Dessau-Roßlau. Der außergewöhnliche Strafprozess gegen zwei freie Pressefotografen vor dem Landgericht Dessau-Roßlau geht in die Verlängerung.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits am 9. Juli 2026 verkündet werden. Unter anderem aufgrund der Erkrankung eines Angeklagten mussten jedoch geplante Verhandlungstermine aufgehoben werden. Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die Entscheidung nun am 14. August 2026 fallen. Zuvor sind weitere Termine am 22. Juli und 11. August vorgesehen. Am 11. August könnten die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Anklage umfasst insgesamt 17 mutmaßliche Brandstiftungen
Der Prozess begann am 20. März 2026 vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau.
Angeklagt sind zwei Männer aus Bitterfeld-Wolfen und Zörbig, die zum Prozessbeginn 23 und 33 Jahre alt waren. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen Brandstiftung in insgesamt 17 Fällen zur Last. Zwei der Taten sollen im Versuchsstadium geblieben sein.
Betroffen waren nach den bisherigen Angaben unter anderem:
- Waldflächen,
- Lagerhallen,
- leer stehende Gebäude,
- sowie weitere Objekte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und angrenzenden Regionen.
Die Feuer sollen teilweise so gelegt worden sein, dass sie sich rasch ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden. Nach Darstellung der Anklage sollen die Beschuldigten dabei auch mögliche Verletzungen von Feuerwehrleuten und anderen Einsatzkräften in Kauf genommen haben.
Der entstandene Sachschaden wird im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich verortet.
Staatsanwaltschaft sieht finanzielles Motiv
Besonders ungewöhnlich ist das von der Staatsanwaltschaft angenommene Tatmotiv.
Die beiden Männer waren als freie Fotografen tätig und lieferten Bilder sowie Videos von Bränden und anderen Einsätzen an Medien. Sie sollen die Feuer selbst gelegt haben, um anschließend besonders früh am Tatort zu erscheinen und exklusives Material verkaufen zu können.
Mit der Veröffentlichung ihrer Aufnahmen sollen sie Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich erzielt haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin ein finanzielles Interesse an möglichst spektakulären Einsatzbildern.
Ob dieses Motiv für alle angeklagten Taten nachgewiesen werden kann, muss das Gericht entscheiden.
Ein Angeklagter räumte im Laufe des Verfahrens ein, einen Brand gelegt zu haben. Er bestritt jedoch nach den bisherigen Berichten, dass dies geschehen sei, um anschließend Bilder des Feuers zu verkaufen.
Angeklagte beschuldigten sich gegenseitig
Während des Prozesses äußerten sich beide Männer zu den Vorwürfen.
Dabei entstand nach Medienberichten ein widersprüchliches Bild. Die Angeklagten sollen sich bei mehreren Sachverhalten gegenseitig belastet und jeweils dem anderen eine führende Rolle zugeschrieben haben.
Der jüngere Angeklagte erklärte demnach, der ältere Mitangeklagte habe Feuer gelegt. Der ältere Mann wiederum beschrieb den Jüngeren als denjenigen, der für die eigentlichen Brandlegungen verantwortlich gewesen sei, während er selbst teilweise lediglich gewartet oder aufgepasst habe.
Solche gegenseitigen Beschuldigungen erschweren die Beweiswürdigung.
Das Gericht muss prüfen, welche Aussagen glaubwürdig sind, ob sie mit technischen Spuren, Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungsergebnissen übereinstimmen und ob ein Angeklagter möglicherweise versucht, die eigene Verantwortung zu verringern.
Festnahme nach Feuer im Bahnhof Raguhn
Die Ermittlungen führten im September 2025 zur Festnahme der beiden Männer.
Polizeibeamte stellten sie in Raguhn, nachdem in einem leer stehenden Bahnhofsgebäude ein Feuer ausgebrochen war. Zu diesem Zeitpunkt liefen offenbar bereits länger Ermittlungen gegen die Fotografen. Dafür war eine gesonderte Ermittlungsgruppe eingerichtet worden.
Nach ihrer Festnahme kamen beide Männer in Untersuchungshaft.
Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe. Sie wird angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht und zusätzliche Haftgründe vorliegen, beispielsweise Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.
Die konkrete Begründung für die fortdauernde Haft ist nicht in allen Einzelheiten öffentlich bekannt.
Feuerwehrleute könnten bewusst gefährdet worden sein
Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass die Brände so gelegt worden seien, dass sie sich schnell ausbreiteten und schwer zu löschen waren.
Wer ein Feuer in einem Waldgebiet, einer Lagerhalle oder einem größeren leer stehenden Gebäude legt, kann seine weitere Entwicklung kaum vollständig kontrollieren.
Flammen können auf benachbarte Flächen überspringen. Rauch kann Straßen, Bahnstrecken oder Wohngebiete erreichen. Gebäude können einstürzen. In Industrie- und Lagerbereichen können unbekannte Stoffe vorhanden sein.
Feuerwehrleute betreten solche Gefahrenbereiche, um Menschen zu retten und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Sollte sich der Vorwurf bestätigen, dass Brände bewusst für spektakuläre Aufnahmen erzeugt wurden, wären Einsatzkräfte für wenige verkaufbare Bilder einem erheblichen Risiko ausgesetzt worden.
Hohe Kosten für Feuerwehren und Kommunen
Der Schaden einer Brandserie besteht nicht nur aus zerstörten Gebäuden und verbrannten Flächen.
Jeder Einsatz verursacht zusätzliche Kosten:
- Personal- und Fahrzeugaufwand,
- Löschmittel,
- Kraftstoff,
- Atemschutztechnik,
- beschädigte Ausrüstung,
- Absicherung durch Polizei und Rettungsdienst,
- Straßensperrungen,
- Brandwachen,
- und spätere Ermittlungen.
Bei Freiwilligen Feuerwehren kommt hinzu, dass zahlreiche Einsatzkräfte ihre Arbeitsplätze oder Familien verlassen müssen.
Große Brände können über viele Stunden oder sogar Tage Kräfte binden. Währenddessen stehen Fahrzeuge und Mannschaften für andere Notfälle nur eingeschränkt zur Verfügung.
Wurden Einsätze tatsächlich absichtlich ausgelöst, wären somit nicht nur Eigentümer, sondern auch Kommunen, Arbeitgeber und die Allgemeinheit geschädigt worden.
Der Fall wirft Fragen zur Arbeit freier Blaulichtfotografen auf
Freie Fotografen übernehmen in der regionalen Berichterstattung eine wichtige Aufgabe.
Sie dokumentieren Unfälle, Brände und Polizeieinsätze häufig zu Zeiten, in denen fest angestellte Redakteure oder Fotografen nicht vor Ort sein können. Ihre Bilder informieren die Öffentlichkeit und können historische Ereignisse festhalten.
Der vorliegende Prozess darf deshalb nicht dazu führen, eine gesamte Berufsgruppe unter Generalverdacht zu stellen.
Gleichzeitig zeigt der Fall mögliche Fehlanreize.
Wer ausschließlich dann Geld verdient, wenn ein besonders spektakulärer Einsatz stattfindet und das eigene Material von Medien gekauft wird, steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.
Das rechtfertigt selbstverständlich keine Straftat. Redaktionen sollten dennoch prüfen, von wem sie Material erwerben, wie es entstanden ist und ob ein Fotograf ungewöhnlich häufig bereits vor den Rettungskräften an Einsatzorten erscheint.
Redaktionen tragen Verantwortung bei der Auswahl von Bildern
Auch Medienhäuser müssen aus dem Verfahren Konsequenzen ziehen.
Bei der Veröffentlichung von Blaulichtbildern geht es nicht nur um Schnelligkeit.
Redaktionen sollten klären:
- Wer hat das Material aufgenommen?
- Ist die Quelle bekannt und zuverlässig?
- Wurden Einsatzkräfte behindert?
- Sind Opfer oder Kennzeichen erkennbar?
- Ist die Veröffentlichung journalistisch notwendig?
- Werden Persönlichkeitsrechte respektiert?
- Und gibt es Auffälligkeiten bei der Entstehung des Materials?
Ein besonders dramatisches Bild erzeugt Aufmerksamkeit und Reichweite.
Journalismus darf aber keine Anreize schaffen, gefährliche Situationen zu provozieren oder Rettungsarbeiten für eine bessere Perspektive zu behindern.
Die Verantwortung endet nicht beim Fotografen. Sie betrifft ebenso diejenigen, die Bilder auswählen, bezahlen und verbreiten.
Keine Vorverurteilung trotz schwerer Anschuldigungen
Die Vorwürfe sind außergewöhnlich und emotional.
Gerade deshalb ist eine rechtlich saubere Berichterstattung notwendig.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und stellt ihre Beweise vor. Die Verteidigung kann diese Darstellung bestreiten, alternative Erklärungen liefern und eigene Anträge stellen. Erst das Gericht entscheidet nach Abschluss der Beweisaufnahme über Schuld oder Freispruch.
Dass ein Angeklagter eine einzelne Brandlegung eingeräumt haben soll, bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche 17 Anklagepunkte nachgewiesen sind.
Jeder Tatvorwurf muss einzeln geprüft werden.
Auch widersprüchliche Aussagen oder verdächtiges Verhalten ersetzen keinen gerichtsfesten Beweis.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleiben die beiden Männer Angeklagte und dürfen nicht als verurteilte Täter dargestellt werden.
Mögliche Verständigung sorgte bereits für Diskussionen
Im Verlauf des Verfahrens soll die Strafkammer Verständigungsvorschläge unterbreitet haben.
Nach einem Bericht stimmte der ältere Angeklagte einem Vorschlag zu, während der jüngere ihn ablehnte. Bei einer Verständigung können Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen einen möglichen Strafrahmen erörtern. Voraussetzung ist in der Regel ein Geständnis oder ein wesentlicher Beitrag zur Verfahrensverkürzung.
Eine Verständigung ist kein privater Handel außerhalb des Rechts.
Sie muss in öffentlicher Verhandlung offengelegt und dokumentiert werden. Das Gericht bleibt an die Pflicht gebunden, den Sachverhalt aufzuklären.
Ob und welche frühere Verständigung für das spätere Urteil noch Bedeutung besitzt, wird sich im weiteren Verfahren zeigen.
Urteil könnte unterschiedliche Ergebnisse für beide Angeklagten bringen
Da die beiden Männer unterschiedlich ausgesagt und möglicherweise nicht im gleichen Umfang an allen Taten beteiligt gewesen sein sollen, muss das Gericht ihre jeweilige Verantwortung getrennt bewerten.
Möglich sind daher unterschiedliche Entscheidungen:
- Verurteilung wegen verschiedener Tatbestände,
- unterschiedliche Zahl nachgewiesener Taten,
- unterschiedliche Strafen,
- Bewährungs- oder Haftstrafen,
- oder ein Freispruch bei einzelnen Anklagepunkten.
Auch die bereits verbrachte Untersuchungshaft muss bei einer möglichen Freiheitsstrafe berücksichtigt werden.
Neben einer strafrechtlichen Verurteilung könnten Geschädigte grundsätzlich zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Ersatz für zerstörtes Eigentum oder weitere nachweisbare Schäden.
Nächster Termin am 22. Juli
Nach dem derzeit bekannten Zeitplan soll die Hauptverhandlung am 22. Juli fortgesetzt werden.
Ein weiterer Termin ist für den 11. August angesetzt. An diesem Tag werden voraussichtlich die Schlussvorträge gehalten. Die Urteilsverkündung soll am 14. August folgen.
Terminänderungen bleiben bei Strafprozessen grundsätzlich möglich.
Krankheiten, zusätzliche Beweisanträge oder notwendige Nachermittlungen können den Ablauf erneut beeinflussen.
Für das Gericht besteht zugleich ein erheblicher Zeitdruck. Bei längeren Unterbrechungen gelten gesetzliche Vorgaben, damit eine Hauptverhandlung nicht ohne Weiteres über lange Zeiträume ausgesetzt wird.
Ein außergewöhnlicher Prozess mit großer Verantwortung
Der Prozess am Landgericht Dessau-Roßlau gehört zu den ungewöhnlichsten Strafverfahren der Region.
Zwei Männer, die eigentlich Brände dokumentieren sollten, sollen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft selbst Feuer gelegt haben, um daraus verkaufbare Bilder zu gewinnen.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies mehr als eine Serie gewöhnlicher Sachbeschädigungen.
Einsatzkräfte wären bewusst in Gefahr gebracht, erhebliche Kosten verursacht und das Vertrauen in freie Pressefotografen beschädigt worden.
Doch noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen.
Das Gericht muss jeden einzelnen Vorwurf prüfen, widersprüchliche Aussagen bewerten und zwischen nachgewiesenen Tatsachen und bloßem Verdacht unterscheiden.
Das Urteil wird nun voraussichtlich am 14. August verkündet.
Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung – auch bei Anschuldigungen, die kaum ungewöhnlicher und schwerwiegender sein könnten.