Magdeburg. Sachsen-Anhalt wagt einen politischen Vorstoß, der weit über die Landesgrenzen hinaus für Diskussionen sorgen dürfte.
Unter dem Titel „Teilhabe durch Mitwirkung – Perspektiven durch Beschäftigung“ hat die Landesregierung gemeinsam mit Landkreisen, Jobcentern, Arbeitsverwaltung und Wirtschaftsvertretern eine neue Initiative zur Bürgerarbeit gestartet.
Die Grundidee lautet: Wer arbeitsfähig ist, staatliche Leistungen bezieht und keine reguläre Beschäftigung hat, soll sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an gemeinnützigen Aufgaben beteiligen.
Ministerpräsident Sven Schulze von der CDU begründet das Modell mit Eigenverantwortung, gesellschaftlicher Teilhabe und Fairness gegenüber denjenigen, die das Sozialsystem durch ihre Arbeit und Steuern finanzieren. Gleichzeitig sollen Menschen schrittweise wieder an Ausbildung und reguläre Beschäftigung herangeführt werden.
Damit greift Sachsen-Anhalt eine Frage auf, die viele Bürger seit Jahren beschäftigt: Wie viel darf der Sozialstaat verlangen, wenn er dauerhaft den Lebensunterhalt eines arbeitsfähigen Menschen finanziert?
Wo die Bürgerarbeit zunächst eingeführt wird
Die Initiative wird nicht sofort flächendeckend in allen Städten und Landkreisen gleich umgesetzt.
Für Empfänger der neuen Grundsicherung starten Modellprojekte zunächst im Landkreis Mansfeld-Südharz und im Burgenlandkreis. Dort sollen neue Verfahren zur Aktivierung, Qualifizierung und Heranführung an Arbeit erprobt und wissenschaftlich begleitet werden.
Bei Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber entwickeln zusätzlich der Landkreis Wittenberg, der Burgenlandkreis und der Salzlandkreis neue Modelle.
Erfolgreiche Ansätze sollen später auf weitere Landkreise und die kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau übertragen werden.
Wittenberg zeigt, wie das Modell funktionieren soll
Besonders konkret wird die neue Bürgerarbeit im Landkreis Wittenberg.
Dort leben nach Angaben des Landkreises ungefähr 600 Asylbewerber. Etwa die Hälfte könnte grundsätzlich für eine Arbeitsgelegenheit infrage kommen.
Gleichzeitig beziehen mehr als 6.400 Menschen die neue Grundsicherung. Wie viele davon tatsächlich arbeitsfähig und für Bürgerarbeit geeignet sind, wird noch geprüft.
Der Landkreis sucht gemeinsam mit Kommunen, Sportvereinen, Krankenhäusern und weiteren Trägern nach geeigneten Tätigkeiten.
Vorgesehen sind beispielsweise die Pflege öffentlicher Grünflächen, die Unterstützung von Sportvereinen, die Reinigung und Pflege von Spielplätzen, einfache Arbeiten auf Friedhöfen, Hilfstätigkeiten in sozialen Einrichtungen und zusätzliche Aufgaben in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Nach Darstellung des Landkreises dürfen diese Arbeiten keine regulären Stellen ersetzen und nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten.
Oranienbaum-Wörlitz: Fünf Asylbewerber helfen der Stadt
In Oranienbaum-Wörlitz ist die Bürgerarbeit bereits sichtbar geworden.
Fünf Asylbewerber unterstützen die Stadt auf Sportanlagen, öffentlichen Spielplätzen und Friedhöfen. Bürgermeister Maik Strömer erklärte, dass beispielsweise die Unkrautbeseitigung auf den Sportanlagen ohne zusätzliche Unterstützung kaum zu bewältigen sei.
Das Beispiel zeigt den möglichen Nutzen des Modells.
Kleine Städte haben häufig zu wenig Personal, um Grünanlagen, Spielplätze und öffentliche Flächen ausreichend zu pflegen. Gleichzeitig leben vor Ort Menschen, die keiner regulären Beschäftigung nachgehen und vollständig oder überwiegend von staatlichen Leistungen abhängig sind.
Bürgerarbeit soll beide Seiten zusammenbringen.
Doch genau an diesem Punkt beginnt auch die politische Kontroverse.
Wo endet zusätzliche Hilfe und wo beginnt ein regulärer Arbeitsplatz?
Kommunen dürfen Bürgerarbeiter nur für zusätzliche, gemeinnützige und wettbewerbsneutrale Aufgaben einsetzen.
Das bedeutet: Eine Tätigkeit darf nicht lediglich deshalb als Bürgerarbeit vergeben werden, weil die Kommune keine reguläre Stelle bezahlen möchte.
Problematisch wäre beispielsweise, wenn ein Bürgerarbeiter einen bisher angestellten Hausmeister ersetzt, eine Kommune auf eine reguläre Stelle im Grünflächenamt verzichtet oder ein Krankenhaus dauerhafte Hilfstätigkeiten für wenige Cent erledigen lässt.
Auch private Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen dürfen durch Bürgerarbeit nicht benachteiligt werden.
IHK-Vertreter und Landesregierung betonen, dass genau das verhindert werden soll. Kritiker von Grünen, Linken und Wohlfahrtsverbänden bezweifeln jedoch, dass die Grenze in der Praxis immer eingehalten werden kann.
Sie warnen vor Lohndumping und der schleichenden Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Wie viel Geld erhalten Bürgerarbeiter?
Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis.
Die Teilnehmer erhalten weiterhin ihre Sozialleistungen. Für die geleistete Arbeit kommt eine geringe Aufwandsentschädigung hinzu.
Nach den bisher bekannt gewordenen Beispielen liegt diese häufig zwischen 80 Cent und einem Euro pro Stunde.
Diese geringe Summe gehört zu den Hauptkritikpunkten.
Wohlfahrtsverbände argumentieren, dass Arbeit auch angemessen bezahlt werden müsse. Wer mehrere Stunden täglich tätig sei, dürfe nicht den Eindruck erhalten, seine Leistung sei kaum etwas wert.
Die Landesregierung hält dagegen, dass die Aufwandsentschädigung kein Lohn sei. Unterkunft, Lebensunterhalt und weitere Leistungen würden weiterhin über das Sozialsystem finanziert.
Die politische Auseinandersetzung dreht sich deshalb auch um die Frage, ob Bürgerarbeit ein Einstieg in Beschäftigung oder Arbeit zu Bedingungen ist, die auf dem regulären Arbeitsmarkt niemals akzeptiert würden.
Können Leistungen gekürzt werden?
Die Bürgerarbeit soll nach dem Willen der Landesregierung nicht ausschließlich freiwillig sein.
Wer als arbeitsfähig eingestuft wird, eine zumutbare Tätigkeit zugewiesen bekommt und ohne ausreichenden Grund nicht mitwirkt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Bei Empfängern der Grundsicherung greift ein gestuftes Sanktionsverfahren. Wer Termine versäumt, zumutbare Tätigkeiten ablehnt oder dauerhaft nicht mitwirkt, kann einen Teil seiner Leistungen verlieren.
Bei wiederholter vollständiger Verweigerung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein weitgehender oder vollständiger Leistungsentzug drohen.
Für arbeitsfähige und nicht erwerbstätige Asylbewerber enthält das Asylbewerberleistungsgesetz bereits eine Grundlage für verpflichtende Arbeitsgelegenheiten. Bei unbegründeter Weigerung sind ebenfalls Kürzungen möglich.
Im Landkreis Wittenberg wurde von Reduzierungen bis zu 50 Prozent gesprochen.
Jeder Einzelfall muss jedoch rechtlich geprüft werden. Krankheit, Behinderung, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder andere gewichtige Gründe können einer Tätigkeit entgegenstehen.
Nicht jeder Leistungsempfänger ist arbeitsfähig
In der politischen Debatte entsteht schnell der Eindruck, Millionen Menschen bezögen Leistungen, obwohl sie problemlos arbeiten könnten.
Die Wirklichkeit ist komplizierter.
Unter den Empfängern staatlicher Leistungen befinden sich Menschen, die bereits arbeiten, aber zu wenig verdienen, Alleinerziehende ohne ausreichende Kinderbetreuung, Kranke, Menschen mit Behinderungen, ältere Arbeitslose, Personen ohne ausreichende Qualifikation, Menschen mit fehlenden Sprachkenntnissen und pflegende Angehörige.
Hinzu kommen Beschäftigte in Weiterbildungen und Menschen, die kurzfristig zwischen zwei Arbeitsstellen stehen.
Bürgerarbeit kann deshalb nur funktionieren, wenn Jobcenter und Behörden sorgfältig prüfen, wer tatsächlich einsatzfähig ist und welche Tätigkeit zur jeweiligen Person passt.
Eine pauschale Zuweisung nach dem Motto „Jeder kann irgendwo Unkraut jäten“ wäre weder gerecht noch wirtschaftlich sinnvoll.
Vom Bürgerarbeiter zum regulären Beschäftigten
Befürworter verweisen auf Menschen, die durch eine Arbeitsgelegenheit später eine reguläre Stelle gefunden haben.
Im Landkreis Wittenberg arbeitete ein syrischer Asylbewerber zunächst für eine Aufwandsentschädigung. Nachdem er sich bewährt hatte, erhielt er eine sozialversicherungspflichtige Anstellung als Hausmeister im Landratsamt.
Später möchte er nach eigenen Angaben eine Ausbildung zum Bäcker beginnen.
Solche Übergänge sind das erklärte Ziel des Modells.
Bürgerarbeit soll eine Tagesstruktur schaffen, Sprachkenntnisse verbessern, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit zeigen, erste berufliche Erfahrungen vermitteln und Kontakte zu Arbeitgebern ermöglichen.
Entscheidend wird sein, ob solche Beispiele zur Regel werden oder seltene Einzelfälle bleiben.
Was bedeutet Bürgerarbeit für Mansfeld-Südharz?
Mansfeld-Südharz gehört zu den Regionen Sachsen-Anhalts, die besonders unter Abwanderung, Alterung und schwachen kommunalen Finanzen leiden.
Betroffen sind unter anderem Lutherstadt Eisleben, Sangerhausen, Hettstedt, Mansfeld, Gerbstedt, Allstedt, Südharz und das Seegebiet Mansfelder Land.
Viele kleinere Gemeinden kämpfen mit knappen Bauhöfen, ungepflegten Grünflächen, fehlenden Mitarbeitern und einem hohen Sanierungsbedarf.
Bürgerarbeit könnte dort helfen, zusätzliche Aufgaben zu erledigen. Sie kann jedoch nicht die strukturellen Finanzprobleme der Kommunen lösen.
Wenn Städte dauerhaft zu wenig Geld für reguläres Personal haben, darf das Land Bürgerarbeit nicht als billigen Ersatz für eine angemessene Kommunalfinanzierung nutzen.
Burgenlandkreis: Zwischen Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit
Im Burgenlandkreis treffen unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen aufeinander.
Naumburg, Weißenfels, Zeitz, Freyburg und Nebra benötigen Arbeitskräfte in Pflege, Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Handwerk, Logistik, Tourismus, Landwirtschaft und kommunalen Dienstleistungen.
Gleichzeitig beziehen Menschen langfristig Sozialleistungen.
Die entscheidende Aufgabe besteht deshalb nicht darin, möglichst viele Bürgerarbeitsplätze zu schaffen. Die Betroffenen müssen vielmehr in die vorhandenen regulären Stellen vermittelt werden.
Dafür braucht es Sprachkurse, Führerscheine, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Kinderbetreuung, berufsbezogene Qualifizierung, zuverlässigen Nahverkehr und Kontakte zu Arbeitgebern.
Ein Arbeitseinsatz auf einem Friedhof kann ein Anfang sein. Er darf aber nicht zum jahrelangen Dauerzustand werden.
Salzlandkreis: Chancen für Schönebeck, Staßfurt und Aschersleben
Im Salzlandkreis sollen zunächst zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen werden.
Mögliche Einsatzorte liegen in Bernburg, Schönebeck, Staßfurt, Aschersleben, Calbe, Barby, Nienburg und Seeland.
Gerade kleinere Städte könnten bei Grünpflege, Vereinsarbeit und öffentlichen Anlagen profitieren.
Allerdings muss der Landkreis darauf achten, dass Aufgaben nicht lediglich dorthin verschoben werden, weil reguläres Personal fehlt.
Parallel sollte geprüft werden, welche Teilnehmer für Ausbildungs- und Arbeitsstellen in Industrie, Handwerk, Pflege oder Landwirtschaft geeignet sind.
Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau könnten folgen
Bei erfolgreicher Erprobung soll das Modell auf weitere Kommunen ausgeweitet werden.
In Halle wären Einsätze in Parks, Grünanlagen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Stadtteilzentren oder am Saaleufer denkbar.
In Magdeburg könnten öffentliche Plätze, Friedhöfe, Sportstätten sowie soziale und kulturelle Einrichtungen unterstützt werden.
In Dessau-Roßlau wären Tätigkeiten in öffentlichen Anlagen, bei Vereinen, auf Sportplätzen, bei kulturellen Veranstaltungen oder im Umfeld des Gartenreichs möglich.
Gerade in Großstädten besteht jedoch eine größere Gefahr, dass Bürgerarbeit Tätigkeiten berührt, die bereits von kommunalen oder privaten Unternehmen angeboten werden.
Argumente der Befürworter
Befürworter sehen in der Bürgerarbeit vor allem ein Gebot der Fairness gegenüber den Steuerzahlern.
Menschen, die täglich arbeiten und Steuern zahlen, erwarten, dass arbeitsfähige Leistungsempfänger ihren möglichen Beitrag leisten.
Hinzu kommt der Gedanke der Teilhabe. Lange Arbeitslosigkeit führt häufig zu Isolation, fehlender Tagesstruktur und dem Verlust beruflicher Fähigkeiten.
Bei Asylbewerbern können Arbeitsgelegenheiten außerdem helfen, Sprache, Arbeitsabläufe und gesellschaftliche Regeln im Alltag kennenzulernen.
Kommunen und Vereine profitieren von zusätzlichen Tätigkeiten, die sonst möglicherweise nicht erledigt würden.
Jobcenter erhalten zugleich einen besseren Eindruck von Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Qualifikationen der Teilnehmer.
Argumente der Kritiker
Kritiker warnen dagegen vor Billigarbeit.
Eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent oder einem Euro pro Stunde könne den Eindruck vermitteln, Arbeit habe kaum einen Wert.
Außerdem bestehe die Gefahr, dass Kommunen dauerhaft Bürgerarbeiter einsetzen, statt reguläre Beschäftigte einzustellen.
Umstritten sind auch Sanktionen. Kritiker halten es für problematisch, grundlegende Leistungen am Existenzminimum an verpflichtende Arbeit zu knüpfen.
Hinzu kommt die Frage, ob Tätigkeiten wie Unkrautjäten oder Müllsammeln tatsächlich zu einer beruflichen Qualifikation führen.
Auch der Verwaltungsaufwand ist erheblich. Teilnehmer müssen ausgewählt, angeleitet, kontrolliert und versichert werden.
Woran der Erfolg gemessen werden muss
Die Landesregierung darf die Initiative nicht allein daran messen, wie viele Menschen zu einer Arbeitsgelegenheit erschienen sind.
Entscheidend ist, wie viele Teilnehmer später reguläre Arbeit oder eine Ausbildung finden und wie viele auch nach sechs, zwölf oder 24 Monaten beschäftigt bleiben.
Ebenso muss geprüft werden, ob reguläre Stellen verdrängt werden, wie hoch die Kosten je Teilnehmer sind, wie häufig Sanktionen verhängt werden und wie viele Menschen die Maßnahme abbrechen.
Diese Daten sollten getrennt nach Landkreisen, Alter und Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit veröffentlicht werden.
Nur dann lässt sich beurteilen, ob Bürgerarbeit tatsächlich Menschen hilft oder lediglich eine politisch populäre Pflichtmaßnahme bleibt.
Wer arbeiten kann, sollte einen Beitrag leisten
Die Grundidee der Bürgerarbeit ist richtig.
Ein Sozialstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn Solidarität keine Einbahnstraße ist.
Wer unverschuldet arbeitslos, krank oder hilfsbedürftig ist, verdient Unterstützung. Wer dagegen arbeitsfähig ist, Leistungen erhält und jede zumutbare Mitwirkung verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das ist keine soziale Kälte.
Es ist Fairness gegenüber Verkäuferinnen, Pflegekräften, Handwerkern, Fahrern, Unternehmern und allen anderen, die jeden Monat Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Doch auch der Staat muss seinen Teil leisten.
Er darf Bürgerarbeit nicht als billigen Ersatz für reguläre Beschäftigung missbrauchen. Kommunen dürfen keine Stellen streichen und dieselben Tätigkeiten anschließend für 80 Cent erledigen lassen.
Arbeitsgelegenheiten müssen zeitlich begrenzt, sinnvoll und mit echter Qualifizierung verbunden sein.
Das Ziel darf nicht lauten, Menschen dauerhaft zu beschäftigen, ohne sie angemessen zu bezahlen.
Das Ziel muss reguläre Arbeit sein.
Sachsen-Anhalt hat mit der Initiative eine berechtigte Debatte eröffnet. Jetzt muss das Land beweisen, dass „Fördern und Fordern“ tatsächlich aus beiden Teilen besteht.
Wer arbeiten kann, sollte mitwirken.
Wer mitwirkt, muss aber auch eine echte Chance auf Ausbildung, Beschäftigung und ein selbstbestimmtes Leben erhalten.