Brandenburg an der Havel. Mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Brandenburg an der Havel haben vor der Rettungsstelle ihrem Ärger Luft gemacht.
Mit einer symbolischen roten Karte protestierten Ärzte, Pflegekräfte und weitere Beschäftigte gegen das inzwischen beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung. Aus Sicht der Klinik drohen dadurch erhebliche finanzielle Einschnitte, die letztlich auch die medizinische Versorgung in Westbrandenburg treffen könnten.
Die Aktion fand wenige Tage vor der abschließenden Abstimmung statt. Am 10. Juli 2026 beschlossen Bundestag und Bundesrat das Gesetz. Im Bundestag stimmten 318 Abgeordnete dafür, 284 dagegen, vier enthielten sich.
Damit ist aus einer politischen Warnung eine konkrete Herausforderung für das kommunale Universitätsklinikum geworden.
Klinikum rechnet mit zweistelligen Millionenverlusten
Das Universitätsklinikum warnt, dass ihm durch die neuen Vorgaben jährlich Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich fehlen könnten.
Nach Angaben der Klinik sollen steigende Kosten künftig nicht mehr im bisherigen Umfang refinanziert werden. Tarifsteigerungen würden nur noch teilweise ausgeglichen. Zudem seien Einschnitte beim Pflegebudget und bei bisherigen Entlastungsregelungen vorgesehen.
Für ein Krankenhaus bedeutet eine fehlende Refinanzierung nicht automatisch, dass eine Leistung am nächsten Tag eingestellt wird.
Die Folgen zeigen sich häufig schrittweise:
- Investitionen werden verschoben,
- frei werdende Stellen später oder gar nicht neu besetzt,
- Stationen werden zusammengelegt,
- medizinische Angebote werden überprüft,
- und notwendige Rücklagen werden aufgebraucht.
Gerade für ein kommunales Krankenhaus ist das problematisch. Verluste müssen im Zweifel durch den Eigentümer und damit indirekt durch die Stadt ausgeglichen werden.
Bundesweit sollen Milliarden eingespart werden
Die Bundesregierung begründet das Gesetz mit der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Ausgaben seien zuletzt deutlich schneller gestiegen als die Einnahmen. Ziel des Gesetzes sei es, die Finanzierungslücke für 2027 zu schließen und weitere starke Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber zu verhindern.
Die Krankenhäuser sollen einen erheblichen Teil der Einsparungen tragen.
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft könnten den Kliniken 2027 rund 4,6 Milliarden Euro entzogen werden. Bis 2030 summierten sich die möglichen Erlöskürzungen nach Berechnungen des Verbandes auf ungefähr 30 Milliarden Euro. Diese Zahlen wurden auch während einer Anhörung des Bundestages genannt.
Die Bundesregierung hält dagegen, dass ohne eine Begrenzung der Ausgaben weitere deutliche Beitragserhöhungen drohten. Das Gesetz solle die Einnahmen und Ausgaben der Krankenversicherung wieder stärker in Einklang bringen.
Geschäftsführung warnt vor Folgen für die Region
Geschäftsführerin Gabriele Wolter stellte sich bei der Protestaktion ausdrücklich hinter die Beschäftigten.
Nach ihrer Darstellung geht es nicht allein um den Haushalt eines Unternehmens. Wenn dem Klinikum die wirtschaftliche Grundlage entzogen werde, treffe das die Mitarbeiter und die Patienten, die sich auf die medizinische Versorgung des Hauses verlassen.
Das Universitätsklinikum ist ein Schwerpunktversorger für Brandenburg an der Havel und große Teile des westlichen Landes Brandenburg.
Nach eigenen Angaben versorgt der Klinikverbund jährlich rund 25.000 stationäre und 65.000 ambulante Patienten. Mehr als 2.500 Beschäftigte arbeiten am Gesundheitscampus.
Zum Verbund gehören neben dem eigentlichen Krankenhaus weitere Einrichtungen.
Die Klinik Service Center GmbH beschäftigt 426 Menschen, unter anderem in Reinigung, Transport, Versorgung und technischen Diensten. Das Gesundheitszentrum Brandenburg betreibt mehr als 30 Praxen und Institute an zwölf Standorten und beschäftigt 207 Mitarbeiter.
Damit ist das Klinikum nicht nur für die Gesundheitsversorgung wichtig.
Es gehört auch zu den größten Arbeitgebern der Stadt.
Beschäftigte fürchten Einschnitte beim Pflegepersonal
Der Betriebsrat kritisiert insbesondere mögliche Veränderungen bei verbindlichen Personalvorgaben.
Aus Sicht der Beschäftigten besteht die Gefahr, dass wirtschaftlich unter Druck stehende Krankenhäuser künftig weniger Personal vorhalten. Das könnte sowohl die Sicherheit der Patienten als auch die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen.
Pflegekräfte arbeiten bereits heute häufig unter hoher Belastung.
Fehlen Kollegen, müssen vorhandene Mitarbeiter mehr Patienten versorgen. Pausen lassen sich schwerer einhalten, Überstunden nehmen zu und Beschäftigte verlassen möglicherweise den Beruf.
Das verschärft wiederum den Fachkräftemangel.
Ein Sparkurs, der vor allem über Personalabbau umgesetzt wird, kann deshalb langfristig höhere Kosten verursachen. Krankheitsausfälle steigen, Zeitarbeit wird notwendig und offene Stellen lassen sich schwerer besetzen.
Erst Millioneninvestition, nun neue Finanzsorgen
Die Protestaktion erfolgte nur wenige Tage nach der vollständigen Inbetriebnahme des neuen Erweiterungsbaus am Haus 2.
Das Klinikum investierte gemeinsam mit öffentlichen Partnern rund 16,6 Millionen Euro in neue Herzkatheterlabore und einen modernen Hybrid-Operationssaal. Die Technik soll die Versorgung schwer herz- und gefäßkranker Patienten verbessern.
Damit entsteht ein auffälliger Gegensatz.
Auf der einen Seite wird in moderne Medizin investiert.
Auf der anderen Seite warnt das Krankenhaus davor, dass künftig Geld für Personal und laufenden Betrieb fehlen könnte.
Ein Operationssaal allein kann keine Behandlung gewährleisten. Er benötigt Ärzte, Pflegekräfte, Anästhesiepersonal, Techniker und ausreichend finanzierte Abläufe.
Investitionen in Gebäude und Medizintechnik sind daher nur dann sinnvoll, wenn auch der dauerhafte Betrieb gesichert bleibt.
Stadt trägt als Eigentümerin ein erhebliches Risiko
Das Universitätsklinikum befindet sich in kommunaler Trägerschaft.
Gerät das Haus durch politische Finanzierungsvorgaben tiefer in die roten Zahlen, kann dies auch den Haushalt Brandenburgs an der Havel belasten.
Die Stadt steht dabei vor einem schwierigen Konflikt.
Sie muss die Gesundheitsversorgung sichern, verfügt aber nicht über unbegrenzte finanzielle Mittel. Gleichzeitig benötigt sie Geld für Schulen, Straßen, Feuerwehr, Kultur und andere kommunale Aufgaben.
Bundesgesetze, die Krankenhäuser unterfinanzieren, können damit mittelbar zu einem kommunalen Problem werden.
Der Bund stabilisiert möglicherweise die Krankenkassenbeiträge, während Städte anschließend höhere Klinikdefizite ausgleichen müssen.
Eine tatsächliche Einsparung für den Staat entsteht dadurch nicht zwangsläufig.
Die Kosten werden lediglich auf eine andere Ebene verschoben.
Warum die Krankenkassen sparen müssen
Die gesetzliche Krankenversicherung steht tatsächlich unter erheblichem finanziellen Druck.
Die Ausgaben wachsen durch höhere Löhne, medizinischen Fortschritt, steigende Arzneimittelkosten und eine alternde Bevölkerung. Gleichzeitig steigen die beitragspflichtigen Einnahmen nicht im gleichen Umfang.
Der durchschnittliche Beitragssatz lag 2026 bereits bei etwa 17,7 Prozent. 2019 waren es noch 15,5 Prozent. Ohne Reformen wären weitere Erhöhungen wahrscheinlich.
Diese Entwicklung belastet Beschäftigte und Unternehmen.
Höhere Sozialbeiträge verringern das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und verteuern Arbeitsplätze. Eine Stabilisierung ist deshalb grundsätzlich notwendig.
Die entscheidende Frage lautet jedoch, ob kurzfristige Kürzungen bei Krankenhäusern die strukturellen Probleme lösen.
Kliniken können Kosten nicht beliebig reduzieren. Notaufnahmen, Intensivstationen und medizinisches Personal müssen auch dann bereitstehen, wenn nicht jedes Bett dauerhaft belegt ist.
Krankenhäuser tragen eine besondere Vorhalteleistung
Ein Krankenhaus ist kein gewöhnlicher Betrieb.
Es muss rund um die Uhr auf Notfälle vorbereitet sein.
Ärzte, Pflegekräfte, Operationssäle, Labore, Rettungsstelle und Intensivmedizin müssen verfügbar sein, auch wenn sich der genaue Bedarf nicht vorhersagen lässt.
Diese Vorhaltung verursacht hohe Fixkosten.
Eine Feuerwehr wird ebenfalls nicht nur für jeden tatsächlich gelöschten Brand bezahlt. Sie wird finanziert, damit sie jederzeit einsatzbereit ist.
Bei Krankenhäusern wurde diese Vorhalteleistung über Jahre nur unzureichend berücksichtigt. Viele Häuser versuchten deshalb, über möglichst hohe Fallzahlen ihre laufenden Kosten zu decken.
Die Krankenhausreform sollte dieses System eigentlich verändern. Neue pauschale Kürzungen könnten jedoch dazu führen, dass notwendige Strukturen erneut unter Druck geraten.
Muss jede Klinik jede Leistung anbieten?
Trotz der berechtigten Kritik ist eine Reform der Krankenhauslandschaft notwendig.
Nicht jedes kleine Krankenhaus kann jede komplizierte Operation sicher und wirtschaftlich anbieten. Medizinische Qualität hängt häufig von Erfahrung, Fallzahlen und spezialisierten Teams ab.
Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, bestimmte Eingriffe an leistungsfähigen Standorten zu konzentrieren.
Das Universitätsklinikum Brandenburg kann von einer solchen Entwicklung profitieren.
Als Schwerpunktversorger und Hochschulklinikum verfügt es über zahlreiche Fachabteilungen, moderne Technik und eine Verbindung zur Medizinischen Hochschule Brandenburg.
Wenn kleinere Häuser bestimmte Leistungen abgeben, könnte Brandenburg an der Havel zusätzliche Patienten übernehmen.
Dafür benötigt das Klinikum jedoch ausreichend Personal, Betten und Finanzierung.
Eine Konzentration medizinischer Leistungen funktioniert nicht, wenn gleichzeitig auch die aufnehmenden Schwerpunktkliniken geschwächt werden.
Patienten könnten längere Wartezeiten spüren
Finanzielle Kürzungen zeigen sich für Patienten nicht immer sofort.
Zunächst können geplante Anschaffungen verschoben oder Verwaltungsstellen nicht nachbesetzt werden.
Mit der Zeit drohen jedoch spürbare Folgen:
- längere Wartezeiten auf Termine,
- weniger verfügbare Betten,
- verschobene Operationen,
- kürzere Beratungszeiten,
- und größere Entfernungen zu bestimmten Behandlungen.
Besonders betroffen wären ältere Menschen und Patienten aus dem ländlichen Umland.
Sie sind häufig auf Angehörige, Fahrdienste oder den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Eine Verlagerung von Leistungen nach Berlin oder Potsdam würde für sie zusätzliche Belastungen schaffen.
Brandenburg an der Havel benötigt daher ein leistungsfähiges Klinikum, das auch komplizierte Behandlungen in erreichbarer Nähe anbietet.
Beschäftigte verlangen Nachbesserungen statt Stillstand
Die Klinik stellt nicht grundsätzlich infrage, dass das Gesundheitswesen reformiert werden muss.
Auch die Geschäftsführung erklärte, reine Kürzungen ohne tragfähige Finanzierung würden die Probleme jedoch verschärfen. Von den Bundestagsabgeordneten der Region wurden Nachbesserungen verlangt.
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Niemand kann erwarten, dass steigende Gesundheitsausgaben unbegrenzt und ohne Kontrolle finanziert werden.
Krankenhäuser müssen wirtschaftlich arbeiten, Doppelstrukturen überprüfen und unnötige Bürokratie abbauen.
Ebenso müssen Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Arztpraxen und andere Akteure ihren Beitrag leisten.
Einseitige Kürzungen bei Krankenhäusern greifen jedoch zu kurz.
Jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung an
Das Gesetz wurde am 10. Juli beschlossen und passierte noch am selben Tag den Bundesrat. Damit sind die politischen Grundlagen geschaffen.
Für das Universitätsklinikum beginnt nun die entscheidende Phase.
Die Geschäftsführung muss berechnen, welche Auswirkungen die endgültige Gesetzesfassung tatsächlich auf Einnahmen, Personal und Investitionen hat.
Dabei sollte sie transparent darstellen:
- wie hoch die erwarteten Mindereinnahmen sind,
- welche Bereiche besonders betroffen wären,
- welche Gegenmaßnahmen geplant werden,
- ob Leistungen eingeschränkt werden müssen,
- und welche Unterstützung von Stadt und Land benötigt wird.
Pauschale Warnungen erzeugen Aufmerksamkeit.
Für Bürger und Beschäftigte sind nun konkrete Zahlen und nachvollziehbare Szenarien notwendig.
Spargesetz darf nicht zur Gefahr für Westbrandenburg werden
Mehr als 400 Beschäftigte vor der Rettungsstelle sind ein ernstes Signal.
Sie demonstrierten nicht für höhere Gewinne eines privaten Konzerns. Sie warnten vor den Folgen eines Gesetzes für ein kommunales Krankenhaus und seine Patienten.
Die Bundesregierung hat einen berechtigten Auftrag: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht jedes Jahr unkontrolliert steigen.
Doch eine Stabilisierung auf dem Papier hilft wenig, wenn Krankenhäuser anschließend Leistungen reduzieren oder Kommunen ihre Defizite ausgleichen müssen.
Das Universitätsklinikum Brandenburg versorgt Zehntausende Menschen und gehört zu den wichtigsten Arbeitgebern der Stadt. Es bildet Fachkräfte aus, betreibt ambulante Praxen und übernimmt als Schwerpunktversorger Verantwortung für eine große Region.
Dieser Standort darf nicht durch kurzfristige Kürzungen geschwächt werden.
Nun sind Bund, Land, Stadt und Klinikleitung gefordert.
Sie müssen offenlegen, welche Folgen das Gesetz tatsächlich hat und wie die medizinische Versorgung trotz der Einsparungen gesichert werden kann.
Die rote Karte der Beschäftigten konnte das Gesetz nicht verhindern.
Sie sollte dennoch nicht unbeachtet bleiben.