Schwerin. Bürokratieabbau gehört seit Jahren zu den zuverlässigsten Versprechen deutscher Politik.
Nahezu jede Regierung kündigt an, Anträge zu vereinfachen, Genehmigungen zu beschleunigen und Unternehmen von unnötigen Berichtspflichten zu entlasten. Trotzdem klagen Handwerker, Gastronomen, Landwirte und Industriebetriebe weiterhin über Formulare, lange Wartezeiten und schwer erreichbare Behörden.
Mecklenburg-Vorpommern will nun einen neuen Anlauf unternehmen.
Der Landtag verabschiedete am 1. Juli 2026 das erste Bürokratieentlastungsgesetz des Landes. Die rot-rote Landesregierung spricht von einem umfassenden Modernisierungspaket, das Vorschriften vereinfachen, Schriftformerfordernisse abbauen und Verwaltungsverfahren stärker digitalisieren soll.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte, Wirtschaft und Bevölkerung erwarteten zu Recht weniger Bürokratie. Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue bezeichnete das Gesetz als bislang umfangreichsten Bürokratieabbau einer Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern.
Wirtschaftsvertreter beurteilen das Ergebnis erheblich nüchterner.
Die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern kritisiert, dass die angekündigte Genehmigungsfiktion für zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche gleich wieder ausgeschlossen werde. Der NDR fasste die Kritik mit dem Begriff „Mogelpackung“ zusammen.
Was bedeutet Genehmigungsfiktion?
Die Grundidee ist einfach.
Reicht ein Unternehmen einen vollständigen Antrag ein und entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist, soll die Genehmigung in geeigneten Verfahren automatisch als erteilt gelten.
Die Verwaltung könnte einen Antrag dann nicht mehr unbegrenzt liegen lassen. Für Unternehmen entstünde eine kalkulierbare Frist.
Die Landesregierung hatte als Beispiel Abfallbewirtschaftungspläne von Hafenbetreibern genannt. Entscheidet die Behörde dort innerhalb von drei Monaten nicht, kann die Genehmigung künftig unter bestimmten Voraussetzungen als erteilt gelten.
Eine solche Regelung verändert die Verantwortung.
Bislang trägt häufig das Unternehmen das wirtschaftliche Risiko einer langsamen Verwaltung. Maschinen sind bestellt, Kredite laufen, Grundstücke wurden erworben und Mitarbeiter eingestellt – doch der Betrieb kann nicht beginnen, weil ein Bescheid fehlt.
Mit einer Genehmigungsfiktion steigt dagegen der Druck auf die Behörde, innerhalb der vorgesehenen Frist zu handeln.
Schweigen hätte eine rechtliche Folge.
Ausnahmen in entscheidenden Bereichen
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Wirtschaft an.
Die Genehmigungsfiktion wird zwar grundsätzlich eingeführt, in zahlreichen Bereichen jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu gehören nach den Beratungsunterlagen unter anderem große Teile des Baurechts sowie weitere sensible und fachrechtlich komplexe Verfahren.
Ausgerechnet das Baurecht gehört jedoch zu den Bereichen, in denen Unternehmen besonders häufig über lange Bearbeitungszeiten klagen.
Wer eine neue Produktionshalle, ein Hotel, einen Gewerbebetrieb oder eine Erweiterung plant, benötigt häufig mehrere Genehmigungen und Stellungnahmen. Beteiligt sein können:
- Bauämter,
- Umweltbehörden,
- Denkmalschutz,
- Brandschutz,
- Wasserbehörden,
- Straßenverkehrsämter,
- Arbeitsschutz,
- und kommunale Gremien.
Wird die Genehmigungsfiktion dort vollständig ausgeschlossen, bleibt ihr Nutzen für größere Investitionen begrenzt.
Die Unternehmensverbände werfen der Landesregierung daher sinngemäß vor, ein wirksames Instrument anzukündigen, es aber dort nicht anzuwenden, wo Unternehmen besonders stark unter langsamen Verfahren leiden.
Landesregierung verweist auf konkrete Erleichterungen
Das Gesetz besteht allerdings nicht nur aus der Genehmigungsfiktion.
Nach Angaben der Landesregierung reicht künftig in vielen Verfahren eine einfache Textform, etwa eine E-Mail, anstelle einer eigenhändig unterschriebenen Schriftform. Beglaubigungen und Originalunterlagen sollen in mehreren Fällen entfallen. Öffentliche Bekanntmachungen und Planunterlagen können stärker digital veröffentlicht werden. Zudem werden einzelne Berichts-, Anzeige- und Dokumentationspflichten reduziert.
Für Bürger und kleinere Unternehmen können solche Änderungen durchaus spürbar sein.
Wer nicht mehr für jedes Schreiben ein Original ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden muss, spart Zeit und Kosten. Digitale Unterlagen erleichtern außerdem die Bearbeitung über größere Entfernungen hinweg.
Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist das wichtig.
Unternehmen sitzen nicht nur in Schwerin, Rostock oder Neubrandenburg, sondern auch in kleineren Städten und ländlichen Gemeinden. Der Weg zur zuständigen Behörde kann weit sein.
Doch elektronische Kommunikation allein ist noch kein vollständiger Bürokratieabbau.
Ein kompliziertes Verfahren bleibt kompliziert, auch wenn das Formular künftig als PDF statt auf Papier verschickt wird.
Digitalisierung ersetzt keine Entscheidung
Viele Unternehmen erleben bereits heute, dass Anträge digital eingereicht werden können.
Danach beginnen jedoch dieselben Abstimmungs- und Prüfprozesse wie früher. Unterlagen werden mehrfach angefordert, verschiedene Ämter nacheinander beteiligt und Rückfragen über Wochen oder Monate verteilt.
Ein digitales Portal beschleunigt ein Verfahren nur dann, wenn dahinter auch die Abläufe verändert werden.
Dazu gehören:
- klare Zuständigkeiten,
- verbindliche Bearbeitungsfristen,
- gemeinsame Datenbestände,
- ausreichend geschultes Personal,
- nachvollziehbare Anforderungen,
- und eine zentrale Ansprechperson für den Antragsteller.
Ohne diese Voraussetzungen entsteht lediglich digitale Bürokratie.
Unternehmen laden dieselben Unterlagen in verschiedene Systeme hoch und müssen anschließend trotzdem telefonisch nachfragen, ob der Antrag vollständig ist.
Kommunen fühlen sich zu wenig beteiligt
Auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern äußerte Vorbehalte.
Der Verband kritisierte in seiner Stellungnahme, dass kommunale Praktiker stärker und früher in die Erarbeitung des Gesetzes hätten einbezogen werden sollen. Dem Entwurf sei anzumerken, dass er vor allem aus Sicht der Landesregierung geschrieben worden sei. Entlastungen seien besonders für die Landesebene vorgesehen, während die kommunale Praxis nicht ausreichend berücksichtigt werde.
Das ist ein wichtiger Einwand.
Viele Genehmigungen werden nicht von Ministerien in Schwerin bearbeitet, sondern in Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden und Ämtern.
Dort fehlen häufig Fachkräfte. Stellen bleiben unbesetzt, ältere Mitarbeiter gehen in den Ruhestand und komplexe Rechtsvorschriften müssen von kleinen Verwaltungen umgesetzt werden.
Ein Gesetz kann Fristen verkürzen.
Es kann aber nicht automatisch neue Bauingenieure, Verwaltungsjuristen oder Umweltfachleute schaffen.
Wenn Personal und digitale Systeme fehlen, steigt durch zusätzliche Fristen lediglich der Druck auf die Beschäftigten. Verfahren werden dann möglicherweise schneller, aber nicht zwingend besser.
Handwerk sieht einen ersten Schritt
Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern bewertete den Gesetzentwurf differenzierter.
Sie bezeichnete ihn grundsätzlich als wichtigen ersten Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung. Zugleich machte auch das Handwerk deutlich, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien.
Gerade kleine Betriebe leiden besonders stark unter bürokratischem Aufwand.
Ein Großkonzern kann eigene Rechts-, Steuer- und Personalabteilungen unterhalten. Ein Handwerksmeister muss Formulare, Dokumentationen und Anträge dagegen häufig selbst am Abend oder Wochenende bearbeiten.
Jede zusätzliche Pflicht fehlt dann bei:
- Kundenberatung,
- Ausbildung,
- Auftragsbearbeitung,
- Baustellenleitung,
- und Unternehmensentwicklung.
Bürokratie wirkt deshalb nicht auf alle Unternehmen gleich.
Je kleiner ein Betrieb ist, desto größer ist häufig der Anteil der Arbeitszeit, den der Inhaber selbst für Verwaltung aufbringen muss.
Bauwirtschaft braucht vor allem Planungssicherheit
Für die Bauwirtschaft ist nicht nur die Dauer eines Genehmigungsverfahrens entscheidend.
Mindestens ebenso wichtig ist die Berechenbarkeit.
Unternehmen müssen wissen, welche Unterlagen erforderlich sind, wann eine Entscheidung fällt und ob spätere Nachforderungen zu erwarten sind. Verzögert sich ein Projekt, steigen Finanzierungskosten und Baupreise. Beauftragte Firmen verlieren möglicherweise die eingeplanten Zeitfenster.
Das betrifft nicht nur große Industrieansiedlungen.
Auch kleinere Projekte können scheitern:
- Erweiterungen von Pensionen,
- neue Ferienwohnungen,
- Werkstätten,
- Lagerhallen,
- landwirtschaftliche Gebäude,
- Pflegeeinrichtungen,
- oder Wohnungen für Beschäftigte.
Mecklenburg-Vorpommern benötigt Investitionen besonders dringend.
Das Land ist dünn besiedelt, viele Regionen verlieren Einwohner und Unternehmen finden nur schwer Nachfolger oder Fachkräfte. Wer investieren will, darf nicht durch vermeidbare Verwaltungsschleifen entmutigt werden.
Schutzvorschriften bleiben notwendig
Trotz berechtigter Wirtschaftskritik kann nicht jede Genehmigung automatisch erteilt werden.
Bei größeren Bau-, Umwelt- oder Gesundheitsprojekten können fehlerhafte Entscheidungen erhebliche Folgen haben. Genehmigungen betreffen möglicherweise Hochwasserschutz, Grundwasser, Brandsicherheit, Naturschutz oder die Gesundheit von Beschäftigten und Anwohnern.
Auch der Landkreistag unterstützte den Ausschluss automatischer Genehmigungen in sensiblen Gesundheitsbereichen, weil dort Qualifikations- und Bedarfsprüfungen erforderlich seien.
Die Alternative zu Bürokratie darf deshalb nicht Beliebigkeit sein.
Ein Unternehmen braucht schnelle Entscheidungen, aber auch Rechtssicherheit. Eine automatisch entstandene Genehmigung kann problematisch werden, wenn später festgestellt wird, dass wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Dann drohen:
- Baustopps,
- Rückbau,
- Schadenersatzforderungen,
- Rechtsstreitigkeiten,
- und Verluste für Unternehmen sowie Steuerzahler.
Eine Genehmigungsfiktion eignet sich daher vor allem für standardisierte und überschaubare Verfahren.
Bei komplexen Vorhaben ist eine verbindliche Bearbeitungsfrist mit klarer Eskalationsregel möglicherweise sinnvoller als eine automatische Genehmigung.
Bürokratie entsteht häufig auf mehreren Ebenen
Die Landesregierung weist zu Recht darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht sämtliche Vorschriften allein verändern kann.
Viele Pflichten stammen aus Bundes- oder Europarecht. Dazu gehören etwa Regelungen zu Umweltprüfungen, Datenschutz, Arbeitsrecht, Steuern, Vergabe und Produktsicherheit.
Ein Landesgesetz kann daher nur einen Teil des Problems lösen.
Für Unternehmen ist diese Zuständigkeitsverteilung allerdings zweitrangig.
Ein Betrieb unterscheidet im Alltag kaum, ob eine Pflicht aus Brüssel, Berlin, Schwerin oder der eigenen Gemeinde stammt. Er erlebt nur den gesamten Aufwand.
Deshalb reicht es nicht, Verantwortung zwischen politischen Ebenen hin- und herzuschieben.
Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam prüfen:
- Welche Angaben werden mehrfach abgefragt?
- Welche Nachweise liegen Behörden bereits vor?
- Welche Pflichten können zusammengelegt werden?
- Welche Schwellenwerte können angehoben werden?
- Welche Fristen sind tatsächlich notwendig?
- Welche Landesverschärfungen gehen über Bundesrecht hinaus?
„Once only“ muss zum Grundprinzip werden
Ein wirksamer Bürokratieabbau würde bedeuten, dass Unternehmen eine Information nur einmal an den Staat übermitteln müssen.
Besitzt eine Behörde bereits einen Handelsregisterauszug, eine Steuernummer oder Unternehmensdaten, sollten andere Behörden diese Informationen – unter Beachtung des Datenschutzes – selbst abrufen können.
In der Praxis müssen Betriebe dieselben Angaben häufig mehrfach einreichen.
Das kostet nicht nur Zeit bei den Unternehmen. Auch Verwaltungsmitarbeiter prüfen und speichern identische Dokumente immer wieder neu.
Der Staat produziert dadurch seine eigene Mehrarbeit.
Digitale Register und einheitliche Schnittstellen könnten diesen Aufwand deutlich verringern. Dafür braucht es jedoch Investitionen, technische Standards und politischen Willen.
Kleine Unternehmen brauchen einfache Regeln
Gesetze werden häufig für komplexe Einzelfälle formuliert.
Am Ende gelten dieselben Anforderungen jedoch auch für kleine Familienbetriebe, Handwerker oder Gastronomen.
Ein Hotel mit zehn Zimmern kann nicht dieselben Verwaltungsabteilungen vorhalten wie eine internationale Hotelkette. Ein kleiner Lebensmittelhersteller besitzt andere Möglichkeiten als ein Großkonzern.
Bürokratieabbau sollte deshalb stärker nach Unternehmensgröße unterscheiden.
Denkbar wären:
- höhere Schwellenwerte,
- vereinfachte Berichtspflichten,
- Musterformulare,
- zentrale Beratungsstellen,
- längere Übergangsfristen,
- und Ausnahmen für Kleinstunternehmen, sofern keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
Gerade in Mecklenburg-Vorpommern wird die Wirtschaft stark von kleinen und mittleren Betrieben geprägt.
Ein Gesetz, das hauptsächlich große Verwaltungsverfahren verändert, erreicht viele dieser Unternehmen nicht.
Entlastung darf nicht neue Unsicherheit schaffen
Ein weiteres Problem entsteht, wenn Vorschriften zu häufig geändert werden.
Unternehmen müssen sich dann regelmäßig in neue Formulare, Fristen und digitale Systeme einarbeiten. Was als Entlastung gedacht ist, erzeugt zunächst zusätzlichen Schulungs- und Beratungsaufwand.
Deshalb benötigt Bürokratieabbau auch Beständigkeit.
Regeln sollten:
- verständlich,
- langfristig,
- digital nutzbar,
- bundesweit möglichst einheitlich,
- und praktisch umsetzbar sein.
Eine kurze Vorschrift, die jedes Jahr geändert wird, kann belastender sein als eine etwas längere Regel, die zehn Jahre zuverlässig gilt.
Was ein zweites Gesetz leisten müsste
Die Bezeichnung „erstes Bürokratieentlastungsgesetz“ zeigt, dass die Landesregierung weitere Schritte plant.
Ein zweites Gesetz sollte nicht erneut hauptsächlich formale Änderungen zusammenfassen. Es müsste gezielt jene Hindernisse behandeln, die Unternehmen in der Praxis besonders häufig nennen.
Dazu gehören:
- Baugenehmigungen,
- Gewerbeansiedlungen,
- öffentliche Vergaben,
- Fördermittelanträge,
- Berichtspflichten,
- Unternehmensnachfolgen,
- touristische Betriebe,
- Landwirtschaft,
- erneuerbare Energien,
- und digitale Verwaltungszugänge.
Vor der Erarbeitung sollte die Landesregierung Unternehmer, Handwerker, Kommunen und Verwaltungsmitarbeiter systematisch befragen.
Nicht jede Beschwerde wird sich durch eine Gesetzesänderung lösen lassen.
Doch die Menschen, die täglich mit den Verfahren arbeiten, wissen meist genau, an welchen Stellen Zeit und Geld verloren gehen.
Bürokratieabbau muss beim Betrieb ankommen
Das neue Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns enthält sinnvolle Ansätze.
Weniger Schriftform, mehr digitale Bekanntmachungen und der Verzicht auf einzelne Originalunterlagen sind vernünftig. Auch eine Genehmigungsfiktion kann Behörden zu schnelleren Entscheidungen bewegen.
Doch der Anspruch ist größer als die bisherige Wirkung.
Wer ein Gesetz als umfassenden Bürokratieabbau präsentiert, muss sich daran messen lassen, ob ein Handwerker, Hotelier oder Industrieunternehmen tatsächlich schneller investieren kann.
Genau daran bestehen berechtigte Zweifel.
Die Genehmigungsfiktion wird eingeführt und gleichzeitig in zahlreichen entscheidenden Bereichen ausgeschlossen. Ausgerechnet bei Bauvorhaben, die für Arbeitsplätze und regionale Entwicklung besonders wichtig sind, bleibt vieles beim Alten.
Natürlich dürfen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards nicht durch bloßes Schweigen einer Behörde verschwinden.
Aber daraus darf nicht folgen, dass Verfahren weiterhin ohne verbindliche Entscheidung liegen bleiben können.
Der Staat schuldet Bürgern und Unternehmen eine Antwort.
Ein Antrag muss genehmigt oder nachvollziehbar abgelehnt werden – innerhalb einer klaren Frist.
Konservative Wirtschaftspolitik bedeutet nicht, sämtliche Regeln abzuschaffen. Sie bedeutet verlässliche Regeln, persönliche Verantwortung und eine Verwaltung, die Investitionen ermöglicht, statt sie über Jahre zu verwalten.
Mecklenburg-Vorpommern hat einen ersten Schritt gemacht.
Der entscheidende zweite Schritt wäre jedoch, aus der Sicht der Unternehmen und Kommunen zu handeln – nicht nur aus der Sicht der Ministerien.
Bürokratieabbau wird nicht daran gemessen, wie viele Paragrafen ein Gesetz ändert.
Er wird daran gemessen, wie viele Stunden ein Betrieb am Ende tatsächlich spart.