Potsdam. Der Kaffee im Pappbecher, die Currywurst in der Einwegschale oder das Mittagessen zum Mitnehmen werden in Potsdam künftig mit einer zusätzlichen kommunalen Steuer belegt. Die Landeshauptstadt führt zum 1. Oktober 2026 als erste Kommune Brandenburgs eine Verpackungssteuer ein.

Für einen Einwegbecher, eine Einwegschale oder einen Einwegteller werden jeweils 50 Cent fällig. Einwegbesteck wird mit 20 Cent pro Stück besteuert. Zahlen muss die Abgabe formal der jeweilige Verkäufer. In der Praxis ist jedoch damit zu rechnen, dass viele Betriebe die Mehrkosten zumindest teilweise an ihre Kunden weitergeben.

Ursprünglich sollte die neue Steuer bereits am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Nach Kritik aus Gastronomie, Handwerk und weiteren Wirtschaftsbereichen verschob die Stadtverordnetenversammlung den Beginn jedoch um drei Monate. Der neue Starttermin am 1. Oktober wurde inzwischen auch amtlich bekannt gemacht.

Die Stadt begründet die Abgabe mit der Vermeidung von Einwegmüll und dem Ziel, Mehrwegsysteme attraktiver zu machen. Kritiker sprechen dagegen von zusätzlicher Bürokratie, steigenden Preisen und einer Belastung gerade kleiner gastronomischer Betriebe.

Steuer startet verbindlich am 1. Oktober 2026

Die Verschiebung ist inzwischen keine bloße politische Absicht mehr.

Stadtverordnete beschlossen dreimonatigen Aufschub

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung entschied am 1. Juli, den ursprünglich vorgesehenen Starttermin vom 1. Juli auf den 1. Oktober 2026 zu verlegen. Damit reagierte die Stadt nach eigenen Angaben auf die Bitte der örtlichen Wirtschaft, mehr Vorbereitungszeit für betriebliche Umstellungen zu erhalten.

Satzung wurde amtlich geändert

Im Sonderamtsblatt vom 8. Juli wurde der bisherige Satzungstext entsprechend angepasst. Anstelle des 1. Juli ist nun ausdrücklich der 1. Oktober 2026 als Beginn der Verpackungssteuer festgeschrieben.

Keine grundsätzliche Abkehr von der Steuer

Die Verschiebung bedeutet nicht, dass Potsdam das Vorhaben noch einmal grundsätzlich überprüfen will.

Die drei Monate sollen vielmehr dazu genutzt werden, offene praktische Fragen zu klären, Betriebe zu informieren und gemeinsam mit Wirtschaft und Gastronomie ein leistungsfähiges Mehrwegsystem vorzubereiten.

50 Cent für Becher, Schalen und Teller

Die Höhe der Steuer ist vergleichsweise einfach aufgebaut.

Einwegbehälter kosten jeweils 50 Cent

Für Einwegbecher, Teller, Schalen und vergleichbare Verpackungen wird je Einheit eine Steuer von 50 Cent erhoben.

Das betrifft beispielsweise:

  • Kaffeebecher,
  • Suppenbecher,
  • Salatschalen,
  • Pizzaschalen für einzelne Portionen,
  • Eisbecher,
  • Teller für Imbissgerichte,
  • Verpackungen für unmittelbar verzehrfertige Speisen.

Einwegbesteck kostet 20 Cent pro Stück

Für Messer, Gabeln, Löffel und vergleichbares Einwegbesteck werden jeweils 20 Cent fällig.

Wer ein Gericht in einer Einwegschale mit Gabel und Messer verkauft, kann damit allein auf die Verpackung eine Steuer von insgesamt 90 Cent auslösen.

Steuer kann sich bei einem Menü addieren

Kauft ein Kunde beispielsweise ein Getränk im Einwegbecher, ein Gericht in einer Schale und ein Besteckteil, können bereits 1,20 Euro Steuer entstehen.

Bei mehreren Verpackungsbestandteilen kann der Aufschlag noch höher ausfallen.

Betroffen sind Gastronomie, Imbisse und Cafés

Die Steuer richtet sich an Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen für den unmittelbaren Verzehr verkaufen.

Restaurants mit Außer-Haus-Geschäft

Auch klassische Restaurants können betroffen sein, wenn sie Gerichte zum Mitnehmen in Einwegverpackungen anbieten.

Cafés und Bäckereien

Kaffee, Tee, Kuchen, belegte Brötchen und weitere Produkte zum Mitnehmen fallen grundsätzlich unter die neue Regelung, sofern sie in steuerpflichtigen Einwegverpackungen ausgegeben werden.

Imbisse und Fast-Food-Betriebe

Besonders stark betroffen sind Betriebe, deren Geschäftsmodell überwiegend auf dem schnellen Verkauf verzehrfertiger Speisen basiert.

Dazu zählen unter anderem Dönerläden, Burgerrestaurants, Asia-Imbisse, Currywurststände und vergleichbare Angebote.

Eisdielen und Tankstellen

Auch Eisbecher, Kaffeeangebote an Tankstellen und dort verkaufte verzehrfertige Speisen können steuerpflichtig sein. Die Stadt nennt ausdrücklich Restaurants, Imbisse, Fast-Food-Betriebe und Cafés mit To-go-Angebot als typische betroffene Unternehmen.

Nicht jede Verpackung wird besteuert

Die Satzung enthält mehrere Ausnahmen.

Pfandpflichtige Verpackungen bleiben außen vor

Verpackungen, die bereits einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, werden nicht zusätzlich mit der Potsdamer Verpackungssteuer belegt.

Das betrifft insbesondere bestimmte Getränkeflaschen und Dosen.

Industriell verpackte Supermarktprodukte sind ausgenommen

Lebensmittel, die bereits industriell abgefüllt und fest verschlossen in den Handel gelangen, sollen nicht unter die kommunale Abgabe fallen.

Ein bereits verpackter Joghurt oder eine verschlossene Fertigmahlzeit aus dem Supermarkt wird damit anders behandelt als ein frisch ausgegebenes Gericht im Imbiss.

Begrenzte Ausnahme für Veranstaltungen

Auch bei zeitlich begrenzten Märkten und Veranstaltungen gelten Ausnahmen, sofern ein Betrieb nur an einer begrenzten Zahl von Tagen pro Jahr in Potsdam verkauft. Nach den veröffentlichten Angaben gilt eine Grenze von insgesamt höchstens zehn Verkaufstagen jährlich.

Abgrenzung bleibt kompliziert

Trotz dieser Ausnahmen werden im Alltag zahlreiche Grenzfälle entstehen.

Betriebe müssen beispielsweise klären, ob ein Produkt tatsächlich zum unmittelbaren Verzehr bestimmt ist, welche Bestandteile einzeln zählen und wie unterschiedliche Verpackungskombinationen steuerlich erfasst werden.

Potsdam ist Vorreiter in Brandenburg

Mit der Einführung geht die Landeshauptstadt einen Weg, den andere Brandenburger Kommunen bisher überwiegend meiden.

Erste kommunale Verpackungssteuer des Landes

Potsdam wird die erste Stadt Brandenburgs, die eine solche Abgabe tatsächlich erhebt.

Andere Städte prüfen ähnliche Modelle oder lehnen sie wegen des Verwaltungsaufwands und möglicher Belastungen für Unternehmen bislang ab.

Vorbild ist Tübingen

Potsdam orientiert sich an der süddeutschen Universitätsstadt Tübingen, die bereits seit 2022 eine Verpackungssteuer erhebt.

Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit einer solchen kommunalen Verbrauchsteuer wurde nach mehreren Gerichtsverfahren bestätigt.

Weitere Städte beobachten Potsdam

Da Potsdam die erste Kommune Brandenburgs ist, werden andere Städte genau verfolgen, wie hoch Einnahmen, Verwaltungsaufwand und tatsächliche Müllvermeidung ausfallen.

Die Landeshauptstadt wird damit unfreiwillig auch zu einem Modellversuch für das gesamte Bundesland.

Stadt erwartet langfristig rund eine Million Euro jährlich

Die Verpackungssteuer besitzt neben dem Umweltziel auch eine finanzielle Bedeutung.

Einnahmen ab 2027 eingeplant

Potsdam rechnet nach den bisher veröffentlichten Angaben ab 2027 mit Einnahmen von ungefähr einer Million Euro pro Jahr.

Im Startjahr 2026 dürfte der Betrag wegen der Einführung erst im Oktober entsprechend geringer ausfallen.

Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt

Eine Steuer ist grundsätzlich nicht dasselbe wie eine zweckgebundene Gebühr.

Die Einnahmen müssen daher nicht zwingend vollständig für Straßenreinigung, Abfallentsorgung oder Mehrwegsysteme verwendet werden.

Umweltziel darf nicht vom Steuerertrag abhängen

Wenn die Steuer tatsächlich erfolgreich Einwegverpackungen verdrängt, müssten die Einnahmen langfristig sinken.

Die Stadt darf ihren Haushalt deshalb nicht dauerhaft so planen, als würde der Verbrauch von Einwegverpackungen auf unverändert hohem Niveau bleiben.

Andernfalls entstünde ein Widerspruch zwischen ökologischem Ziel und finanzieller Erwartung.

Wirtschaft sprach von einem „bürokratischen Monster“

Der Widerstand gegen die Steuer war ungewöhnlich deutlich.

Verbände warnten vor hohem Verwaltungsaufwand

Eine Allianz aus Wirtschafts- und Branchenverbänden kritisierte, dass Betriebe jede steuerpflichtige Verpackung dokumentieren und später gegenüber der Stadt abrechnen müssten. Die Abgabe wurde dabei als „bürokratisches Monster“ bezeichnet.

Kleine Betriebe besonders betroffen

Ein großer Systemgastronom kann Kassensoftware, Steuerverwaltung und interne Prozesse zentral anpassen.

Ein kleiner Imbiss oder ein inhabergeführtes Café muss diese Aufgaben häufig zusätzlich zum täglichen Geschäft selbst bewältigen.

Fehler können finanzielle Folgen haben

Unklare Zuordnungen, fehlende Aufzeichnungen oder falsche Steueranmeldungen können zu Nachforderungen und möglicherweise weiteren Sanktionen führen.

Die Stadt muss deshalb einfache Verfahren, verständliche Beispiele und erreichbare Ansprechpartner anbieten.

Verbraucher werden die Steuer wahrscheinlich mitbezahlen

Rechtlich schuldet der Betrieb die Abgabe. Wirtschaftlich wird sie jedoch häufig beim Kunden landen.

Betriebe können Kosten nicht einfach verschlucken

Gastronomie und Lebensmittelhandwerk kämpfen bereits mit höheren Löhnen, Energiepreisen, Einkaufskosten und Mieten.

Viele Unternehmen besitzen nur geringe Gewinnmargen und können zusätzliche 50 Cent je Verpackung nicht dauerhaft selbst übernehmen.

Preisaufschläge werden sichtbar sein

Ein Kaffee im Einwegbecher könnte künftig beispielsweise 50 Cent mehr kosten als dasselbe Getränk in einem Mehrwegbecher oder einer selbst mitgebrachten Tasse.

Bei einem vollständigen Mittagessen kann der Unterschied mehr als einen Euro betragen.

Niedrige Einkommen stärker belastet

Ein fixer Betrag von 50 Cent trifft einen günstigen Kaffee oder ein kleines Imbissgericht prozentual stärker als ein teures Restaurantmenü.

Gerade Schüler, Auszubildende, Studenten und Beschäftigte mit kleinen Einkommen nutzen jedoch häufig preiswerte To-go-Angebote.

Mehrweg soll zur günstigeren Alternative werden

Die Stadt will nicht nur zusätzliche Einnahmen erzielen, sondern einen Wechsel des Verbraucherverhaltens erreichen.

Kunden sollen Verpackungssteuer vermeiden können

Wer Mehrwegbehälter nutzt oder eigene geeignete Gefäße mitbringt, soll die Steuer grundsätzlich vermeiden können.

Dadurch entsteht ein deutlicher Preisunterschied zwischen Einweg und Mehrweg.

Stadt plant leistungsfähige Mehrwegplattform

Die Zeit bis Oktober soll genutzt werden, um gemeinsam mit der Wirtschaft ein tragfähiges und möglichst stadtweit nutzbares Mehrwegsystem zu entwickeln.

Ein gemeinsames System könnte ermöglichen, einen Becher bei einem Café auszuleihen und später bei einem anderen teilnehmenden Betrieb zurückzugeben.

Insellösungen wären unpraktisch

Muss jeder Kunde zehn verschiedene Bechersysteme mit unterschiedlichen Apps, Pfandbeträgen und Rückgabestellen nutzen, wird Mehrweg unnötig kompliziert.

Potsdam braucht deshalb möglichst wenige, untereinander kompatible Lösungen.

Mehrweg verursacht ebenfalls Aufwand

Wiederverwendbare Behälter sind nicht automatisch ohne Kosten und Umweltwirkung.

Reinigung benötigt Wasser und Energie

Becher, Schalen und Besteck müssen hygienisch gereinigt, getrocknet und erneut verteilt werden.

Der ökologische Vorteil hängt davon ab, wie häufig ein Behälter tatsächlich wiederverwendet wird.

Rücktransport muss organisiert werden

Leere Behälter müssen gesammelt, kontrolliert und gegebenenfalls zwischen Betrieben oder Reinigungsstellen transportiert werden.

Unnötig lange Transportwege können einen Teil des ökologischen Vorteils wieder aufzehren.

Verlust und Beschädigung einkalkulieren

Viele Mehrwegbehälter werden nicht zurückgebracht oder nach wenigen Nutzungen beschädigt.

Pfandsysteme müssen deshalb so gestaltet sein, dass Rückgabe bequem und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Hygienefragen müssen praktikabel gelöst werden

Besonders beim Befüllen mitgebrachter Behälter bestehen bei Betrieben häufig Unsicherheiten.

Mitgebrachte Becher können akzeptiert werden

Viele Cafés füllen bereits heute Getränke in kundeneigene Becher.

Dabei muss verhindert werden, dass unsaubere Gefäße mit Arbeitsflächen oder Ausgabegeräten in Berührung kommen.

Betriebe brauchen eindeutige Regeln

Die Stadt sollte gemeinsam mit Lebensmittelüberwachung und Branchenverbänden leicht verständliche Hygieneleitlinien veröffentlichen.

Ein Betrieb darf nicht zwischen Steuerpflicht und unklaren Haftungsrisiken bei mitgebrachten Behältern zerrieben werden.

Ablehnung im Einzelfall muss möglich bleiben

Ist ein Behälter offensichtlich ungeeignet oder verschmutzt, muss ein Verkäufer die Befüllung verweigern dürfen.

Das dient dem Schutz anderer Kunden und der Lebensmittelsicherheit.

Lieferdienste werden besonders kompliziert

Der stark gewachsene Markt für Essenslieferungen wirft zusätzliche Fragen auf.

Verpackung wird außerhalb des Betriebs genutzt

Das Essen wird im Restaurant verpackt, aber an einer privaten oder gewerblichen Adresse verzehrt.

Trotzdem handelt es sich regelmäßig um ein verzehrfertiges Gericht in einer Einwegverpackung.

Mehrweg bei Lieferdiensten braucht Rückgabestrukturen

Ein Mehrwegbehälter lässt sich nicht unmittelbar nach dem Essen im Restaurant zurückgeben.

Kunden benötigen Rückgabestellen oder eine spätere Abholung durch den Lieferdienst.

Plattformen müssen Preise transparent darstellen

Bestellplattformen sollten deutlich zeigen, welcher Anteil des Endpreises auf Verpackungssteuer, Pfand und Liefergebühr entfällt.

Versteckte oder unverständlich zusammengefasste Aufschläge würden den Unmut der Verbraucher verstärken.

Bäckereien sehen sich mit vielen Einzelvorgängen konfrontiert

Gerade Bäckereien verkaufen täglich große Mengen kleiner Produkte.

Jeder Becher zählt einzeln

Kaffee, Kakao und andere Getränke im Einwegbecher lösen jeweils eine eigene Steuer aus.

Bei mehreren Tausend Verkäufen pro Monat entsteht erheblicher Erfassungsaufwand.

Unterschied zwischen Mitnehmen und Verzehr vor Ort

Bäckereien mit Sitzplätzen müssen unterscheiden, ob ein Produkt vor Ort auf Mehrweggeschirr oder zum Mitnehmen in einer Einwegverpackung ausgegeben wird.

Kassensysteme müssen angepasst werden

Die Verpackungssteuer muss technisch korrekt erfasst und in der Buchhaltung nachvollziehbar sein.

Ältere Kassensysteme könnten dafür zusätzliche Programmierungen oder neue Geräte benötigen.

Handwerk fordert landesweite statt kommunaler Einzellösungen

Die Handwerkskammer Potsdam begrüßte zwar die Verschiebung, hält die kommunale Einzellösung aber weiterhin für problematisch.

Unterschiedliche Regeln von Stadt zu Stadt

Ein Betrieb mit Filialen in Potsdam, Werder, Berlin und weiteren Orten könnte künftig je nach Kommune unterschiedliche Abgaben und Dokumentationspflichten erfüllen müssen.

Wettbewerbsverzerrung an der Stadtgrenze

Ein Café wenige Meter außerhalb Potsdams muss keine kommunale Verpackungssteuer erheben.

Bei preissensiblen Kunden kann dies zu Wettbewerbsnachteilen für Potsdamer Unternehmen führen.

Einheitliche Lösung wäre einfacher

Die Handwerkskammer fordert deshalb eine landesweite Regelung, statt vieler unterschiedlicher kommunaler Modelle.

Eine einheitliche Lösung könnte Verwaltung und Kommunikation vereinfachen, würde allerdings die kommunale Entscheidungshoheit einschränken.

Potsdams Haushalt darf nicht Hauptmotiv werden

Die Einführung fällt in eine Zeit angespannter kommunaler Finanzen.

Eine Million Euro sind für die Stadt attraktiv

Zusätzliche Einnahmen helfen einem Haushalt, der gleichzeitig Schulen, Verkehr, Kultur, Wohnungsbau und soziale Aufgaben finanzieren muss.

Steuer muss trotzdem umweltpolitisch begründet bleiben

Eine Verpackungssteuer ist nur glaubwürdig, wenn der Schwerpunkt auf Müllvermeidung und Mehrweg liegt.

Wird sie vor allem als neue Einnahmequelle betrachtet, wächst der Eindruck, Gastronomie und Kunden sollten Haushaltsprobleme ausgleichen.

Verwendung der Einnahmen transparent machen

Potsdam sollte jährlich veröffentlichen:

  • wie hoch die Bruttoeinnahmen waren,
  • welche Verwaltungskosten entstanden,
  • wie viel Geld in Mehrwegförderung floss,
  • wie sich Reinigungs- und Müllkosten entwickelten,
  • ob die Zahl der Einwegverpackungen tatsächlich sank.

Wirkung auf den Müll muss messbar sein

Die ökologische Begründung darf nicht nur vermutet werden.

Straßenmüll ist ein sichtbares Problem

Einwegbecher, Schalen und Besteck landen besonders in Innenstädten, Parks, an Haltestellen und touristischen Orten im öffentlichen Raum.

Die Reinigung verursacht Kosten und bindet Personal.

Müllmenge sollte vor und nach Einführung verglichen werden

Potsdam braucht eine belastbare Ausgangserhebung.

Nur wenn Abfallmengen, Reinigungsaufwand und Nutzungszahlen vor dem 1. Oktober dokumentiert werden, kann später bewertet werden, ob die Steuer wirkt.

Tübinger Erfahrungen werden unterschiedlich bewertet

Befürworter verweisen auf stärkere Mehrwegnutzung und Steuereinnahmen. Kritiker bezweifeln, dass sich die gesamte Müllmenge eindeutig reduziert habe. Auch in Brandenburg wird deshalb über die tatsächliche ökologische Wirkung gestritten.

Potsdam sollte nicht einfach fremde Erfolgsmeldungen oder Kritik übernehmen, sondern eigene Daten erheben.

Tourismusstadt muss verständlich informieren

Potsdam empfängt jährlich zahlreiche Besucher, die die örtlichen Regeln nicht kennen.

Preisunterschiede können überraschen

Touristen werden möglicherweise erst an der Kasse erfahren, dass ein Getränk oder Imbiss wegen der Verpackung deutlich teurer wird.

Mehrsprachige Hinweise sinnvoll

Cafés, Sehenswürdigkeiten und gastronomische Standorte sollten verständliche Hinweise auf Deutsch und Englisch erhalten.

Pfandsystem muss für Tagesgäste funktionieren

Ein Mehrwegbecher ist für Besucher nur attraktiv, wenn er noch am selben Tag an vielen Stellen zurückgegeben werden kann.

Ein System mit wenigen Rückgabestellen oder zwingender App-Registrierung wäre für Touristen ungeeignet.

Märkte und Feste benötigen klare Abgrenzungen

Potsdam veranstaltet regelmäßig Wochenmärkte, Stadtfeste und Weihnachtsangebote.

Ausnahme gilt nicht unbegrenzt

Nur zeitlich begrenzte Verkäufer innerhalb der vorgesehenen Jahreshöchstzahl profitieren von der Ausnahme.

Regelmäßige Händler können steuerpflichtig bleiben

Wer wöchentlich auf einem Markt verkauft, überschreitet die Grenze schnell und muss sich auf die Steuer einstellen.

Weihnachtsgeschäft wird erster großer Test

Die Einführung zum 1. Oktober bedeutet, dass die Steuer bereits während der Herbstveranstaltungen und des Weihnachtsgeschäfts gilt.

Gerade dann werden große Mengen Heißgetränke und Speisen in mobilen Verkaufsständen ausgegeben.

Die Stadt muss rechtzeitig klären, welche Marktanbieter steuerpflichtig sind und welche Ausnahmen tatsächlich greifen.

Drei Monate Aufschub sind knapp

Die Verschiebung entlastet Betriebe, löst aber nicht alle praktischen Probleme.

Kassensysteme und Buchhaltung anpassen

Unternehmen müssen steuerpflichtige Verpackungen erfassen, Preise ändern und Abrechnungsprozesse vorbereiten.

Mehrwegbehälter beschaffen

Geeignete Becher und Schalen müssen bestellt, gelagert und gereinigt werden.

Wenn viele Betriebe gleichzeitig umstellen, können Lieferengpässe entstehen.

Mitarbeiter schulen

Beschäftigte müssen wissen, welche Verpackungen besteuert werden, wie Mehrweg ausgegeben wird und wie Rücknahmen funktionieren.

Kunden informieren

Preisschilder, Speisekarten, Apps und Onlineangebote müssen angepasst werden.

Für kleine Betriebe sind drei Monate daher keine lange Übergangsphase.

Stadt muss Beratung statt nur Kontrolle anbieten

Die Akzeptanz wird wesentlich davon abhängen, wie die Verwaltung auftritt.

Verständliche Fallbeispiele notwendig

Eine allgemeine Satzung beantwortet nicht jede praktische Frage.

Die Stadt sollte konkrete Beispiele für Bäckereien, Lieferdienste, Eisdielen, Restaurants, Kantinen, Tankstellen und Marktstände veröffentlichen.

Zentrale Ansprechpartner einrichten

Betriebe benötigen vor dem Start schnelle und verbindliche Antworten.

Lange Wartezeiten oder widersprüchliche Auskünfte würden zu Fehlern und zusätzlichem Ärger führen.

Anfangsphase mit Augenmaß

Vorsätzliche Steuerhinterziehung muss verfolgt werden.

Bei nachvollziehbaren Fehlern in den ersten Monaten sollte die Stadt jedoch zunächst beraten und angemessene Nachbesserungsfristen ermöglichen, sofern dies rechtlich zulässig ist.

Was Potsdam bis Oktober klären muss

Vor dem Start bleiben mehrere entscheidende Aufgaben.

Einheitliches Mehrwegsystem

Die Stadt muss zeigen, wie Rückgabe, Reinigung und Verteilung praktisch funktionieren sollen.

Vollständige Auslegungshinweise

Betriebe benötigen rechtssichere Antworten auf Grenzfälle.

Einfache digitale Steuererklärung

Die Meldung der Verpackungsmengen darf nicht aus komplizierten Papierformularen bestehen.

Transparente Verwaltungskosten

Potsdam sollte offenlegen, wie viele Mitarbeiter für Einführung, Prüfung und Beratung eingesetzt werden.

Messbare Umweltziele

Es braucht konkrete Kennzahlen für Müllmenge, Mehrweganteil und Reinigungsaufwand.

Klare Kundeninformation

Die Steuer darf nicht erst beim Bezahlen überraschend auftauchen.

Potsdam darf aus Müllvermeidung keine neue Bürokratiemaschine machen

Das Ziel ist richtig. Innenstädte, Parks und Haltestellen werden täglich mit Einwegbechern, Schalen und Besteck belastet. Wer Verpackungen nur wenige Minuten nutzt und danach entsorgt, verursacht Kosten für Herstellung, Transport, Abfall und Reinigung.

Ein deutlicher Preisunterschied kann Mehrweg attraktiver machen.

Trotzdem ist die Kritik der Wirtschaft berechtigt. Eine kommunale Steuer muss von Tausenden Betrieben erfasst, dokumentiert und abgerechnet werden. Besonders kleine Cafés, Bäckereien und Imbisse verfügen nicht über große Verwaltungsabteilungen.

Die dreimonatige Verschiebung war deshalb notwendig. Eigentlich hätte die Stadt viele praktische Fragen beantworten müssen, bevor sie den ursprünglichen Starttermin im Juli beschloss.

Nun darf Potsdam den Aufschub nicht verstreichen lassen.

Bis Oktober braucht die Stadt ein einfaches Mehrwegsystem, klare Auslegungshinweise und eine digitale Abrechnung, die auch kleine Betriebe bewältigen können. Die Steuer darf nicht dazu führen, dass Unternehmer stundenlang Verpackungslisten führen, während ihr eigentliches Geschäft liegen bleibt.

Ebenso wichtig ist Ehrlichkeit gegenüber den Verbrauchern. Die 50 Cent werden in vielen Fällen an der Kasse landen. Gerade bei preiswerten Speisen kann der Aufschlag erheblich sein.

Die Stadt muss außerdem beweisen, dass die Steuer tatsächlich Müll reduziert. Eine Million Euro Einnahmen allein ist kein ökologischer Erfolg. Entscheidend ist, ob weniger Einwegverpackungen verkauft werden, mehr Behälter im Kreislauf bleiben und die Straßenreinigung entlastet wird.

Potsdam übernimmt eine Vorreiterrolle für Brandenburg. Gelingt die Einführung, könnten weitere Städte folgen. Scheitert sie an Bürokratie, unklaren Regeln und einem unpraktischen Mehrwegsystem, wird die Verpackungssteuer zum abschreckenden Beispiel.

Der 1. Oktober ist deshalb nicht nur ein neuer Steuertermin. Er ist ein Test dafür, ob kommunaler Umweltschutz im Alltag tatsächlich funktionieren kann.