Berlin. Seit dem 1. Juli 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland 4,24 Prozent mehr.
Der aktuelle Rentenwert stieg von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Unterschiede zwischen Ost und West gibt es bei der jährlichen Rentenanpassung nicht mehr. Die Angleichung der Rentenwerte wurde bereits vollständig vollzogen.
Das ist richtig und überfällig.
Für die gleiche Zahl erworbener Entgeltpunkte muss überall in Deutschland derselbe Betrag gezahlt werden. Ein Arbeitsjahr darf in Dresden, Erfurt oder Magdeburg nicht weniger wert sein als in München oder Stuttgart.
Doch die politische Erfolgsmeldung erzählt nur die halbe Wahrheit.
Der Rentenwert ist gleich.
Die Voraussetzungen, unter denen Menschen ihre Rentenpunkte erwerben, sind es weiterhin nicht.
Wer weniger verdient, sammelt weniger Rentenpunkte
Die gesetzliche Rente wird im Wesentlichen danach berechnet, wie das eigene Einkommen im Verhältnis zum bundesweiten Durchschnitt lag.
Wer in einem Jahr genau den Durchschnittsverdienst erzielt, erhält grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger. Wer mehr verdient, erhält mehr Punkte – allerdings nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Damit ist die Rentenfrage unmittelbar eine Lohnfrage.
Und genau dort besteht die deutsche Teilung wirtschaftlich weiter.
Vollzeitbeschäftigte in den östlichen Bundesländern erzielten 2025 einen mittleren Bruttojahresverdienst von 46.013 Euro. In den westlichen Ländern lag der Median bei 55.435 Euro. Der Unterschied betrug damit 9.422 Euro im Jahr.
Das sind keine kleinen regionalen Schwankungen.
Das ist eine anhaltende Einkommenslücke von mehr als 780 Euro brutto im Monat.
Solange diese Lücke besteht, entstehen auch künftig unterschiedliche Rentenbiografien.
Die Rentenformel ist gleich – das Erwerbsleben war es nicht
Politik verweist gern darauf, dass der Rentenwert inzwischen vollständig angeglichen ist.
Formal stimmt das.
Doch die Gleichstellung der Formel beseitigt nicht die Unterschiede der vergangenen Jahrzehnte.
Viele ostdeutsche Erwerbsbiografien waren geprägt durch:
- Betriebsstilllegungen nach 1990,
- Phasen der Arbeitslosigkeit,
- Umschulungen,
- niedrigere Löhne,
- Teilzeitarbeit,
- befristete Beschäftigung,
- Abwanderung,
- und frühzeitigen Renteneintritt.
Millionen Menschen verloren nach der Wiedervereinigung nicht nur ihren Arbeitsplatz.
Sie verloren Berufsjahre, Aufstiegsmöglichkeiten und die Chance, über lange Zeit Vermögen oder eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen.
Diese Geschichte verschwindet nicht, nur weil heute auf beiden Seiten der Elbe derselbe Rentenwert gilt.
73 Prozent im Osten haben nur die gesetzliche Rente
Besonders deutlich wird die Ungleichheit bei der zusätzlichen Altersvorsorge.
Nach Angaben der Ostbeauftragten der Bundesregierung sind 73 Prozent der Menschen in Ostdeutschland im Alter ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen.
Das bedeutet:
Für einen großen Teil der ostdeutschen Bevölkerung ist die gesetzliche Rente nicht nur eine Säule unter mehreren.
Sie ist das gesamte Haus.
Im Westen verfügen deutlich mehr Menschen über Betriebsrenten, private Vorsorge, Immobilienvermögen oder Kapitalanlagen. Dort kann eine schwächere gesetzliche Rente zumindest teilweise durch weitere Einkünfte ausgeglichen werden.
Im Osten fehlt dieses Polster häufig.
Deshalb treffen Vorschläge zur Absenkung des Rentenniveaus, zu geringeren Rentenanpassungen oder einem späteren Renteneintritt ostdeutsche Haushalte besonders hart.
Eine scheinbar bundeseinheitliche Reform kann regional höchst ungleiche Folgen haben.
Die betriebliche Altersvorsorge kam im Osten zu spät
Viele westdeutsche Beschäftigte konnten über Jahrzehnte Betriebsrenten aufbauen.
Große Industrieunternehmen, Banken, Versicherungen und Konzerne boten ihren Beschäftigten zusätzliche Versorgungssysteme. Wer lange im selben Betrieb arbeitete, erhielt im Ruhestand neben der gesetzlichen Rente eine weitere Zahlung.
In Ostdeutschland brachen nach 1990 große Teile der bisherigen Unternehmenslandschaft zusammen.
Neue Betriebe waren häufig kleiner, tariflich schwächer gebunden oder verfügten nicht über etablierte Versorgungssysteme. Viele Beschäftigte wechselten mehrfach den Arbeitgeber oder arbeiteten in Unternehmen, die keine Betriebsrente anboten.
Selbst dort, wo später Angebote entstanden, fehlten Jahrzehnte der Einzahlung.
Eine betriebliche Altersvorsorge, die erst mit 45 oder 50 Jahren beginnt, kann nicht dieselbe Wirkung entfalten wie ein Vertrag, der seit dem Berufseinstieg besteht.
Private Vorsorge setzt verfügbares Einkommen voraus
Politiker empfehlen gern, zusätzlich privat vorzusorgen.
Das klingt vernünftig.
Doch private Altersvorsorge ist nur möglich, wenn nach Miete, Energie, Lebensmitteln, Mobilität und Familie ausreichend Geld übrig bleibt.
Wer über Jahrzehnte deutlich weniger verdient, kann auch weniger zurücklegen.
Niedrige Löhne führen deshalb zu einer dreifachen Benachteiligung:
Erstens entstehen weniger gesetzliche Rentenansprüche.
Zweitens bleibt weniger Geld für private Vorsorge.
Drittens ist der Aufbau von Wohneigentum schwieriger.
Die Aufforderung, jeder müsse nur früh genug sparen, ignoriert diese Realität.
Ein Beschäftigter kann nicht investieren, was er nie verdient hat.
Höhere durchschnittliche Ostrenten erzählen nicht die ganze Geschichte
Gelegentlich wird darauf verwiesen, dass die durchschnittlichen gesetzlichen Altersrenten ostdeutscher Frauen und teilweise auch ostdeutscher Männer höher liegen als entsprechende Werte im Westen.
Das ist kein Widerspruch.
Viele Frauen in der DDR waren über längere Zeit vollzeitbeschäftigt und erwarben dadurch umfangreichere gesetzliche Ansprüche. Westdeutsche Frauen arbeiteten früher häufiger nicht oder in Teilzeit und erhielten deshalb teilweise niedrigere eigene Renten.
Doch Durchschnittswerte können täuschen.
Sie sagen nichts darüber aus, wie hoch das gesamte Alterseinkommen ist. Eine niedrigere gesetzliche Rente im Westen kann durch eine Betriebsrente, eine private Versicherung, Mieteinnahmen oder das Einkommen des Ehepartners ergänzt werden.
Zudem bedeutet eine höhere Durchschnittsrente nicht automatisch Wohlstand.
Auch 1.500 Euro brutto im Monat können bei steigenden Mieten, Pflegekosten, Krankenversicherungsbeiträgen und Energiepreisen schnell knapp werden.
Die Rentenerhöhung ist willkommen – aber kein Geschenk
Die Erhöhung um 4,24 Prozent wird vielen Ruheständlern helfen.
Eine monatliche Rente von 1.000 Euro steigt rechnerisch auf 1.042,40 Euro.
Doch diese Erhöhung ist keine freiwillige Großzügigkeit der Regierung.
Renten werden grundsätzlich an die Lohnentwicklung gekoppelt. Ruheständler sollen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und nicht dauerhaft von den Einkommen der Beschäftigten abgehängt werden.
Zudem haben Preissteigerungen der vergangenen Jahre einen erheblichen Teil früherer Erhöhungen aufgezehrt.
Lebensmittel, Heizung, Strom, Versicherungen, Pflege und Dienstleistungen sind teurer geworden. Gerade ältere Menschen können viele dieser Ausgaben kaum reduzieren.
Sie benötigen Medikamente, eine warme Wohnung und erreichbare Mobilität unabhängig davon, wie hoch die Inflation ausfällt.
Es ist deshalb falsch, Rentenerhöhungen regelmäßig als Belastung oder politisches Geschenk darzustellen.
Sie sind Teil des Versicherungsversprechens.
Die gesetzliche Rente ist kein Almosen
Menschen haben jahrzehntelang Beiträge gezahlt.
Arbeitgeber und Beschäftigte finanzieren das System gemeinsam. Hinzu kommen Bundesmittel, mit denen auch gesamtgesellschaftliche Aufgaben ausgeglichen werden.
Trotzdem entsteht in Debatten zunehmend der Eindruck, Rentner seien hauptsächlich ein Kostenproblem.
Es wird über die „Last“ der älteren Generation, steigende Zuschüsse und angeblich zu großzügige Leistungen gesprochen.
Natürlich muss das Rentensystem finanzierbar bleiben.
Aber Sprache prägt Politik.
Wer Menschen nach 40 oder 45 Arbeitsjahren vor allem als Haushaltsrisiko beschreibt, entwertet ihre Lebensleistung.
Die heutige Infrastruktur, die Betriebe, Wohnungen, Straßen und öffentlichen Einrichtungen wurden nicht von selbst geschaffen.
Sie wurden von jenen Menschen aufgebaut, deren Renten nun als zu teuer gelten.
Die junge Generation darf trotzdem nicht überfordert werden
Eine gerechte Rentenpolitik darf den Konflikt zwischen Jung und Alt nicht verschweigen.
In den kommenden 15 Jahren erreichen rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter.
Damit steigt der Druck auf Beiträge und Bundeshaushalt.
Weniger Erwerbstätige müssen mehr Rentner finanzieren. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte in Pflege, Handwerk, Industrie und Verwaltung.
Ein bloßes „Weiter so“ reicht deshalb nicht.
Doch die Lösung kann nicht darin bestehen, Renten pauschal zu kürzen oder jeden Menschen unabhängig von Beruf und Gesundheit länger arbeiten zu lassen.
Das wäre besonders ungerecht gegenüber Beschäftigten, die körperlich schwere Arbeit leisten.
Ein Dachdecker, eine Pflegekraft, ein Bauarbeiter oder eine Reinigungskraft kann nicht ohne Weiteres bis 70 arbeiten, nur weil Akademiker in Büros statistisch länger gesund bleiben.
Eine starre Erhöhung des Rentenalters wäre sozial blind
Der Ruf nach einem höheren gesetzlichen Rentenalter klingt mathematisch einfach.
Menschen leben länger, also sollen sie länger arbeiten.
Doch Lebenserwartung und Gesundheit sind sozial ungleich verteilt.
Menschen mit höherem Einkommen, guter Ausbildung und weniger belastenden Berufen leben häufig länger und bleiben länger arbeitsfähig. Beschäftigte mit Schichtarbeit, körperlicher Belastung oder niedrigen Einkommen tragen dagegen höhere gesundheitliche Risiken.
Eine pauschale Erhöhung würde deshalb ausgerechnet jene bestrafen, die bereits unter schwierigeren Bedingungen gearbeitet haben.
Auch regional wäre die Wirkung ungleich.
In vielen ostdeutschen Regionen war körperlich geprägte Industrie-, Bau-, Pflege- und Produktionsarbeit besonders verbreitet. Gleichzeitig sind medizinische Versorgung und Lebenserwartung nicht überall gleich.
Eine gerechte Reform muss Arbeitsjahre, Belastung und Gesundheit stärker berücksichtigen.
45 Versicherungsjahre müssen wieder einen besonderen Wert haben
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, hat einen erheblichen Teil seines Lebens für die Finanzierung der Gesellschaft gearbeitet.
Solche Erwerbsbiografien müssen geschützt werden.
Dabei dürfen Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Krankheit und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nicht pauschal als persönliche Versäumnisse behandelt werden.
Gerade ostdeutsche Beschäftigte wurden nach 1990 teilweise arbeitslos, obwohl sie arbeiten wollten.
Betriebe schlossen, Märkte brachen weg, ganze Branchen verschwanden.
Diese Menschen haben den Strukturbruch nicht verursacht.
Eine Rentenpolitik, die ausschließlich auf lückenlose Erwerbsjahre schaut, ohne historische Umstände zu berücksichtigen, wird ihrer Lebensleistung nicht gerecht.
Niedrige Löhne müssen stärker bekämpft werden
Die beste Rentenpolitik beginnt nicht im Ruhestand.
Sie beginnt im Erwerbsleben.
Wer Altersarmut verhindern will, muss für höhere Löhne, mehr Tarifbindung und stabile Beschäftigung sorgen.
Ostdeutschland darf nicht dauerhaft als Region günstiger Arbeit behandelt werden.
Der mittlere Jahresverdienst lag 2025 im Osten fast 9.500 Euro unter dem Westniveau.
Diese Lücke wirkt sich aus auf:
- Rentenansprüche,
- Steuereinnahmen,
- Kaufkraft,
- private Vorsorge,
- Immobilienerwerb,
- und regionale Wirtschaftskraft.
Unternehmen können nicht gleichzeitig über Fachkräftemangel klagen und erwarten, qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft unter Westniveau zu bezahlen.
Gute Arbeit benötigt guten Lohn.
Tarifbindung ist ein Schlüssel zur Rentengerechtigkeit
Tarifgebundene Unternehmen zahlen im Durchschnitt häufig höhere und verlässlichere Löhne.
Beschäftigte profitieren von geregelten Arbeitszeiten, Zuschlägen, Sonderzahlungen und teilweise betrieblicher Altersvorsorge.
In Ostdeutschland ist die Tarifbindung vielerorts schwächer.
Das verschärft die Lohnlücke und damit langfristig auch die Rentenlücke.
Der Staat sollte deshalb bei öffentlichen Aufträgen stärker darauf achten, ob Unternehmen tarifliche oder tarifähnliche Bedingungen einhalten.
Steuergeld sollte nicht dazu verwendet werden, Geschäftsmodelle zu fördern, die dauerhaft auf niedrigen Löhnen beruhen.
Allerdings müssen Tarifvorgaben praktikabel bleiben.
Kleine Handwerksbetriebe dürfen nicht durch komplizierte Nachweispflichten von Vergaben ausgeschlossen werden. Entscheidend sind faire Löhne, nicht neue Papierberge.
Rentenpolitik und Wirtschaftspolitik gehören zusammen
Eine Region mit niedrigen Löhnen erhält später niedrige Renten.
Eine Region mit wenigen Unternehmenszentralen besitzt weniger gut bezahlte Leitungsstellen.
Eine Region mit schwacher Tarifbindung sammelt weniger Beiträge.
Eine Region mit Abwanderung verliert junge Beitragszahler.
Deshalb lässt sich die Rentenfrage im Osten nicht getrennt von regionaler Wirtschaftspolitik lösen.
Notwendig sind:
- industrielle Arbeitsplätze,
- Unternehmenszentralen im Osten,
- bessere Verkehrsverbindungen,
- niedrigere Energiekosten,
- schnellere Genehmigungen,
- Forschung und Entwicklung,
- sowie mehr gut bezahlte öffentliche Arbeitsplätze außerhalb Berlins.
Wer nur Rentenpunkte neu berechnet, aber die wirtschaftliche Struktur unverändert lässt, behandelt Symptome.
Das Rentenniveau von 48 Prozent muss stabil bleiben
Nach aktueller Rechtslage wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gehalten. Die Rentenanpassungen erfolgen entsprechend dieser Haltelinie.
Diese Stabilisierung ist notwendig.
Eine Absenkung würde Menschen treffen, die kaum private oder betriebliche Vorsorge besitzen.
Gerade im Osten wäre die Wirkung besonders stark, weil die gesetzliche Rente dort für einen größeren Teil der Bevölkerung die wichtigste oder einzige Alterssicherung darstellt.
Das bedeutet nicht, dass jede Ausgabe unbegrenzt wachsen kann.
Es bedeutet aber, dass Reformen nicht einseitig auf dem Rücken heutiger und künftiger Rentner ausgetragen werden dürfen.
Auch andere Einkommensarten müssen stärker beitragen
Die Finanzierung der gesetzlichen Rente stützt sich vor allem auf Arbeitseinkommen und Bundeszuschüsse.
Das ist problematisch in einer Zeit, in der Einkommen aus Kapital, Vermögen und automatisierter Wertschöpfung an Bedeutung gewinnen.
Eine breitere Finanzierungsbasis wäre gerechter.
Dazu gehört die ernsthafte Debatte darüber, ob langfristig mehr Erwerbsgruppen in ein gemeinsames Versicherungssystem einbezogen werden sollten.
Beamte, Selbstständige, Abgeordnete und Beschäftigte könnten schrittweise unter einem breiteren Dach zusammengeführt werden.
Das lässt sich nicht über Nacht umsetzen.
Bestehende Ansprüche müssen geschützt und Übergänge finanziert werden.
Aber ein System, das Solidarität verlangt, sollte nicht dauerhaft für große Gruppen unterschiedliche Regeln vorsehen.
Die Aktivrente hilft nicht jedem
Die Möglichkeit, im Rentenalter steuerbegünstigt weiterzuarbeiten, kann für manche Menschen attraktiv sein.
Sie hilft Unternehmen, erfahrene Fachkräfte zu halten, und ermöglicht älteren Beschäftigten zusätzliche Einnahmen.
Doch sie ist keine allgemeine Antwort auf Altersarmut.
Wer gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, profitiert nicht.
Wer Angehörige pflegt, findet möglicherweise keine Zeit.
Wer in einer strukturschwachen Region lebt, findet vielleicht gar keinen passenden Arbeitsplatz.
Und wer sein gesamtes Leben körperlich gearbeitet hat, möchte im Alter möglicherweise zu Recht nicht erneut auf Erwerbsarbeit angewiesen sein.
Freiwilliges Weiterarbeiten ist sinnvoll.
Ein Rentensystem, das Menschen nur durch zusätzliche Arbeit vor Armut schützt, wäre dagegen gescheitert.
Wohnen wird zur entscheidenden Altersfrage
Ob eine Rente ausreicht, hängt stark von den Wohnkosten ab.
Wer im abbezahlten Eigenheim lebt, benötigt weniger monatliches Einkommen als ein Mieter mit stark steigender Kaltmiete.
Ostdeutschland galt lange als Region vergleichsweise günstigen Wohnens.
Doch in Städten wie Leipzig, Dresden, Potsdam, Jena, Rostock und Erfurt sind Mieten erheblich gestiegen. Auch energetische Sanierungen und Nebenkosten belasten ältere Haushalte.
Auf dem Land sind Wohnungen teilweise günstiger.
Dafür entstehen höhere Kosten für Auto, Heizung und Instandhaltung. Medizinische Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten liegen weiter entfernt.
Eine Rentenpolitik, die nur auf den bundesweiten Durchschnitt blickt, übersieht diese regionalen Unterschiede.
Pflege kann jedes Alterseinkommen zerstören
Eine ordentliche Rente schützt nicht automatisch vor finanzieller Überforderung im Pflegefall.
Eigenanteile in Pflegeheimen können mehrere Tausend Euro im Monat betragen. Reichen Rente und Vermögen nicht aus, müssen Sozialleistungen beantragt werden.
Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und gespart haben, erleben dann, wie ihr Vermögen innerhalb kurzer Zeit aufgezehrt wird.
Das ist für viele Familien eine der größten Zukunftsängste.
Renten- und Pflegereform dürfen deshalb nicht getrennt voneinander behandelt werden.
Es hilft wenig, das Rentenniveau zu stabilisieren, wenn steigende Pflegekosten anschließend jede Erhöhung auffressen.
Der Osten braucht keine Sonderbehandlung – sondern echte Gleichheit
Es geht nicht darum, Ostdeutsche dauerhaft als Opfergruppe zu behandeln.
Es geht auch nicht um neue künstliche Trennlinien.
Die meisten Menschen wollen keine Sonderrechte.
Sie wollen, dass gleiche Arbeit gleich bezahlt und gleiche Lebensleistung gleich anerkannt wird.
Doch echte Gleichheit besteht nicht nur darin, am Ende denselben Rentenwert in eine Formel einzusetzen.
Sie besteht auch darin, während des Erwerbslebens vergleichbare Chancen auf Einkommen, Eigentum, betriebliche Vorsorge und beruflichen Aufstieg zu besitzen.
Solange diese Voraussetzungen fehlen, bleibt die formale Angleichung unvollständig.
Die Einheit ist nicht erreicht, solange Arbeit unterschiedlich bezahlt wird
Die einheitliche Rentenberechnung ist ein historischer Fortschritt.
Sie beendet eine sichtbare rechtliche Trennung zwischen Ost und West.
Doch Politik darf daraus keine abgeschlossene Erfolgsgeschichte machen.
Wer im Osten fast 9.500 Euro weniger Medianverdienst im Jahr erhält, hat nicht dieselbe Möglichkeit, Rentenpunkte, Ersparnisse und Vermögen aufzubauen.
Wer nach 1990 Jahre der Arbeitslosigkeit oder beruflichen Neuorientierung durchleben musste, trägt diese Brüche bis ins Alter.
Wer keine Betriebsrente besitzt, kann eine mögliche Absenkung der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.
Und wer nur wenig verdient, kann nicht einfach privat vorsorgen, weil eine Broschüre der Bundesregierung dies empfiehlt.
Die Rentenfrage ist deshalb eine Frage wirtschaftlicher Würde.
Deutschland darf nicht länger so tun, als sei die Ost-West-Angleichung mit einem einheitlichen Rentenwert abgeschlossen.
Sie ist erst erreicht, wenn gute Arbeit in Chemnitz, Cottbus, Schwerin oder Halle nicht dauerhaft schlechter bezahlt wird als vergleichbare Arbeit im Westen.
Notwendig sind höhere Löhne, stärkere Tarifbindung, mehr betriebliche Altersvorsorge und ein stabiles gesetzliches Rentenniveau.
Gleichzeitig braucht das System eine breitere Finanzierungsbasis, damit nicht allein Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer höhere Lasten tragen.
Die junge Generation darf nicht überfordert werden.
Aber die ältere Generation darf ebenso wenig für jahrzehntelange politische und wirtschaftliche Versäumnisse zahlen.
Rente ist kein Geschenk.
Sie ist das Ergebnis eines Arbeitslebens.
Und ein Staat, der Lebensleistung ernst nimmt, darf Gleichheit nicht nur auf dem Rentenbescheid herstellen.
Er muss sie bereits auf der monatlichen Lohnabrechnung schaffen.