Die sächsische Staatsregierung hat den Entwurf für den Doppelhaushalt 2027 und 2028 beschlossen und dem Sächsischen Landtag zur Beratung übermittelt. Vorgesehen sind Gesamtausgaben von rund 53,5 Milliarden Euro. Davon entfallen etwa 26,5 Milliarden Euro auf das Jahr 2027 und rund 27 Milliarden Euro auf 2028.

Damit erreicht der geplante Landeshaushalt nach Angaben des Finanzministeriums ein bislang nicht gekanntes Gesamtvolumen. Der Entwurf verbindet höhere Investitionen und steigende Ausgaben für Bildung mit einem langfristigen Stellenabbau, pauschalen Einsparvorgaben und einer neuen Kreditaufnahme.

Der Haushaltsentwurf ist noch nicht beschlossen. Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheidet der Sächsische Landtag nach den parlamentarischen Beratungen.

Wie groß ist Sachsens Haushalt 2027 und 2028?

Für das Haushaltsjahr 2027 plant die Staatsregierung Ausgaben von rund 26,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2028 sollen es etwa 27 Milliarden Euro sein.

Zusammengenommen ergibt sich ein Volumen von rund 53,5 Milliarden Euro. Nach Angaben des Finanzministeriums wäre der Doppelhaushalt damit der größte in der Geschichte des Freistaates.

Warum steigen die Gesamtausgaben?

Finanzminister Christian Piwarz begründet den Anstieg unter anderem mit höheren Investitionen, der Modernisierung der Verwaltung und zusätzlichen Ausgaben für Digitalisierung.

Digitalisierungsprojekte verursachten zunächst Kosten, bevor sie später zu Einsparungen führen könnten, erklärte der Minister bei der Vorstellung des Entwurfs.

Hinzu kommen steigende Personalkosten, höhere Bildungsausgaben und wachsende Zuweisungen an Städte, Gemeinden und Landkreise.

Investitionen sollen weiter steigen

Im laufenden Haushaltsjahr sind nach Angaben des Finanzministeriums rund 3,18 Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen.

Dieser Betrag soll 2027 auf etwa 3,21 Milliarden Euro und 2028 auf rund 3,25 Milliarden Euro steigen.

Zusätzlich sollen Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz über den sogenannten Sachsenfonds eingesetzt werden.

Jeweils 403 Millionen Euro aus dem Sachsenfonds

Für 2027 und 2028 rechnet die Staatsregierung mit jeweils rund 403 Millionen Euro aus dem Sondervermögen.

Grundlage ist eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Mittel über die Laufzeit des Fonds. Die genaue Höhe kann sich daher im weiteren Verfahren noch verändern.

Unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Gelder soll die Investitionsquote auf 13,5 Prozent im Jahr 2027 und 13,4 Prozent im Jahr 2028 steigen.

Zum Vergleich: Im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2025 lag die Investitionsquote nach Angaben des Finanzministeriums bei 11,9 Prozent. Sachsen belegte damit unter den Flächenländern den fünften Platz.

Welche Bereiche von den Investitionen profitieren

Der Regierungsentwurf legt zunächst den finanziellen Rahmen fest. Die konkrete Verteilung ergibt sich aus den Einzelplänen der Ministerien und den späteren Entscheidungen des Landtages.

Zu den zentralen Investitionsfeldern gehören typischerweise:

  • Straßen, Brücken und öffentlicher Verkehr,
  • Schulen und Hochschulen,
  • digitale Verwaltung,
  • kommunale Infrastruktur,
  • Polizei und Katastrophenschutz,
  • staatliche Gebäude,
  • Forschung und Wirtschaftsförderung.

Ein Teil der Bundesmittel soll ausdrücklich an die sächsischen Kommunen weitergegeben werden.

Kommunen sollen fast neun Milliarden Euro erhalten

Die Zuweisungen des Freistaates an die Kommunen sollen deutlich steigen.

Im laufenden Haushaltsjahr liegen sie nach Angaben der Staatsregierung bei rund 8,1 Milliarden Euro. In den Jahren 2027 und 2028 sollen Städte, Gemeinden und Landkreise jeweils fast neun Milliarden Euro erhalten.

256 Millionen Euro jährlich für kommunale Investitionen

Von den jährlich vorgesehenen 403 Millionen Euro aus dem Sondervermögen sollen jeweils 256 Millionen Euro als Investitionsmittel an die Kommunen fließen.

Damit sollen kommunale Projekte in Bereichen wie Schulen, Straßen, Verwaltungsgebäude und weitere Infrastruktur unterstützt werden.

Die sogenannte Kommunalzuweisungsquote soll nach Angaben des Finanzministeriums 34,6 Prozent im Jahr 2027 und 33,7 Prozent im Jahr 2028 betragen.

Warum die Kommunen mehr Geld benötigen

Viele sächsische Städte und Gemeinden stehen unter erheblichem finanziellem Druck.

Zu den Belastungen gehören:

  • höhere Sozialausgaben,
  • steigende Bau- und Energiekosten,
  • höhere Personalkosten,
  • Sanierungsbedarf bei Schulen und Straßen,
  • wachsende Pflichtaufgaben,
  • Kosten für Kinderbetreuung und öffentlichen Nahverkehr.

Ob die höheren Zuweisungen ausreichen, wird eine zentrale Frage der Landtagsberatungen sein.

Sachsen plant neue Kredite von 1,456 Milliarden Euro

Der Haushaltsentwurf sieht eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme von insgesamt rund 1,456 Milliarden Euro für die beiden Haushaltsjahre vor.

Das entspricht etwa 728 Millionen Euro pro Jahr. Rund die Hälfte der aufgenommenen Mittel soll an die Kommunen weitergegeben werden.

Neue Verschuldungsregel im Grundgesetz

Möglich wird die Kreditaufnahme durch eine Änderung der Verschuldungsregeln im Grundgesetz.

Den Ländern ist danach eine strukturelle Neuverschuldung in Höhe von zusammen 0,35 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts erlaubt.

Auf Sachsen entfällt nach Berechnung der Staatsregierung ein jährlicher Spielraum von etwa 728 Millionen Euro.

Kredite sollen zeitlich begrenzt bleiben

Das Finanzministerium bezeichnet die geplante Kreditaufnahme ausdrücklich als zeitlich begrenzt.

Im parlamentarischen Verfahren wird unter anderem zu klären sein:

  • wofür die Kredite konkret eingesetzt werden,
  • welcher Anteil an die Kommunen geht,
  • wie hoch die spätere Zinsbelastung ausfällt,
  • wie die Rückzahlung organisiert wird,
  • ob alle Mittel für Investitionen verwendet werden.

523 Stellen sollen bis Ende 2028 wegfallen

Parallel zu den höheren Ausgaben will Sachsen den Stellenabbau in der Landesverwaltung beschleunigen.

In den beiden Haushaltsjahren 2027 und 2028 sollen insgesamt 523 Stellen entfallen. Langfristig ist bis 2040 der Abbau von 8.721 Stellen vorgesehen.

Keine betriebsbedingten Kündigungen geplant

Der Stellenabbau soll ohne Kündigungen erfolgen.

Bis 2038 werden nach Angaben der Staatsregierung rund 37.000 Beschäftigte des Freistaates altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden. Nicht jede frei werdende Stelle soll anschließend neu besetzt werden.

Der Abbau erfolgt damit vor allem über:

  • Ruhestand,
  • natürliche Fluktuation,
  • Nichtnachbesetzung,
  • Umstrukturierung,
  • Digitalisierung von Verwaltungsabläufen.

Welche Behörden betroffen sind

Das Finanzministerium kündigte nähere Angaben zu den betroffenen Ministerien und Behörden an.

Entscheidend wird sein, ob der Stellenabbau gleichmäßig erfolgt oder einzelne Bereiche stärker belastet werden.

Besonders sensibel sind Personalentscheidungen bei:

  • Polizei,
  • Schulen,
  • Finanzämtern,
  • Justiz,
  • Landesdirektion,
  • Umwelt- und Genehmigungsbehörden,
  • Straßenbauverwaltung.

In Bereichen mit bereits bestehenden Personalengpässen könnte ein zusätzlicher Abbau längere Bearbeitungszeiten verursachen.

Globale Minderausgaben erzwingen zusätzliche Einsparungen

Neben dem konkreten Stellenabbau enthält der Haushaltsentwurf sogenannte globale Minderausgaben.

Dabei wird im Haushalt ein pauschaler Sparbetrag festgelegt, der später durch die Ministerien und Behörden erwirtschaftet werden muss.

300 Millionen Euro jährlich außerhalb des Personals

Außerhalb der Personalausgaben ist eine globale Minderausgabe von rund 300 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.

Die einzelnen Ministerien müssen im Haushaltsvollzug festlegen, an welchen Stellen diese Summe eingespart wird.

Weitere Einsparvorgaben beim Personal

Zusätzlich gibt es globale Minderausgaben mit Bezug auf den Personalbereich.

Für 2027 sind rund 375 Millionen Euro vorgesehen, für 2028 etwa 414 Millionen Euro. Darin sind die erwarteten Einsparungen aus dem Stellenabbau enthalten.

Solche pauschalen Vorgaben verschaffen der Regierung Flexibilität. Sie können jedoch dazu führen, dass konkrete Kürzungen erst nach dem Haushaltsbeschluss sichtbar werden.

Personalkosten steigen trotz Stellenabbau

Obwohl Stellen gestrichen werden sollen, rechnet die Staatsregierung mit weiter steigenden Personalausgaben.

Als Hauptgrund nennt das Finanzministerium Tarifsteigerungen. Mehr als ein Viertel des gesamten Haushaltsvolumens soll auf Personalausgaben entfallen.

Weniger Stellen bedeuten nicht automatisch niedrigere Ausgaben

Die Personalkosten hängen nicht allein von der Zahl der Beschäftigten ab.

Weitere Faktoren sind:

  • Tarifabschlüsse,
  • Besoldungserhöhungen,
  • Erfahrungsstufen,
  • Versorgungsausgaben,
  • Beihilfen,
  • Nachwuchsgewinnung,
  • Zulagen in Mangelberufen.

Der Stellenabbau soll daher vor allem den langfristigen Anstieg der Personalausgaben begrenzen.

Bildung und Forschung erhalten mehr Geld

Die Ausgaben für Bildung und Forschung sollen deutlich steigen.

Für 2026 nennt das Finanzministerium rund 8,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2027 sollen es 8,6 Milliarden Euro und 2028 rund 8,7 Milliarden Euro sein.

Damit entfällt nach Angaben der Staatsregierung ungefähr ein Drittel des Landeshaushaltes auf Bildung und Forschung.

Welche Bereiche eingeschlossen sind

Zu diesem Ausgabenblock gehören unter anderem:

  • allgemeinbildende Schulen,
  • berufliche Schulen,
  • Lehrerstellen,
  • Hochschulen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Ausbildungsförderung,
  • Schulbau,
  • Digitalisierung.

Die konkreten Ansätze werden in den zuständigen Einzelplänen ausgewiesen und können durch den Landtag noch verändert werden.

Landtag beginnt mit den Haushaltsberatungen

Mit der Übermittlung an den Sächsischen Landtag beginnt das parlamentarische Verfahren.

Die Abgeordneten beraten den Entwurf zunächst grundsätzlich und anschließend in den zuständigen Ausschüssen.

Änderungen sind noch möglich

Der Regierungsentwurf ist nicht die endgültige Fassung des Haushalts.

Fraktionen können Änderungsanträge stellen. Ausschüsse können andere Schwerpunkte empfehlen, Ausgaben erhöhen oder kürzen und Mittel zwischen verschiedenen Bereichen verschieben.

Am Ende stimmt der Landtag über das Haushaltsgesetz und die Einzelpläne ab.

Haushalt bestimmt Sachsens Politik für zwei Jahre

Der Doppelhaushalt legt fest, welche politischen Vorhaben 2027 und 2028 finanziert werden können.

Er beeinflusst unter anderem:

  • Investitionen in Infrastruktur,
  • Lehrer- und Polizeistellen,
  • Förderprogramme,
  • Hochschulfinanzierung,
  • kommunale Haushalte,
  • Kultur und Sport,
  • Digitalisierung,
  • Wirtschaftsförderung.

Politische Ankündigungen ohne entsprechende Haushaltsmittel können in der Regel nicht umgesetzt werden.

Rekordetat trotz Konsolidierungsdruck

Der Gesamtetat ist so groß wie nie zuvor. Gleichzeitig enthält der Entwurf erhebliche Sparvorgaben.

Diese Kombination entsteht, weil einzelne Ausgabenbereiche deutlich wachsen, während der Freistaat an anderer Stelle Personal und laufende Kosten begrenzen will.

Drei zentrale Linien des Entwurfs

Der Haushalt lässt sich in drei Hauptpunkte gliedern:

Erstens: Die Gesamtausgaben und Investitionen steigen.

Zweitens: Kommunen sowie Bildung und Forschung erhalten höhere Zuweisungen.

Drittens: Die Verwaltung soll Stellen abbauen und pauschale Einsparungen erbringen.

Hinzu kommt erstmals die Nutzung des neuen strukturellen Kreditrahmens.

Was für Bürger und Kommunen entscheidend wird

Für die Bürger ist weniger das Gesamtvolumen von 53,5 Milliarden Euro entscheidend als die Wirkung vor Ort.

Relevant wird beispielsweise:

  • ob Schulen saniert werden,
  • ob Lehrerstellen besetzt bleiben,
  • ob Straßen und Brücken erneuert werden,
  • ob Behörden schneller arbeiten,
  • ob kommunale Gebühren steigen,
  • ob Polizei und Feuerwehr ausreichend ausgestattet sind,
  • ob Bus- und Bahnangebote erhalten bleiben.

Die kommunalen Spitzenverbände und die einzelnen Fachministerien dürften deshalb eine wichtige Rolle in den weiteren Beratungen spielen.

Welche Risiken der Entwurf enthält

Der Haushalt beruht auf Annahmen über Steuereinnahmen, Tarifentwicklungen, Bundesmittel und wirtschaftliches Wachstum.

Verändert sich die Konjunktur, können Einnahmen niedriger oder Ausgaben höher ausfallen als geplant.

Mögliche Belastungen

Zu den Risiken gehören:

  • schwächere Steuereinnahmen,
  • höhere Zinsen,
  • zusätzliche Tarifsteigerungen,
  • steigende Sozialausgaben,
  • Baukostensteigerungen,
  • geringere Bundeszuweisungen,
  • wirtschaftliche Probleme großer Industrieunternehmen.

Globale Minderausgaben können außerdem zusätzlichen Kürzungsdruck erzeugen, wenn die erwarteten Einsparungen nicht erreicht werden.

Sachsen verbindet Rekordausgaben mit Stellenabbau und neuen Krediten

Der Entwurf für den sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028 sieht Gesamtausgaben von rund 53,5 Milliarden Euro vor. Die Investitionen sollen steigen, Bildung und Forschung erhalten mehr Geld und die Zuweisungen an die Kommunen wachsen auf jeweils fast neun Milliarden Euro.

Gleichzeitig plant die Staatsregierung den Abbau von 523 Stellen in den kommenden beiden Haushaltsjahren. Bis 2040 sollen insgesamt 8.721 Stellen entfallen.

Zusätzliche Einsparungen sollen über globale Minderausgaben erreicht werden. Trotz des Stellenabbaus steigen die Personalkosten aufgrund höherer Tarife weiter.

Neu ist außerdem eine geplante Kreditaufnahme von insgesamt 1,456 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte dieser Mittel soll den Kommunen zugutekommen.

Der Entwurf geht nun in die Beratungen des Sächsischen Landtages. Erst nach deren Abschluss steht fest, welche Ausgaben, Kürzungen und Investitionen tatsächlich beschlossen werden.