Das Oberlandesgericht Dresden hat Susann E. im zweiten großen Strafverfahren zur Aufarbeitung des rechtsextremen Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Staatsschutzsenat sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verlangt. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und argumentiert, es lasse sich nicht nachweisen, dass die Angeklagte von den Terror- und Mordtaten des NSU gewusst habe.

Gericht bleibt deutlich unter Forderung der Anklage

Mit zwei Jahren auf Bewährung fällt die Strafe erheblich niedriger aus als von der Bundesanwaltschaft beantragt.

Die Anklagebehörde hatte Susann E. als eine enge Unterstützerin von Beate Zschäpe eingeordnet. Sie soll Zschäpe über Jahre hinweg persönliche Dokumente und ihre Krankenkassenkarte überlassen und ihr damit ermöglicht haben, im Untergrund unter einer fremden Identität aufzutreten.

Hinzu kommt die Beteiligung an der Beschaffung eines Wohnmobils. Dieses Fahrzeug wurde nach den Feststellungen der Anklage beim letzten bewaffneten Banküberfall des NSU am 4. November 2011 in Eisenach verwendet.

Bewährungsstrafe bedeutet Verurteilung

Die Aussetzung zur Bewährung bedeutet nicht, dass das Gericht die Taten als bedeutungslos bewertet hätte.

Susann E. wurde schuldig gesprochen. Sie muss die Freiheitsstrafe jedoch zunächst nicht in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen, sofern sie während der Bewährungszeit die gerichtlichen Auflagen erfüllt und keine weiteren Straftaten begeht.

Eine Freiheitsstrafe kann nach deutschem Recht nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das verhängte Strafmaß liegt damit genau an dieser Grenze.

Unterstützung in drei Fällen festgestellt

Das Gericht sah eine Unterstützung der terroristischen Vereinigung in drei Fällen als erwiesen an.

Zu den zentralen Vorwürfen gehörte, dass Susann E. ihrer Freundin Beate Zschäpe persönliche Daten und Dokumente zur Verfügung stellte. Zschäpe lebte gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt über Jahre im Untergrund.

Krankenkassenkarte erleichterte Leben im Untergrund

Nach der Anklage nutzte Zschäpe die Krankenkassenkarte von Susann E., um Arzttermine wahrzunehmen, ohne ihre wahre Identität offenlegen zu müssen.

Zudem sollen persönliche Daten der Angeklagten für weitere Dokumente verwendet worden sein. Dazu gehörte nach den Prozessangaben auch eine auf falscher Identität beruhende Bahncard.

Solche Hilfen erscheinen auf den ersten Blick weniger schwerwiegend als die unmittelbare Beteiligung an einem Anschlag. Für ein im Untergrund lebendes Terrornetzwerk können sichere Identitäten jedoch entscheidend sein.

Sie ermöglichen Wohnungen, Reisen, medizinische Versorgung und alltägliche Kontakte, ohne dass die gesuchten Personen entdeckt werden.

Beihilfe zum bewaffneten Überfall

Der zweite wesentliche Teil des Schuldspruchs betrifft die Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen.

Susann E. soll Ende Oktober 2011 gemeinsam mit Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines gemieteten Wohnmobils gefahren sein. Mundlos und Böhnhardt nutzten das Fahrzeug wenige Tage später für einen bewaffneten Überfall auf eine Sparkasse in Eisenach.

Nach dem Überfall wurden Mundlos und Böhnhardt in dem Wohnmobil von der Polizei entdeckt. Kurz darauf starben beide. Die anschließenden Ermittlungen führten zur Aufdeckung des NSU.

Letzter Raubüberfall führte zur Enttarnung

Der 4. November 2011 markiert einen entscheidenden Tag in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt setzte Zschäpe die gemeinsam genutzte Wohnung in Zwickau in Brand und stellte sich wenige Tage später der Polizei.

Erst danach wurde öffentlich bekannt, dass die Mordserie an neun Menschen mit familiären Wurzeln in der Türkei und in Griechenland sowie an einer deutschen Polizistin auf das Konto einer rechtsextremen Terrorgruppe ging.

Wusste Susann E. von den Morden?

Eine der zentralen Fragen des Prozesses lautete, wie viel Susann E. über die tatsächlichen Taten des NSU wusste.

Die Bundesanwaltschaft vertrat die Auffassung, sie habe das Trio nicht nur bei einem Leben in der Illegalität unterstützt, sondern sei auch über dessen rechtsextreme und terroristische Ausrichtung informiert gewesen.

Die Verteidigung bestritt dagegen, dass sich ein Wissen über die Morde und Bombenanschläge beweisen lasse. Susann E. selbst äußerte sich im Prozess weitgehend nicht zu den Vorwürfen.

Zschäpe trat als Zeugin auf

Beate Zschäpe wurde im Dresdner Verfahren als Zeugin vernommen.

Sie erklärte, Susann E. habe von den Banküberfällen gewusst, nicht aber von den rassistisch motivierten Morden. Diese Aussage war für die Beurteilung des Wissensstandes der Angeklagten von erheblicher Bedeutung.

Das Gericht kam dennoch zu dem Ergebnis, dass die nachgewiesenen Unterstützungsleistungen für eine Verurteilung ausreichen.

Zweiter NSU-Prozess begann im November 2025

Das Oberlandesgericht Dresden hatte das Verfahren im November 2025 eröffnet. Zuständig war der Staatsschutzsenat, weil es um die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ging.

Der Prozess dauerte rund acht Monate. Zahlreiche Zeugen wurden gehört und frühere Ermittlungsakten erneut ausgewertet.

Ehefrau eines bereits verurteilten NSU-Helfers

Susann E. ist mit André E. verheiratet. Dieser war bereits im ersten NSU-Prozess in München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden.

Das Ehepaar gehörte zum engen Umfeld von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in Sachsen.

Die Terroristen lebten über Jahre in Chemnitz und Zwickau. Dort konnten sie auf ein Unterstützernetzwerk zurückgreifen, das Wohnungen, Fahrzeuge, Dokumente und Kontakte vermittelte.

Urteil beleuchtet das Unterstützerumfeld

Der NSU bestand nicht nur aus den drei bekannten Kernmitgliedern.

Ohne Hilfe aus der rechtsextremen Szene wäre ein jahrelanges Leben im Untergrund kaum möglich gewesen. Wohnungen mussten angemietet, Fahrzeuge beschafft und falsche Identitäten abgesichert werden.

Unterstützung ist nicht bloß persönliche Freundschaft

Strafrechtlich entscheidend ist nicht allein, ob eine Person mit einem Mitglied einer terroristischen Gruppe befreundet ist.

Eine strafbare Unterstützung liegt vor, wenn eine Handlung die Organisation oder eines ihrer Mitglieder objektiv fördert und der Helfer den notwendigen Vorsatz besitzt.

Das Dresdner Gericht sah diese Voraussetzungen bei den nachgewiesenen Handlungen von Susann E. als erfüllt an.

Kritik an der späten juristischen Aufarbeitung

Das Urteil fällt fast 15 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU.

Viele Angehörige der Opfer und Beobachter kritisieren seit Langem, dass das Unterstützernetzwerk nur unvollständig strafrechtlich aufgearbeitet worden sei.

Der erste NSU-Prozess konzentrierte sich auf Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Zahlreiche Personen aus dem Umfeld wurden nicht angeklagt oder Verfahren wurden eingestellt.

Ermittlungen bleiben ein schwieriges Kapitel

Die Aufarbeitung wurde durch Fehler der Sicherheitsbehörden belastet.

Über Jahre vermuteten Ermittler die Täter im Umfeld der Opfer, statt konsequent einem rechtsextremen Motiv nachzugehen. Angehörige wurden teilweise selbst verdächtigt und öffentlich stigmatisiert.

Hinzu kamen vernichtete Akten, widersprüchliche Aussagen von Informanten und ungeklärte Verbindungen zwischen Rechtsextremen und Verfassungsschutzbehörden.

Das Dresdner Urteil beantwortet deshalb nur einen Ausschnitt der weiterhin offenen Fragen.

Zehn Menschen wurden ermordet

Der NSU ermordete zwischen 2000 und 2007 insgesamt zehn Menschen.

Neun Opfer wurden aus rassistischen Motiven ausgewählt. Das zehnte Opfer war die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter, die 2007 in Heilbronn erschossen wurde.

Darüber hinaus verübte die Gruppe zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche bewaffnete Raubüberfälle.

Opfer dürfen nicht hinter den Tätern verschwinden

Gerichtsverfahren über Rechtsterrorismus richten den öffentlichen Blick häufig stark auf Täter, Unterstützer und deren persönliche Beziehungen.

Dabei besteht die Gefahr, dass die ermordeten und verletzten Menschen nur noch als Teil einer Prozessgeschichte erscheinen.

Die juristische Aufarbeitung muss deshalb immer auch an das Leid der Opfer und ihrer Familien erinnern.

Sie mussten nicht nur die Gewalt selbst ertragen, sondern über Jahre auch falsche Verdächtigungen und behördliches Versagen erleben.

Bewährungsurteil dürfte kontrovers diskutiert werden

Das vergleichsweise milde Strafmaß dürfte eine öffentliche Debatte auslösen.

Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre Haft verlangt. Das Gericht verhängte lediglich die Hälfte und setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Strafhöhe hängt vom nachweisbaren Vorsatz ab

Gerichte dürfen nicht nach allgemeinem politischen Empfinden urteilen.

Sie müssen bewerten, welche konkreten Handlungen bewiesen sind, was die Angeklagte wusste und welchen Beitrag sie tatsächlich leistete.

Gerade bei Unterstützungsdelikten ist die Abgrenzung schwierig. Eine Person kann objektiv eine terroristische Gruppe fördern, ohne in alle Taten oder Planungen eingeweiht zu sein.

Das Gericht musste daher zwischen der tatsächlichen Hilfeleistung und dem nachweisbaren Wissen der Angeklagten unterscheiden.

Rechtsmittel sind möglich

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, können sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel prüfen.

In Staatsschutzverfahren vor einem Oberlandesgericht kommt insbesondere eine Revision zum Bundesgerichtshof in Betracht.

Revision prüft Rechtsfehler

Bei einer Revision wird das Verfahren nicht vollständig neu aufgerollt.

Der Bundesgerichtshof prüft vor allem, ob das materielle Strafrecht und das Verfahrensrecht korrekt angewendet wurden. Neue Zeugen werden grundsätzlich nicht erneut gehört.

Sollte der Bundesgerichtshof Rechtsfehler feststellen, könnte das Urteil aufgehoben und an einen anderen Senat zurückverwiesen werden.

Sachsen bleibt zentraler Ort der NSU-Geschichte

Chemnitz, Zwickau und Dresden sind eng mit der Geschichte und juristischen Aufarbeitung des NSU verbunden.

Das Kerntrio lebte jahrelang unerkannt in Sachsen. Unterstützer stellten Wohnungen, Dokumente und Fahrzeuge zur Verfügung.

Der aktuelle Prozess fand in Dresden statt, während Zschäpe ihre lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbüßt.

Region muss sich ihrer Geschichte stellen

Die Aufarbeitung darf nicht allein Gerichten und Untersuchungsausschüssen überlassen werden.

Auch Schulen, Kommunen, Medien und zivilgesellschaftliche Einrichtungen müssen vermitteln, wie rechtsextreme Netzwerke entstehen und warum staatliche Institutionen die rassistische Mordserie so lange nicht erkannten.

Dabei sollte Sachsen weder pauschal stigmatisiert noch die regionale Verantwortung verdrängt werden.

Urteil ist ein weiterer Schritt – kein Schlussstrich

Das Dresdner Urteil erweitert die juristische Bewertung des Unterstützerumfeldes.

Es stellt fest, dass Susann E. die terroristische Vereinigung in mehreren Fällen unterstützte und an der Vorbereitung des letzten bewaffneten Raubüberfalls mitwirkte.

Zugleich bleibt das Strafmaß weit hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück.

Der Prozess zeigt, wie schwierig die strafrechtliche Aufarbeitung eines Netzwerks ist, dessen Mitglieder über Jahre konspirativ lebten und dessen Unterstützer unterschiedliche Rollen einnahmen.

Ein Schlussstrich unter den NSU-Komplex ist damit nicht gezogen.

Solange Fragen zu Unterstützern, Behördenversagen und rechtsextremen Strukturen offenbleiben, bleibt die Aufarbeitung eine Aufgabe für Justiz, Politik und Gesellschaft.