Eine schlechte Prüfung kann passieren. Ein schwacher Jahrgang ebenfalls. Wenn jedoch an einem Gymnasium mehr als jeder dritte Abiturient scheitert, reicht diese Erklärung nicht mehr aus.
Am Robert-Stock-Gymnasium in Hagenow haben 18 von 51 zur Abiturprüfung zugelassenen Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss nicht bestanden. Eine weitere Person war bereits vor Beginn der Prüfungen nicht zugelassen worden. Die Durchfallquote liegt damit bei rund 35 Prozent.
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 scheiterten in Mecklenburg-Vorpommern landesweit 8,3 Prozent der Prüflinge. Ein Jahr zuvor waren es 7,4 Prozent. Hagenow liegt somit weit über dem üblichen Niveau.
Der Fall beschäftigt inzwischen nicht mehr nur Schüler, Eltern und Lehrer. Am Mittwoch trat der Bildungsausschuss des Landtages zu einer Sondersitzung zusammen. Schulamt und Bildungsministerium wollen die Ursachen intern und extern untersuchen. Ergebnisse werden allerdings erst für Ende Oktober erwartet.
18 Schüler bestehen das Abitur nicht
Die Zahlen sind außergewöhnlich. Von 51 zugelassenen Prüflingen fielen 18 durch. Rechnerisch scheiterte damit etwa jeder dritte Schüler des Jahrgangs.
Eine solch hohe Quote lässt sich nicht allein mit individuellen Prüfungsängsten, einzelnen Leistungsschwächen oder einem besonders schwierigen Abitur erklären. Sie zwingt die Verantwortlichen zu einer grundlegenden Prüfung der schulischen Abläufe.
Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärte, es sei wichtig, die Ursachen schnell zu ergründen. Das Institut für Qualitätsentwicklung soll dazu Schüler, Eltern und Lehrkräfte befragen. Außerdem sind eine schulinterne und eine externe Evaluation vorgesehen.
Landespolitik spricht von ungewöhnlichem Vorgang
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Torsten Renz, bezeichnete die hohe Zahl nicht bestandener Prüfungen und die gleichzeitig erhobenen Vorwürfe gegen Unterricht und Abiturvorbereitung als keinen gewöhnlichen Vorgang.
Auch das Bildungsministerium räumt ein, dass eine derart hohe Durchfallquote selten ist. Die Sondersitzung des Bildungsausschusses war ausschließlich dem Fall in Hagenow gewidmet.
Das zeigt: Die Landespolitik betrachtet die Vorgänge nicht mehr als interne Angelegenheit einer einzelnen Schule.
Abschlussrede löst bundesweite Debatte aus
Öffentlich bekannt wurde der Fall vor allem durch die Abschlussrede einer Schülerin. Ausschnitte verbreiteten sich in sozialen Netzwerken und erreichten innerhalb kurzer Zeit ein großes Publikum.
Die Abiturientin kritisierte darin unter anderem Lehrerwechsel, veraltete Unterrichtsmaterialien und eine aus ihrer Sicht unzureichende Vorbereitung auf die Prüfungen. Dabei wählte sie stellenweise einen scharfen und beleidigenden Ton.
Die Wortwahl kann man kritisieren. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass die dahinterstehenden Fragen verdrängt werden.
Schlechter Ton macht Probleme nicht automatisch falsch
Eine Abschlussfeier ist nicht der richtige Ort für persönliche Beschimpfungen. Lehrer haben Anspruch auf einen respektvollen Umgang – gerade dann, wenn Kritik öffentlich vorgetragen wird.
Trotzdem wäre es zu bequem, den gesamten Vorgang auf die Entgleisungen einer enttäuschten Schülerin zu reduzieren. Eine Durchfallquote von rund 35 Prozent besteht unabhängig davon, ob die Kritik höflich oder grob formuliert wurde.
Wer nur über den Ton der Rede spricht, muss sich fragen lassen, warum die sachlichen Probleme zuvor offenbar nicht ausreichend gehört wurden.
Schulamt widerspricht Vorwürfen zum Unterrichtsausfall
Das Staatliche Schulamt Schwerin erklärte, die Unterrichtsversorgung sei gewährleistet gewesen. In den Prüfungsfächern Mathematik, Deutsch und Geschichte habe es im betreffenden Jahrgang keinen Lehrerwechsel gegeben.
Kurz- und langfristige Krankheitsausfälle seien durch organisatorische und personelle Maßnahmen aufgefangen worden.
Damit stehen zunächst zwei unterschiedliche Darstellungen im Raum: Auf der einen Seite berichten Schüler von Problemen bei Unterricht und Vorbereitung. Auf der anderen Seite erklärt die Schulaufsicht, die Versorgung sei formal sichergestellt gewesen.
Unterrichtsversorgung sagt noch nichts über Unterrichtsqualität
Beide Aussagen müssen sich nicht zwangsläufig widersprechen.
Eine Unterrichtsstunde kann auf dem Stundenplan als erteilt gelten und dennoch fachlich unzureichend vorbereitet sein. Vertretungsunterricht kann einen Ausfall statistisch ausgleichen, ohne denselben Lernfortschritt zu ermöglichen.
Auch häufig wechselnde Vertretungslehrer, fehlende Kontinuität oder eine verspätete Vorbereitung auf Prüfungsanforderungen können die Leistung eines Jahrgangs beeinflussen.
Die Untersuchung darf deshalb nicht allein zählen, wie viele Stunden formal stattgefunden haben. Sie muss klären, was in diesen Stunden tatsächlich vermittelt wurde.
Prüfungen müssen vergleichbar ausgewertet werden
Ein wichtiger Teil der Untersuchung wird der Vergleich mit anderen Gymnasien sein.
Dabei sollten die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsfächern ausgewertet werden. Sind besonders viele Schüler in Mathematik gescheitert? Gab es ungewöhnlich schwache Ergebnisse in Deutsch, Geschichte oder einem anderen Fach? Waren schriftliche oder mündliche Prüfungen stärker betroffen?
Erst eine solche Aufschlüsselung zeigt, ob es sich um ein allgemeines Problem des gesamten Jahrgangs oder um Schwierigkeiten in einzelnen Fächern handelt.
Auch Vornoten müssen betrachtet werden
Ebenso wichtig ist der Vergleich zwischen den Leistungen während der Oberstufe und den Ergebnissen der Abschlussprüfungen.
Hatten die Schüler zuvor überwiegend ausreichende oder gute Noten und brachen erst im Abitur ein, stellt sich die Frage nach der Prüfungsvorbereitung.
Waren die Leistungen bereits über längere Zeit schwach, muss untersucht werden, warum so viele Schüler dennoch bis zur Abiturprüfung gelangten und ob Fördermaßnahmen rechtzeitig eingesetzt wurden.
Eine ehrliche Aufarbeitung benötigt deshalb mehr als die reine Durchfallquote.
Schüler und Eltern müssen angehört werden
Die angekündigten Befragungen sind notwendig. Allerdings dürfen sie nicht als formale Pflichtübung enden.
Schüler können konkrete Hinweise geben: Wurden Unterrichtsinhalte rechtzeitig abgeschlossen? Gab es ausreichend Übungsprüfungen? Wurden Aufgaben nachvollziehbar ausgewertet? Waren Anforderungen und Bewertung transparent?
Eltern wiederum können berichten, ob Probleme bereits früher angesprochen wurden und wie die Schule darauf reagiert hat.
Lehrer dürfen nicht vorverurteilt werden
Genauso wichtig ist die Sicht der Lehrkräfte.
Auch sie arbeiten unter schwierigen Bedingungen: Personalmangel, hohe Krankheitsstände, zusätzliche Verwaltungsaufgaben und immer heterogenere Lerngruppen belasten den Unterricht.
Ein schlechtes Ergebnis ist nicht automatisch Beweis für das Versagen einzelner Pädagogen. Es kann ebenso auf strukturelle Probleme, fehlende Unterstützung oder eine über Jahre gewachsene schwierige Lerndynamik hinweisen.
Die Untersuchung muss deshalb Ursachen suchen – keine Sündenböcke.
Ergebnisse erst Ende Oktober
Das Bildungsministerium will die Erkenntnisse voraussichtlich Ende Oktober auswerten und anschließend konkrete Maßnahmen vereinbaren.
Für die betroffenen Schüler kommt diese Aufarbeitung zu spät. Sie müssen bereits jetzt entscheiden, ob sie Prüfungen wiederholen, einen anderen Bildungsweg einschlagen oder sich beruflich neu orientieren.
Deshalb braucht es neben der langfristigen Untersuchung sofortige Unterstützung.
Durchgefallene Schüler brauchen schnelle Beratung
Die Schule und das Schulamt sollten jedem Betroffenen ein persönliches Beratungsgespräch anbieten.
Dabei muss geklärt werden:
Welche Prüfungen können wiederholt werden? Ist eine Wiederholung des Schuljahres möglich und sinnvoll? Welche beruflichen Alternativen bestehen? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Für junge Menschen darf ein gescheitertes Abitur nicht zum vollständigen Absturz werden. Das deutsche Ausbildungssystem bietet zahlreiche Wege – diese müssen jedoch verständlich erklärt und praktisch zugänglich gemacht werden.
Der Fall berührt das Vertrauen in das Abitur
Das Abitur soll vergleichbare Leistungen bescheinigen. Schüler, Eltern, Hochschulen und Ausbildungsbetriebe müssen darauf vertrauen können, dass Anforderungen und Vorbereitung verlässlich sind.
Eine außergewöhnlich hohe Durchfallquote weckt deshalb Zweifel in mehrere Richtungen.
Waren die Prüfungen besonders schwer? War die Vorbereitung unzureichend? Wurden Leistungen während der Oberstufe falsch eingeschätzt? Oder handelte es sich tatsächlich um einen außergewöhnlich schwachen Jahrgang?
Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, leidet das Vertrauen in die Schule.
Transparenz schützt auch die Lehrkräfte
Eine offene Untersuchung liegt nicht nur im Interesse der Schüler. Sie schützt ebenso die Lehrer vor pauschalen Anschuldigungen.
Sollte sich zeigen, dass Unterricht, Vorbereitung und Bewertung korrekt abliefen, muss dies klar ausgesprochen werden.
Sollten dagegen organisatorische oder pädagogische Fehler festgestellt werden, müssen sie ebenso offen benannt werden. Heimliche interne Korrekturen würden den Verdacht lediglich verstärken.
Mecklenburg-Vorpommern darf Hagenow nicht als Einzelfall abtun
Der Fall betrifft zwar zunächst eine Schule. Er wirft jedoch grundsätzliche Fragen zur Bildungspolitik des Landes auf.
Mecklenburg-Vorpommern kämpft seit Jahren mit Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall und erheblichen regionalen Unterschieden. Schulen in kleineren Städten und ländlichen Gebieten haben oft größere Schwierigkeiten, offene Stellen dauerhaft zu besetzen.
Die Landesregierung muss deshalb prüfen, ob Hagenow tatsächlich eine seltene Ausnahme darstellt oder ob dort lediglich besonders sichtbar wurde, was andernorts weniger öffentlich diskutiert wird.
Landesweiter Vergleich ist unverzichtbar
Die vollständigen Abiturergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern werden voraussichtlich erst im November vorliegen.
Dann sollte das Ministerium nicht nur den Landesdurchschnitt veröffentlichen. Notwendig ist eine transparente Auswertung nach Schulen, Fächern und Regionen – selbstverständlich ohne einzelne Schüler identifizierbar zu machen.
Nur so lässt sich erkennen, ob weitere Schulen auffällig hohe Durchfallquoten aufweisen.
Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Schülern
Jeder Prüfling trägt Verantwortung für seine Vorbereitung. Lernen kann weder von Lehrern noch von Eltern vollständig übernommen werden.
Doch Schule ist kein System, in dem nur die Schüler bewertet werden. Wenn rund ein Drittel eines Jahrgangs scheitert, müssen sich auch Unterricht, Führung und Schulaufsicht einer Prüfung stellen.
Die Frage darf nicht lauten: Waren diese jungen Menschen alle zu schlecht?
Sie muss ebenso lauten: Wurden sie so vorbereitet, wie es der Anspruch eines Gymnasiums verlangt?
Hagenow braucht Aufklärung statt gegenseitiger Schuldzuweisungen
Die virale Abschlussrede hat die Debatte zugespitzt. Jetzt besteht die Gefahr, dass sich zwei Lager bilden: hier die angeblich verantwortungslosen Schüler, dort die angeblich unfähigen Lehrer.
Diese einfache Gegenüberstellung hilft niemandem.
Notwendig ist eine nüchterne Analyse der Prüfungsergebnisse, Unterrichtsbedingungen und schulischen Abläufe. Anschließend müssen konkrete Maßnahmen folgen – nicht nur ein weiterer Bericht, der in einer Schublade verschwindet.
Die Quote von rund 35 Prozent ist zu hoch, um sie als Pech eines einzelnen Jahrgangs abzuhaken.
Am Robert-Stock-Gymnasium ist etwas außergewöhnlich schiefgelaufen. Jetzt muss öffentlich und nachvollziehbar geklärt werden, was es war.