Erfurt. Für Hundehalter in der Thüringer Landeshauptstadt gelten seit dem 1. Juli 2026 neue Regeln. Die Stadt Erfurt hat ihre Hundesteuersatzung überarbeitet und bereits geänderte Jahressteuerbescheide an alle registrierten Halter verschickt.

Die Reform betrifft nicht nur die Höhe der Abgabe. Auch bei der Registrierung der Tiere stellt die Stadt ihr bisheriges System um: Neue Hundesteuermarken werden nicht mehr ausgegeben. Stattdessen wird die Chipnummer des Hundes zum entscheidenden Identifikationsmerkmal.

So hoch ist die Hundesteuer in Erfurt ab Juli 2026

Für den ersten Hund werden künftig 120 Euro pro Jahr erhoben. Das entspricht monatlich zehn Euro. Gegenüber der bisherigen Regelung steigt die Belastung damit um zwölf Euro jährlich.

Für jeden weiteren Hund verlangt die Stadt 144 Euro pro Jahr. Die neuen Beträge gelten seit dem Inkrafttreten der Satzung am 1. Juli 2026.

Erster Hund kostet jetzt zehn Euro im Monat

Auf den einzelnen Monat gerechnet erscheint die Erhöhung überschaubar. Für viele Tierhalter kommen zur Hundesteuer jedoch weitere deutlich höhere Ausgaben hinzu: Futter, Tierarzt, Versicherungen, Hundeschule und Betreuung belasten das Haushaltsbudget.

Gerade bei älteren Tieren oder chronischen Erkrankungen können die laufenden Kosten schnell mehrere Hundert Euro im Monat erreichen. Die Hundesteuer ist deshalb zwar meist nicht der größte Ausgabenposten, wird von Haltern aber als zusätzliche kommunale Belastung wahrgenommen.

Mehrere Hunde werden teurer

Wer in Erfurt zwei oder mehr Hunde hält, muss weiterhin mit einem erhöhten Betrag rechnen. Die Stadt verlangt für jeden weiteren Hund 144 Euro jährlich.

Damit soll unter anderem berücksichtigt werden, dass die Haltung mehrerer Tiere als höherer privater Aufwand gilt. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und nicht an eine konkrete Gegenleistung gebunden. Das Geld fließt somit nicht automatisch in Hundewiesen, Kotbeutelspender oder die Straßenreinigung.

Alle registrierten Halter erhalten neue Bescheide

Nach Angaben der Stadt wurden Anfang Juli geänderte Steuerbescheide an alle steuerlich erfassten Hundehalter verschickt. Hintergrund ist, dass die neue Satzung mitten im Kalenderjahr in Kraft trat.

Alter Bescheid wird durch Neuberechnung ersetzt

Der neue Bescheid berücksichtigt die bisherige Steuer bis Ende Juni und die veränderten Beträge ab dem 1. Juli. Halter sollten daher genau prüfen, welcher Betrag bereits gezahlt wurde und welche Forderung noch offen ist.

Wer ein Lastschriftmandat erteilt hat, muss in der Regel nichts weiter unternehmen. Selbstzahler sollten dagegen auf die genannten Fälligkeiten und das korrekte Kassenzeichen achten.

Fehler im Bescheid sollten schnell gemeldet werden

Stimmen die Zahl der Hunde, die Anschrift oder andere Angaben nicht, sollte sich der Halter an die zuständige Steuerabteilung wenden. Das gilt beispielsweise, wenn ein Hund inzwischen verstorben, abgegeben oder aus Erfurt weggezogen ist.

Entscheidend ist, dass Änderungen nicht nur mündlich, sondern nachvollziehbar gemeldet werden. Bei einer Abmeldung kann die Stadt Nachweise verlangen.

Hundesteuermarke wird in Erfurt abgeschafft

Eine besonders sichtbare Änderung betrifft die Hundesteuermarke. Mit der neuen Satzung entfällt die Ausgabe neuer Marken vollständig. Hunde müssen künftig keine kommunale Steuermarke mehr am Halsband tragen.

Alte Marken müssen nicht zurückgegeben werden

Bereits ausgegebene Hundesteuermarken verlieren ihre bisherige Bedeutung. Nach Angaben der Stadt müssen sie nicht zwingend zurückgegeben werden.

Halter können die Marke vom Halsband entfernen. Für die eindeutige Zuordnung des Tieres wird künftig die registrierte Chipnummer verwendet.

Keine neue Marke bei einer Anmeldung

Wer ab jetzt einen Hund neu in Erfurt anmeldet, erhält keine Hundesteuermarke mehr. Die Verwaltung setzt damit stärker auf digitale und dauerhaft im Tier gespeicherte Angaben.

Das kann den Verwaltungsaufwand reduzieren. Hundemarken gingen bislang verloren, wurden beschädigt oder mussten nach einem Umzug ersetzt werden. Ein korrekt implantierter Mikrochip bleibt dagegen dauerhaft am Tier.

Chipnummer wird für Hundehalter verpflichtend

An die Stelle der Marke tritt die Chipnummer. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, diese Nummer der Erfurter Steuerabteilung mitzuteilen.

Wo befindet sich die Chipnummer?

Die Nummer des Mikrochips findet sich gewöhnlich im Heimtierausweis, in Unterlagen des Tierarztes oder in der Registrierung eines Haustierregisters. Sie besteht üblicherweise aus 15 Ziffern.

Wer nicht weiß, ob sein Hund gechippt ist oder die Nummer nicht mehr findet, kann sie in einer Tierarztpraxis auslesen lassen. Dafür wird ein spezielles Lesegerät über den Bereich geführt, in dem der Chip implantiert wurde.

Steueranmeldung ersetzt kein Haustierregister

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Meldung bei der Stadt und der Registrierung in einem Haustierregister. Die Mitteilung der Chipnummer an die Steuerbehörde dient zunächst der kommunalen Zuordnung.

Damit ein entlaufener Hund anhand des Chips schnell zu seinem Besitzer zurückgebracht werden kann, muss die Nummer zusätzlich bei einem Haustierregister mit aktuellen Kontaktdaten hinterlegt sein. Der Chip allein enthält keine frei lesbare Anschrift des Halters.

Daten müssen aktuell gehalten werden

Ändern sich Name, Anschrift oder Halter, sollten sowohl die Stadt als auch das Haustierregister informiert werden. Veraltete Daten können dazu führen, dass ein Tier trotz Chip nicht zeitnah zugeordnet werden kann.

Die neue Regelung funktioniert daher nur dann zuverlässig, wenn Halter ihren Meldepflichten tatsächlich nachkommen.

Wer seinen Hund in Erfurt anmelden muss

Grundsätzlich muss ein Hund bei der Stadt angemeldet werden, wenn er in einem Erfurter Haushalt gehalten wird und die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Anmeldung nach Anschaffung oder Zuzug

Wer einen Hund neu aufnimmt oder mit einem Tier nach Erfurt zieht, muss die steuerliche Anmeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist erledigen. Dabei werden Angaben zum Halter, zum Tier und künftig insbesondere zur Chipnummer benötigt.

Dass ein Hund bereits beim Tierarzt, in einem Register oder bei einer Versicherung erfasst ist, ersetzt die steuerliche Anmeldung nicht.

Abmeldung bei Tod, Abgabe oder Wegzug

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn der Hund verstirbt, dauerhaft abgegeben wird oder gemeinsam mit dem Halter aus Erfurt wegzieht. Die Steuerpflicht endet nicht automatisch allein dadurch, dass das Tier nicht mehr im Haushalt lebt.

Ohne Abmeldung kann die Stadt weiterhin Hundesteuer festsetzen. Deshalb sollten Halter entsprechende Veränderungen möglichst zeitnah anzeigen.

Welche Ermäßigungen und Befreiungen möglich sind

Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen vor. Entscheidend ist jedoch, dass die Voraussetzungen nachgewiesen und Anträge rechtzeitig gestellt werden.

Nicht jeder Anspruch gilt automatisch

Eine Ermäßigung wird meist nicht allein deshalb berücksichtigt, weil der Stadt bestimmte Umstände möglicherweise bekannt sind. Halter müssen die erforderlichen Nachweise selbst einreichen.

Das kann etwa Bescheinigungen über die Ausbildung oder Verwendung des Hundes betreffen. Maßgeblich sind jeweils die konkreten Regelungen der Erfurter Satzung.

Besondere Funktion des Hundes kann entscheidend sein

Kommunale Satzungen unterscheiden häufig zwischen gewöhnlicher privater Hundehaltung und Tieren, die besondere Aufgaben erfüllen. Dazu können beispielsweise anerkannte Assistenz-, Dienst- oder Gebrauchshunde gehören.

Ob eine vollständige Befreiung oder lediglich eine Ermäßigung greift, hängt von der jeweiligen Fallgruppe und den vorgelegten Unterlagen ab. Eine pauschale Ausnahme für jeden als „Therapiehund“ bezeichneten Hund gibt es nicht automatisch.

Wie teuer ist Erfurt im Vergleich zu anderen ostdeutschen Städten?

Mit 120 Euro für den ersten Hund liegt Erfurt inzwischen auf einem ähnlichen Niveau wie Berlin. Innerhalb Ostdeutschlands unterscheiden sich die kommunalen Steuersätze dennoch deutlich.

In Leipzig werden seit Anfang 2026 beispielsweise 150 Euro pro Hund verlangt. Dresden erhebt weiterhin 108 Euro für den ersten und 144 Euro für weitere Hunde. In Chemnitz kostet der erste Hund 100 Euro jährlich.

Leipzig verlangt mehr als Erfurt

Die Leipziger Hundesteuer liegt mit 150 Euro jährlich um 30 Euro über dem Erfurter Betrag. Allerdings hat Leipzig die frühere Staffelung für weitere Hunde verändert.

Solche Vergleiche zeigen, wie unterschiedlich Städte die Hundehaltung besteuern. Einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht.

Erfurt liegt über Dresden und Chemnitz

In Dresden zahlen Halter für den ersten Hund zwölf Euro weniger als in Erfurt. Chemnitz ist mit 100 Euro noch etwas günstiger.

Für Familien, die einen Umzug erwägen, dürfte die Hundesteuer allein kaum ausschlaggebend sein. Sie ist jedoch ein Beispiel dafür, wie stark kommunale Nebenkosten je nach Wohnort voneinander abweichen können.

Warum Städte überhaupt eine Hundesteuer verlangen

Die Hundesteuer wird häufig mit der Beseitigung von Hundekot oder der Finanzierung von Hundewiesen in Verbindung gebracht. Rechtlich besteht ein solcher direkter Zusammenhang jedoch nicht.

Einnahmen sind nicht zweckgebunden

Die Abgabe fließt in den allgemeinen kommunalen Haushalt. Die Stadt kann die Einnahmen somit grundsätzlich für unterschiedliche Aufgaben einsetzen.

Hundehalter erwerben durch die Steuerzahlung keinen individuellen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Auch die Bereitstellung von Kotbeuteln oder Auslaufflächen ist keine direkte Gegenleistung für die Steuer.

Steuer soll Hundehaltung auch lenken

Neben den Einnahmen verfolgt die Hundesteuer traditionell einen ordnungspolitischen Zweck. Höhere Beträge für mehrere oder als gefährlich eingestufte Hunde sollen die Zahl solcher Tiere begrenzen beziehungsweise eine besonders verantwortungsvolle Haltung fördern.

Ob diese Lenkungswirkung tatsächlich erreicht wird, ist umstritten. Kritiker sehen in der Hundesteuer vor allem eine leicht zu erhebende Einnahmequelle der Kommunen.

Kritik: Höhere Abgabe trotz steigender Tierhaltungskosten

Die Erhöhung um zwölf Euro pro Jahr wird die meisten Hundehalter nicht vor existenzielle Schwierigkeiten stellen. Dennoch kommt sie in einer Zeit, in der Tierarztleistungen, Futter und Versicherungen deutlich teurer geworden sind.

Kommunen erhöhen vielerorts ihre Steuern

Erfurt steht mit der Anpassung nicht allein. Auch andere ostdeutsche Städte und kleinere Gemeinden haben die Hundesteuer zuletzt angehoben oder entsprechende Schritte beschlossen.

Für die Kommunen sind solche Einnahmen attraktiv, weil sie direkt in den Haushalt fließen. Gleichzeitig ist der politische Widerstand meist geringer als bei einer allgemeinen Steuer- oder Gebührenerhöhung, da nur ein begrenzter Teil der Einwohner betroffen ist.

Halter erwarten sichtbare Verbesserungen

Viele Hundehalter akzeptieren die Steuer eher, wenn sie im Stadtbild auch Verbesserungen erkennen. Dazu gehören saubere und sichere Auslaufflächen, ausreichend Abfallbehälter sowie konsequentes Vorgehen gegen Halter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht entfernen.

Rechtlich ist die Steuer zwar nicht zweckgebunden. Politisch muss sich die Stadt dennoch fragen lassen, ob sie den Bedürfnissen einer wachsenden Zahl von Hundehaltern ausreichend Rechnung trägt.

Was Erfurter Hundehalter jetzt erledigen sollten

Halter sollten ihren neuen Steuerbescheid prüfen und sicherstellen, dass der Hund mit korrekter Chipnummer bei der Stadt erfasst ist.

Diese Angaben sollten kontrolliert werden

Wichtig sind insbesondere Name und Anschrift des Halters, die Zahl der gemeldeten Tiere, der festgesetzte Betrag sowie die hinterlegte Chipnummer.

Auch mögliche Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen sollten überprüft werden. Fehlen Nachweise, müssen sie möglicherweise erneut oder ergänzend eingereicht werden.

Fristen nicht verstreichen lassen

Wer der Auffassung ist, dass ein Bescheid fehlerhaft ist, sollte die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Ein bloßer Anruf stoppt laufende Fristen nicht automatisch.

Unabhängig davon empfiehlt sich zunächst eine sachliche Rückfrage bei der Stadt. Viele Fehler lassen sich korrigieren, ohne dass ein förmliches Verfahren notwendig wird.

Moderne Registrierung ist sinnvoll – die Stadt schuldet aber Transparenz

Die Abschaffung der Hundesteuermarke ist nachvollziehbar. Ein Mikrochip lässt sich nicht so leicht verlieren und ermöglicht eine eindeutigere Zuordnung als ein kleines Metallstück am Halsband.

Allerdings darf Digitalisierung nicht bedeuten, dass Bürger neue Pflichten erhalten, ohne verständlich darüber informiert zu werden. Die Stadt muss klar erklären, wie die Chipnummer gemeldet wird, welche Daten gespeichert werden und was mit den alten Marken geschieht.

Auch die Steuererhöhung sollte offen begründet werden. Zwölf Euro mehr im Jahr sind keine dramatische Summe. Doch wer von Hundehaltern zusätzliche Zahlungen verlangt, sollte zugleich zeigen, dass Erfurt ein tierfreundliches und sauberes Zusammenleben ernst nimmt.