Die Brandenburger Landesregierung arbeitet an einer Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes, kurz AIG. Das bestätigte das Innenministerium auf Anfrage des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Zur Begründung verweist das Ministerium vor allem auf den Schutz kritischer Infrastruktur und auf veränderte Bedrohungslagen. Welche konkreten Rechte eingeschränkt oder neu geregelt werden sollen, teilte die Landesregierung bislang nicht mit.
Das Vorhaben ist politisch heikel. Das AIG sichert bislang grundsätzlich jedem Menschen das Recht zu, Einsicht in behördliche Akten zu verlangen. Eine besondere Begründung ist dafür nicht notwendig, solange keine überwiegenden privaten oder öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Gerade diese Voraussetzungslosigkeit macht das Gesetz zu einem wichtigen Instrument für Bürger, Journalisten, Verbände und Initiativen. Sie können damit nachvollziehen, wie Behörden Entscheidungen vorbereiten, Verträge vergeben, öffentliche Gelder einsetzen oder Risiken bewerten.
Innenministerium nennt Schutz kritischer Infrastruktur
Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums soll der geplante Gesetzentwurf insbesondere auf neue Gefahren für kritische Infrastruktur reagieren.
Dazu zählen beispielsweise Energieversorgung, Wassernetze, Verkehrswege, Kommunikationssysteme, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, deren Ausfall erhebliche Folgen für die Bevölkerung hätte.
Konkrete Änderungen bleiben geheim
Welche Teile des Gesetzes verändert werden sollen, ist bisher nicht bekannt. Das Ministerium verweist auf laufende interne Abstimmungen.
Damit bleibt offen, ob künftig lediglich technische Detailinformationen zu besonders sensiblen Anlagen geschützt werden sollen oder ob der Zugang zu Behördenunterlagen insgesamt erschwert wird.
Diese Unklarheit verschärft die Kritik. Denn schon heute dürfen Behörden Informationen verweigern, wenn Sicherheitsinteressen, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse oder andere gewichtige Gründe entgegenstehen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum reichen die bestehenden Schutzklauseln nicht aus?
Brandenburg garantiert bislang ein allgemeines Recht auf Akteneinsicht
Das Brandenburger Akteneinsichtsrecht geht auf einen verfassungsrechtlichen Grundsatz zurück. Artikel 21 der Landesverfassung garantiert grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht und Zugang zu Verwaltungsinformationen.
Diese verfassungsrechtliche Verankerung setzt der Landesregierung Grenzen. Brandenburg kann den Zugang daher nicht ohne Weiteres so stark einschränken, wie dies derzeit auf Bundesebene diskutiert wird.
Landesverfassung begrenzt den Spielraum
Die Landesregierung kann einzelne Ausnahmen neu formulieren, Gebühren ändern oder besondere Bereiche ausnehmen. Ein vollständiger Abschied vom Grundsatz der Akteneinsicht wäre jedoch rechtlich deutlich schwieriger.
Das macht die bevorstehende Gesetzesbegründung besonders wichtig. Die Regierung muss darlegen, welche konkrete Gefahr besteht und warum vorhandene Regelungen nicht genügen.
Ein pauschaler Hinweis auf Sicherheitsinteressen reicht für einen tiefen Eingriff in Bürgerrechte nicht aus.
Bundespläne dienen offenbar als Vorbild
Die Brandenburger Debatte findet zeitgleich mit umstrittenen Reformplänen auf Bundesebene statt.
Nach den am 1. Juli 2026 bekannt gewordenen Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll der Zugang zu Informationen von Bundesbehörden künftig möglicherweise nur noch bei einem nachgewiesenen „berechtigten Interesse“ gewährt werden. Außerdem sollen bestimmte Gruppen und ganze Informationsbereiche vom Anspruch ausgeschlossen werden können.
Nur noch natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland?
Nach den Bundesplänen sollen nur noch natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland antragsberechtigt sein, sofern sie deutsche Staatsbürger oder Unionsbürger sind. Verbände, Unternehmen, Initiativen und möglicherweise auch andere Organisationen könnten dadurch ihre bisherigen Antragsrechte verlieren.
Auch höhere Gebühren und pauschale Ausnahmen für kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung stehen zur Diskussion.
Ob Brandenburg ähnliche Regelungen übernehmen will, ist derzeit nicht bestätigt. Die zeitliche Nähe beider Vorhaben sorgt jedoch für Misstrauen.
Informationsfreiheitsbeauftragte sprechen von einem Kahlschlag
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern lehnt die geplanten Einschränkungen auf Bundesebene scharf ab.
Sie warnt davor, den bisher voraussetzungslosen Informationszugang durch ein „berechtigtes Interesse“ zu ersetzen. Dies würde die Beweislast umkehren: Nicht mehr die Behörde müsste eine Geheimhaltung begründen, sondern der Bürger müsste erklären, warum er überhaupt Informationen erhalten soll.
Kontrolle würde vom Wohlwollen der Behörden abhängen
Ein unbestimmter Begriff wie „berechtigtes Interesse“ schafft erheblichen Auslegungsspielraum.
Eine Behörde könnte entscheiden, dass allgemeines journalistisches Interesse, politische Neugier oder die Kontrolle eines Verwaltungsvorgangs nicht ausreichen. Antragsteller müssten dann Widerspruch einlegen oder vor Gericht ziehen.
Das würde Verfahren verlängern und den Informationszugang gerade für Menschen erschweren, die keine juristische Erfahrung oder finanziellen Mittel besitzen.
Transparenz ist kein Selbstzweck
Akteneinsicht wird häufig als zusätzliche Belastung für Behörden dargestellt. Tatsächlich erfüllt sie eine zentrale demokratische Funktion.
Bürger können nachvollziehen, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen wurden. Journalisten können Missstände untersuchen. Vereine und Initiativen können prüfen, ob Umwelt-, Bau- oder Vergaberegeln eingehalten wurden.
Öffentliche Kontrolle stärkt Vertrauen
Eine transparente Verwaltung muss nicht befürchten, dass jede Akte automatisch veröffentlicht wird. Schutzwürdige Daten dürfen weiterhin geschwärzt und gefährliche Informationen zurückgehalten werden.
Gerade in Zeiten sinkenden Vertrauens in politische Institutionen wäre ein pauschaler Rückzug in behördliche Verschwiegenheit das falsche Signal.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten betonen, dass freier Informationszugang politische Teilhabe, Vertrauen in staatliches Handeln und die Akzeptanz demokratischer Entscheidungen stärkt.
Beschwerden über verweigerte Akteneinsicht gibt es bereits heute
Schon nach der geltenden Rechtslage erhalten Bürger nicht immer problemlos Zugang zu angeforderten Unterlagen.
Brandenburgs Landesbeauftragte für Akteneinsicht registrierte in den vergangenen zwei Jahren 171 Beschwerden von Bürgern, die auf Anfragen keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten hatten. In acht Fällen wurde das Verhalten öffentlicher Stellen formell beanstandet.
Verkehr, Bauen und Kommunales besonders häufig betroffen
Viele Beschwerden bezogen sich auf Verkehrsvorhaben, Bauangelegenheiten und kommunale Entscheidungen.
Das sind Bereiche, die den Alltag der Menschen unmittelbar betreffen. Bürger möchten wissen, warum Straßen gebaut, Flächen verkauft, Bauvorhaben genehmigt oder Sicherheitsmaßnahmen unterlassen wurden.
Wenn Behörden bereits unter dem bestehenden Gesetz Anfragen reflexartig ablehnen, könnte eine weitere Einschränkung dieses Verhalten noch verstärken.
Kritische Infrastruktur muss geschützt werden
Der Schutz kritischer Infrastruktur ist zweifellos notwendig.
Niemand kann verlangen, detaillierte Sicherheitspläne, Zugangssysteme, Schwachstellen oder technische Angriffspunkte öffentlich zugänglich zu machen.
Solche Informationen könnten Sabotage, Spionage oder Anschläge erleichtern.
Sicherheit und Transparenz sind kein Widerspruch
Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob sensible Informationen geschützt werden sollen. Das geschieht bereits heute.
Es geht darum, ob ganze Themenbereiche pauschal der öffentlichen Kontrolle entzogen werden dürfen.
Ein Bürger muss nicht den genauen Standort jeder Sicherheitseinrichtung kennen, um zu erfahren, ob ein Landkreis ausreichend in Hochwasserschutz investiert hat. Ein Journalist braucht keine geheimen Netzpläne, um zu prüfen, ob ein öffentlicher Auftrag korrekt vergeben wurde.
Statt pauschaler Ausnahmen braucht es weiterhin eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.
Pauschale Ausnahmen könnten Missstände verdecken
Wird der Begriff „kritische Infrastruktur“ zu weit ausgelegt, könnte er nahezu alle zentralen Bereiche staatlicher Daseinsvorsorge umfassen.
Darunter fallen Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheitswesen, Verwaltung, Kommunikation und Teile der Lebensmittelversorgung.
Fast jedes größere Projekt könnte betroffen sein
Eine weite Definition könnte dazu führen, dass Bürger keinen Zugang mehr zu Verträgen, Gutachten, Risikoanalysen oder Kostenaufstellungen erhalten.
Gerade dort, wo hohe Summen öffentlicher Gelder fließen, wäre Kontrolle jedoch besonders wichtig.
Der Schutz technischer Details darf nicht dazu führen, dass politische Entscheidungen, Versäumnisse oder wirtschaftliche Interessen pauschal verborgen bleiben.
Medien und Bürgerinitiativen wären besonders betroffen
Journalistische Recherchen beruhen häufig auf Informationsfreiheitsgesetzen.
Redaktionen beantragen beispielsweise Verträge, Prüfberichte, interne Vermerke oder statistische Auswertungen. Daraus entstehen Berichte über Fehlentscheidungen, Verschwendung oder rechtswidriges Verwaltungshandeln.
Kleine Redaktionen könnten abgeschreckt werden
Höhere Gebühren, zusätzliche Begründungspflichten und kompliziertere Verfahren treffen besonders kleinere Medienhäuser und freie Journalisten.
Große Redaktionen können juristische Auseinandersetzungen eher finanzieren. Lokalzeitungen, Blogs oder ehrenamtliche Recherchegruppen verfügen über deutlich weniger Mittel.
Damit könnte ausgerechnet die Kontrolle kommunaler Entscheidungen geschwächt werden – dort, wo Bürger staatliches Handeln am unmittelbarsten erleben.
Verbraucherverbände brauchen Zugang zu Unterlagen
Auch Verbraucherschützer nutzen Informationszugangsgesetze, um öffentlich-rechtliche Institutionen, Sparkassen, Versorger oder andere Einrichtungen zu kontrollieren.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnte deshalb ausdrücklich vor einer Schwächung der Informationsfreiheit. Sie verweist darauf, dass Informationszugangsgesetze ein wesentlicher Baustein für Transparenz und effektiven Verbraucherschutz sind.
Verbände handeln im Interesse vieler Bürger
Würde der Informationszugang nur noch natürlichen Personen offenstehen, könnten Verbände ausgeschlossen werden.
Das wäre problematisch. Ein einzelner Bürger verfügt häufig weder über die Zeit noch über die Fachkenntnisse, um komplexe Gebührenordnungen, Verträge oder Verwaltungsvorgänge zu prüfen.
Verbände bündeln solche Interessen und können Informationen professionell auswerten.
Neue Hürden könnten mehr Bürokratie erzeugen
Befürworter von Einschränkungen argumentieren häufig, Informationsanfragen würden Verwaltungen überlasten.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten dagegen, dass neue Zugangsvoraussetzungen den Verwaltungsaufwand sogar erhöhen könnten.
Behörden müssten jedes Interesse prüfen
Wenn künftig ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden müsste, müsste jede Behörde zusätzlich prüfen:
- Ist die Person überhaupt antragsberechtigt?
- Ist ihr Interesse ausreichend?
- Gibt es ein anderes vorrangiges Informationsrecht?
- Welche Gebühren sind zu berechnen?
- Welche Begründung muss dokumentiert werden?
Damit würden Verfahren nicht einfacher, sondern komplizierter.
Eine moderne Verwaltung sollte Informationen möglichst von sich aus veröffentlichen. Das würde individuelle Anträge vermeiden und zugleich Transparenz schaffen.
Andere Länder setzen auf Transparenzgesetze
Mehrere Bundesländer gehen inzwischen über das klassische Informationsfreiheitsgesetz hinaus.
Sie verpflichten Behörden, bestimmte Verträge, Gutachten, Statistiken und Entscheidungen automatisch auf digitalen Plattformen zu veröffentlichen.
Veröffentlichung spart Einzelanfragen
Ein Transparenzportal hat zwei Vorteile:
Bürger erhalten Informationen ohne langwierigen Antrag. Gleichzeitig müssen Behörden dieselben Unterlagen nicht immer wieder einzeln heraussuchen und versenden.
Brandenburg galt einst als Vorreiter bei der Akteneinsicht. Inzwischen besteht jedoch Nachholbedarf gegenüber Ländern, die stärker auf aktive Veröffentlichung setzen.
Eine Reform könnte daher auch in die entgegengesetzte Richtung gehen: mehr Offenheit statt neuer Hürden.
Regierung muss den Gesetzentwurf frühzeitig offenlegen
Bislang existieren öffentlich keine konkreten Formulierungen der geplanten Änderung.
Die Landesregierung sollte den Entwurf deshalb nicht erst kurz vor einer parlamentarischen Entscheidung veröffentlichen.
Verbände und Bürger müssen beteiligt werden
Vor einer Änderung sollten mindestens folgende Gruppen angehört werden:
- Landesbeauftragte für Akteneinsicht,
- Journalistenverbände,
- Verbraucherzentralen,
- kommunale Spitzenverbände,
- Bürgerinitiativen,
- Wissenschaftler,
- Sicherheitsbehörden,
- Betreiber kritischer Infrastruktur.
Nur eine breite Anhörung kann klären, welche Informationen tatsächlich besonders geschützt werden müssen und wo bestehende Regelungen ausreichen.
Kein Freibrief für Geheimhaltung
Brandenburg steht vor einer legitimen Aufgabe: Kritische Infrastruktur muss gegen neue Bedrohungen geschützt werden.
Daraus darf jedoch kein allgemeiner Freibrief für Geheimhaltung entstehen.
Die Landesregierung muss deutlich trennen zwischen technischen Informationen, deren Veröffentlichung konkrete Gefahren schaffen könnte, und Unterlagen, die politische Verantwortung, Ausgaben oder Verwaltungsentscheidungen betreffen.
Sicherheit darf nicht als pauschale Begründung dienen
Wo eine konkrete Gefahr besteht, kann Akteneinsicht eingeschränkt werden.
Wo lediglich unangenehme Fragen, öffentliche Kritik oder zusätzlicher Verwaltungsaufwand drohen, muss Transparenz weiterhin Vorrang haben.
Gerade ein demokratischer Staat sollte nicht verlangen, dass Bürger erst beweisen müssen, warum sie seine Entscheidungen kontrollieren dürfen.
Brandenburg muss sein Bürgerrecht bewahren
Das Recht auf Akteneinsicht gehört zur politischen Kultur Brandenburgs und ist in der Landesverfassung verankert.
Eine Reform sollte dieses Recht modernisieren, digitalisieren und vereinfachen – nicht aushöhlen.
Der Schutz kritischer Infrastruktur ist wichtig. Aber auch das Vertrauen in Regierung und Verwaltung ist Teil der staatlichen Stabilität.
Wer Informationen ohne überzeugenden Grund zurückhält, schützt den Staat nicht. Er verstärkt Misstrauen.
Brandenburg sollte deshalb transparent darlegen, welche Änderungen geplant sind und warum sie notwendig sein sollen. Solange diese Antworten fehlen, bleibt der Verdacht bestehen, dass unter dem Schlagwort Sicherheit ein wichtiges Bürgerrecht eingeschränkt werden könnte.