Illegales Glücksspiel, Schwarzarbeit, Scheinfirmen, unerlaubte Prostitution und nicht genehmigte Sicherheitsunternehmen gehören zu jenen Geschäftsbereichen, in denen kriminelle Netzwerke ihre Einnahmen erzielen oder illegales Geld in den regulären Wirtschaftskreislauf einschleusen können.

Eigentlich soll die Berliner Gewerbeüberwachung solche Strukturen erkennen, kontrollieren und den zuständigen Behörden Hinweise für weitere Verfahren liefern. Nach Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft funktioniert dieses System jedoch kaum noch.

Oberstaatsanwalt Frank Heller, Leiter der Abteilung für organisierte Wirtschaftskriminalität, bezeichnet die Gewerbeüberwachung in Berlin als im Wesentlichen brachliegend. Seine Abteilung könne bei Straftaten mit Gewerbebezug teilweise keine Verfahren führen, weil der notwendige polizeiliche Partner fehle. Für Täter sei das Risiko, entdeckt und zur Rechenschaft gezogen zu werden, dadurch nicht besonders groß.

Die Zahlen zeigen das Ausmaß des Problems: Nur noch 14 Beschäftigte des Landeskriminalamtes sind derzeit mit Aufgaben der Gewerbeüberwachung befasst. 2022 waren es noch 39, 2025 immerhin noch 23. Innerhalb von vier Jahren ist die personelle Ausstattung damit auf ungefähr ein Drittel gesunken.

Zehntausende Betriebe treffen auf wenige Kontrolleure

In Berlin gab es nach den zuletzt verfügbaren Angaben rund 53.500 erlaubnispflichtige oder besonders überwachungsbedürftige Gewerbebetriebe. Dazu gehören nicht automatisch nur verdächtige Unternehmen. Es handelt sich um Branchen, in denen besondere Genehmigungen, Zuverlässigkeitsprüfungen oder regelmäßige Kontrollen erforderlich sein können.

Dazu zählen unter anderem Gaststätten, Spielhallen, Prostitutionsstätten, Bewachungsunternehmen, Immobilienmakler, Pfandleiher sowie Finanz- und Versicherungsvermittler. Für Wettvermittlungsstellen und bestimmte Glücksspielangebote gelten teilweise gesonderte Zuständigkeiten.

Im Jahr 2025 gab es lediglich 480 Kontrollen

Das Landeskriminalamt führte 2025 insgesamt 480 gewerberechtliche Kontrollen durch. Davon entfielen 202 Kontrollen auf Gaststätten und mögliche Scheingastronomie, 99 auf Bewachungsunternehmen, 35 auf Prostitutionsstätten und vier auf Spielhallen. Weitere 140 Einsätze wurden unter „Sonstiges“ erfasst.

Bis zum 17. Juni 2026 waren im laufenden Jahr 146 Kontrollen registriert worden. Bei Spielhallen hatte es bis dahin nach den vorliegenden Senatsangaben keine einzige Kontrolle gegeben.

Selbst wenn nicht jeder der mehr als 53.000 Betriebe jährlich kontrolliert werden muss, ist die Differenz erheblich. Eine flächendeckende oder auch nur regelmäßig risikoorientierte Überwachung erscheint mit 14 zuständigen Dienstkräften kaum realistisch.

Bezirke melden Hunderte Verdachtsfälle – häufig ohne erkennbare Reaktion

Die Berliner Ordnungsämter stoßen bei ihrer täglichen Arbeit immer wieder auf mögliche Verstöße.

Mitarbeiter entdecken beispielsweise Hinweise auf nicht angemeldete Gewerbe, unerlaubte Prostitution, unverzollte Waren, Scheinfirmen oder illegale Geschäftstätigkeiten. Da die Bezirke viele dieser Fälle nicht selbst abschließend kontrollieren dürfen, werden sie an den Gewerbeaußendienst des LKA weitergeleitet.

Was anschließend geschieht, bleibt den Bezirken offenbar häufig verborgen.

Mehr als 500 Hinweise aus Pankow – nur 19 Rückmeldungen

Nach den Recherchen des rbb übermittelte Pankow innerhalb eines Jahres mehr als 500 Verdachtsmeldungen an das LKA. Der Bezirk erhielt demnach lediglich 19 Rückmeldungen. In Charlottenburg-Wilmersdorf standen 110 Kontrollanregungen nur 22 Rückmeldungen gegenüber.

Auch andere Bezirke berichten von erheblichen Problemen. Steglitz-Zehlendorf erhielt nach eigener Darstellung bei einem großen Teil der Hinweise keine oder nur eingeschränkte Rückmeldungen. Lichtenberg sprach von punktuellen Reaktionen. Marzahn-Hellersdorf verzeichnete bei mehreren Vorgängen gar keine Antwort.

Besonders alarmierend ist die Lage in Tempelhof-Schöneberg. Dort habe man wegen kaum vorhandener Rückmeldungen teilweise darauf verzichtet, weitere Verdachtsfälle zu melden.

Mitarbeiter verlieren das Vertrauen in das System

Wenn Beschäftigte über Jahre Hinweise dokumentieren und weitergeben, anschließend aber weder eine Rückmeldung noch eine sichtbare Kontrolle erfolgt, entsteht Frustration.

Die Leiterin des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Kerstin Klimsch, beschrieb die Meldungen sinngemäß als Arbeit, die vielfach ohne erkennbares Ergebnis bleibe. Dadurch könne langfristig sogar die Bereitschaft sinken, weitere Auffälligkeiten zu melden.

Das ist mehr als ein internes Verwaltungsproblem.

Weniger Meldungen führen zu weniger Erkenntnissen. Weniger Erkenntnisse erzeugen wiederum den falschen Eindruck, es gebe in bestimmten Branchen kaum Verstöße. So entsteht ein Dunkelfeld, dessen tatsächliche Größe niemand mehr verlässlich bestimmen kann.

Unerlaubte Prostitution als Beispiel für die Kontrolllücke

Der rbb beschreibt einen Fall aus Charlottenburg-Wilmersdorf, bei dem ein Ordnungsamt bereits im Vorjahr eine Adresse an das LKA gemeldet hatte. Der Verdacht lautete auf unerlaubte Prostitution. Bis zur aktuellen Berichterstattung habe der Bezirk keine Rückmeldung erhalten.

Solche Fälle sind besonders sensibel.

Hinter einer nicht genehmigten Prostitutionsstätte kann eine einfache gewerberechtliche Unregelmäßigkeit stehen. Möglich sind jedoch auch Zwang, Menschenhandel, Steuerhinterziehung oder die Ausbeutung besonders schutzbedürftiger Frauen.

Fehlende Kontrollen können Opfer unsichtbar machen

Eine Kontrolle dient deshalb nicht allein dazu, eine fehlende Erlaubnis festzustellen.

Sie kann Hinweise darauf liefern, ob Personen gegen ihren Willen festgehalten werden, ob Ausweisdokumente einbehalten wurden, ob Arbeitsbedingungen rechtswidrig sind oder ob Hintermänner die Einnahmen kontrollieren.

Wenn Verdachtsmeldungen über Monate unbearbeitet bleiben, besteht die Gefahr, dass mögliche Opfer länger in einer Ausbeutungssituation verbleiben.

Scheingastronomie und Spielhallen als Tarnung

Auch Gaststätten, Bars und Spielhallen können von kriminellen Netzwerken genutzt werden, ohne dass jeder Betrieb dieser Branchen pauschal verdächtig wäre.

Eine sogenannte Scheingastronomie kann beispielsweise offiziell als Restaurant oder Café angemeldet sein, tatsächlich aber nur geringe legale Umsätze erzielen. Solche Betriebe eignen sich theoretisch dazu, illegale Einnahmen als scheinbar reguläre Verkaufserlöse darzustellen.

Bargeldintensive Geschäfte sind besonders anfällig

Wo viele Zahlungen in bar erfolgen, lässt sich schwerer nachvollziehen, welche Umsätze tatsächlich aus dem normalen Geschäft stammen.

Das betrifft unter anderem:

  • Gastronomie,
  • Glücksspiel,
  • Shisha-Bars,
  • bestimmte Einzelhandelsgeschäfte,
  • Prostitutionsbetriebe,
  • Pfandleihhäuser.

Regelmäßige Kontrollen können Unstimmigkeiten sichtbar machen und Hinweise für Finanzämter, Zoll, Polizei oder Staatsanwaltschaft liefern.

Finden solche Kontrollen kaum statt, steigt die Attraktivität Berlins für Akteure, die illegale Einnahmen verschleiern wollen.

Staatsanwalt spricht von Hunderten Millionen Euro

Frank Heller leitet seit knapp zwei Jahren die Abteilung für organisierte Wirtschaftskriminalität bei der Berliner Staatsanwaltschaft.

Nach seiner Einschätzung lassen sich organisierte Wirtschaftskriminalität und andere Formen organisierter Kriminalität häufig kaum voneinander trennen. Hinter unterschiedlichen Delikten stünden oftmals dieselben Personen und Netzwerke.

Geld aus Betrugsmodellen, Tabaksteuerdelikten oder illegalem Glücksspiel werde über scheinbar legale Gewerbestrukturen in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust. In Berlin könnten nach seiner Einschätzung innerhalb weniger Monate viele Hundert Millionen Euro durch entsprechende Geldwäschestrukturen fließen.

Kriminalität wird wirtschaftlich organisiert

Organisierte Kriminalität besteht nicht nur aus offen erkennbaren Banden, Drogenhandel und Gewalt.

Die Täter benötigen Firmen, Konten, Fahrzeuge, Immobilien und Dienstleister. Sie stellen Rechnungen aus, gründen Gesellschaften, beschäftigen Mitarbeiter oder treten als scheinbar normale Unternehmer auf.

Gerade deshalb ist Gewerbeüberwachung so wichtig. Sie kontrolliert die Schnittstelle zwischen legaler Wirtschaft und kriminellen Strukturen.

Staatsanwaltschaft hat eine spezialisierte Abteilung – aber keinen ausreichenden Partner

Die Berliner Staatsanwaltschaft verfügt mit der Abteilung 248 über eine Einheit, die speziell wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren aus dem Bereich organisierter Kriminalität bearbeitet. Dort werden besonders komplexe Ermittlungen geführt, unabhängig davon, welchem konkreten Deliktsfeld sie zuzuordnen sind.

Weitere Abteilungen befassen sich mit Geldwäsche, Vermögensabschöpfung, Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und organisiertem Handel mit unversteuerten Tabakprodukten.

Spezialisierte Staatsanwälte reichen allein nicht aus

Eine Staatsanwaltschaft kann jedoch nicht selbst sämtliche Betriebe kontrollieren.

Sie ist auf Polizei, Zoll, Finanzbehörden und Ordnungsämter angewiesen, die vor Ort Erkenntnisse sammeln, Unterlagen sichern und Verdachtsfälle dokumentieren.

Fehlt dieser operative Unterbau, können auch spezialisierte Staatsanwälte nur begrenzt tätig werden.

Hellers Aussage, seiner Abteilung fehle der polizeiliche Partner, ist deshalb ein schwerwiegender Vorwurf. Sie bedeutet, dass Berlin zwar organisatorisch eine Spezialeinheit gegen organisierte Wirtschaftskriminalität geschaffen hat, ihr aber möglicherweise nicht genügend Ermittlungsgrundlagen liefert.

Warum Berlin eine ungewöhnliche Zuständigkeitsstruktur besitzt

In Berlin ist die Gewerbeüberwachung im Wesentlichen beim Landeskriminalamt angesiedelt.

Die Ordnungsämter der Bezirke bearbeiten dagegen Gewerbeanmeldungen, Erlaubnisse und mögliche Gewerbeuntersagungen. Die fachliche Aufsicht über die Überwachung liegt bei der Wirtschaftsverwaltung, während das Personal organisatorisch zur Polizei und damit zur Innenverwaltung gehört.

Geteilte Verantwortung führt zu Reibungsverlusten

Diese Aufteilung schafft mehrere Schnittstellen:

Die Bezirke entdecken Auffälligkeiten. Das LKA soll kontrollieren. Die Wirtschaftsverwaltung übt Fachaufsicht aus. Die Innenverwaltung ist für die Polizei zuständig. Die Staatsanwaltschaft übernimmt bei hinreichendem Verdacht das Strafverfahren.

Wenn Informationen nicht zuverlässig weitergegeben werden oder keine Behörde einen vollständigen Überblick besitzt, können Vorgänge zwischen den Zuständigkeiten hängen bleiben.

Genau das scheint derzeit häufig zu geschehen.

Das LKA erfasst nicht einmal alle eingehenden Hinweise zentral

Besonders problematisch ist, dass offenbar nicht systematisch ausgewertet wird, wie viele Meldungen die Bezirke an die Gewerbeüberwachung senden und was anschließend mit ihnen geschieht.

Das LKA erfasst nach eigener Darstellung weder vollständig die Zahl der übermittelten Vorgänge noch, wie häufig Rückmeldungen an die Bezirke erfolgen. Auch wird nicht statistisch unterschieden, ob eine Kontrolle auf einer Beschwerde, einem konkreten Verdacht oder einer Routineplanung beruht.

Berlin kennt seine eigene Kontrolllücke nicht genau

Damit fehlt eine wesentliche Grundlage für politische Entscheidungen.

Wer zusätzliches Personal fordert, sollte sagen können, wie viele Hinweise unbearbeitet sind und wie lange Verfahren durchschnittlich dauern. Wer bestehende Strukturen verteidigt, müsste belegen können, dass Meldungen nach Risiko priorisiert und tatsächlich bearbeitet werden.

Beides ist kaum möglich, solange die notwendigen Daten nicht erfasst werden.

Die fehlende Statistik ist deshalb selbst Teil des Problems.

Senat räumt erheblichen Handlungsbedarf ein

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft bestreitet die Defizite nicht.

Sie erklärte, 480 Kontrollen im Jahr 2025 reichten nicht aus, um eine flächendeckende Gewerbeüberwachung zu gewährleisten. Die aktuelle Struktur erfülle die Anforderungen an eine moderne, wirksame und berlinweit einheitliche Aufgabenwahrnehmung nur eingeschränkt. Es bestehe erheblicher struktureller Handlungsbedarf.

Kurzfristig sind trotzdem kaum mehr Kontrollen zu erwarten

Gleichzeitig stellte die Verwaltung klar, dass kurzfristig keine deutliche Erhöhung der Kontrolldichte zu erwarten sei.

Für eine Reform seien Rechtsänderungen, zusätzliches Personal, Haushaltsmittel und eine neue Aufgabenverteilung erforderlich. Einen verbindlichen Termin für die Umsetzung nannte die Verwaltung nicht.

Damit erkennt der Senat die Schwäche des Systems an, bietet aber bislang keine kurzfristige Lösung.

Das Problem ist seit mindestens 2021 amtlich bekannt

Die aktuelle Lage ist keine überraschende Folge einer erst kürzlich entstandenen Personalknappheit.

Bereits 2021 kam eine von der Berliner Wirtschaftsverwaltung beauftragte Untersuchung der Hochschule für Wirtschaft und Recht zu dem Ergebnis, dass die Gewerbeüberwachung nur unzureichend wahrgenommen werde. Einige sensible Bereiche würden gar nicht, andere lediglich selektiv kontrolliert.

Die Studie enthielt Vorschläge für eine Neuordnung. Mehrere Jahre später ist eine grundlegende Reform jedoch noch immer nicht umgesetzt.

Berlin verliert Zeit, während Strukturen wachsen

Kriminelle Netzwerke warten nicht auf Verwaltungsreformen.

Sie können Firmen schließen, neue Gesellschaften gründen, Geschäftsführer austauschen oder Geschäftsfelder verlagern. Je länger ein Kontrollsystem schwach bleibt, desto besser können sich Täter auf die Lücken einstellen.

Die jahrelange Verzögerung ist daher nicht nur ein Zeichen langsamer Verwaltung. Sie kann konkrete Sicherheitsfolgen haben.

Ordnungsämter wollen mehr Zuständigkeiten

Vertreter der Bezirke fordern seit längerem, die Gewerbeüberwachung neu zu organisieren.

Eine Möglichkeit wäre, mehr Kontrollbefugnisse auf die Ordnungsämter und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu übertragen. Die Bezirke sind näher an den Betrieben, kennen lokale Auffälligkeiten und verfügen bereits über Mitarbeiter im Außendienst.

Mehr Befugnisse brauchen auch mehr Personal

Eine Verlagerung allein löst das Problem jedoch nicht.

Erhalten die Bezirke zusätzliche Aufgaben, ohne ausreichend Personal, Ausbildung und rechtliche Befugnisse, wird die Überlastung lediglich von einer Behörde zur nächsten verschoben.

Zudem können Kontrollen in Bereichen wie Menschenhandel oder organisierter Kriminalität gefährlich sein. Dort müssen Polizei und spezialisierte Ermittler beteiligt bleiben.

Sinnvoll wäre daher eine klare Aufgabenteilung: Routinekontrollen und gewerberechtliche Prüfungen könnten stärker bei den Bezirken liegen, während risikoreiche und kriminalitätsbezogene Einsätze gemeinsam mit dem LKA erfolgen.

Redliche Unternehmer werden benachteiligt

Eine schwache Gewerbeüberwachung trifft nicht nur den Staat.

Sie benachteiligt jeden Unternehmer, der Steuern zahlt, Arbeitnehmer ordnungsgemäß anmeldet, Genehmigungen beantragt und Sicherheitsauflagen einhält.

Wer Regeln umgeht, kann billiger anbieten

Ein illegal arbeitender Betrieb spart möglicherweise:

  • Sozialversicherungsbeiträge,
  • Steuern,
  • Mindestlohn,
  • Gebühren,
  • Sicherheitskosten,
  • Versicherungen,
  • vorgeschriebene Investitionen.

Dadurch kann er Preise anbieten, mit denen ein seriöses Unternehmen kaum konkurrieren kann.

Fehlende Kontrollen führen somit zu einem unfairen Wettbewerb. Langfristig können ordnungsgemäß arbeitende Betriebe verdrängt werden, während sich illegale Strukturen ausbreiten.

Der Begriff „rechtsfreier Raum“ ist hart – aber nicht folgenlos gewählt

Mehrere Bezirksvertreter sprechen angesichts der schwachen Überwachung von faktisch rechtsfreien Räumen.

Juristisch ist diese Formulierung zugespitzt. Die Gesetze gelten selbstverständlich auch dann, wenn selten kontrolliert wird.

Praktisch verlieren Regeln jedoch an Wirkung, wenn Verstöße über Jahre kaum entdeckt oder sanktioniert werden.

Ein Gesetz wirkt nur, wenn Verstöße verfolgt werden

Ein Gaststätten-, Glücksspiel- oder Gewerbegesetz entfaltet keine abschreckende Wirkung allein dadurch, dass es im Gesetzblatt steht.

Unternehmer und Täter beobachten, wie wahrscheinlich eine Kontrolle ist und welche Konsequenzen drohen.

Ist das Entdeckungsrisiko gering, kann ein Bußgeld oder eine Gewerbeuntersagung seine abschreckende Wirkung verlieren.

Berlin braucht eine zentrale, messbare Reform

Die Debatte darf nicht erneut in einem jahrelangen Zuständigkeitsverfahren verschwinden.

Eine neue Struktur muss klare Verantwortlichkeiten schaffen und anhand überprüfbarer Zahlen bewertet werden.

Notwendig sind verbindliche Mindeststandards

Zu einer Reform sollten mindestens gehören:

  • eine zentrale Erfassung aller Verdachtsmeldungen,
  • feste Fristen für Eingangsbestätigung und Rückmeldung,
  • risikobasierte Priorisierung der Fälle,
  • gemeinsame Einsatzgruppen von Bezirken und Polizei,
  • regelmäßige Schwerpunktkontrollen,
  • nachvollziehbare Zahlen zu Ergebnissen und Sanktionen,
  • ausreichend ausgebildetes Personal.

Nur so lässt sich feststellen, ob Hinweise tatsächlich bearbeitet und problematische Betriebe kontrolliert werden.

Organisierte Kriminalität wird nicht allein durch Razzien bekämpft

Große Razzien erzeugen Bilder und öffentliche Aufmerksamkeit. Sie erfolgen aber meist erst, wenn bereits umfangreiche Ermittlungen und konkrete Verdachtslagen vorliegen.

Eine funktionierende Gewerbeüberwachung setzt früher an.

Alltägliche Kontrollen können größere Verfahren auslösen

Eine fehlende Genehmigung, widersprüchliche Geschäftsunterlagen oder nicht angemeldete Beschäftigte können der erste Hinweis auf ein größeres Netzwerk sein.

Solche Erkenntnisse entstehen nicht ausschließlich durch spektakuläre Polizeieinsätze. Sie entstehen durch konsequente Verwaltungsarbeit, Dokumentation und Zusammenarbeit zwischen Behörden.

Genau diese alltägliche Ebene ist in Berlin offenbar erheblich geschwächt.

Vier Jahre Personalabbau haben sichtbare Folgen

Der Rückgang von 39 auf nur noch 14 Beschäftigte innerhalb von vier Jahren lässt sich nicht allein mit effizienteren Abläufen erklären.

Während die Zahl der kontrollbedürftigen Betriebe hoch bleibt, wurde die personelle Grundlage der Überwachung massiv verkleinert.

Berlin muss entscheiden, welche Priorität der Rechtsstaat besitzt

Haushalte sind begrenzt, und qualifiziertes Personal ist schwer zu finden.

Dennoch gehört die Kontrolle besonders risikoreicher Gewerbebereiche zu den Kernaufgaben eines funktionierenden Staates.

Wer Polizei, Staatsanwaltschaft und Ordnungsämter auffordert, gegen Geldwäsche, Menschenhandel und organisierte Kriminalität vorzugehen, muss ihnen auch die notwendigen Ermittlungsstrukturen geben.

Der Senat kann sich nicht länger auf eine geplante Neuordnung berufen

Seit Jahren wird untersucht, beraten und an neuen Modellen gearbeitet.

Währenddessen melden Bezirke Hunderte Verdachtsfälle, ohne zu erfahren, ob sie bearbeitet wurden. Staatsanwälte erklären, dass ihnen ein polizeilicher Partner fehlt. Der Senat räumt ein, dass die derzeitige Kontrolldichte nicht genügt.

Damit ist die Diagnose weitgehend unstrittig.

Die politische Frage lautet nicht mehr, ob Berlin ein Problem besitzt. Sie lautet, warum trotz jahrelanger Warnungen noch immer kein belastbares Kontrollsystem geschaffen wurde.

Nur 14 Dienstkräfte können eine Millionenstadt mit Zehntausenden kontrollbedürftigen Gewerbebetrieben nicht wirksam überwachen.

Solange das so bleibt, profitieren nicht nur einzelne unseriöse Unternehmer. Es profitieren Netzwerke, die legale Firmen als Deckmantel für Geldwäsche, Schwarzarbeit, illegales Glücksspiel oder Menschenhandel nutzen.

Berlin braucht deshalb keine weitere unverbindliche Arbeitsgruppe. Die Stadt braucht Zuständigkeiten, Personal, eine zentrale Datenerfassung und einen festen Termin für die Reform.

Andernfalls bleibt die Aussage des Oberstaatsanwalts bestehen: Das Risiko für Täter, tatsächlich entdeckt zu werden, ist in Berlin derzeit nicht besonders groß.