Der Wasserversorger MIDEWA warnt vor einer zunehmenden Zahl illegaler Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Nach Angaben des Unternehmens werden vermehrt Hydranten ohne Anmeldung oder mit fremden, technisch nicht zugelassenen Standrohren angezapft. Betroffen sind vor allem Zeiten mit vielen Märkten, Volksfesten und anderen Veranstaltungen.
MIDEWA-Geschäftsführer Steffen Höntsch bezeichnet die Vorgänge ausdrücklich als Diebstahl. Werde das Unternehmen Zeuge einer solchen Entnahme, werde der Fall ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht. Der Versorger stellt klar, dass Trinkwasser aus öffentlichen Hydranten ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und mit zugelassenen, vom Unternehmen ausgegebenen Standrohren entnommen werden darf.
Das Problem betrifft nicht allein die unbezahlte Wassermenge. Ungeeignete Anschlüsse können Druckschwankungen, braunes Wasser und hygienische Risiken im Leitungsnetz verursachen. Damit kann die illegale Entnahme Auswirkungen auf ganze Straßenzüge und unbeteiligte Haushalte haben.
Fremde Standrohre werden zunehmend zum Problem
Standrohre sind mobile Vorrichtungen, die auf öffentliche Hydranten gesetzt werden. Sie ermöglichen eine vorübergehende Wasserversorgung dort, wo kein fester Anschluss vorhanden ist.
Typische Nutzer sind Baustellen, Kommunen, Wochenmarktbetreiber, Vereine und Veranstalter. Auch bei Straßenfesten, mobilen Verkaufsständen oder größeren öffentlichen Veranstaltungen werden solche Anschlüsse benötigt.
Grundsätzlich ist die Entnahme erlaubt, sofern sie vorher mit dem zuständigen Wasserversorger vereinbart wird. MIDEWA verleiht dafür eigene Geräte, die mit geeichten Wasserzählern und Rückflussverhinderern ausgestattet sind.
Wasser wird ohne Anmeldung entnommen
Nach Angaben des Unternehmens kommt es jedoch vermehrt vor, dass Nutzer Hydranten eigenmächtig öffnen oder fremde Standrohre anschließen.
In solchen Fällen wird die verbrauchte Wassermenge nicht erfasst und nicht bezahlt. Gleichzeitig weiß der Versorger nicht, wann, wo und in welcher Menge Wasser aus dem Netz entnommen wird.
Gerade bei größeren Veranstaltungen können erhebliche Mengen zusammenkommen. Werden mehrere Hydranten gleichzeitig oder sehr schnell geöffnet, kann sich dies auf den Druck im gesamten Versorgungsabschnitt auswirken.
Nicht jedes Standrohr ist technisch sicher
Das größte Risiko entsteht nicht zwingend durch den finanziellen Schaden, sondern durch ungeeignete Geräte.
Zugelassene Standrohre besitzen einen Wasserzähler und einen Rückflussverhinderer. Dieses Bauteil soll verhindern, dass Wasser oder Verunreinigungen aus einem angeschlossenen Schlauch zurück in das öffentliche Trinkwassernetz gelangen.
Bei fremden, alten oder selbst beschafften Geräten ist nicht garantiert, dass diese Sicherung vorhanden ist oder ordnungsgemäß arbeitet. MIDEWA warnt deshalb ausdrücklich davor, beliebige Standrohre zu verwenden.
Rückfluss kann Trinkwasser verunreinigen
Wird ein Schlauch beispielsweise in einen Tank, einen Behälter oder eine verschmutzte Fläche gelegt, können Keime oder andere Stoffe in Richtung des Hydranten zurückgelangen.
Ohne funktionierenden Rückflussverhinderer besteht die Gefahr, dass belastetes Wasser in das öffentliche Netz gedrückt oder gesaugt wird.
Trinkwasser gehört zu den am strengsten überwachten Lebensmitteln. Dennoch kann die Qualität nur geschützt werden, wenn Anschlüsse fachgerecht betrieben werden.
Ein unzulässiges Standrohr ist deshalb nicht nur ein Mittel zur unbezahlten Wasserentnahme. Es kann zu einem hygienischen Risiko für zahlreiche Haushalte werden.
Braunes Wasser und Druckstöße möglich
MIDEWA nennt weitere mögliche Folgen unsachgemäßer Entnahmen. Dazu gehören Braunfärbungen des Wassers, Druckstöße und zeitweise verringerter Wasserdruck.
Braunes Wasser entsteht häufig, wenn Ablagerungen in den Leitungen durch starke oder plötzlich veränderte Strömungen aufgewirbelt werden.
Die Verfärbung ist nicht zwangsläufig gesundheitsschädlich, sorgt bei Verbrauchern jedoch verständlicherweise für Verunsicherung. Haushalte müssen Leitungen möglicherweise länger spülen, bis das Wasser wieder klar ist.
Schnelles Öffnen belastet das Leitungsnetz
Hydranten sind für große Wassermengen ausgelegt. Werden sie jedoch unsachgemäß oder zu schnell geöffnet und geschlossen, können starke Druckveränderungen entstehen.
Solche Druckstöße belasten Leitungen, Armaturen und Hausanschlüsse. Im ungünstigen Fall können Störungen oder Schäden auftreten.
Bei ordnungsgemäßer Entnahme kennt der Versorger den Standort, das eingesetzte Gerät und die vorgesehene Nutzung. Dadurch lassen sich Risiken erheblich reduzieren.
Märkte und Feste stehen besonders im Blick
Die Warnung kommt mitten in der Sommersaison. In vielen Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts finden derzeit Stadtfeste, Vereinsveranstaltungen, Wochenmärkte und Freiluftveranstaltungen statt.
Verkaufsstände benötigen Wasser zum Händewaschen, Reinigen, Kochen oder für die Ausgabe von Lebensmitteln und Getränken.
Der Bedarf ist nachvollziehbar. Er rechtfertigt jedoch keine eigenmächtige Entnahme aus dem öffentlichen Netz.
MIDEWA weist darauf hin, dass Kommunen, Marktbetreiber und Festveranstalter vorab sicherstellen müssen, dass die Entnahme angemeldet und technisch einwandfrei organisiert ist.
Veranstalter tragen Verantwortung
Wer ein Fest organisiert, muss nicht nur Bühne, Strom und Toiletten planen. Auch die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser gehört zu den grundlegenden Aufgaben.
Wird ein nicht zugelassenes Standrohr eingesetzt, kann die Verantwortung nicht einfach auf einen Händler oder einen technischen Helfer abgeschoben werden.
Veranstalter sollten deshalb frühzeitig klären:
- welcher Versorger zuständig ist,
- welcher Hydrant genutzt werden darf,
- welches Standrohr benötigt wird,
- wer das Gerät bedient,
- wie der Verbrauch erfasst wird,
- wie Schläuche hygienisch gelagert und angeschlossen werden.
Ausleihe steht grundsätzlich jedem offen
MIDEWA betont, dass Standrohre nicht nur Behörden oder großen Unternehmen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich kann jeder ein solches Gerät ausleihen.
Die Ausgabe erfolgt nach vorheriger Absprache an Standorten in Köthen, Lutherstadt Eisleben und Merseburg. Die Geräte sind mit Wasserzählern und technischen Sicherungen ausgestattet.
Damit gibt es einen legalen und vergleichsweise einfachen Weg, vorübergehend Wasser aus dem öffentlichen Netz zu beziehen.
Kosten sind transparent geregelt
Die Vermietung wird nach Größe des Standrohres und Mietdauer berechnet. Für kleinere Geräte mit einer Leistung von bis zu vier Kubikmetern pro Stunde nennt MIDEWA in den ersten 30 Tagen einen Bruttopreis von 5,35 Euro pro Kalendertag. Bei längerer Mietdauer sinkt der Tagessatz.
Hinzu kommen der tatsächliche Wasserverbrauch und gegebenenfalls weitere vertraglich vereinbarte Kosten.
Gemessen an den möglichen Folgen einer illegalen Entnahme sind diese Gebühren überschaubar. Ein ungeeignetes Standrohr kann Störungen verursachen, während eine Anzeige zusätzliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich zieht.
Wasserdiebstahl trifft am Ende alle Kunden
Wird Trinkwasser entnommen, ohne dass die Menge gemessen und abgerechnet wird, entsteht dem Versorger ein wirtschaftlicher Schaden.
Dieser umfasst nicht nur das Wasser selbst. Auch Förderung, Aufbereitung, Speicherung, Kontrolle und Transport verursachen Kosten.
Das öffentliche Wassernetz wird durch Gebühren und Entgelte finanziert. Werden Leistungen illegal genutzt, tragen letztlich die ehrlichen Kunden die Folgen mit.
Trinkwasser ist keine kostenlose Selbstbedienung
Hydranten stehen sichtbar im öffentlichen Raum. Daraus entsteht möglicherweise der Eindruck, das dort entnommene Wasser sei frei verfügbar.
Tatsächlich handelt es sich um einen Teil der kritischen Infrastruktur. Hydranten dienen unter anderem der Feuerwehr, der Wartung des Netzes und genehmigten zeitweiligen Anschlüssen.
Eigenmächtige Eingriffe können deshalb nicht mit dem Befüllen eines Eimers an einem öffentlichen Brunnen verglichen werden.
Feuerwehrzugang darf nicht beeinträchtigt werden
Öffentliche Hydranten erfüllen eine wichtige Aufgabe im Brandschutz. Feuerwehr und Rettungskräfte müssen im Ernstfall schnell auf sie zugreifen können.
Wird ein Hydrant durch ein fremdes Standrohr blockiert, beschädigt oder nicht ordnungsgemäß geschlossen, kann das im Einsatz wertvolle Zeit kosten.
Auch abgestellte Schläuche, Fahrzeuge oder Verkaufsstände können die Zugänglichkeit behindern.
Kommunen müssen Standorte freihalten
Städte und Gemeinden sollten bei der Planung von Veranstaltungen darauf achten, Hydranten nicht zuzustellen.
Wird ein Anschluss für ein Fest benötigt, muss seine Nutzung so organisiert werden, dass der Brandschutz weiterhin gewährleistet bleibt.
Dazu gehört auch eine Abstimmung mit Feuerwehr und Versorger, insbesondere bei größeren Veranstaltungen oder hohem Wasserbedarf.
Trockenheit erhöht die Sensibilität für Wasserverluste
Die Warnung fällt in eine Zeit, in der Wasserknappheit und Trockenheit in vielen Regionen Ostdeutschlands stärker wahrgenommen werden.
Auch wenn die öffentliche Trinkwasserversorgung in Sachsen-Anhalt grundsätzlich gesichert ist, steht die Ressource zunehmend im Mittelpunkt kommunaler und politischer Debatten.
Illegale Entnahmen wirken in einer solchen Lage besonders rücksichtslos. Während Haushalte, Landwirtschaft und Kommunen zum sparsamen Umgang aufgerufen werden, bedienen sich andere ohne Anmeldung am öffentlichen Netz.
Versorgungssicherheit braucht klare Regeln
Wasserversorger müssen jederzeit wissen, wie viel Wasser gefördert, gespeichert und verteilt wird.
Unkontrollierte Entnahmen erschweren diese Planung. Besonders bei Hitze, hohem Verbrauch oder lokalen Störungen kann jede zusätzliche Belastung spürbar werden.
Klare Regeln schützen deshalb nicht nur das Unternehmen, sondern die Versorgungssicherheit der gesamten Region.
Bürger können verdächtige Entnahmen melden
Wer beobachtet, dass ein Hydrant ohne erkennbare Genehmigung geöffnet wird, sollte nicht selbst eingreifen.
Standrohre, Schläuche und Hydranten können unter hohem Druck stehen. Unsachgemäße Bedienung birgt Verletzungsgefahren.
Sinnvoll ist es, den zuständigen Wasserversorger oder bei akuten Fällen die Polizei zu informieren. Wichtig sind möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und beobachtetem Fahrzeug oder Gerät.
Persönliche Auseinandersetzungen sollten vermieden werden.
MIDEWA will jeden Fall anzeigen
Der Versorger kündigt eine klare Linie an. Festgestellter Wasserdiebstahl soll nicht intern geregelt oder lediglich verwarnt werden.
Jeder beobachtete Fall werde angezeigt, erklärte das Unternehmen.
Damit will MIDEWA offenbar verhindern, dass die illegale Wasserentnahme als geringfügiges Vergehen betrachtet wird.
Abschreckung soll weitere Fälle verhindern
Konsequente Anzeigen können eine abschreckende Wirkung entfalten. Entscheidend ist jedoch, dass Kommunen und Veranstalter gleichzeitig über die legalen Möglichkeiten informiert werden.
Nicht jeder Verstoß muss aus bewusster krimineller Absicht entstehen. Teilweise dürften Unwissen, schlechte Vorbereitung oder alte Gewohnheiten eine Rolle spielen.
Spätestens nach der aktuellen Warnung kann sich jedoch niemand darauf berufen, die Regeln nicht gekannt zu haben.
Legale Entnahme ist einfach möglich
Die Botschaft des Versorgers ist eindeutig: Wasser für Baustellen, Märkte und Veranstaltungen steht zur Verfügung, aber nicht ohne Anmeldung.
Zugelassene Standrohre können gemietet werden. Sie erfassen den Verbrauch, schützen das Leitungsnetz und gewährleisten eine hygienisch einwandfreie Verbindung.
Wer stattdessen fremde Geräte nutzt oder Hydranten eigenmächtig öffnet, gefährdet nicht nur die eigene Veranstaltung. Er kann die Trinkwasserqualität und den Wasserdruck für ganze Wohngebiete beeinträchtigen.
Wasserdiebstahl ist deshalb keine Nebensache. Er betrifft eine Infrastruktur, auf die jeder Haushalt, jedes Unternehmen, jede Feuerwehr und jede öffentliche Einrichtung angewiesen ist.