz gehören zusammen

Oehlrich muss gegen unbelegte Vorverurteilungen geschützt werden. Der ehemalige Mitarbeiter hat zugleich Anspruch darauf, dass seine Darstellung ernst genommen und nicht pauschal herabgewürdigt wird.

Eine eidesstattliche Versicherung erhöht die rechtliche Bedeutung einer Aussage, weil falsche Angaben Konsequenzen haben können. Sie ersetzt jedoch keine vollständige Beweisaufnahme.

Das Gericht wird zudem möglicherweise gar nicht abschließend über einen arbeitsrechtlichen Belästigungsvorwurf entscheiden. Im Zentrum steht die Rechtmäßigkeit des Fraktionsausschlusses.

Was das Gericht voraussichtlich prüfen muss

Im Hauptsacheverfahren dürfte es vor allem um parlamentarische Rechte und interne Verfahrensregeln gehen.

Das Gericht muss klären, ob Damm ausreichend über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde, ob er Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und ob der Ausschluss verhältnismäßig war.

Entscheidende Fragen

Von Bedeutung könnten insbesondere folgende Punkte sein:

  • Welche konkreten Gründe nannte die Fraktion?
  • Waren diese Gründe ausreichend dokumentiert?
  • Wurde Damm vor der Abstimmung angehört?
  • Gab es mildere Möglichkeiten als den vollständigen Ausschluss?
  • Beruhte die Entscheidung auf sachlichen oder persönlichen Motiven?
  • Welche Rolle spielte sein Einsatz für den Mitarbeiter?
  • Wurden Fraktionssatzung und parlamentarische Rechte eingehalten?

Das Urteil könnte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für andere Landtage erlangen.

Der Wahlkampf braucht politische Inhalte – doch der Personalstreit überlagert sie

Die Grünen wollen in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem mit Klima-, Umwelt-, Verkehrs- und Sozialthemen werben.

Stattdessen bestimmen erneut interne Konflikte die öffentliche Aufmerksamkeit.

Fünf Prozent lassen kaum Raum für Fehler

Eine Partei an der Fünfprozentgrenze muss jede Woche des Wahlkampfs nutzen, um Wähler zu überzeugen.

Sie kann es sich kaum leisten, über Tage vor allem mit juristischen Auseinandersetzungen und Vorwürfen gegen frühere Führungspersonen verbunden zu werden.

Der Streit könnte besonders unentschlossene frühere Grünen-Wähler abschrecken, die ohnehin erwägen, taktisch für eine andere Partei zu stimmen.

Ein personeller Neustart muss glaubwürdig erklärt werden

Mit Claudia Müller an der Spitze und einer neu aufgestellten Landesliste versuchen die Grünen, sich von den früheren Konflikten zu lösen.

Das kann gelingen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Neustart nicht als bloßes Auswechseln von Kandidaten erscheint.

Die Partei braucht klare Konsequenzen

Die Grünen sollten offenlegen, welche organisatorischen Lehren sie gezogen haben.

Dazu könnten gehören:

  • eine unabhängige Beschwerdestelle,
  • klare Verfahrensregeln bei Konflikten,
  • externe Mediation,
  • feste Schutzmechanismen für Mitarbeiter,
  • transparente Regeln für Fraktionsausschlüsse,
  • Schulungen für Personalverantwortliche.

Damit würde die Partei zeigen, dass sie den Streit nicht nur überstehen, sondern aus ihm lernen will.

Der Konflikt könnte auch nach der Wahl weitergehen

Selbst wenn Damm und Oehlrich nicht mehr kandidieren, verschwindet das Verfahren nicht automatisch.

Das Landesverfassungsgericht kann den Fall weiter prüfen, weil grundsätzliche parlamentarische Rechte betroffen sind. Nach Einschätzung des NDR dürfte eine Entscheidung erst nach längerer Verfahrensdauer fallen.

Ein späteres Urteil kann alte Fragen neu aufwerfen

Sollte das Gericht den Ausschluss für rechtswidrig erklären, würde dies die damalige Fraktionsmehrheit und die Parteiführung nachträglich belasten.

Bestätigt das Gericht den Ausschluss, wäre Damms zentrale juristische Argumentation geschwächt. Die Vorwürfe des ehemaligen Mitarbeiters wären dadurch allerdings nicht automatisch widerlegt.

Es handelt sich um zwei miteinander verbundene, aber rechtlich unterschiedliche Ebenen.

Die Grünen müssen jetzt zwischen Aufklärung und Wahlkampf bestehen

Der Fall verlangt eine schwierige Balance.

Die Partei darf laufende Gerichtsverfahren nicht politisch beeinflussen und vertrauliche Personalangelegenheiten nicht öffentlich ausbreiten. Gleichzeitig kann sie die Angelegenheit nicht so behandeln, als gehe sie die Wähler nichts an.

Es geht um eine öffentlich finanzierte Landtagsfraktion, um den Umgang mit einem Mitarbeiter und um die parlamentarischen Rechte eines Abgeordneten.

Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern stehen deshalb vor einer doppelten Aufgabe: Sie müssen den Wahlkampf mit einer neuen Mannschaft führen und zugleich glaubwürdig erklären, wie sie den alten Konflikt aufarbeitet.

Das bisherige Schweigen des Landesvorstandes mag juristisch vorsichtig sein. Politisch entsteht dadurch jedoch kein Vertrauen.

Die Partei benötigt eine klare Botschaft: Vorwürfe werden unabhängig geprüft, Beschäftigte geschützt, Beschuldigte nicht vorverurteilt und parlamentarische Verfahren eingehalten.

Ob ihr dieser Spagat gelingt, könnte darüber entscheiden, ob die Grünen nach der Landtagswahl weiter im Schweriner Landtag vertreten sind.

Bei einem Umfragewert von fünf Prozent ist der Streit nicht nur ein innerparteiliches Problem.

Er kann über die parlamentarische Zukunft der gesamten Partei in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden.