Ein Ladenlokal ist gefunden, die Geschäftsidee steht und der Unternehmer möchte eröffnen. Doch bevor der erste Kunde bedient werden kann, beginnt eine monatelange Auseinandersetzung mit der Verwaltung.
Genau das erlebte Haval Abdullah in Wolgast. Für seinen Barbershop in der Steinstraße benötigte er eine Genehmigung zur Nutzungsänderung. Nach knapp vier Monaten erhielt er schließlich die erforderliche Entscheidung. Während der Wartezeit fuhr er nach eigenen Angaben jede Woche zum zuständigen Amt nach Anklam, um sich nach dem Stand seines Verfahrens zu erkundigen.
Der Fall steht nach der aktuellen Berichterstattung nicht allein. Unternehmer in Wolgast beklagen, dass Anträge beim Bauamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald nur schleppend bearbeitet würden. Bürgermeister Martin Schröter spricht öffentlich von einem „Skandal“ und von „Überbürokratie“.
Für die Betroffenen geht es nicht um theoretische Verwaltungsdebatten. Jeder Monat ohne Genehmigung kann Miete, Kreditzinsen und weitere Kosten verursachen, obwohl noch kein Umsatz erzielt wird.
Barbershop durfte nicht sofort eröffnen
Ein leer stehendes Geschäft kann nicht automatisch für jede beliebige gewerbliche Tätigkeit genutzt werden.
Wurde ein Laden zuvor beispielsweise als Einzelhandelsgeschäft, Büro oder gastronomische Einrichtung betrieben, kann für eine neue Nutzung eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Dabei wird geprüft, ob das Vorhaben mit Bauplanungsrecht, Brandschutz, Stellplatzvorgaben und weiteren Vorschriften vereinbar ist. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald bietet dafür ein eigenes Verfahren zur Genehmigung von Nutzungsänderungen an.
Aus einem vorhandenen Laden wird ein neues Genehmigungsverfahren
Für einen Unternehmer ist diese Unterscheidung oft schwer nachvollziehbar.
Das Gebäude steht bereits. Es wird kein neues Haus errichtet und möglicherweise nur wenig umgebaut. Trotzdem kann die veränderte Nutzung neue Anforderungen auslösen.
Ein Friseursalon oder Barbershop wird anders bewertet als ein gewöhnliches Ladengeschäft. Es können andere Anforderungen an Sanitäranlagen, Lüftung, Brandschutz oder Kundenverkehr gelten.
Die Prüfung ist daher grundsätzlich sinnvoll. Problematisch wird sie, wenn ein überschaubares Vorhaben über Monate in der Verwaltung liegen bleibt und der Antragsteller nicht erkennen kann, wann eine Entscheidung fällt.
Unternehmer fuhr jede Woche nach Anklam
Abdullah schilderte, er sei während der Wartezeit so häufig nach Anklam gefahren, dass ihn die Beschäftigten dort inzwischen gekannt hätten.
Diese Aussage zeigt ein weiteres Problem: Bürger und Unternehmer vertrauen offenbar nicht darauf, dass ihr Verfahren ohne wiederholtes persönliches Nachfragen zügig weiterbearbeitet wird.
Persönliche Vorsprache darf kein Beschleunigungsmittel sein
Ein Verwaltungsverfahren sollte nicht davon abhängen, wie oft ein Antragsteller anruft, E-Mails schreibt oder persönlich im Amt erscheint.
Wer ein Unternehmen führt, kann nicht jede Woche mehrere Stunden für Fahrten und Wartezeiten aufbringen. Besonders für kleine Selbstständige bedeutet jeder Behördentermin verlorene Arbeitszeit.
Zudem entsteht ein Gerechtigkeitsproblem. Menschen, die sprachlich unsicher sind, weit entfernt wohnen oder sich nicht regelmäßig persönlich kümmern können, dürfen dadurch keinen Nachteil haben.
Eine moderne Verwaltung muss den Bearbeitungsstand transparent mitteilen und eigenständig auf fehlende Unterlagen hinweisen.
Bürgermeister Martin Schröter greift den Landkreis an
Wolgasts Bürgermeister Martin Schröter kritisiert die Situation ungewöhnlich deutlich. In der aktuellen Debatte verwendet er Begriffe wie „Skandal“ und „Überbürokratie“.
Schröter steht dabei zwischen den Unternehmern und der zuständigen Kreisverwaltung. Die Stadt möchte Leerstände beseitigen, neue Betriebe ansiedeln und die Innenstadt stärken. Die endgültige bauaufsichtliche Entscheidung liegt jedoch in vielen Fällen nicht bei Wolgast, sondern beim Landkreis.
Stadt wirbt um Investoren, kann aber Genehmigung nicht erteilen
Für Außenstehende ist diese Aufgabenteilung häufig schwer verständlich.
Ein Unternehmer spricht zunächst mit der Stadt, mietet ein Geschäft in Wolgast und investiert dort. Wenn sich das Genehmigungsverfahren anschließend verzögert, richtet sich der Ärger trotzdem häufig gegen das örtliche Rathaus.
Die Stadt kann Kontakte vermitteln, Planungsfragen klären und Stellungnahmen abgeben. Sie kann die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde jedoch nicht einfach ersetzen.
Der Konflikt zeigt damit auch die Schwäche geteilter Zuständigkeiten: Für den Bürger ist „die Verwaltung“ verantwortlich, während mehrere Behörden jeweils nur einen Teil des Verfahrens bearbeiten.
Gesetzliche Frist beginnt erst bei vollständigen Unterlagen
Für vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich eine Entscheidungsfrist. Nach den veröffentlichten Verwaltungsinformationen soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Bauantrags entschieden werden. Die Frist kann aus wichtigen Gründen verlängert werden.
Der entscheidende Begriff lautet „vollständig“
In der Praxis entsteht genau an dieser Stelle häufig Streit.
Die Behörde kann argumentieren, dass notwendige Zeichnungen, Nachweise oder Stellungnahmen fehlen und die eigentliche Bearbeitungsfrist daher noch gar nicht begonnen habe. Der Antragsteller wiederum kann überzeugt sein, sämtliche Unterlagen eingereicht zu haben.
Je später fehlende Dokumente angefordert werden, desto länger zieht sich das gesamte Verfahren hin.
Mecklenburg-Vorpommern hat seine Landesbauordnung deshalb bereits reformiert. Seit der Änderung dürfen Behörden nicht mehr monatelang warten, bevor sie fehlende Unterlagen nachfordern. Die Frist für eine solche erste Prüfung wurde deutlich verkürzt.
Diese Reform hilft jedoch nur, wenn sie in den Ämtern konsequent umgesetzt wird.
Vier Monate können ein kleines Unternehmen gefährden
Ein großer Konzern kann Verzögerungen häufig finanziell abfedern.
Ein kleiner Unternehmer trägt dagegen schon vor der Eröffnung erhebliche Kosten:
- Miete und Nebenkosten,
- Versicherungen,
- Finanzierung von Einrichtung und Geräten,
- möglicherweise Personalkosten,
- Werbung,
- Gebühren und Beratungskosten.
Bleibt das Geschäft geschlossen, fehlt gleichzeitig jeder Umsatz.
Die Verwaltung entscheidet indirekt über wirtschaftliche Existenzen
Eine Behörde genehmigt formal nur eine Nutzungsänderung.
Wirtschaftlich entscheidet sie jedoch mit darüber, ob ein Unternehmer seine Investition rechtzeitig nutzen kann. Eine monatelange Verzögerung kann Rücklagen aufzehren und sogar zur Aufgabe des Vorhabens führen.
Das gilt besonders in kleineren ostdeutschen Städten, in denen viele neue Geschäfte nicht von großen Ketten, sondern von Einzelunternehmern getragen werden.
Gerade diese Betriebe bringen Leben in leer stehende Ladenlokale. Wer sie durch vermeidbare Verzögerungen verliert, schwächt die Innenstadt.
Wolgast kämpft ohnehin mit strukturellen Problemen
Wolgast liegt vor den Toren Usedoms und verfügt über Hafen, Werft, historische Altstadt und eine bedeutende Verkehrslage.
Trotzdem steht die Stadt wie viele kleinere Orte in Vorpommern vor Herausforderungen: Geschäfte müssen Nachfolger finden, Gebäude benötigen neue Nutzungen und viele Kunden fahren zum Einkauf in größere Zentren oder auf die Insel.
Jeder neue Betrieb zählt
Ein Barbershop ist kein industrielles Großprojekt.
Für eine Innenstadt kann ein solcher Betrieb dennoch wichtig sein. Er füllt ein leer stehendes Ladenlokal, schafft Einkommen und sorgt für regelmäßigen Kundenverkehr.
Menschen, die wegen eines Termins in die Steinstraße kommen, besuchen möglicherweise anschließend weitere Geschäfte oder gastronomische Angebote.
Stadtentwicklung beginnt deshalb nicht nur bei millionenschweren Bauvorhaben. Sie beginnt auch bei kleinen Gewerbeanmeldungen und der schnellen Umnutzung leerer Räume.
Im Landkreis sind 121 Verwaltungsstellen unbesetzt
Die schleppende Bearbeitung lässt sich nicht allein mit mangelndem Einsatz einzelner Beschäftigter erklären.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald waren nach einer Umfrage im Frühjahr 2026 insgesamt 121 Stellen in der Verwaltung unbesetzt. Besonders technische Fachkräfte wie Ingenieure sind für Kommunen und Landkreise schwer zu gewinnen.
Bauämter konkurrieren mit privaten Unternehmen
Qualifizierte Bauingenieure, Architekten und technische Sachbearbeiter werden auch von Planungsbüros, Bauunternehmen und Industrieunternehmen gesucht.
Die Privatwirtschaft kann teilweise höhere Gehälter und schnellere Aufstiegsmöglichkeiten anbieten. Öffentliche Verwaltungen werben dagegen mit Arbeitsplatzsicherheit, geregelten Arbeitszeiten und zunehmend auch mit mobilen Arbeitsmodellen.
Reicht das Personal nicht aus, bleiben Vorgänge länger liegen. Gleichzeitig steigt die Belastung für die vorhandenen Mitarbeiter, wodurch weitere Ausfälle und Kündigungen wahrscheinlicher werden können.
Das erklärt Verzögerungen. Es entschuldigt jedoch keine intransparenten Verfahren.
Neue Stellenanzeigen zeigen anhaltenden Personalbedarf
Der Landkreis sucht weiterhin Beschäftigte für das Amt für Bau, Natur- und Denkmalschutz. Entsprechende Ausschreibungen waren auch 2026 veröffentlicht.
Personalgewinnung allein wird nicht reichen
Selbst wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, benötigen sie Einarbeitung und Fachkenntnisse.
Zudem darf ein kompliziertes Verfahren nicht einfach mit immer mehr Personal verwaltet werden. Gleichzeitig müssen Abläufe vereinfacht, Zuständigkeiten klarer geregelt und digitale Möglichkeiten genutzt werden.
Eine Verwaltung, die einen Antrag mehrfach ausdruckt, intern weiterleitet und Informationen aus verschiedenen Fachbereichen manuell zusammenführt, arbeitet auch mit zusätzlichen Mitarbeitern nicht automatisch schnell.
Digitalisierung muss mehr sein als ein Onlineformular
Bauanträge können in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich auch über digitale Verwaltungsangebote eingereicht werden. Das Serviceportal des Landes beschreibt sowohl Online- als auch textbasierte Verfahren.
Ein PDF-Upload ist noch kein digitales Verfahren
Echte Digitalisierung bedeutet, dass Antragsteller jederzeit sehen können:
- ob der Antrag eingegangen ist,
- wer ihn bearbeitet,
- welche Unterlagen fehlen,
- welche Fachstellen beteiligt sind,
- wann die nächste Frist abläuft,
- ob Rückfragen bestehen.
Auch beteiligte Behörden sollten gleichzeitig auf dieselben Daten zugreifen können. Werden Dokumente lediglich digital eingereicht, anschließend aber wie Papierakten behandelt, bleibt der Zeitgewinn gering.
Ein nachvollziehbarer Online-Bearbeitungsstand würde außerdem viele telefonische Nachfragen und persönliche Fahrten nach Anklam vermeiden.
Fehlende Kommunikation verschärft den Ärger
Lange Verfahren werden besonders belastend, wenn Antragsteller keine verlässliche Auskunft erhalten.
Ein Unternehmer kann mit einer klar genannten Bearbeitungszeit planen. Er kann eine Eröffnung verschieben, Liefertermine anpassen oder mit dem Vermieter verhandeln.
Ungewissheit ist schwieriger.
„Wir bearbeiten Ihren Antrag“ reicht nicht
Die Verwaltung sollte konkret mitteilen, welcher Schritt noch aussteht.
Fehlt eine brandschutzrechtliche Stellungnahme? Wartet das Amt auf die Gemeinde? Muss eine Denkmalschutzfrage geprüft werden? Sind Unterlagen des Bauherrn unvollständig?
Nur mit einer solchen Auskunft können Antragsteller oder Planer selbst dazu beitragen, das Verfahren zu beschleunigen.
Auch unvollständige Anträge kosten Zeit
Die Verantwortung liegt nicht immer ausschließlich beim Bauamt.
Bauanträge und Nutzungsänderungen werden teilweise mit fehlenden Zeichnungen, unklaren Flächenangaben oder unzureichenden Nachweisen eingereicht. Die Behörde darf eine Genehmigung nicht erteilen, wenn entscheidende Fragen ungeklärt sind.
Planer müssen vollständige Unterlagen liefern
Architekten, Entwurfsverfasser und Antragsteller tragen deshalb ebenfalls Verantwortung.
Vor Einreichung sollte geprüft werden, welche Dokumente erforderlich sind. Eine frühzeitige Beratung kann spätere Nachforderungen verhindern.
Die Behörde wiederum muss fehlende Unterlagen schnell und möglichst vollständig benennen. Mehrere nacheinander versandte Nachforderungen verlängern ein Verfahren unnötig.
Wolgast fordert eine grundsätzliche Reform
Bürgermeister Schröters Kritik zielt offenbar nicht nur auf einen einzelnen Fall.
Seine Begriffe „Skandal“ und „Überbürokratie“ zeigen, dass er ein strukturelles Problem sieht.
Kleinere Vorhaben brauchen schnellere Wege
Nicht jeder Antrag besitzt dieselbe Komplexität.
Ein Hotelneubau, eine Industrieanlage oder ein großes Wohngebiet verlangt umfangreiche Prüfungen. Eine Nutzungsänderung in einem bestehenden Ladenlokal sollte dagegen möglichst über ein standardisiertes und zügiges Verfahren bearbeitet werden.
Denkbar wäre eine Einteilung nach Risikoklassen:
Unkomplizierte Vorhaben mit vollständigen Unterlagen könnten bevorzugt und innerhalb kurzer Fristen abgeschlossen werden. Schwierige Fälle würden weiterhin umfassend geprüft.
So ließe sich verhindern, dass ein kleiner Laden monatelang hinter komplexen Großprojekten wartet.
Stadt und Landkreis brauchen eine feste Wirtschafts-Schnittstelle
Unternehmer sollten nicht selbst zwischen Stadtverwaltung, Landkreis, Denkmalschutz und weiteren Stellen vermitteln müssen.
Wolgast und der Landkreis könnten eine feste Ansprechperson für gewerbliche Vorhaben benennen.
Ein Ansprechpartner begleitet das gesamte Verfahren
Diese Stelle müsste nicht selbst jede Genehmigung erteilen.
Sie könnte jedoch prüfen, welche Behörden beteiligt werden müssen, den Bearbeitungsstand verfolgen und bei Verzögerungen nachhaken.
Gerade für Gründer, ausländische Unternehmer und kleine Betriebe wäre eine solche Begleitung hilfreich. Der Fall des Barbershops zeigt, wie hoch der persönliche Aufwand ansonsten werden kann.
Bürokratieabbau darf Sicherheitsstandards nicht beseitigen
In der politischen Debatte wird häufig pauschal eine Abschaffung von Vorschriften gefordert.
Das wäre zu einfach.
Brandschutz, Statik, Nachbarschutz und barrierefreie Zugänge erfüllen wichtige Zwecke. Ein schnelleres Verfahren darf nicht dazu führen, dass gefährliche oder rechtswidrige Nutzungen ungeprüft beginnen.
Das Problem ist nicht jede Vorschrift, sondern der Ablauf
Viele Verzögerungen entstehen weniger durch die eigentliche fachliche Prüfung als durch Wartezeiten zwischen mehreren Stellen.
Ein Brandschutzgutachten kann notwendig sein. Es muss jedoch nicht wochenlang ungeöffnet im Posteingang liegen.
Bürokratieabbau sollte daher vor allem bedeuten:
klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen, digitale Akten, einmalige Nachforderungen und nachvollziehbare Entscheidungen.
Kreisverwaltung sollte eigene Zahlen veröffentlichen
Der aktuelle Konflikt lässt sich nur schwer beurteilen, solange keine detaillierten Bearbeitungsdaten vorliegen.
Der Landkreis sollte regelmäßig offenlegen:
- wie viele Bau- und Nutzungsänderungsanträge eingehen,
- wie viele Verfahren noch offen sind,
- wie lange die durchschnittliche Bearbeitung dauert,
- wie viele Anträge unvollständig eingereicht werden,
- wie viele Stellen in der Bauaufsicht unbesetzt sind,
- wie häufig gesetzliche Fristen verlängert werden.
Transparenz schützt auch die Mitarbeiter
Solche Zahlen würden nicht nur Kritik ermöglichen.
Sie könnten ebenso zeigen, ob die Behörde außergewöhnlich viele Verfahren bewältigen muss oder ob ein erheblicher Teil der Verzögerung durch fehlende Unterlagen entsteht.
Damit ließe sich die Debatte versachlichen. Pauschale Vorwürfe gegen einzelne Sachbearbeiter helfen weder Unternehmern noch Verwaltung.
Ein Barbershop wird zum Symbol eines größeren Problems
Haval Abdullah hat seine Nutzungsänderung inzwischen erhalten. Sein Geschäft kann damit den vorgesehenen Betrieb aufnehmen.
Der Fall ist dennoch politisch relevant.
Ein Unternehmer musste fast vier Monate warten und fuhr wiederholt persönlich nach Anklam. Gleichzeitig beklagt der Wolgaster Bürgermeister, dass schleppende Verfahren die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt behindern.
Wolgast kann sich solche Verzögerungen nicht leisten
Kleinere Städte brauchen Menschen, die investieren, leer stehende Räume übernehmen und neue Angebote schaffen.
Wer dabei das Gefühl erhält, gegen die Verwaltung statt mit ihr arbeiten zu müssen, könnte sein Vorhaben aufgeben oder an einen anderen Standort verlegen.
Nicht jeder verlorene Investor wird später öffentlich darüber sprechen. Mancher entscheidet sich still gegen Wolgast.
Genau deshalb ist die Geschwindigkeit von Genehmigungen ein Standortfaktor.
Schneller entscheiden, ohne schlechter zu prüfen
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald steht unter erkennbarem Personal- und Fachkräftedruck. 121 unbesetzte Verwaltungsstellen zeigen, dass die Probleme nicht allein das Bauamt betreffen.
Die Antwort kann dennoch nicht lauten, dass Unternehmer monatelange Unsicherheit hinnehmen müssen.
Wolgast und der Landkreis benötigen einen gemeinsamen Reformplan: kleine Verfahren priorisieren, fehlende Unterlagen früh benennen, digitale Bearbeitungsstände einführen und gewerbliche Antragsteller durch einen festen Ansprechpartner begleiten.
Bürgermeister Martin Schröter hat den Konflikt mit scharfen Worten öffentlich gemacht.
Nun müssen konkrete Verbesserungen folgen.
Denn für einen Unternehmer ist eine Genehmigung kein Verwaltungsakt unter vielen. Sie entscheidet darüber, ob aus einer Idee tatsächlich ein Geschäft wird – oder ob ein leerer Laden noch weitere Monate geschlossen bleibt.