Der langjährige Streit um den ehemaligen Campingplatz am Schachtsee in Wolmirsleben hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Mitarbeiter der Bauordnungsbehörde des Salzlandkreises rückten am Mittwoch gemeinsam mit der Polizei an. Der Grundstückseigentümer und weitere Personen mussten das Gelände verlassen. Anschließend wurden die Zufahrten unter anderem mit schweren Betonblöcken versperrt.

Der Landkreis begründet die Maßnahme mit einer bestehenden und gerichtlich bestätigten Nutzungsuntersagung. Trotz der Sperrung seien bei Kontrollen wiederholt Menschen auf dem ehemaligen Campingplatz angetroffen worden. Nach Darstellung der Kreisverwaltung liegen dort erhebliche Verstöße gegen Vorschriften des Baurechts, des Brandschutzes und des Umweltschutzes vor.

Es war bereits das zweite Mal, dass der Salzlandkreis auf dem Gelände unmittelbaren Zwang einsetzte. Die Behörde bezeichnet das Vorgehen als notwendig, weil Gespräche, Hinweise und gerichtliche Entscheidungen nicht ausgereicht hätten, um die untersagte Nutzung zu beenden.

Landkreis spricht von wiederholter illegaler Nutzung

Nach Angaben des Salzlandkreises besteht für den ehemaligen Campingplatz seit längerer Zeit ein behördliches Nutzungsverbot. Dieses sei auch durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt worden.

Bei mehreren Kontrollen seien dennoch Personen auf dem Areal festgestellt worden. Der Landkreis sieht darin eine fortgesetzte Missachtung der Verfügung. Am 15. Juli 2026 wurden deshalb der Eigentümer und weitere Anwesende des Platzes verwiesen.

Die Polizei unterstützte die Bauordnungsbehörde bei der Durchsetzung. Zusätzlich wurden die Zugänge so versperrt, dass das Gelände nicht mehr ohne Weiteres mit Fahrzeugen erreicht werden kann.

Betonblöcke sollen erneute Nutzung verhindern

Mit den schweren Betonklötzen will die Behörde verhindern, dass Fahrzeuge erneut auf das Campingplatzgelände fahren. Bereits zuvor waren Absperrungen angebracht worden. Nach Auffassung des Landkreises reichten diese jedoch nicht aus.

Die Kreisverwaltung verweist darauf, dass hinter provisorischen Absperrungen weiterhin Aktivitäten festgestellt worden seien. Ein einfaches Absperrband sei deshalb keine ausreichende Trennung zwischen dem zugänglichen Badebereich und dem gesperrten Campingplatz.

Die erneute Räumung ist damit nicht die erstmalige Schließung des Platzes, sondern eine weitere Vollstreckungsmaßnahme in einem seit Jahren andauernden Konflikt.

Welche Mängel dem Campingplatz vorgeworfen werden

Der Salzlandkreis hatte die Nutzung des Geländes bereits früher untersagt. Als Gründe nennt die Behörde fehlende baurechtliche Genehmigungen sowie Mängel beim Brand- und Umweltschutz.

Nach früheren Angaben standen Wohnwagen und andere Anlagen teilweise zu eng beieinander. Dadurch seien notwendige Sicherheitsabstände nicht eingehalten worden. Hinzu kamen nicht genehmigte Anbauten und eine unzureichende Löschwasserversorgung.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte bereits 2023 festgestellt, dass für den Campingplatz als bauliche Gesamtanlage weder die erforderlichen Genehmigungen noch ein Bebauungsplan vorlagen. Außerdem fehlte nach damaligem Stand ein bauordnungsrechtliches Brandschutzkonzept.

Fehlender Bebauungsplan bleibt zentrales Hindernis

Nach Darstellung des Salzlandkreises kann das Gelände nicht allein durch eine vorläufige politische Entscheidung wieder legal genutzt werden. Notwendig sei zunächst ein Bebauungsplan, den die Gemeinde Wolmirsleben aufstellen müsse.

Auf dieser Grundlage könnten anschließend Genehmigungen für die vorhandenen oder geplanten baulichen Anlagen beantragt werden. Erst nach Abschluss dieser Verfahren wäre eine reguläre Nutzung als Camping- oder Freizeitgelände wieder denkbar.

Der Gemeinderat hat nach Angaben des Landkreises zwar einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser stelle jedoch lediglich eine politische Willenserklärung dar und habe noch keine unmittelbare baurechtliche Wirkung.

Baden im Schachtsee bleibt grundsätzlich erlaubt

Die Räumung bedeutet nach Angaben der Behörden kein allgemeines Badeverbot für den Schachtsee. Der See darf grundsätzlich weiterhin zum Baden genutzt werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Badebereich eindeutig vom gesperrten Campingplatz getrennt wird. Der Landkreis verlangt dafür eine feste bauliche Abgrenzung. Ein Absperrband allein genügt nach Auffassung der Bauordnungsbehörde nicht.

Die Unterscheidung ist für Besucher wichtig: Gesperrt ist der frühere Campingplatz mit seinen baulichen Anlagen. Das Baden selbst ist nicht pauschal untersagt.

Trennung zwischen Freizeitnutzung und Campingplatz fehlt

Genau an dieser Abgrenzung entzündet sich ein Teil des aktuellen Streits. Nach Angaben der Kreisverwaltung war bislang nicht zuverlässig sichergestellt, dass Badegäste den gesperrten Bereich meiden.

Der Eigentümer hätte den erlaubten Zugang zum Wasser so organisieren müssen, dass niemand dabei den ehemaligen Campingplatz betritt oder nutzt. Weil dies nach Darstellung der Behörde nicht ausreichend umgesetzt wurde, sah sie eine erneute Räumung als notwendig an.

Für die Gemeinde stellt sich nun die Frage, wie der öffentliche Zugang zum Schachtsee künftig ermöglicht werden kann, ohne die bestehende Nutzungsuntersagung zu verletzen.

Streit zwischen Eigentümer und Landkreis verschärft sich

Der Konflikt um den Schachtsee reicht mehrere Jahre zurück. Der Eigentümer und Unterstützer des Platzes verweisen auf die lange Tradition des Camping- und Freizeitgeländes. Teile der Anlage bestanden bereits zu DDR-Zeiten.

Der Salzlandkreis hält dagegen, dass eine langjährige Nutzung fehlende Genehmigungen nicht ersetzen könne. Entscheidend sei nicht, wie lange bauliche Anlagen bereits vorhanden seien, sondern ob sie rechtmäßig errichtet und sicher betrieben werden können.

Im Frühjahr 2025 war der Platz schon einmal mit Polizeihilfe geräumt und versiegelt worden. Betroffene Dauercamper kritisierten damals das Vorgehen und verwiesen auf ihre privaten Unterkünfte und persönlichen Gegenstände auf dem Gelände.

Kreisverwaltung weist Verantwortung zurück

Der Salzlandkreis reagierte nun ungewöhnlich deutlich auf öffentliche Vorwürfe. Die Behörde erklärte, die aktuelle Situation wäre vermeidbar gewesen. Der Eigentümer kenne die Mängel und die notwendigen Schritte zur nachträglichen Legalisierung seit Jahren.

Zugleich betonte der Landkreis, dass er die geplante Entwicklung des Areals grundsätzlich unterstütze. Es habe Beratungen auf Arbeitsebene, im Gemeinderat und mit dem Landrat gegeben.

Unterstützung bedeute jedoch nicht, dass geltendes Recht ignoriert oder eine rechtswidrige Nutzung vorübergehend geduldet werde.

Angekündigtes Sommerfest verschärfte die Lage

Zusätzlichen Konfliktstoff lieferte offenbar die Ankündigung einer Veranstaltung auf dem gesperrten Gelände. Der Landkreis bezeichnete ein geplantes Sommerfest unter den derzeitigen Bedingungen als erneuten Aufruf zum Rechtsbruch.

Eine öffentliche Veranstaltung würde voraussetzen, dass Besucher das gesperrte Gelände betreten. Aus Sicht der Kreisverwaltung wäre dies mit der bestehenden Verfügung nicht vereinbar.

Der Landkreis forderte den Eigentümer deshalb zur Mäßigung und zur Rückkehr auf eine sachliche Ebene auf. Die ungewöhnlich deutliche Wortwahl zeigt, wie verhärtet die Fronten inzwischen sind.

Gericht hatte Nutzungsverbot grundsätzlich bestätigt

Der rechtliche Streit um den Campingplatz beschäftigte bereits 2023 das Verwaltungsgericht Magdeburg. Der Salzlandkreis hatte mit einem Bescheid vom 17. März 2023 die Nutzung des Geländes untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet.

Das Gericht lehnte einen Eilantrag gegen das eigentliche Nutzungsverbot ab. Es sah damals weder ausreichende Baugenehmigungen noch einen Bebauungsplan oder ein vollständiges Brandschutzkonzept.

Teilweise erfolgreich war der Antrag lediglich hinsichtlich der ursprünglich angedrohten Vollstreckung. Das Gericht verwies darauf, dass gegenüber dort lebenden Dauernutzern zunächst eigene vollstreckbare Verfügungen erforderlich seien.

Jahre ohne abschließende Lösung

Seit der gerichtlichen Entscheidung ist keine dauerhafte Lösung gelungen. Der Platz wurde gesperrt, geräumt und zeitweise erneut genutzt. Gleichzeitig blieben die notwendigen planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen offenbar unvollständig.

Das zeigt ein Grundproblem vieler älterer Freizeit- und Wochenendanlagen in Ostdeutschland. Nutzungen, die teilweise schon seit DDR-Zeiten bestehen, entsprechen nicht automatisch heutigen Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorgaben.

Eine nachträgliche Legalisierung ist häufig langwierig und teuer. Gemeinden müssen Bebauungspläne aufstellen, Eigentümer Gutachten vorlegen und bestehende Anlagen gegebenenfalls umbauen oder zurückbauen.

Gemeinde und Eigentümer müssen Voraussetzungen schaffen

Der Landkreis sieht die weitere Verantwortung vor allem bei der Gemeinde Wolmirsleben und beim Eigentümer des Geländes.

Die Gemeinde muss das Planverfahren vorantreiben. Der Eigentümer muss anschließend genehmigungsfähige Unterlagen vorlegen und die festgestellten Sicherheitsmängel beseitigen.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bauordnungsbehörde über neue Genehmigungen entscheiden. Eine automatische Wiedereröffnung folgt aus dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats nicht.

Entwicklung des Geländes bleibt grundsätzlich möglich

Trotz der erneuten Räumung erklären Salzlandkreis und Samtgemeinde Egelner Mulde, dass sie weiterhin hinter einer geordneten Entwicklung des Areals stehen. Am Tag der Räumung fand nach Angaben des Landkreises erneut ein Gespräch mit dem Eigentümer statt.

Damit ist der Campingplatz nicht zwangsläufig endgültig aufgegeben. Eine Zukunft hat das Gelände jedoch nur, wenn die baurechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Wie lange ein Bebauungsplanverfahren dauert und welche Umbauten tatsächlich notwendig werden, ist derzeit offen.

Schachtsee ist für die Region mehr als ein Campingplatz

Der Schachtsee besitzt für Wolmirsleben und die Umgebung eine besondere Bedeutung. Über Jahre diente das Gelände nicht nur Dauercampern, sondern auch Badegästen und Besuchern von Veranstaltungen.

Gerade in kleineren Gemeinden sind solche Freizeitorte wichtige Treffpunkte. Sie können Besucher anziehen, Gastronomie und Tourismus stärken und den Wohnwert einer Region erhöhen.

Gleichzeitig darf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung eines Ortes nicht dazu führen, dass Sicherheitsvorgaben unbeachtet bleiben. Fehlende Rettungswege oder Löschwasserversorgung können bei einem Brand schwerwiegende Folgen haben.

Wie es am Schachtsee weitergeht

Kurzfristig bleibt der frühere Campingplatz gesperrt. Die Betonblöcke verhindern eine reguläre Zufahrt. Eine Nutzung des Campinggeländes ist weiterhin untersagt.

Badegäste dürfen den Schachtsee grundsätzlich besuchen, sofern ein zulässiger Zugang besteht und der gesperrte Bereich nicht betreten wird. Gemeinde und Eigentümer müssen nun klären, wie eine dauerhafte und sichere Trennung eingerichtet werden kann.

Für eine Wiederbelebung des Campingplatzes sind mehrere Schritte erforderlich:

  • Abschluss des Bebauungsplanverfahrens
  • Einreichung genehmigungsfähiger Bauunterlagen
  • Beseitigung der Brandschutzmängel
  • Sicherstellung der Löschwasserversorgung
  • Prüfung bestehender Anbauten und Abstände
  • klare Trennung von Badebereich und Campinggelände

Bis diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Salzlandkreis nach eigener Darstellung keine weitere Nutzung dulden.