Knapp acht Wochen vor der Landtagswahl verschärft sich der politische Wettbewerb in Sachsen-Anhalt. Die AfD hat auf einem Landesparteitag in Magdeburg ein Programm mit zehn Maßnahmen vorgestellt, die sie im Fall einer Regierungsübernahme innerhalb der ersten 100 Tage beginnen oder umsetzen will.
Im Mittelpunkt stehen eine strengere Migrationspolitik, Veränderungen an Schulen, Kürzungen bei politischen Förderprogrammen, eine Neuordnung der Ministerien und der geplante Ausstieg aus den geltenden Rundfunkstaatsverträgen.
Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verbindet das Programm ausdrücklich mit dem Anspruch, nach der Wahl die Regierung zu übernehmen. Gewählt wird am 6. September 2026. Das Datum wurde vom Landtag Sachsen-Anhalt festgelegt.
Der Plan enthält Maßnahmen, die eine Landesregierung relativ schnell durch Erlasse, Haushaltsentscheidungen oder organisatorische Veränderungen anstoßen könnte. Andere Forderungen berühren Bundesrecht, Staatsverträge oder Zuständigkeiten der Kommunen und könnten deshalb nicht allein von einer AfD-geführten Landesregierung verwirklicht werden.
Die zehn Punkte des AfD-Sofortprogramms
Die AfD nennt zehn politische Vorhaben, mit denen sie innerhalb der ersten 100 Tage einen sichtbaren Kurswechsel einleiten will.
Dazu gehören:
- Kündigung der Rundfunkstaatsverträge
- Ausbau von Abschiebehaftplätzen und mehr Abschiebungen
- Flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber
- Kürzungen bei parteinahen Stiftungen und Demokratieförderprogrammen
- Förderung von Führerscheinen, vor allem für Auszubildende
- Sonderklassen für Kinder von Asylbewerbern und Wachschutz an Problemschulen
- Bundesflaggen an Schulen und Verbot von Regenbogenflaggen
- Umbenennung der Landeskampagne „#moderndenken“ in „#deutschdenken“
- Zusammenlegung beziehungsweise Abschaffung von ein bis zwei Ministerien
- Ein Corona-Untersuchungsausschuss im neuen Landtag.
Das Programm ist deutlich kürzer als das umfassende Wahl- und Regierungsprogramm der Partei. Es konzentriert sich auf Maßnahmen, die öffentlich schnell erkennbar wären und einen politischen Bruch mit der bisherigen Landesregierung darstellen sollen.
Mehr Abschiebungen und zusätzliche Haftplätze
Ein zentraler Schwerpunkt ist die Migrationspolitik. Die AfD will zusätzliche Abschiebehaftplätze schaffen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Land und Kommunen einsetzen.
Diese soll Verfahren koordinieren und nach dem Willen der Partei dafür sorgen, dass ausreisepflichtige Menschen schneller abgeschoben werden.
Land kann Verfahren organisieren, aber nicht alles allein entscheiden
Sachsen-Anhalt kann eigene Behördenstrukturen verändern, Personal einsetzen und Abschiebungshaftkapazitäten ausbauen. Die tatsächliche Rückführung hängt jedoch häufig von weiteren Voraussetzungen ab.
Dazu gehören:
- die Feststellung der Identität,
- die Beschaffung von Reisedokumenten,
- die Aufnahmebereitschaft des Herkunftsstaates,
- gerichtliche Entscheidungen,
- der Gesundheitszustand der Betroffenen,
- bestehende Abschiebungsverbote,
- verfügbare Transportmöglichkeiten.
Ein Land kann daher die organisatorischen Voraussetzungen verbessern, jedoch weder Bundesrecht außer Kraft setzen noch andere Staaten zur Aufnahme zwingen.
Der Politikwissenschaftler Oliver Lembcke erklärte gegenüber dem MDR, dass insbesondere weitreichende Veränderungen in der Migrationspolitik ein Zusammenwirken mit dem Bund erforderten.
Arbeitspflicht für Asylbewerber im gesamten Land
Die AfD will eine flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber einführen.
Asylbewerber sollen demnach stärker zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden. Denkbar wären Arbeiten in kommunalen Einrichtungen, bei der Pflege öffentlicher Flächen oder in anderen Bereichen, für die das Asylbewerberleistungsgesetz Arbeitsgelegenheiten vorsieht.
Kommunen müssten passende Tätigkeiten bereitstellen
Eine solche Verpflichtung lässt sich nicht allein durch eine politische Ankündigung umsetzen.
Landkreise und Gemeinden müssten:
- geeignete Arbeitsgelegenheiten schaffen,
- Teilnehmer zuweisen,
- Arbeitszeiten dokumentieren,
- gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen,
- Betreuung und Arbeitsschutz sicherstellen,
- mögliche Pflichtverletzungen rechtssicher feststellen.
Die praktische Wirkung hängt deshalb stark davon ab, wie viele geeignete Plätze tatsächlich vorhanden sind und ob die Kommunen über genügend Personal zur Organisation verfügen.
Rundfunkstaatsverträge sollen gekündigt werden
Die AfD will die bestehenden Rundfunkstaatsverträge kündigen. Damit richtet sie sich gegen die gegenwärtige Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Sachsen-Anhalt ist gemeinsam mit Sachsen und Thüringen Teil des Mitteldeutschen Rundfunks. Die rechtlichen Grundlagen beruhen auf Verträgen zwischen mehreren Ländern.
Kündigung bedeutet nicht sofortige Abschaltung des MDR
Eine Landesregierung könnte auf eine Kündigung oder Neuverhandlung von Staatsverträgen hinwirken. Daraus folgt jedoch nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach 100 Tagen eingestellt wäre.
Zu klären wären unter anderem:
- Kündigungsfristen,
- verfassungsrechtliche Vorgaben,
- Verpflichtungen gegenüber anderen Bundesländern,
- die Fortführung des Sendebetriebs,
- die Finanzierung,
- Arbeitsverträge und Versorgungslasten,
- mögliche Nachfolgeregelungen.
Der Rundfunk gehört damit zu den politisch auffälligsten, rechtlich aber anspruchsvollsten Punkten des Programms.
Weniger Geld für Stiftungen und Demokratieprojekte
Die AfD kündigt Kürzungen bei parteinahen Stiftungen und bei verschiedenen Programmen der sogenannten Demokratieförderung an.
Im Regierungsprogramm der Partei finden sich zahlreiche Vorhaben, Zuschüsse an Einrichtungen, Vereine und Projekte zu streichen oder grundlegend neu zu bewerten.
Haushaltsmittel können neu verteilt werden
Eine neue Landesregierung hätte grundsätzlich erheblichen Einfluss auf freiwillige Förderprogramme.
Sie könnte:
- Förderrichtlinien ändern,
- auslaufende Programme nicht verlängern,
- Haushaltsansätze reduzieren,
- Zuwendungsempfänger strenger prüfen,
- neue politische Schwerpunkte setzen.
Bereits bewilligte Mittel und bestehende Verträge könnten jedoch nicht beliebig rückwirkend aufgehoben werden. Auch die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung verschiedener politischer Strömungen müsste berücksichtigt werden.
Führerscheinförderung für Auszubildende
Ein weniger konfliktgeladenes Vorhaben ist die finanzielle Unterstützung beim Führerscheinerwerb.
Vor allem Auszubildende sollen nach Vorstellung der AfD Zuschüsse erhalten. Hintergrund ist die schlechte Verkehrsanbindung vieler ländlicher Regionen Sachsen-Anhalts.
Mobilität ist für Ausbildung im ländlichen Raum entscheidend
In zahlreichen Orten fahren Busse nur in größeren Abständen. Schichtbeginn, Berufsschule und Ausbildungsbetrieb lassen sich deshalb nicht immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Ein Führerschein kann darüber entscheiden, ob ein junger Mensch:
- einen Ausbildungsplatz annehmen kann,
- einen Betrieb im Nachbarlandkreis erreicht,
- im Heimatort wohnen bleibt,
- im Schichtdienst arbeiten kann.
Offen bleibt bislang, wie hoch die Förderung ausfallen, welche Einkommensgrenzen gelten und wie das Programm finanziert werden soll.
Sonderklassen für Kinder von Asylbewerbern
Die AfD will Kinder von Asylbewerbern zunächst in besonderen Klassen unterrichten lassen. Gleichzeitig soll an sogenannten Problemschulen Wachschutz eingesetzt werden.
Die Partei begründet getrennte Klassen vor allem mit fehlenden Deutschkenntnissen und der Absicht, reguläre Klassen zu entlasten.
Sprachförderung und getrennte Beschulung sind nicht dasselbe
In Sachsen-Anhalt existieren bereits Förderangebote und besondere Unterrichtsformen für Schüler, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen.
Die AfD-Forderung geht weiter, weil sie ausdrücklich an den Status als Kind von Asylbewerbern anknüpft.
Rechtlich und pädagogisch wäre deshalb zu klären:
- ob die Einteilung allein nach Aufenthaltsstatus zulässig ist,
- wie lange Kinder in Sonderklassen bleiben,
- welche Lehrpläne gelten,
- wann der Wechsel in Regelklassen erfolgt,
- ob ausreichend Lehrkräfte verfügbar sind,
- wie Schulabschlüsse ermöglicht werden.
Eine Landesregierung besitzt im Bildungsbereich große Gestaltungsmöglichkeiten. Sie muss dabei jedoch Gleichbehandlung, Schulpflicht und Bildungsansprüche beachten.
Wachschutz an sogenannten Problemschulen
An Schulen mit Gewalt, Bedrohungen oder schweren Störungen will die AfD private Sicherheitsdienste oder andere Schutzkräfte einsetzen.
Solche Modelle gibt es bereits punktuell in verschiedenen deutschen Städten.
Sicherheitsdienste ersetzen keine Lehrer und Sozialarbeiter
Wachschutz kann Eingänge kontrollieren, Hausverbote durchsetzen oder bei akuten Konflikten eingreifen.
Er löst jedoch keine grundlegenden Probleme wie:
- Lehrermangel,
- Schulverweigerung,
- fehlende Sprachkenntnisse,
- Gewalt im Elternhaus,
- überlastete Schulsozialarbeit,
- fehlende konsequente Sanktionen.
Die Kosten müssten voraussichtlich vom Land, von Schulträgern oder gemeinsam getragen werden. Auch Befugnisse und Datenschutzfragen wären zu klären.
Bundesflagge statt Regenbogenflagge
Die AfD will, dass an Schulen an jedem Unterrichtstag Schwarz-Rot-Gold gezeigt wird. Regenbogenflaggen sollen nach ihrem Plan an öffentlichen Schulen nicht mehr gehisst werden dürfen.
Die Partei verbindet das mit einer stärkeren Betonung nationaler Identität und staatlicher Neutralität.
Schulen unterliegen der staatlichen Neutralität
Das Land könnte Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Flaggen und politischen Symbolen erlassen.
Mögliche Konflikte könnten sich aus der Frage ergeben, ob ein generelles Verbot bestimmter Symbole mit Meinungsfreiheit, schulischer Selbstverwaltung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist.
Die dauerhafte Beflaggung aller Schulen würde außerdem praktische Vorgaben zu Beschaffung, Beflaggungszeiten und Zuständigkeiten erfordern.
Aus „#moderndenken“ soll „#deutschdenken“ werden
Die bisherige Standortkampagne Sachsen-Anhalts trägt den Slogan „#moderndenken“. Die AfD will ihn durch „#deutschdenken“ ersetzen.
Dieser Punkt könnte organisatorisch vergleichsweise schnell umgesetzt werden.
Umbenennung verursacht Folgekosten
Eine neue Kampagne betrifft nicht nur einen Schriftzug.
Geändert werden müssten möglicherweise:
- Internetauftritte,
- Werbemittel,
- Messestände,
- Broschüren,
- Schilder,
- Social-Media-Kanäle,
- Verträge mit Agenturen,
- laufende Standortkampagnen.
Die Landesregierung müsste deshalb beziffern, welche Kosten ein vollständiger Markenwechsel verursacht und welche bestehenden Verträge weiterlaufen.
Ein bis zwei Ministerien sollen entfallen
Die AfD will die Zahl der Landesministerien reduzieren. Geplant ist, ein oder zwei Ressorts zusammenzulegen oder abzuschaffen.
Welche Ministerien konkret betroffen wären, wurde im vorgestellten Zehn-Punkte-Plan zunächst nicht abschließend benannt.
Weniger Ministerien bedeuten nicht automatisch weniger Verwaltung
Eine Zusammenlegung kann politische Leitungsstellen, Staatssekretärsposten und Doppelstrukturen reduzieren.
Die fachlichen Aufgaben bleiben jedoch meist bestehen.
Wenn beispielsweise zwei Ressorts zusammengelegt werden, müssen weiterhin:
- Förderanträge bearbeitet,
- Gesetze vorbereitet,
- Personal geführt,
- Bundesratsverfahren begleitet,
- Kommunen beaufsichtigt,
- Haushaltsmittel verwaltet werden.
Einsparungen entstehen deshalb vor allem auf der Leitungsebene. Ob die Verwaltung insgesamt kleiner wird, hängt von weiteren Personal- und Strukturentscheidungen ab.
Corona-Untersuchungsausschuss geplant
Die AfD will nach der Wahl einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie einsetzen.
Dieser soll Entscheidungen der Landesregierung, Einschränkungen, Beschaffungen und den Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen prüfen.
Einsetzung hängt von der Stärke im Landtag ab
Ein Untersuchungsausschuss ist ein Instrument des Parlaments und nicht der Landesregierung.
Ob und mit welchem Auftrag er eingesetzt wird, entscheidet der neu gewählte Landtag. Je nach Landesverfassung und Geschäftsordnung kann auch eine parlamentarische Minderheit die Einsetzung verlangen.
Untersucht werden könnten etwa:
- Schulschließungen,
- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen,
- Impf- und Teststrategien,
- Beschaffung von Schutzmaterial,
- Entscheidungsgrundlagen der Landesregierung,
- Kommunikation mit Behörden und Experten.
Warum die AfD auf schnell sichtbare Maßnahmen setzt
Der 100-Tage-Plan enthält auffällig viele Entscheidungen, die durch Erlasse, Verwaltungsanweisungen, Haushaltsänderungen oder politische Initiativen begonnen werden könnten.
Er umfasst dagegen vergleichsweise wenige große Landesgesetze.
Der Politikwissenschaftler Oliver Lembcke wertet dies als bewusste Strategie: Eine Regierung könnte schnell erste sichtbare Ergebnisse vorweisen, während sie bei schwierigeren Vorhaben auf längere Verfahren oder fehlende Unterstützung des Bundes verweisen könnte.
Symbolpolitik und Verwaltungsentscheidungen vermischen sich
Einige Punkte hätten unmittelbare praktische Auswirkungen, etwa zusätzliche Abschiebehaftplätze oder eine Führerscheinförderung.
Andere Maßnahmen wären zunächst überwiegend symbolisch, beispielsweise die Umbenennung einer Landeskampagne oder neue Beflaggungsvorschriften.
Politisch verbindet die Partei beide Arten von Vorhaben zu einem sichtbaren Signal des Machtwechsels.
AfD strebt eine Alleinregierung an
Die AfD hat erklärt, nach der Wahl möglichst allein regieren zu wollen.
Nach einer zuletzt vom MDR veröffentlichten Umfrage lag die Partei bei 41 Prozent und damit deutlich vor der CDU mit 26 Prozent. Umfragen sind jedoch Momentaufnahmen und keine Vorhersage des Wahlergebnisses.
Ob eine Alleinregierung möglich wäre, hängt nicht allein vom Stimmenanteil der AfD ab. Entscheidend ist auch, wie viele Stimmen auf Parteien entfallen, die an der Fünfprozenthürde scheitern.
Koalitionsmöglichkeiten bleiben begrenzt
Die übrigen im Landtag vertretenen Parteien schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD bislang aus.
Sollte die AfD stärkste Kraft werden, aber keine eigene Mehrheit erhalten, wären unterschiedliche Szenarien denkbar:
- eine Koalition anderer Parteien,
- eine Minderheitsregierung,
- wechselnde Mehrheiten,
- schwierige und langwierige Regierungsbildung.
Die politische Umsetzbarkeit des 100-Tage-Plans hängt damit zuerst vom Wahlergebnis und anschließend von den Mehrheitsverhältnissen im neuen Landtag ab.
Landesverband wird als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Die Partei weist die Bewertung zurück und sieht darin eine politisch motivierte Benachteiligung.
Diese Einstufung könnte im Wahlkampf und bei einer möglichen Regierungsbildung eine erhebliche Rolle spielen.
Regierungsverantwortung würde neue Konflikte auslösen
Eine AfD-geführte Landesregierung hätte unter anderem Einfluss auf:
- das Innenministerium,
- Polizei und Verfassungsschutz,
- Bildungspolitik,
- Personalentscheidungen,
- Förderprogramme,
- Bundesratsabstimmungen.
Deshalb wird bundesweit bereits darüber diskutiert, wie sich eine solche Regierung auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auswirken könnte.
Nicht jeder Punkt lässt sich in 100 Tagen abschließen
Der Titel des Programms erweckt den Eindruck eines festen Zeitplans. Tatsächlich könnten viele Vorhaben innerhalb von 100 Tagen lediglich eingeleitet werden.
Schnell umsetzbar wären wahrscheinlich
Vergleichsweise schnell möglich wären:
- Umbenennung der Landeskampagne,
- Beginn einer Ministeriumsreform,
- neue Förderprioritäten,
- Verwaltungsvorschriften zur Beflaggung,
- Einbringung parlamentarischer Anträge,
- Vorbereitung eines Führerscheinprogramms.
Längere Verfahren benötigten wahrscheinlich
Deutlich schwieriger wären:
- Kündigung und Neuordnung von Rundfunkstaatsverträgen,
- Ausbau der Abschiebungshaft,
- flächendeckende Arbeitspflichten,
- vollständige Neuorganisation von Schulklassen,
- dauerhafte Kürzungen bei bestehenden Förderverträgen,
- gesetzliche Änderungen mit Bundesbezug.
Der Plan ist deshalb vor allem eine politische Prioritätenliste für den Beginn einer möglichen Regierung.
Wirtschaftspolitik spielt im Sofortprogramm nur eine Nebenrolle
In den zehn vorgestellten Punkten kommen Industrie, Energiepreise, Unternehmensansiedlungen und Fachkräftesicherung kaum vor.
Die Führerscheinförderung besitzt einen arbeitsmarktpolitischen Bezug. Ein umfassendes Sofortprogramm für Wirtschaft und Infrastruktur ist sie jedoch nicht.
Das ausführliche Regierungsprogramm der AfD behandelt zahlreiche weitere Bereiche, darunter Energie, Wirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr. Der 100-Tage-Plan setzt öffentlich aber vor allem auf Migration, Bildung, Rundfunk und staatliche Symbolpolitik.
Sachsen-Anhalt steht vor großen wirtschaftlichen Aufgaben
Eine künftige Landesregierung muss sich unabhängig von ihrer politischen Zusammensetzung mit mehreren strukturellen Herausforderungen befassen:
- Zukunft der Chemieindustrie,
- hohe Energiepreise,
- Fachkräftemangel,
- kommunale Finanzprobleme,
- medizinische Versorgung im ländlichen Raum,
- Lehrermangel,
- Verkehrsinfrastruktur,
- demografischer Wandel.
Im Wahlkampf wird deshalb entscheidend sein, welche konkreten Antworten die Parteien über symbolträchtige Sofortmaßnahmen hinaus anbieten.
Wahl am 6. September wird zur Richtungsentscheidung
Die Landtagswahl findet am Sonntag, dem 6. September 2026, statt. Gewählt wird der neunte Landtag Sachsen-Anhalts.
Die AfD stellt den Urnengang als Entscheidung über einen grundlegenden politischen Wechsel dar. CDU, SPD, Linke, FDP, Grüne und weitere Parteien werben mit eigenen Programmen und unterschiedlichen Koalitionsaussagen.
100-Tage-Plan verschärft den Wahlkampf
Mit dem Sofortprogramm macht die AfD sichtbar, welche Entscheidungen sie unmittelbar nach einer möglichen Regierungsübernahme treffen möchte.
Damit können Wähler die politischen Folgen einer AfD-Regierung konkreter beurteilen.
Gleichzeitig müssen die Vorhaben danach unterschieden werden, ob sie:
- unmittelbar in Landeskompetenz liegen,
- eine Mehrheit im Landtag benötigen,
- bestehende Verträge betreffen,
- Bundesrecht berühren,
- von Kommunen umgesetzt werden müssen,
- vor Gerichten überprüft werden könnten.
AfD kündigt sichtbaren Bruch mit der bisherigen Landespolitik an
Der 100-Tage-Plan der AfD Sachsen-Anhalt enthält zehn klar benannte Vorhaben. Er reicht von Abschiebungen und Arbeitspflichten über Sonderklassen und Bundesflaggen bis zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge.
Die Partei verbindet damit den Anspruch, nach der Wahl nicht nur einzelne Gesetze zu verändern, sondern das politische Erscheinungsbild des Landes schnell und sichtbar neu auszurichten.
Ein Teil der Maßnahmen könnte durch eine neue Regierung vergleichsweise rasch begonnen werden. Andere Forderungen hängen von Bundesrecht, Staatsverträgen, kommunalen Kapazitäten oder parlamentarischen Mehrheiten ab.
Ob das Programm zur Grundlage der Landespolitik wird, entscheiden die Wähler am 6. September 2026.
Bis dahin bleibt offen, ob die AfD eine eigene Mehrheit erreicht, auf einen Koalitionspartner angewiesen wäre oder trotz eines möglichen Wahlsiegs keine Regierung bilden könnte.
Fest steht bereits jetzt: Mit dem 100-Tage-Plan wird die Wahl in Sachsen-Anhalt endgültig zu einer bundesweit beachteten Richtungsentscheidung.