Der Kreis der möglichen Teilnehmer an der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht fest. Insgesamt 20 Parteien erfüllen nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses die Voraussetzungen, um Wahlvorschläge einzureichen.

Gewählt wird der neunte Landtag am Sonntag, dem 6. September 2026. Die Bürger entscheiden dann über die politische Richtung eines Landes, in dem die bisherigen Mehrheitsverhältnisse erheblich ins Wanken geraten sind.

Die Entscheidung bedeutet allerdings noch nicht, dass tatsächlich alle 20 Parteien auf dem Stimmzettel erscheinen werden. Bis zum 20. Juli 2026 um 18 Uhr müssen die erforderlichen Landes- und Kreiswahlvorschläge vollständig eingereicht werden. Erst danach wird geprüft, ob sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Anerkennung ist nur der erste Schritt

Bei der aktuellen Entscheidung ging es zunächst darum, welche politischen Vereinigungen rechtlich als Parteien anerkannt werden und grundsätzlich an der Wahl teilnehmen dürfen.

Parteien, die bereits im Landtag vertreten sind oder bei der vorausgegangenen Bundestagswahl in Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag angetreten waren, mussten ihre Parteieigenschaft nicht erneut feststellen lassen.

Zu dieser Gruppe zählen unter anderem:

  • CDU,
  • AfD,
  • Die Linke,
  • SPD,
  • FDP,
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • BSW,
  • Freie Wähler,
  • Volt,
  • Bündnis Deutschland,
  • Die PARTEI,
  • MLPD.

Diese Parteien waren nach der amtlichen Bekanntmachung bereits von einer erneuten Beteiligungsanzeige befreit.

Weitere Vereinigungen mussten gegenüber der Landeswahlleiterin nachweisen, dass sie über eine ausreichende Organisation, ein politisches Programm und einen ordnungsgemäß bestellten Vorstand verfügen.

Zwei Vereinigungen scheitern an den Voraussetzungen

Nicht jede Vereinigung, die sich um eine Teilnahme bemühte, wurde als Partei anerkannt.

Nach den veröffentlichten Angaben wurden die Gruppierungen „Superlative für Deutschland“ und „Bananen für Deutschland“ nicht zugelassen. Sie erfüllten nach Einschätzung des Landeswahlausschusses die notwendigen formalen beziehungsweise parteienrechtlichen Voraussetzungen nicht.

Fantasiename allein macht noch keine Partei

Das Parteiengesetz verlangt mehr als einen Namen und eine politische Absichtserklärung.

Eine politische Vereinigung muss unter anderem erkennen lassen, dass sie dauerhaft oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an Wahlen teilnehmen will. Dabei spielen beispielsweise Mitgliederzahl, Organisationsstruktur, öffentliche Tätigkeit und die Ernsthaftigkeit des Auftretens eine Rolle.

Der Landeswahlausschuss entscheidet nicht darüber, ob er die politischen Ziele einer Vereinigung unterstützt. Er prüft vielmehr, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Partei vorliegen.

Entscheidung über die Listen folgt am 24. Juli

Die nächste wichtige Frist endet bereits am Montag, dem 20. Juli.

Bis 18 Uhr müssen die Parteien ihre Wahlvorschläge im Original einreichen. Eine Übermittlung ausschließlich per E-Mail oder Telefax reicht nicht aus. Erforderliche Unterschriften und Unterlagen müssen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorliegen.

Spätestens am 24. Juli 2026 entscheiden die Kreiswahlausschüsse über die Direktkandidaten und der Landeswahlausschuss über die Landeslisten. Erst danach steht endgültig fest, welche Parteien und Bewerber tatsächlich auf den Stimmzetteln erscheinen.

Formfehler können das Aus bedeuten

Die gesetzlichen Anforderungen sind streng. Wahlvorschläge können unter anderem zurückgewiesen werden, wenn sie:

  • verspätet eingereicht werden,
  • nicht ausreichend unterschrieben sind,
  • unvollständige Bewerberunterlagen enthalten,
  • nicht ordnungsgemäß beschlossen wurden,
  • notwendige Unterstützungsunterschriften nicht erreichen,
  • gegen formale Vorgaben des Wahlrechts verstoßen.

Nach der Zulassungsentscheidung können bestimmte Mängel nicht mehr nachträglich behoben werden.

Die kommenden Tage sind deshalb insbesondere für kleinere Parteien entscheidend.

Kleine Parteien brauchen Unterstützungsunterschriften

Nicht alle Parteien können ihre Listen unter denselben Bedingungen einreichen.

Von der Pflicht, Unterstützungsunterschriften vorzulegen, sind nach der amtlichen Bekanntmachung nur jene Parteien befreit, die durch gewählte Abgeordnete im Landtag oder im Bundestag entsprechend vertreten sind.

Dazu gehören:

  • CDU,
  • AfD,
  • Die Linke,
  • SPD,
  • FDP,
  • Bündnis 90/Die Grünen.

Andere Parteien müssen für eine Landesliste grundsätzlich mindestens 1.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus Sachsen-Anhalt einreichen. Für einen Kreiswahlvorschlag werden mindestens 100 Unterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis benötigt.

Hohe Hürden für neue politische Angebote

Diese Vorgaben sollen verhindern, dass völlig unbedeutende oder nur zum Schein gegründete Vereinigungen die Stimmzettel beliebig verlängern.

Für kleine Parteien stellen die Unterschriften jedoch eine erhebliche organisatorische Hürde dar. Sie benötigen Helfer, Infostände, Formblätter und ausreichend Unterstützer in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum.

Die formale Anerkennung als Partei ist daher noch keine Garantie für die tatsächliche Wahlteilnahme.

41 Wahlkreise in Sachsen-Anhalt

Für die Landtagswahl ist Sachsen-Anhalt in 41 Wahlkreise eingeteilt. In jedem dieser Wahlkreise können Direktkandidaten antreten. Zusätzlich stellen Parteien Landeslisten mit ihren Bewerbern auf.

Die Wähler verfügen über zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger über die Stärke der Parteien im Landtag.

Die Zweitstimme ist damit grundsätzlich ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze zwischen den Parteien.

Wahl findet in einer politisch angespannten Lage statt

Die Landtagswahl 2026 besitzt weit über Sachsen-Anhalt hinaus bundespolitische Bedeutung.

Aktuelle Erhebungen sehen die AfD deutlich vor der CDU. Gleichzeitig kämpfen mehrere der bisherigen Regierungsparteien darum, überhaupt erneut in den Landtag einzuziehen. Die seit 2021 bestehende Koalition aus CDU, SPD und FDP könnte ihre parlamentarische Mehrheit verlieren.

Damit stellt sich die Frage, welche Regierung nach dem 6. September überhaupt gebildet werden kann.

Klassische Mehrheiten könnten fehlen

Sollten FDP und Grüne an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, würden zahlreiche Stimmen bei der Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben.

Je weniger Parteien in den Landtag einziehen, desto leichter kann eine große Partei eine absolute Mehrheit der Sitze erreichen, ohne mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen zu erhalten.

Umgekehrt kann eine stark zersplitterte Parteienlandschaft Regierungsbildungen erschweren.

Die 20 grundsätzlich teilnahmeberechtigten Parteien bedeuten daher nicht automatisch, dass auch 20 Parteien realistische Chancen auf einen Einzug besitzen.

Fünf-Prozent-Hürde bleibt bestehen

Für den Einzug über die Landesliste gilt weiterhin die Fünf-Prozent-Hürde.

Eine diskutierte Absenkung auf drei Prozent wurde vor der Wahl nicht umgesetzt. Vertreter mehrerer Landtagsfraktionen hatten eine kurzfristige Änderung des Wahlrechts wenige Monate vor dem Wahltermin abgelehnt.

Stimmen für kleine Parteien können ohne Mandat bleiben

Für kleinere Parteien ist die Wahl daher ein doppelter Kampf.

Zunächst müssen sie sämtliche formalen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Anschließend benötigen sie landesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder müssen andere im Wahlrecht vorgesehene Voraussetzungen für eine parlamentarische Berücksichtigung erreichen.

Viele Parteien nutzen eine Landtagswahl deshalb nicht nur mit Blick auf Mandate. Sie wollen zugleich politische Themen setzen, Mitglieder gewinnen und ihre Bekanntheit erhöhen.

AfD strebt Regierungsübernahme an

Die AfD geht mit Ulrich Siegmund als Spitzenkandidaten in die Wahl. Die Partei hat ein Programm für die ersten 100 Tage einer möglichen Regierungsübernahme vorgestellt.

Dazu gehören unter anderem mehr Abschiebehaftplätze, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber, Veränderungen bei der Rundfunkpolitik und eine Neuordnung verschiedener Förderprogramme.

AfD-Bundeschef Tino Chrupalla erklärte bei einer Veranstaltung in Dessau-Roßlau, Siegmund müsse im Fall einer Regierungsübernahme konkrete Ergebnisse liefern.

Erstmals könnte die AfD stärkste Kraft werden

Die Wahlentscheidung könnte Sachsen-Anhalt zum ersten ostdeutschen Flächenland machen, in dem die AfD nicht nur stärkste Kraft wird, sondern ernsthaft nach dem Amt des Ministerpräsidenten greift.

Ob daraus tatsächlich eine Regierung entsteht, hängt jedoch von der Sitzverteilung und dem Verhalten der übrigen Parteien ab.

CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke lehnen eine Koalition mit der AfD bislang ab. Damit könnte selbst ein deutlicher Wahlsieg zunächst nicht für eine Regierungsmehrheit ausreichen.

CDU steht vor schwieriger Richtungsentscheidung

Die CDU geht mit Ministerpräsident Sven Schulze in die Wahl.

Sie muss sich einerseits von der AfD abgrenzen, andererseits aber verhindern, dass konservative und unzufriedene Wähler dauerhaft zur politischen Konkurrenz wechseln.

Gleichzeitig wird innerhalb der CDU darüber diskutiert, ob eine Minderheitsregierung notfalls auf Stimmen der Linken angewiesen sein könnte. Ehemalige CDU-Politiker bewerten eine solche Möglichkeit unterschiedlich.

Regierung ohne klare Mehrheit möglich

Sollte weder ein klassisches Bündnis noch eine Zweierkoalition eine Mehrheit erreichen, könnten verschiedene Minderheitsmodelle an Bedeutung gewinnen.

Dabei würde eine Regierung nicht dauerhaft über eine eigene Mehrheit verfügen, sondern müsste sich für Gesetze und Haushalte wechselnde oder verabredete Unterstützung organisieren.

Für Sachsen-Anhalt wäre dies politisch anspruchsvoll. Es könnte aber notwendig werden, wenn die Parteien ihre bisherigen Abgrenzungen beibehalten.

Kleinere Parteien können den Ausgang indirekt beeinflussen

Auch Parteien ohne realistische Aussicht auf einen Einzug können die Mehrheitsverhältnisse verändern.

Jede Stimme für eine Partei unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde beeinflusst, wie sich die Sitze auf die erfolgreichen Parteien verteilen.

Ein hoher Anteil sogenannter sonstiger Stimmen kann dazu führen, dass eine Partei bereits mit deutlich weniger als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen eine absolute Mehrheit der Mandate erhält.

Jede Zweitstimme verändert die Sitzverteilung

Deshalb sollte die Bedeutung kleiner Parteien nicht allein an der Frage gemessen werden, ob sie den Sprung in den Landtag schaffen.

Sie können:

  • bestimmte Themen in den Wahlkampf bringen,
  • etablierte Parteien unter Druck setzen,
  • Proteststimmen bündeln,
  • regionale Interessen vertreten,
  • den Anteil nicht parlamentarisch vertretener Stimmen erhöhen.

Die endgültige Liste der zugelassenen Parteien wird daher auch für die strategische Ausgangslage der Wahl wichtig sein.

Sachsen-Anhalt entscheidet über mehr als Personal

Am 6. September geht es nicht nur darum, wer Ministerpräsident wird.

Das Land steht vor grundlegenden Herausforderungen:

  • Abwanderung junger Menschen,
  • Alterung der Bevölkerung,
  • Ärztemangel im ländlichen Raum,
  • wirtschaftlicher Umbau,
  • steigende kommunale Belastungen,
  • Zukunft der Chemie- und Energieindustrie,
  • innere Sicherheit,
  • Schul- und Lehrermangel,
  • Migration und Integration,
  • Vertrauen in Staat und Demokratie.

Gerade außerhalb von Magdeburg und Halle erwarten viele Bürger, dass Landespolitik stärker auf die Lebenswirklichkeit kleiner Städte und ländlicher Regionen eingeht.

Ostdeutsche Interessen werden zum Wahlkampfthema

Die Parteien werden sich daran messen lassen müssen, ob sie konkrete Antworten für Sachsen-Anhalt liefern oder lediglich bundespolitische Debatten wiederholen.

Ein erfolgreicher Wahlkampf im Osten benötigt mehr als allgemeine Schlagworte.

Er muss erklären:

  • Wie bleiben Arbeitsplätze im Land?
  • Wie werden kleinere Krankenhäuser gesichert?
  • Wie können Schulen wieder zuverlässig arbeiten?
  • Wie werden Kommunen finanziell entlastet?
  • Wie bleiben Dörfer und Kleinstädte erreichbar?
  • Wie wird bezahlbare Energie für Bürger und Industrie gewährleistet?
  • Wie kann verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden?

Die Wahl dürfte deshalb auch zu einer Abstimmung darüber werden, ob sich die Menschen von den bisherigen Parteien noch vertreten fühlen.

Endgültiger Stimmzettel steht erst später fest

Die Zahl von 20 Parteien ist eine wichtige Zwischenentscheidung, aber noch nicht das Ende des Zulassungsverfahrens.

Bis zum 20. Juli müssen die Vorschläge vollständig eingereicht werden. Spätestens am 24. Juli entscheiden die zuständigen Ausschüsse über die Listen und Direktkandidaten.

Erst dann ist klar, wie lang der Stimmzettel tatsächlich wird.

Fest steht bereits heute: Die Landtagswahl am 6. September könnte die politische Landschaft Sachsen-Anhalts grundlegend verändern.

Die große Auswahl an Parteien zeigt politische Vielfalt. Die eigentliche Entscheidung treffen jedoch die Wähler – und sie dürfte so folgenreich sein wie seit vielen Jahren nicht mehr.