Dessau-Roßlau. Mehr Platz für Produktion und eine eigene Versorgung mit erneuerbarer Energie: Am östlichen Ortsausgang von Roßlau soll ein neuer Gewerbe- und Solarpark entstehen.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Gewerbe- und Solarpark Lukoer Straße“. Das vorgesehene Gebiet umfasst etwa 5,7 Hektar und liegt südlich beziehungsweise unmittelbar an der Lukoer Straße. Im Westen und Norden grenzen bereits gewerblich genutzte Flächen an, im Osten befinden sich Waldflächen.
Ziel des Vorhabens ist es, die Produktionskapazitäten der am Standort vertretenen Sülzle-Unternehmensgruppe zu erweitern. Gleichzeitig soll das Unternehmen künftig stärker mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie versorgt werden.
Bis einschließlich 14. August 2026 können Einwohner, Behörden und weitere Betroffene Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.
Stadtrat gab Beteiligung frei
Der Stadtrat von Dessau-Roßlau hatte am 20. Mai 2026 beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden durchzuführen.
Die Unterlagen liegen seit dem 13. Juli öffentlich aus. Sie können digital über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie über die Internetseite der Stadt eingesehen werden. Zusätzlich sind die Dokumente im Technischen Rathaus in der Gustav-Bergt-Straße 3 in Roßlau verfügbar.
Dort können Bürger unter anderem folgende Unterlagen prüfen:
- den Entwurf des Bebauungsplanes,
- die Begründung mit Umweltbericht,
- eine Planungskonzeption,
- ein schalltechnisches Gutachten,
- den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag,
- und die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.
Die Beteiligung ist keine bloße Information über eine bereits endgültig getroffene Entscheidung.
Hinweise und Einwendungen müssen im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen werden.
Standort liegt am östlichen Rand von Roßlau
Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Ortsausgang von Roßlau.
Die Fläche wird im Westen und Norden von bereits vorhandenen Gewerbenutzungen begrenzt. Südlich verläuft die Lukoer Straße, östlich schließen sich Waldflächen an.
Diese Lage besitzt aus wirtschaftlicher Sicht Vorteile.
Ein bestehender Industriestandort kann erweitert werden, ohne dass dafür unmittelbar ein neues Gewerbegebiet mitten in einem Wohnviertel geschaffen werden muss. Produktionshallen, Lagerflächen und Solaranlagen lassen sich räumlich an bereits bestehende Betriebsstrukturen anschließen.
Gleichzeitig entstehen Konflikte mit Natur, Landschaft und möglicherweise zusätzlichem Verkehr.
Genau diese Interessen müssen im Bebauungsplanverfahren gegeneinander abgewogen werden.
Produktionskapazitäten sollen wachsen
Nach den Planungsunterlagen soll die Erweiterung dem Ausbau der Produktionskapazitäten der Sülzle Holding beziehungsweise der am Standort tätigen Unternehmen dienen.
Die Sülzle Stahlpartner GmbH betreibt an der Lukoer Straße 50 bereits eine Niederlassung. Das Unternehmen ist unter anderem im Handel und in der Bearbeitung von Bewehrungsstahl tätig. Zur Unternehmensgruppe gehören nach eigenen Angaben rund 1.000 Beschäftigte an mehr als 30 Standorten in Deutschland und Frankreich.
Der Roßlauer Standort wurde bereits in der Vergangenheit erweitert. So entstand dort unter anderem eine größere Produktions- und Lagerhalle mit leistungsfähiger Krananlage.
Der neue Bebauungsplan soll nun die Voraussetzungen für einen weiteren Entwicklungsschritt schaffen.
Welche konkreten Gebäude, Maschinen oder zusätzlichen Arbeitsplätze entstehen, ist aus der öffentlichen Bekanntmachung bislang nicht abschließend ersichtlich.
Solarpark soll Unternehmen mit Energie versorgen
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die geplante Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen.
Der Solarpark soll nicht lediglich Strom in das allgemeine Netz einspeisen. Ziel ist nach Angaben der Stadt eine möglichst eigenständige beziehungsweise autarke Versorgung des Unternehmens am Standort.
Für energieintensive Betriebe gewinnt dieser Punkt zunehmend an Bedeutung.
Strompreise beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit industrieller Standorte erheblich. Unternehmen versuchen deshalb, einen größeren Teil ihres Energiebedarfs selbst zu erzeugen und langfristiger kalkulierbar zu machen.
Eine Photovoltaikanlage kann insbesondere tagsüber einen erheblichen Teil der benötigten Energie liefern.
Eine vollständige Unabhängigkeit ist allerdings nur schwer zu erreichen.
Solarstrom steht nachts nicht zur Verfügung und schwankt je nach Jahreszeit und Wetter. Für eine tatsächlich weitgehend autarke Versorgung wären daher zusätzliche Speicher, flexible Produktionsabläufe oder weitere Energiequellen notwendig.
Ob solche Anlagen Bestandteil des Projektes werden, geht aus der bisherigen öffentlichen Kurzbeschreibung nicht hervor.
Wirtschaftliche Perspektive für Roßlau
Für Dessau-Roßlau ist die Sicherung bestehender Industriearbeitsplätze von großer Bedeutung.
Die Stadt kämpft seit Jahren mit dem Rückgang und der Alterung der Bevölkerung. Vor allem junge Menschen verlassen Dessau-Roßlau häufig für Ausbildung, Studium oder besser bezahlte Arbeitsplätze in anderen Regionen.
Ein wachsendes Unternehmen kann diesem Trend zumindest teilweise entgegenwirken.
Eine Standorterweiterung kann:
- bestehende Arbeitsplätze sichern,
- zusätzliche Fachkräfte anziehen,
- Ausbildungsplätze schaffen,
- Aufträge für regionale Betriebe auslösen,
- und langfristig Gewerbesteuereinnahmen stärken.
Entscheidend ist jedoch, dass die Investition nicht nur zusätzliche Fläche verbraucht, sondern tatsächlich zu mehr wirtschaftlicher Leistung und Beschäftigung führt.
Die Stadt sollte deshalb im weiteren Verfahren möglichst offen darstellen, wie viele Arbeitsplätze mit dem Ausbau verbunden sein könnten.
Industrie und Energiewende werden verbunden
Das Projekt zeigt, wie sich klassische Industrie und erneuerbare Energien zunehmend miteinander verbinden.
Stahlbearbeitung, Anlagenbau und vergleichbare Produktionsbereiche benötigen große Mengen Energie. Gleichzeitig stehen Unternehmen unter wachsendem Druck, Kosten und Emissionen zu senken.
Ein Solarpark direkt am Werk kann dabei mehrere Vorteile bieten:
- geringere Abhängigkeit von schwankenden Strompreisen,
- bessere Planbarkeit eines Teils der Energiekosten,
- kürzere Wege zwischen Erzeugung und Verbrauch,
- und eine bessere Klimabilanz der Produktion.
Aus Sicht der Stadtentwicklung ist eine solche Verbindung grundsätzlich sinnvoller als ein Solarpark, der ohne Bezug zu einem örtlichen Verbraucher auf einer beliebigen Freifläche entsteht.
Der erzeugte Strom wird in diesem Fall unmittelbar mit einem bestehenden Industriestandort verbunden.
Eingriffe in Natur müssen ausgeglichen werden
Das Plangebiet grenzt an Waldflächen.
Die Planungsunterlagen weisen darauf hin, dass Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vollständig innerhalb des eigentlichen Gebietes ausgeglichen werden können.
Deshalb ist eine zusätzliche Waldumbaumaßnahme auf Flächen in der Gemarkung Ziebigk vorgesehen.
Ein solcher Ausgleich ist rechtlich erforderlich, ersetzt aber nicht automatisch jede verlorene ökologische Funktion am ursprünglichen Standort.
Ein neu entwickelter oder umgebauter Wald an anderer Stelle kann Jahrzehnte benötigen, bis er einen vergleichbaren Lebensraum bietet.
Im weiteren Verfahren müssen deshalb insbesondere folgende Fragen sorgfältig geprüft werden:
- Welche Arten leben im Planungsgebiet?
- Welche Bäume oder Vegetationsflächen gehen verloren?
- Wie werden Waldränder geschützt?
- Welche Auswirkungen entstehen durch Licht und Lärm?
- Wie wird Regenwasser behandelt?
- Und wie dauerhaft sind die Ausgleichsmaßnahmen gesichert?
Der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag soll diese Fragen untersuchen.
Zusätzlicher Verkehr muss berücksichtigt werden
Mehr Produktion bedeutet in der Regel auch mehr Verkehr.
Rohstoffe müssen angeliefert, fertige Produkte abgeholt und Beschäftigte müssen den Standort erreichen. Je nach Art der Erweiterung könnte insbesondere der Lastwagenverkehr auf der Lukoer Straße zunehmen.
Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer ist deshalb wichtig, wie die Zu- und Abfahrten organisiert werden.
Zu prüfen ist unter anderem:
- ob die vorhandene Straße ausreichend leistungsfähig ist,
- ob zusätzliche Abbiegespuren notwendig werden,
- wie Lkw-Begegnungsverkehr bewältigt wird,
- ob Wohnbereiche stärker belastet werden,
- und ob sichere Wege für Radfahrer und Fußgänger bestehen bleiben.
Ein Industrieprojekt kann wirtschaftlich sinnvoll sein und trotzdem Probleme verursachen, wenn die Verkehrsanbindung nicht mitwächst.
Lärmschutz bleibt ein entscheidendes Thema
Zu den veröffentlichten Unterlagen gehört auch ein schalltechnisches Gutachten.
Das ist notwendig, weil Produktionsanlagen, Lieferverkehr und technische Einrichtungen Geräusche verursachen können.
Dabei geht es nicht nur um die Lautstärke während gewöhnlicher Arbeitszeiten.
Besonders wichtig sind mögliche Belastungen:
- in den frühen Morgenstunden,
- am Abend,
- in der Nacht,
- an Wochenenden,
- und durch einzelne besonders laute Arbeitsvorgänge.
Das Gutachten muss darstellen, welche Immissionswerte an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen zu erwarten sind.
Werden Grenzwerte nur knapp eingehalten, können zusätzliche technische oder bauliche Schutzmaßnahmen notwendig werden.
Beteiligung ist bis 14. August möglich
Bürger können ihre Stellungnahmen bis einschließlich 14. August 2026 abgeben.
Die Unterlagen liegen im Technischen Rathaus im Stadtteil Roßlau zu folgenden Zeiten aus:
- Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
- Dienstag von 8 bis 17.30 Uhr,
- Freitag von 8 bis 11.30 Uhr.
Zusätzlich ist eine digitale Beteiligung möglich.
Einwohner sollten Einwände möglichst konkret formulieren.
Eine allgemeine Aussage wie „Ich bin dagegen“ besitzt im Planverfahren weniger Gewicht als ein nachvollziehbarer Hinweis auf Lärm, Verkehr, Natur, Entwässerung oder andere konkrete Belange.
Auch Unterstützer des Vorhabens können Stellungnahmen abgeben.
Stadt braucht sowohl Industrie als auch Lebensqualität
Dessau-Roßlau steht vor einer schwierigen Aufgabe.
Die Stadt benötigt Investitionen, moderne Arbeitsplätze und Unternehmen, die langfristig am Standort bleiben. Gleichzeitig darf wirtschaftliche Entwicklung nicht dazu führen, dass Naturflächen unnötig verloren gehen oder angrenzende Stadtteile dauerhaft belastet werden.
Der Gewerbe- und Solarpark bietet grundsätzlich eine nachvollziehbare Verbindung:
Ein bestehender Industriestandort soll erweitert und zugleich stärker mit erneuerbarer Energie versorgt werden.
Das ist wirtschaftlich sinnvoller als eine völlige Neuansiedlung auf einer unerschlossenen Fläche.
Trotzdem muss geprüft werden, ob die Größe des Vorhabens angemessen ist und ob Verkehr, Lärm sowie ökologische Auswirkungen ausreichend beherrscht werden.
Mehr Transparenz über Arbeitsplätze und Investition nötig
Bislang konzentrieren sich die öffentlichen Angaben vor allem auf die planerischen Ziele.
Für die wirtschaftliche Einordnung fehlen noch wichtige Informationen.
Von öffentlichem Interesse wäre:
- Wie hoch ist die geplante Investition?
- Welche Produktionsanlagen sollen entstehen?
- Wie viele Arbeitsplätze werden gesichert?
- Wie viele neue Stellen sind geplant?
- Wann könnte gebaut werden?
- Welche Leistung soll der Solarpark besitzen?
- Und wie groß wäre der Anteil des selbst erzeugten Stroms am gesamten Energiebedarf?
Solche Angaben sind für das Bebauungsplanverfahren nicht immer zwingend erforderlich.
Für die politische Bewertung und Akzeptanz des Projektes wären sie dennoch hilfreich.
Flächenverbrauch lässt sich besser vermitteln, wenn der konkrete Nutzen für Stadt und Region nachvollziehbar ist.
Chance für den Wirtschaftsstandort – aber offene Fragen bleiben
Der geplante Gewerbe- und Solarpark an der Lukoer Straße kann den Industriestandort Roßlau stärken.
Ein bestehendes Unternehmen erhält die Möglichkeit, seine Produktion zu erweitern und einen Teil der benötigten Energie selbst zu erzeugen. Das kann Arbeitsplätze sichern, Investitionen auslösen und Dessau-Roßlau als Standort für Metallverarbeitung und industrielle Produktion festigen.
Gleichzeitig umfasst das Plangebiet rund 5,7 Hektar und grenzt an Waldflächen.
Die Auswirkungen auf Natur, Verkehr, Lärm und Wasserhaushalt müssen deshalb sorgfältig geprüft werden.
Die laufende Öffentlichkeitsbeteiligung ist der richtige Zeitpunkt, Fragen zu stellen und konkrete Hinweise einzubringen.
Das Projekt verdient keine vorschnelle Ablehnung.
Es verdient aber ebenso wenig einen Blankoscheck.
Entscheidend ist, ob wirtschaftlicher Nutzen, erneuerbare Energie und Schutz der Umgebung tatsächlich in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden.