Magdeburg. Wasser war in Deutschland lange eine Selbstverständlichkeit. Der Hahn wurde aufgedreht, der Garten bewässert, der Sportplatz gesprengt und das Feld beregnet.
Doch in Sachsen-Anhalt wird Wasser zunehmend zu einer knappen Ressource.
Mehrere Landkreise haben in den vergangenen Wochen die Entnahme aus Flüssen, Bächen, Seen, Teichen und teilweise auch aus privaten Brunnen eingeschränkt. Hintergrund sind niedrige Wasserstände, sinkende Grundwasserpegel und mehrere niederschlagsarme Jahre.
Damit wird aus einem Umweltproblem eine politische Verteilungsfrage.
Dürfen Bürger ihre Gärten noch bewässern? Wie sollen Sportvereine ihre Plätze erhalten? Müssen Landwirte Ernteausfälle hinnehmen? Und gelten für Industrie, Landwirtschaft, Kommunen und Privatleute tatsächlich dieselben Maßstäbe?
Saalekreis verbietet Wasserentnahme bis Ende September
Im Saalekreis gilt seit dem 7. Juli ein weitreichendes Wasserentnahmeverbot.
Wasser darf nicht mehr aus natürlichen Gewässern wie Seen, Teichen, Flüssen und Bächen entnommen werden. Zusätzlich ist die Nutzung von Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen zwischen 8 und 18 Uhr untersagt. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für private Gartenbrunnen und soll voraussichtlich bis Ende September bestehen bleiben.
Betroffen sind unter anderem:
- Merseburg,
- Bad Dürrenberg,
- Leuna,
- Querfurt,
- Mücheln,
- Braunsbedra,
- Wettin-Löbejün,
- Petersberg,
- Teutschenthal,
- und Gemeinden rund um Halle.
Der Landkreis begründet die Einschränkungen mit immer niedrigeren Pegelständen. Mehrere niederschlagsarme Jahre hätten verhindert, dass sich Grund- und Oberflächengewässer ausreichend erholen konnten.
Anhalt-Bitterfeld untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Auch der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat eine Allgemeinverfügung erlassen.
Dort ist die Entnahme aus Oberflächengewässern mit sofortiger Wirkung verboten. Die Regelung gilt nach derzeitiger Planung bis zum 30. September 2026 oder bis zu einem früheren Widerruf.
Betroffen sind Städte und Gemeinden wie:
- Bitterfeld-Wolfen,
- Köthen,
- Zerbst,
- Sandersdorf-Brehna,
- Raguhn-Jeßnitz,
- Südliches Anhalt,
- Muldestausee,
- Osternienburger Land,
- und Zörbig.
Gerade in dieser Region treffen Industrie, Landwirtschaft, Seenlandschaften und private Nutzung aufeinander.
Das Bitterfelder Revier besitzt zahlreiche Tagebaufolgeseen und industrielle Standorte. Gleichzeitig sind viele Gemeinden landwirtschaftlich geprägt. Wenn Wasser knapp wird, entstehen deshalb schnell Nutzungskonflikte.
Altmarkkreis Salzwedel schränkt Entnahmen ein
Im Altmarkkreis Salzwedel gelten seit dem 4. Juli ebenfalls Beschränkungen.
Die Behörde weist darauf hin, dass Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben und Teichen grundsätzlich nicht ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf. Zusätzlich wurden wegen der Trockenheit weitere Einschränkungen beschlossen.
Nach den veröffentlichten Regelungen ist die Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen tagsüber untersagt. Die Regelung betrifft damit auch private Nutzer und Vereine.
Besonders betroffen sind:
- Salzwedel,
- Gardelegen,
- Klötze,
- Arendsee,
- Kalbe,
- Beetzendorf,
- Diesdorf,
- und die umliegenden Dörfer.
In der Altmark sind die Entfernungen groß, Landwirtschaft und Forstwirtschaft prägen weite Teile der Region. Wasserbeschränkungen treffen dort nicht nur Ziergärten, sondern wirtschaftliche Grundlagen.
Landkreis Stendal reagierte bereits Ende Juni
Auch der Landkreis Stendal schränkte die Wasserentnahme bereits Ende Juni ein.
Dort ist es nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mithilfe technischer Geräte zu entnehmen. Das gilt sowohl für Eigentümer und Anlieger als auch für bereits bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme damit, dass nicht nur Felder, Gärten und Pflanzen bedroht sind. Auch Tiere und Pflanzen in Flüssen, Bächen und Teichen benötigen ausreichende Wasserstände, um zu überleben.
Betroffen sind unter anderem:
- Stendal,
- Tangermünde,
- Osterburg,
- Havelberg,
- Seehausen,
- Bismark,
- Tangerhütte,
- und zahlreiche Landgemeinden.
Was genau ist verboten?
Die Regeln unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis.
Je nach Region können folgende Maßnahmen gelten:
- keine Entnahme aus Bächen, Flüssen, Seen oder Teichen,
- kein Abpumpen mit Pumpen oder Schläuchen,
- eingeschränkte Nutzung privater Brunnen,
- keine Gartenbewässerung während bestimmter Tageszeiten,
- keine Bewässerung von Sportplätzen,
- Beschränkungen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft,
- sowie Bußgelder bei Verstößen.
Bürger dürfen deshalb nicht davon ausgehen, dass eine Regelung aus dem Nachbarlandkreis auch am eigenen Wohnort gilt.
Maßgeblich ist immer die jeweilige Allgemeinverfügung der zuständigen Kreisverwaltung.
Warum wird gerade tagsüber verboten?
Viele Landkreise beschränken die Bewässerung vor allem während der heißesten Tagesstunden.
Das hat einen einfachen Grund: Bei hohen Temperaturen verdunstet ein erheblicher Teil des Wassers, bevor es tiefer in den Boden eindringen kann.
Wer Rasen, Beete oder Sportplätze in der Mittagshitze bewässert, verbraucht deshalb mehr Wasser und erzielt gleichzeitig weniger Wirkung.
Frühe Morgenstunden oder der späte Abend sind effizienter.
Trotzdem bleibt die Frage, ob zeitliche Verbote allein ausreichen. Wenn die Grundwasserstände über Jahre sinken, löst eine Verschiebung der Bewässerung um einige Stunden das grundlegende Problem nicht.
Private Gartenbesitzer fühlen sich bevormundet
Besonders umstritten ist die Einschränkung privater Gartenbrunnen.
Viele Eigentümer haben Bohrungen, Pumpen und Leitungen aus eigener Tasche bezahlt. Sie gehen deshalb davon aus, dass sie das Grundwasser unter ihrem Grundstück nutzen dürfen.
Doch Wasser ist rechtlich keine unbegrenzt verfügbare Privatressource.
Grundwasser bewegt sich unter Grundstücksgrenzen hinweg. Wird an vielen Stellen gleichzeitig große Menge entnommen, kann der Pegel in einem gesamten Gebiet sinken.
Trotzdem muss die Politik solche Eingriffe gut begründen.
Ein Bürger, der morgens einige Gemüsepflanzen gießt, darf nicht automatisch mit einem Großverbraucher gleichgesetzt werden. Regeln müssen verhältnismäßig sein und tatsächliche Verbrauchsmengen berücksichtigen.
Landwirtschaft steht vor Ernteverlusten
Für Landwirte sind die Einschränkungen besonders folgenreich.
Getreide, Mais, Kartoffeln, Gemüse und Futterpflanzen benötigen je nach Wachstumsphase erhebliche Wassermengen. Bleibt der Regen aus, sinken Erträge und Qualitäten.
Wasserentnahmeverbote können deshalb zu direkten wirtschaftlichen Verlusten führen.
Betroffen sind insbesondere Betriebe in:
- der Altmark,
- dem Saalekreis,
- Anhalt-Bitterfeld,
- dem Salzlandkreis,
- der Börde,
- dem Burgenlandkreis,
- und im Raum Wittenberg.
Landwirte können nicht beliebig entscheiden, ob sie bewässern. Sie müssen Genehmigungen beachten, technische Anlagen finanzieren und steigende Energiepreise tragen.
Gleichzeitig wird von ihnen erwartet, regionale Lebensmittel zu produzieren.
Wenn Bewässerung eingeschränkt wird, können langfristig mehr Lebensmittel importiert werden müssen. Das wäre weder ökologisch noch wirtschaftlich automatisch sinnvoll.
Landwirtschaft darf nicht zum alleinigen Schuldigen gemacht werden
In der Debatte wird häufig schnell auf die Landwirtschaft gezeigt.
Tatsächlich gehört sie zu den großen Wasserverbrauchern. Doch ihr Wasserverbrauch dient nicht nur privaten Interessen, sondern der Erzeugung von Lebensmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob Landwirtschaft Wasser nutzen darf.
Entscheidend ist:
- welche Pflanzen angebaut werden,
- wie effizient bewässert wird,
- welche Mengen tatsächlich entnommen werden,
- welche Böden vorhanden sind,
- und ob Wasser gespeichert werden kann.
Moderne Tröpfchenbewässerung, Bodenfeuchtesensoren und nächtliche Bewässerung können den Verbrauch reduzieren.
Solche Systeme kosten jedoch Geld. Kleine und mittlere Betriebe können notwendige Investitionen nicht immer allein stemmen.
Industrie muss transparent behandelt werden
Besonders sensibel ist die Frage, welche Regeln für große Industriebetriebe gelten.
In Sachsen-Anhalt benötigen unter anderem Chemie, Lebensmittelproduktion, Energieerzeugung und andere industrielle Prozesse erhebliche Wassermengen.
Bürger akzeptieren Einschränkungen eher, wenn sie überzeugt sind, dass große Unternehmen ebenfalls sparen müssen.
Deshalb sollten Land und Landkreise offenlegen:
- welche Unternehmen besonders viel Wasser entnehmen,
- welche Genehmigungen bestehen,
- welche Mengen erlaubt sind,
- ob Verbrauchszahlen kontrolliert werden,
- und welche Sparmaßnahmen verlangt werden.
Es wäre politisch fatal, wenn Privatleute ihren Gemüsegarten nicht gießen dürfen, während große Entnehmer ohne erkennbare Einschränkung weiterarbeiten.
Wirtschaftliche Bedeutung darf nicht zu Intransparenz führen.
Sportvereine fürchten um ihre Plätze
Auch Sportvereine sind von Bewässerungsverboten betroffen.
Fußballplätze, Leichtathletikanlagen und andere Grünflächen können bei anhaltender Trockenheit stark geschädigt werden.
Trocknet ein Rasen vollständig aus, entstehen:
- harte und unebene Flächen,
- erhöhte Verletzungsgefahr,
- hohe Wiederherstellungskosten,
- Spielausfälle,
- und zusätzlicher Pflegeaufwand.
Viele Vereine arbeiten ehrenamtlich und verfügen nur über geringe finanzielle Reserven.
Wenn Kommunen oder Landkreise die Bewässerung untersagen, sollten sie deshalb prüfen, ob besonders gefährdete Sportflächen eingeschränkt weiter versorgt werden dürfen.
Ein pauschales Verbot kann am Ende teurer werden als eine gezielte und sparsame Bewässerung.
Kleingärtner und Selbstversorger besonders betroffen
Sachsen-Anhalt besitzt eine starke Kleingartenkultur.
In Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Bitterfeld, Stendal und vielen kleineren Städten bauen Menschen Obst und Gemüse an.
Für manche ist der Garten Freizeit. Für andere senkt er die Lebensmittelkosten und trägt zur Selbstversorgung bei.
Wer Tomaten, Gurken, Bohnen oder Kartoffeln anbaut, kann nicht mehrere Wochen vollständig auf Wasser verzichten.
Die Behörden sollten deshalb zwischen Zierrasen und Nutzpflanzen unterscheiden.
Es ist schwer vermittelbar, wenn ein großer Rasen genauso behandelt wird wie ein kleiner Gemüsegarten, der eine Familie teilweise versorgt.
Kommunen müssen selbst Vorbild sein
Städte und Gemeinden fordern Bürger zu sparsamer Wassernutzung auf.
Dann müssen sie selbst ebenfalls glaubwürdig handeln.
Dazu gehört:
- öffentliche Grünflächen nur gezielt bewässern,
- robuste und trockenheitsverträgliche Pflanzen verwenden,
- Regenwasser speichern,
- undichte Leitungen reparieren,
- unnötige Rasensprengung vermeiden,
- sowie neue Flächen nicht vollständig versiegeln.
Gleichzeitig dürfen junge Bäume nicht vertrocknen.
Wenn eine Kommune Bäume für viel Geld pflanzt und sie anschließend mangels Bewässerung eingehen, ist weder der Umwelt noch dem Haushalt geholfen.
Es braucht klare Prioritäten statt pauschaler Verbote.
Warum wurde nicht früher investiert?
Die Trockenheit kommt nicht überraschend.
Sachsen-Anhalt erlebt seit Jahren wiederkehrende Niedrigwasserstände und Sommer mit Einschränkungen. Trotzdem fehlen vielerorts ausreichend große Speicher, Rückhaltebecken und moderne Bewässerungssysteme.
Regenwasser wird noch immer schnell über Gräben, Kanäle und Flüsse abgeleitet, statt es möglichst lange in der Landschaft zu halten.
Notwendig wären:
- mehr Rückhalteflächen,
- Wiedervernässung geeigneter Böden,
- Speicher für Winter- und Starkregen,
- Entsiegelung,
- moderne Bewässerungsnetze,
- Nutzung gereinigten Abwassers,
- und eine bessere Pflege kleiner Gewässer.
Verbote sind kurzfristig einfach.
Infrastruktur aufzubauen ist schwieriger, aber langfristig wirksamer.
Wasser darf nicht zum Luxusgut werden
Wenn Wasser knapper wird, steigt auch die Sorge vor höheren Preisen.
Wasserversorger müssen Anlagen unterhalten, Brunnen sichern, Leitungen erneuern und die Qualität kontrollieren. Sinkt der Verbrauch, verteilen sich Fixkosten auf weniger Kubikmeter. Gleichzeitig steigen Investitionskosten.
Das kann zu höheren Gebühren führen.
Für Familien mit niedrigen Einkommen wäre das besonders belastend.
Trinkwasser gehört zur grundlegenden Daseinsvorsorge. Deshalb muss die Versorgung bezahlbar bleiben.
Luxusverbrauch und Verschwendung dürfen begrenzt werden. Der normale Bedarf eines Haushalts darf jedoch nicht zum finanziellen Risiko werden.
Braucht Sachsen-Anhalt ein einheitliches Wasserkonzept?
Derzeit entscheidet jeder Landkreis weitgehend selbst über konkrete Einschränkungen.
Das ist nachvollziehbar, weil die Lage regional unterschiedlich ist.
Gleichzeitig entsteht ein Flickenteppich.
In einem Landkreis darf morgens bewässert werden, im nächsten gelten andere Uhrzeiten und im dritten sind bestimmte Entnahmen vollständig verboten.
Das Land sollte deshalb einheitliche Grundregeln entwickeln.
Dazu könnten klar definierte Warnstufen gehören:
- normale Lage,
- angespannte Lage,
- erhebliche Wasserknappheit,
- akute Notlage.
Jede Stufe müsste mit transparenten und landesweit verständlichen Maßnahmen verbunden sein.
Regionale Anpassungen wären weiterhin möglich, aber Bürger und Betriebe wüssten besser, worauf sie sich einstellen müssen.
Wer kontrolliert die Verbote?
Wasserentnahmeverbote sind nur dann glaubwürdig, wenn sie kontrolliert werden.
Doch viele Landkreise verfügen nur über begrenztes Personal.
Eine flächendeckende Überwachung jedes Gartens, Feldes oder Brunnens ist kaum möglich.
Deshalb wird die Umsetzung stark von Hinweisen aus der Bevölkerung abhängen.
Das birgt Konfliktpotenzial.
Nachbarn könnten sich gegenseitig melden, obwohl sie die tatsächliche Rechtslage nicht kennen. Behörden müssen deshalb klar kommunizieren, was erlaubt und verboten ist.
Kontrollen sollten sich vor allem auf große oder offensichtliche Verstöße konzentrieren.
Ein Staat sollte nicht den Eindruck erzeugen, Kleingärtner systematisch zu überwachen, während große Entnahmemengen kaum öffentlich geprüft werden.
Wasserknappheit gefährdet auch Feuerwehren
Sinkende Pegelstände betreffen nicht nur Gärten und Landwirtschaft.
Feuerwehren benötigen bei Wald-, Feld- und Gebäudebränden schnell große Mengen Löschwasser.
Trockene Löschteiche, schwer zugängliche Gewässer und niedrige Grundwasserstände können Einsätze erschweren.
Kommunen müssen deshalb prüfen:
- ob Löschwasserbrunnen funktionieren,
- ob Teiche ausreichend gefüllt sind,
- ob Zufahrten frei bleiben,
- ob genügend Tanklöschfahrzeuge vorhanden sind,
- und wie landwirtschaftliche Wasserfässer eingebunden werden können.
Gerade in dünn besiedelten Regionen kann eine unzureichende Löschwasserversorgung lebensgefährlich werden.
Sparen müssen alle – aber nach gleichen Regeln
Wasser ist lebensnotwendig.
Wenn Flüsse austrocknen, Grundwasserstände sinken und Tiere sowie Pflanzen gefährdet sind, muss der Staat handeln.
Wasserentnahmeverbote können deshalb notwendig sein.
Doch Verbote allein sind keine Wasserpolitik.
Die Menschen erwarten zu Recht, dass Einschränkungen gerecht verteilt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der private Gartenbesitzer streng kontrolliert wird, während große Verbraucher geschont werden.
Landwirtschaft benötigt Wasser, um Lebensmittel zu produzieren. Industrie benötigt Wasser für Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Kommunen benötigen Wasser für Bäume, Sportplätze und öffentliche Anlagen. Bürger benötigen Wasser für Haushalt, Garten und Selbstversorgung.
Keine dieser Gruppen kann pauschal zum Schuldigen erklärt werden.
Konservative Politik bedeutet, Eigentum und persönliche Verantwortung zu achten. Dazu gehört, Bürgern nicht unnötig vorzuschreiben, wann sie eine einzelne Tomatenpflanze gießen dürfen.
Konservative Politik bedeutet aber ebenso, natürliche Lebensgrundlagen zu bewahren und Verschwendung zu verhindern.
Wer Wasser nutzt, muss verantwortungsvoll damit umgehen.
Das gilt für Privatleute genauso wie für Unternehmen, Landwirtschaft und Staat.
Sachsen-Anhalt braucht deshalb mehr als saisonale Allgemeinverfügungen.
Das Land braucht eine langfristige Strategie für Speicher, Gewässer, Landwirtschaft, Industrie und Trinkwasserversorgung.
Die Politik wusste seit Jahren, dass Trockenperioden häufiger auftreten und Wasserstände sinken.
Wenn jetzt immer neue Verbote notwendig werden, zeigt das auch, dass zu lange zu wenig investiert wurde.
Wasser darf nicht zum Luxusgut werden.
Und Sparsamkeit darf keine Einbahnstraße sein.